Stadt SolingenSolingen
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Revierdienst) in Übergangsheimen
Revierdienst für zwei Übergangsheime in Solingen: Los 1 und Los 2. Bestreifung montags–freitags 16–7 Uhr, samstags/sonntags/Feiertage 7–7 Uhr. Objektanfahrten: Mo–Fr 6x, Sa/So/Feiertage 12x täglich mit Innen- und Außenkontrollgängen. Dokumentation erforderlich. Vertragslaufzeit: 01.08.2026–31.12.2026.
Institutional Security
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Revierdienst für zwei Übergangsheime in Solingen: Los 1 und Los 2. Bestreifung montags–freitags 16–7 Uhr, samstags/sonntags/Feiertage 7–7 Uhr. Objektanfahrten: Mo–Fr 6x, Sa/So/Feiertage 12x täglich mit Innen- und Außenkontrollgängen. Dokumentation erforderlich. Vertragslaufzeit: 01.08.2026–31.12.2026.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Solingen
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Institutional Security
Tender description
Revierdienst für zwei Übergangsheime in Solingen: Los 1 und Los 2. Bestreifung montags–freitags 16–7 Uhr, samstags/sonntags/Feiertage 7–7 Uhr. Objektanfahrten: Mo–Fr 6x, Sa/So/Feiertage 12x täglich mit Innen- und Außenkontrollgängen. Dokumentation erforderlich. Vertragslaufzeit: 01.08.2026–31.12.2026.
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- 25540766
Related tenders
10- Stadt SolingenSolingen
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Revierdienst) in Übergangsheimen
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Revierdienst) für zwei Übergangsheime in Solingen: Los 1 Neuenkamper Str. 108, Los 2 Cronenberger Str. 170. Die Bestreifung erfolgt Mo-Fr 16-7 Uhr, Sa/So/Feiertage 7-7 Uhr. Anfahrten: Mo-Fr 6x täglich, Sa/So/Feiertage 12x täglich mit Kontrollgängen innen und außen, inkl. Dokumentation. Auftragsdauer: 01.08.2026-31.12.2026. - degewo AGBerlin
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in den degewo Bürostandorten
Wach und Sicherheitsdienstleistungen durch die Übernahme folgender Leistungen: Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin • Empfangsdienst: Mo–Do 17:00–21:00 Uhr; Fr 15:00–21:00 Uhr. • Revierdienst: min. 1× Sa/ So/Feiertage 06:00–18:00 Uhr und min. 1× 18:00–06:00 Uhr; je 30–45 Min; Zeiten variieren. • Alarmaufschaltung: 24/7/365. Bahnhofstr. 2 B, 12555 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:30–06:00 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 22:15–22:45 Uhr. • Kontrollanfahrten Sa/So/Feiertage: je 1× 06:00–18:00 Uhr und 18:00–06:00 Uhr; 20–25 Min; Zeiten variieren. Kurfürstenstr. 26, 10785 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:45–06:15 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 22:10–22:30 Uhr (15–20 Min). Mehrower Allee 52, 12687 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/ Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:30–06:15 Uhr; Sa 08:45–09:15 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 23:00–23:30 Uhr; Sa 15:00–15:15 Uhr. • Kontrollanfahrten: allnächtlich 1× 22:00–06:00 Uhr und an Sa/So/Feiertagen 1× 06:00– 22:00 Uhr; 20–25 Min; Zeiten variieren. - SWN Stadtwerke Neumünster GmbHNeumünster
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in den degewo Bürostandorten
Wach und Sicherheitsdienstleistungen durch die Übernahme folgender Leistungen: Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin • Empfangsdienst: Mo–Do 17:00–21:00 Uhr; Fr 15:00–21:00 Uhr. • Revierdienst: min. 1× Sa/ So/Feiertage 06:00–18:00 Uhr und min. 1× 18:00–06:00 Uhr; je 30–45 Min; Zeiten variieren. • Alarmaufschaltung: 24/7/365. Bahnhofstr. 2 B, 12555 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:30–06:00 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 22:15–22:45 Uhr. • Kontrollanfahrten Sa/So/Feiertage: je 1× 06:00–18:00 Uhr und 18:00–06:00 Uhr; 20–25 Min; Zeiten variieren. Kurfürstenstr. 26, 10785 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:45–06:15 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 22:10–22:30 Uhr (15–20 Min). Mehrower Allee 52, 12687 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/ Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:30–06:15 Uhr; Sa 08:45–09:15 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 23:00–23:30 Uhr; Sa 15:00–15:15 Uhr. • Kontrollanfahrten: allnächtlich 1× 22:00–06:00 Uhr und an Sa/So/Feiertagen 1× 06:00– 22:00 Uhr; 20–25 Min; Zeiten variieren. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Aug 19
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 149714 Kandinsky-Haus, Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund): Rudolf-Baschant-Straße 1-2, 13086 Berlin, Kunstverwaltung des Bundes (KVdB): Herbert-Bayer-Straße 5, 13086 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 079-25
Sicherheitsdienstleistungen für drei Liegenschaften in Berlin (ITZBund, KVdB, BImA): Stationärer Sicherheitsdienst Mo–Fr (exkl. Feiertage, 24.12., 31.12.) in Einfachbesetzung 05–09 und 17–21 Uhr, Doppelbesetzung 09–17 Uhr; Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge à 30 Min.) Mo–So in Einfachbesetzung, nachts ein Gang, Samstag/Sonntag/Feiertage (inkl. 24.12., 31.12.) zwei Gänge tagsüber; Alarmdienst/NSL 24/7 mit VdS-SecurIP und DSL/Mobilfunk; Interventionsdienst Mo–Fr 21–05 Uhr, Sa/So/Feiertage 00–24 Uhr; Administrative Objektleitung Mo–Fr 07–15 Uhr telefonisch erreichbar. Bedarfsleistungen möglich. - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenDeadline: Aug 05
Bewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser - Einleiten von Erstmaßnahmen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle) - Unterstützung im Bedarfsfall - Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle - Schlüsselverwaltung - Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft - Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie) - Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle - uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle - Zutritts-/Zufahrtskontrolle 2. Bestreifung: Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags: 16:00 Uhr - 06:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufgaben: - montags bis freitags 5-6 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 12-13 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (ca. 4,5 bis 5 km) á 100 Minuten - Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen - Kontrolle auf Verschluss der Gebäude - Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit - Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung - Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden - Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststelle - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzenDeadline: Jul 29
Bewachung/Bestreifung PFS Schneeberg ab 01.10.2026
1. Bewachung Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im 24-Stunden-Schichtbetrieb montags bis sonntags, einschl. gesetzlicher Feiertage Aufgaben: - Überwachen und Bedienen der technischen Anlagen wie EMA, BMA, Videoanlage mit ca. 40 aufgeschalteten Videokameras - Einleiten von Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung nach Alarmauslösung) und Dokumentation dieser - Einleiten von Erstmaßnahmen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Katastrophendienst, nutzende Dienststelle) - Unterstützung im Bedarfsfall - Weiterleiten von Havarie- und Störungsmeldungen an nutzende Dienststelle - Schlüsselverwaltung - Überwachen des Personenverkehrs in der Liegenschaft - Telefondienst (Objektschutz, Alarmdienst bei Havarie) - Führen eines Wachbuches; Vorlage zur Einsichtnahme durch Auftraggeber und nutzende Dienststelle - uneingeschränkte und unmittelbare Informations- und Auskunftspflicht über alle sicherheitsrelevanten Vorkommnisse gegenüber Auftraggeber und nutzende Dienststelle - Zutritts-/Zufahrtskontrolle 2. Bestreifung: Auftragsgegenstand: - Fläche von ca. 230.829 m² mit ca. 28 Gebäuden/Bauwerke Personaleinsatz: - je 2 Personen im Schichtbetrieb montags bis freitags: 16:00 Uhr - 06:00 Uhr und samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Aufgaben: - montags bis freitags 5-6 sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen 12-13 Streifen- und Kontrollgänge zu unregelmäßigen Zeiten 1 fußläufiger Kontrollgang (ca. 4,5 bis 5 km) á 100 Minuten - Überprüfung der Umzäunung und Toranlagen - Kontrolle auf Verschluss der Gebäude - Kontrolle der Außenseite der Gebäude auf Unversehrtheit - Kontrolle auf unbefugte Personenbewegung - Verhindern unerlaubter Personenbewegungen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von unbefugten Personen in der Liegenschaft / Gebäuden - Verhindern von Straftaten gegen das Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. Einleiten von Erstmaßnahmen bei Feststellen von Schadensfällen im Außenbereich bzw. an Gebäuden - Kontrolle der Personen, die sich zu ungewöhnlichen Zeiten im Vertragsobjekt aufhalten - Zusammenarbeit mit Polizei und Einsatzkräften - Ausschalten der Lichtquellen - Einschalten der Einbruchmeldeanlage nach Ende des Kontrollgangs (Scharfschaltung) Das Sicherheitsunternehmen hat auf seine Kosten ein Kontrollsystem mit 47 Kontrollstellen zu installieren, welche im Rahmen der Bestreifung anzulaufen sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Wächtersystem um zusätzliche, max. 5 Kontrollpunkte erweiterbar ist. - Stadt Ingelheim am RheinIngelheim am Rhein
Inhouse-Vergabe des Stadtbusses Ingelheim am Rhein
Die Stadt Ingelheim a.R. ist Aufgabenträgerin und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an ihr zukünftiges Gemeinschaftsunternehmen, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, zu erteilen. Neben den fahrplangebundenen Verkehrsangeboten verfolgt die Stadt Ingelheim a.R. das Ziel, die Netzstruktur künftig um flexible, in den ÖPNV integrierte Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ergänzen. Gegenstand des beabsichtigten öDA sind Personenbeförderungsdienste mit Bussen auf den folgenden Linien und Gebieten: (1) Linie 604: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Sporkenheim – Rheinwelle – Büdesheim – Bingen (Mo-So/FT 60‘-Takt). (2) Linie 611: Nieder-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-Fr 30‘-Takt, dabei zwischen Ingelheim Bahnhof und Frei-Weinheim bis 19 Uhr 15’Takt; Sa 30‘-Takt; So/FT 60‘-Takt). (3) Linie 612: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-So/FT 60‘-Takt). (4) Linie 614: Heidenfahrt – Ingelheim Bahnhof – Ingelheim-West (Mo-Fr 60‘-Takt; Sa Angebot zwischen Ingelheim Bahnhof und Ingelheim-West 60‘-Takt). Die Linien 604, 611, 612 und 614 übernehmen zusätzlich morgens und mittags Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr. Die Bedienzeiten im Stadtbusverkehr sind: Mo-Fr 5 Uhr bis 21 Uhr (erste Fahrt Mo-Fr Ankunft 5:45 Uhr Bahnhof Ingelheim und letzte Fahrt Mo-Sa Abfahrt 20:15 Uhr), Sa 6:30 Uhr bis 21 Uhr, danach On-Demand-Verkehr. Sonn- und Feiertag von 10 Uhr bis 21 Uhr. Auf der Linie 614 wird an Sonntagen und Feiertagen kein Angebot vorgehalten. Der On-Demand-Verkehr soll Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis 23 Uhr sowie freitags und samstags von 21 Uhr bis 2 Uhr des Folgestages angeboten werden. Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs ist noch zu definieren. Die Verkehrsleistung umfasst insgesamt ca. 549.000 Fahrplankilometer. Die Fahrpläne sind abrufbar unter: https://www.ingelheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/ausschreibungen/vergabe-bus-2027/. Es sind die Tarife und Beförderungsbedingungen des ZRNN Zweck-verband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR anzuwenden bzw. anzuerkennen. Der Stadtverkehr ist mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchzuführen. Die Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr können mit Diesel-Fahrzeugen durchgeführt werden (Fahrzeugkategorie B). Von den Verstärkerfahrten ist die Linie 611 mit einem Diesel-Gelenkbus zu bedienen. Der On-Demand-Verkehr wird zurzeit mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchgeführt (optional kann in Zukunft auf kleinere Fahrzeugeinheiten zurückgegriffen werden). Die Mindestanforderungen zur Fahrzeugkategorie B können dem Kapitel 3.3.2 der Fortschreibung des Nahverkehrsplan ZRNN entnommen werden (https://www.rnn.info/fileadmin/0-Seiten/06-RNN/06-02_Ueber-den-RNN/06-02-03_Aufgabentraeger-ZRNN/PDF-Nahverkehrsplaene_2025/B1_NVP_2025_Stadt_Ing_V05.pdf). Der Betreiberin wird für die zuvor beschriebenen Beförderungsdienste ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a XIII PBefG erteilt. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ZRNN wurde vorab festgestellt, dass a) im Stadtgebiet weiterhin ein Angebot für die bisherigen Linienverkehre nachgefragt wird, welches b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erbracht werden kann und eine c) ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 III PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt. Eine aV ist daher nicht geeignet, das erforderliche Angebot und die erforderliche Angebotsqualität zu finanzieren. Deshalb kommt nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht. Aufgrund ihrer verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeit lassen sich positive Netzwerkeffekte im Stadtverkehr Ingelheim a.R. zudem nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a II i.V.m. § 13 IIa Satz 2 PBefG erreichen. Deshalb sollen einzelne Linien nicht eigenwirtschaftlich aus der gebündelten Gesamtleistung herausgelöst werden können. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan der Stadt Ingelheim a.R. in seiner jeweils geltenden Fassung (z.B. Änderung der Linienverkehre in Linienbedarfsverkehre) sowie an andere veränderte Umstände (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf die Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplans und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, im gleichen Bedienungsgebiet neue Linien hinzukommen oder die heutigen Linien wegfallen. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 „Zusätzliche Informationen“ verwiesen. - Stadt Ingelheim am RheinIngelheim am RheinDeadline: Jul 19
Inhouse-Vergabe des Stadtbusses Ingelheim am Rhein
Die Stadt Ingelheim a.R. ist Aufgabenträgerin und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an ihr zukünftiges Gemeinschaftsunternehmen, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, zu erteilen. Neben den fahrplangebundenen Verkehrsangeboten verfolgt die Stadt Ingelheim a.R. das Ziel, die Netzstruktur künftig um flexible, in den ÖPNV integrierte Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ergänzen. Gegenstand des beabsichtigten öDA sind Personenbeförderungsdienste mit Bussen auf den folgenden Linien und Gebieten: (1) Linie 604: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Sporkenheim – Rheinwelle – Büdesheim – Bingen (Mo-So/FT 60‘-Takt). (2) Linie 611: Nieder-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-Fr 30‘-Takt, dabei zwischen Ingelheim Bahnhof und Frei-Weinheim bis 19 Uhr 15’Takt; Sa 30‘-Takt; So/FT 60‘-Takt). (3) Linie 612: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-So/FT 60‘-Takt). (4) Linie 614: Heidenfahrt – Ingelheim Bahnhof – Ingelheim-West (Mo-Fr 60‘-Takt; Sa Angebot zwischen Ingelheim Bahnhof und Ingelheim-West 60‘-Takt). Die Linien 604, 611, 612 und 614 übernehmen zusätzlich morgens und mittags Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr. Die Bedienzeiten im Stadtbusverkehr sind: Mo-Fr 5 Uhr bis 21 Uhr (erste Fahrt Mo-Fr Ankunft 5:45 Uhr Bahnhof Ingelheim und letzte Fahrt Mo-Sa Abfahrt 20:15 Uhr), Sa 6:30 Uhr bis 21 Uhr, danach On-Demand-Verkehr. Sonn- und Feiertag von 10 Uhr bis 21 Uhr. Auf der Linie 614 wird an Sonntagen und Feiertagen kein Angebot vorgehalten. Der On-Demand-Verkehr soll Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis 23 Uhr sowie freitags und samstags von 21 Uhr bis 2 Uhr des Folgestages angeboten werden. Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs ist noch zu definieren. Die Verkehrsleistung umfasst insgesamt ca. 549.000 Fahrplankilometer. Die Fahrpläne sind abrufbar unter: https://www.ingelheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/ausschreibungen/vergabe-bus-2027/. Es sind die Tarife und Beförderungsbedingungen des ZRNN Zweck-verband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR anzuwenden bzw. anzuerkennen. Der Stadtverkehr ist mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchzuführen. Die Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr können mit Diesel-Fahrzeugen durchgeführt werden (Fahrzeugkategorie B). Von den Verstärkerfahrten ist die Linie 611 mit einem Diesel-Gelenkbus zu bedienen. Der On-Demand-Verkehr wird zurzeit mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchgeführt (optional kann in Zukunft auf kleinere Fahrzeugeinheiten zurückgegriffen werden). Die Mindestanforderungen zur Fahrzeugkategorie B können dem Kapitel 3.3.2 der Fortschreibung des Nahverkehrsplan ZRNN entnommen werden (https://www.rnn.info/fileadmin/0-Seiten/06-RNN/06-02_Ueber-den-RNN/06-02-03_Aufgabentraeger-ZRNN/PDF-Nahverkehrsplaene_2025/B1_NVP_2025_Stadt_Ing_V05.pdf). Der Betreiberin wird für die zuvor beschriebenen Beförderungsdienste ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a XIII PBefG erteilt. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ZRNN wurde vorab festgestellt, dass a) im Stadtgebiet weiterhin ein Angebot für die bisherigen Linienverkehre nachgefragt wird, welches b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erbracht werden kann und eine c) ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 III PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt. Eine aV ist daher nicht geeignet, das erforderliche Angebot und die erforderliche Angebotsqualität zu finanzieren. Deshalb kommt nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht. Aufgrund ihrer verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeit lassen sich positive Netzwerkeffekte im Stadtverkehr Ingelheim a.R. zudem nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a II i.V.m. § 13 IIa Satz 2 PBefG erreichen. Deshalb sollen einzelne Linien nicht eigenwirtschaftlich aus der gebündelten Gesamtleistung herausgelöst werden können. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan der Stadt Ingelheim a.R. in seiner jeweils geltenden Fassung (z.B. Änderung der Linienverkehre in Linienbedarfsverkehre) sowie an andere veränderte Umstände (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf die Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplans und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, im gleichen Bedienungsgebiet neue Linien hinzukommen oder die heutigen Linien wegfallen. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 „Zusätzliche Informationen“ verwiesen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Unterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen. - enercity Netz GmbHN/A
Ausschreibung Postdienstleistungen
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber- nachfolgend AG) betreibt einen Postservice (Poststelle) am Standort Glockseeplatz 1, 30169 Hannover über die die auslaufende Post versendet wird. Vergeben werden soll die Beförderung (Abholung, Weiterleitung oder Zustellung/Auslieferung) von Postsendungen an den Empfänger, gemäß der Definition in § 16 PostG in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Hierbei sind folgende Tätigkeiten enthalten: Entgegennahme der für den externen Versand bestimmten versandfertigen (unfrankierten) Briefsendungen in der Poststelle und Frankierung. Zustellung/Auslieferung der Briefsendungen an den Empfänger bzw. Weiterleitung der Sendungen an das mit der Beförderung und Zustellung/Auslieferung der Sendungen an die Empfänger betraute Unternehmen. Die Briefsendungen werden unsortiert in der Poststelle bereitgestellt. Die Briefsendungen werden von der Poststelle getrennt nach derzeit rund 5 Kostenstellen dem betrauten Auftragnehmer (nachfolgend AN) oder Beauftragtem übergeben. Der AG wird dabei im Laufe des Vertrages gegebenenfalls einige Kostenstellen inaktiv stellen und/oder wieder aktivieren. Es muss gewährleistet sein, dass externe Druckdienstleister Briefsendungen beim AN direkt Postaufliefern können. Die Briefsendungen sind Montag bis Donnerstag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 15.30 Uhr und am Freitag von 12.00 bis 12.30 Uhr abzuholen. An Samstagen/Sonntagen/gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und am 31.12. ist keine Post abzuholen. Die Zustellung der Post hat beim Empfänger gem. § 18 Abs. 1 Laufzeitvorgaben (Postgesetz - PostG) zu erfolgen. Sicherzustellen ist auch, dass bei Bedarf außergewöhnliche Mengen ordnungsgemäß abgeholt und ausgeliefert werden. Der tatsächliche Anfall während eines Jahres kann weder mengenmäßig noch terminlich genau benannt werden, wird aber kurzfristig angekündigt. Der AN garantiert während der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Postgeheimnis und die Vorgaben aus der DSGVO. Ebenso garantiert er die Einhaltung sämtlicher Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln. Das eingesetzte Personal muss zuverlässig und fachkundig sein und auf die Einhaltung der genannten Vorschriften verpflichtet werden. Der gültige Mindestlohn ist zu bezahlen. § 19 III, IV des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) findet Anwendung. Die vorgenannten Vorgaben gelten in gleicher Weise für Nachunternehmer. Der AN hat einen festen Ansprechpartner für den Fall von Reklamationen im Vertrag über Postdienstleistungen zu benennen. Dieser muss zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) telefonisch und per E-Mail erreichbar sein. Es wird davon ausgegangen, dass sich der AN im Rahmen der Briefbeförderung bei Teilleistungen der Dienste der Deutschen Post AG gemäß § 54 Abs. 1 PostG bedient. Dies ist ausdrücklich zugelassen, aber nicht zwingend erforderlich. Für diese Teilleistungen finden entgegen den Regelungen der Vergabeunterlagen des AG die AGB der Deutschen Post AG Anwendung. Bedient sich der AN der allgemein zugänglichen Dienstleistungen der Deutschen Post AG als subsidiäre Leistung, so liegt keine Unterauftragnehmereigenschaft der Deutschen Post AG vor.
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Solingen.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.