Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnTED
VP360 - griephan Briefe
VP360 - griephan Briefe und die dazugehörigen unregelmäßig erscheinenden Supplemente
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- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
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- September 02, 2026
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VP360 - griephan Briefe und die dazugehörigen unregelmäßig erscheinenden Supplemente
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UNICEFIndiaDeadline: Aug 31UNICEF Colombia quiere invitarlos a presentar una idea para un video explicativo / creativo para el Día Internacional de la niña (11 de octubre) que explique cómo los matrimonios infantiles y las uniones tempranas afectan múltiples derechos de niñas y adolescentes. A continuación, encontrará los documentos que se deben tener en cuenta para realizar su propuesta técnica y económica: Brief Base Campaña adjunto PDF Envíe sus ideas estratégicas para este evento, la propuesta se debe enviar al correo [email protected] con el asunto: “RFP2026-06 Brief Día Internacional de la niña”. Tener en cuenta las siguientes consideraciones para aplicar a la convocatoria: Enviar propuesta a nombre de: Fondo de las Naciones Unidas para la Infancia Sólo se tendrán en cuenta las propuestas enviadas al correo electrónico [email protected]; No se consideran como válidas las propuestas que sean enviadas a funcionarios de UNICEF. Cronograma de proceso: Fecha límite de presentación de propuesta: 30.08.2026TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Sanierung der Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDie Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Erweiterung Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDeadline: Sep 221. Projektbeschreibung Die Antoniushaus gGmbH befindet sich im Bau einer Schulerweiterung für die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der geplante Erweiterungsbau ist als Anbau an die Bestandsschule als 2-geschossiger Massivbau konzipiert. Neben ergänzenden Klassenräumen soll die Erweiterung den Schulbetrieb auch um Fachklassenräume ergänzen. Die Sanierung des Bestandsgebäudes wird parallel in einem Teilprojekt geplant und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 2. Aktueller Stand des Bauvorhabens Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befindet sich das Projekt im Bau - ein Großteil der Gewerke ist vergeben, der Rohbau ist abgeschlossen, die Hülle in großen Teilen hergestellt, erste Leistungen im Ausbau wurden erbracht. Bei einzelnen bereits ausgeführten Bauteilen bestehen Hinweise auf technische beziehungsweise planerische Abweichungen. Umfang, Ursachen und Auswirkungen sind im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen fachlich zu untersuchen. Nach derzeitiger Einschätzung können hieraus Anpassungs-, Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen erforderlich werden. Zurzeit ist die Ausführung von Bauleistungen auf der Baustelle gestoppt. Ziel der Beauftragung ist es, durch die Übernahme, Prüfung, Konsolidierung und erforderliche Überarbeitung der vorhandenen Planung eine belastbare Grundlage für die geordnete Fortführung des Projekts zu schaffen. Hierzu sind insbesondere offene Planungsfragen und Schnittstellen zu klären, erforderliche Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen planerisch zu bearbeiten sowie Kosten-, Termin- und Ausführungsgrundlagen fortzuschreiben. Nach Abschluss und Freigabe der hierfür erforderlichen Planungsschritte soll die Bauausführung auf Grundlage abgestimmter und ausführungsreifer Unterlagen in einen geregelten Planungs-, Vergabe- und Bauprozess überführt und anschließend fortgesetzt werden. 3. Leistungsumfang Gegenstand der Beauftragung sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI. Der Schwerpunkt liegt auf der planerischen Fertigstellung und Realisierung der noch ausstehenden Ausbaugewerke sowie auf der geordneten Wiederaufnahme und Fortführung der Bauausführung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: - die Übernahme, Sichtung und Plausibilisierung der vorhandenen Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, - die Prüfung der vorhandenen Unterlagen auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Ausführbarkeit und Übereinstimmung mit dem vorgefundenen Bauzustand, - die Einarbeitung in den vorhandenen Planungs- und Ausführungsstand, - die Klärung offener Planungsfragen und Schnittstellen zwischen Objektplanung, Fachplanungen, ausführenden Unternehmen und Bestand, - die erforderliche Überarbeitung, Ergänzung und Fortschreibung der Ausführungsplanung, - die planerische Bearbeitung, Vergabe und Objektüberwachung erforderlicher Korrektur-, Sanierungs-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen, - die Erstellung einer abgestimmten, belastbaren und ausführungsreifen Planungsgrundlage, - die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe noch ausstehender oder erneut zu vergebender Leistungen sowie sämtlicher notwendig werdender Nachtragsleistungen, - die Objektüberwachung der weiteren Bauausführung einschließlich Mängelverfolgung, Abnahmen und Dokumentation sowie - die Objektbetreuung und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs der Leistungsphase 9. Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf den Ausbaugewerken. Mitumfasst sind jedoch auch die im Zusammenhang mit der Projektfortführung erforderlichen punktuellen Nacharbeiten, Anpassungen und Schnittstellenleistungen an den bereits hergestellten Bauteilen (Rohbau, Fassade, Dach). Eine vollständige Neuplanung der Gebäudehülle ist nicht Gegenstand der Beauftragung, soweit sich aus den Vergabeunterlagen oder späteren Untersuchungsergebnissen nichts Abweichendes ergibt. Für die Leistungsphase 5 liegen bereits Planungsunterlagen in unterschiedlichem Bearbeitungsstand vor. Diese Unterlagen sind als Arbeitsgrundlage zu verwenden, soweit sie nach fachlicher Prüfung für die weitere Planung geeignet sind. Ihre Übergabe entbindet den Auftragnehmer nicht von der geschuldeten Prüfung, Koordination, Ergänzung und erforderlichen Überarbeitung im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs. Ziel der Beauftragung ist die Herstellung eines konsistenten, fachlich abgestimmten und ausführungsreifen Planungsstands sowie die anschließende Fortführung des Projekts in einem geregelten Vergabe- und Bauprozess bis zum Abschluss der Baumaßnahme und der vereinbarten Objektbetreuung Hierfür werden im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 noch Teilleistungen der Lph. 5-7 für einen Teil des Erweiterungsneubaus sowie die Lph. 8-9 für einen Großteil des Erweiterungsneubaus beauftragt. Die konkreten Vergütungsregelungen sind dem Honorarblatt zu entnehmen. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Abrechnung der Fördermittel inkl. Erstellung des Verwendungsnachweises, die Erstellung monatlicher Statusberichte, optional die Vorbereitung und Teilnahme an Moratoriumssitzungen, die Überwachung der Mängelbeseitigung sowie die Bauleitung nach § 59 HBO benötigt. Zudem ist vorab eine Prüfung der vorhandenen Gewerke notwendig, ob diese nochmals überplant und neu ausgeschrieben werden müssen, notwendig.
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