Arbeitsmarktservice NiederösterreichWien
VOL Lieferprofi für B-Lenker innen mit Praxis 2026
Durchführung einer Facharbeiter_innenausbildung auf Grundlage der Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
Vocational Training
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Content at a glance
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Arbeitsmarktservice Niederösterreich
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €6,953,200
- Topic:
- Vocational Training
Tender description
Durchführung einer Facharbeiter_innenausbildung auf Grundlage der Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
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824 Trainer*innen und 2 Moderator*innen für das Jugendfestival 2026
JUGEND für EuropaBonnDeadline: Sep 04Art der Leistung Los 2: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur pädagogischen Konzeption, Moderation und Durchführung von Reflektions- und/oder thematischen Workshops beim Jugendfestival 2026 für ehemalige Teilnehmende der EU-Jugendprogramme Europäisches Solidaritätskorps und DiscoverEU. Unterlos A (Bezeichnung Los 201): 12 Trainer*innen für Reflexionsworkshops Unterlos B (Bezeichnung Los 202): 12 Trainer*innen für thematische Workshops Los 3: Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Moderation des Gesamtprogramms des Jugendfestivals durch zwei junge Menschen. Unterlos A (Bezeichnung Los 301): Moderator*in mit Erfahrung Unterlos B (Bezeichnung Los 302): Nachwuchsmoderation Umfang der Leistung Los 2: 1,5 Tagessätze à 340 Euro Los 3: Honorar in Höhe von 1.500 EUR für kalkulierte 15 ArbeitstageDienstkleidung für Innen- und Außentätigkeiten - Variante B ("Funktional")
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main2. Mengen Die Mengen der einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile, die im Rahmen dieses Rahmenvertrages beschafft werden sollen, sind der beigefügten Excel-Datei "C2_Preisangebot inkl. Produktanforderungen" zu entnehmen. Diese Datei enthält eine detaillierte Übersicht der verschiedenen Kleidungsstücke sowie Zubehörteile, einschließlich der maximalen Abnahmemengen, die mit einem (*) gekennzeichnet sind. Eine Mindestabnahmemenge für die einzelnen Kleidungsstücke und Zubehörteile ist nicht festgelegt. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Kleidungsstücke und Zubehörteile gemäß den in der Excel-Datei angegebenen maximalen Abnahmemengen bereitzustellen, jedoch nur in dem tatsächlich angeforderten Umfang. Die Mengenangaben in der Datei dienen lediglich der Orientierung für den Bedarf der AG, der über den Rahmenvertrag bundesweit abgedeckt werden soll. Die tatsächlichen Abrufe erfolgen standortbezogen, wobei die entsprechenden Kleidungsstücke an die einzelnen Dienststellen und deren spezifischen Bedarf geliefert werden. Jeder Abruf erfolgt dabei in Form eines separaten Auftrags, der die Anzahl und Art der benötigten Kleidungsstücke für die jeweilige Dienststelle definiert. 3. Umweltstandards und Nachhaltigkeit Die AG legt großen Wert auf die Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit der an-gebotenen Kleidungsstücke. Daher müssen alle angebotenen Kleidungsstücke und Zubehörteile den höchsten Umweltstandards entsprechen. Insbesondere sind die Kleidungsstücke mit dem Global Organic Textile Standard (GOTS) oder einem vergleichbaren Standard zertifiziert. GOTS ist der weltweit führende Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Entsprechende Nachweis über die GOTS-Zertifizierung oder einen vergleichbaren Standard für alle angebotenen Artikel ist mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke das Fairtrade Gütezeichen oder ein vergleichbares Siegel aufweisen. Das Fairtrade-Siegel steht für gerechte Arbeitsbedingungen und eine Verbesserung der Marktbedingungen in instabilen Produktionsländern, insbesondere im Bereich Baumwolle. Entsprechende Nachweis, um die sozialen und ökologischen Standards der Produkte zu belegen, sind mit Angebotsabgabe einzureichen/ nachzuweisen. 4. Ausgestaltung des Rahmenvertrages Dieser Rahmenvertrag wird mit dem Ziel abgeschlossen, die Vereinheitlichung der Dienstkleidung für alle Beschäftigten der AG aufrechtzuerhalten. Der zentrale Abschluss eines bankweiten Rahmenvertrages stellt sicher, dass sämtliche Beschäftigte mit vergleich-baren Tätigkeiten und Aufgaben durchweg mit den gleichen Kleidungsstücken und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet werden, unabhängig davon, an welchem Standort der jeweiligen Dienststelle sie tätig sind und zu welchem Zeitpunkt des Vertrages die Kleidung abgerufen wird. Diese Vereinheitlichung gewährleistet eine einheitliche und professionelle Außenwirkung, die sowohl für Angestellte der AG als auch für externe Partner und Dritte, wie z. B. Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr, erkennbar ist. Daher sollen sich die Kleidungs-stücke in ihrem Aussehen an den bisherigen der AG orientieren. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass der AN vor Ort eine Aufnahme der individuellen Kleidungsgrößen vornimmt, falls eine Standardgröße für einen Beschäftigten nicht passend ist. In solchen Fällen ist der AN verpflichtet, die Kleidungsgrößenaufnahme in enger Abstimmung mit den jeweiligen Dienststellen der AG vorzunehmen. Die damit verbundenen Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden dem Auftragnehmer gemäß dem Bundesreisekostengesetz erstattet. Dies umfasst insbesondere Reisekosten, die bei der Durchführung von vor Ort erforderlichen Größenanpassungen entstehen. Die Erstattung erfolgt gegen Nachweis und auf Grundlage einer separaten Rechnung. Die Fahrtkosten werden wie folgt erstattet: 30 Cent pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs oder die Kosten einer Zugfahrt der 2. Klasse, einschließlich Taxikosten für den innerstädtischen Transport vom Bahnhof zur Dienststelle. 5. Flexibilität und Anpassungsfähigkeit Der AN muss gewährleisten, dass die Kleidungsstücke in einer breiten Auswahl von Standardgrößen geliefert werden. Sollte eine Standardgröße für einen Mitarbeiter nicht geeignet sein, ist es notwendig, eine individuelle Größenanpassung durch den AN vorzunehmen. In diesem Fall sind die Anpassungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes gegen Nachweis und separater Rechnung erstattungsfähig (30 Cent/km bei Nutzung eines eigenen Fahrzeugs bzw. die Kosten für eine Zugfahrt 2. Klasse inkl. Taxi-kosten innerorts). 6. Personalisierung und Branding Die Kleidungsstücke der Variante A müssen mit dem Schriftzug "Deutsche Bundesbank" versehen sein, Krawatten, Halstücher und Socken davon abweichend mit dem Bundesadler. Die Platzierung erfolgt gut sichtbar und ist so auszuführen, dass sie auch bei teilweise verdeckter Kleidung (z. B. durch eine geöffnete Jacke) erkennbar bleibt. Zusätzlich müssen die Kleidungsstücke mit einer Möglichkeit zur Anbringung von Namensschildern ausgestattet sein, z. B. durch Klettflächen oder andere austauschbare Lösungen. Die Qualität der Stickerei oder des Drucks muss auch nach häufigem Waschen erhalten bleiben. 7. Qualitätsanforderungen Alle gelieferten Kleidungsstücke müssen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und die Anforderungen der AG erfüllen. Es ist erforderlich, dass jedes Kleidungsstück eine Mindesthaltbarkeit von 2 J. aufweist. Der AN muss zu jedem gelieferten Artikel auf Verlangen entsprechende Muster zur Verfügung stellen, die zur Qualitätsprüfung und -verifizierung dienen. Bei Ausgangsmaterialwechsel ist auf Verlangen der AG ein Muster zur Verifizierung zur Verfügung zu stellen. 8. Schlussbestimmungen Der AN muss sicherstellen, dass alle vereinbarten Anforderungen während d. Vertragslaufzeit erfüllt werden. Änderungen an den gelief. Produkten müssen im Einklang mit den Vereinbarungen und den geltenden Standards d. AG erfolgen.Vergabe von Versanddienstleistungen von Informations- und Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2026 zum Zahnärzte-Praxis-Panel
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KöR)BerlinDeadline: Aug 27Vergabe von Versanddienstleistungen von Informations- und Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2026 zum Zahnärzte-Praxis-Panel Teillos 1 "Versand Zugangsdaten Online-Erhebung" Geschäftszeichen: 2026-0048A Teillos 2 "Versand Follow-up" Geschäftszeichen: 2026-0048B Teillos 3: "Versand Reminder 1 und 2" Geschäftszeichen: 2026-0048C Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) führt im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (im Folgenden: Auftraggeberin) eine deutschlandweite Fragebogen-Erhebung zur wirtschaftlichen Situation in Zahnarztpraxen und zu den Rahmenbedingungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung, das sog. Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP), durch. Im Rahmen der neunten Erhebungswelle, welche im Oktober 2026 startet, wird das Zi einen ausgewählten Teilnehmerkreis von rund 31.500 Zahnarztpraxen zur Teilnahme an der diesjährigen Erhebungswelle auffordern und diesem die erforderlichen Informations- und Erhebungsunterlagen zur Verfügung stellen. Gegenstand der hier vorliegenden öffentlichen Ausschreibung ist der bundesweite Versand von Zugangsdaten zu Erhebungsunterlagen, einem Follow-up und Remindern in 3 Teillosen. Der Versand erfolgt zu verschiedenen festgelegten Zeitpunkten. Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist dem Abschnitt 2 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.REZ BBSAT 45ind Integration durch Praxis (IdP) AA Cottbus
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Aug 20Konzeption und Durchführung der Maßnahmekombination Integration durch Praxis (IdP) nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1, 3 und 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für ca. 120 Teilnehmende im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Berlin-Brandenburg / Sachsen-Anhalt-ThüringenREZ BBSAT 45ind Integration durch Praxis II - Jobcenter Cottbus
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverKonzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Integration durch Praxis II (IdP II) - nach § 16 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) für ca. 24 Plätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Berlin-Brandenburg /Sachsen-Anhalt-ThüringenVergabe von Verkehrserhebungen für 2026/27 in den Verbundlandkreisen Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf am Inn sowie in der kreisfreien Stadt und Landkreis Landshut
Landkreis München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHMünchenDeadline: Aug 05Vorbereitung, Durchführung und Datenerfassung einer Fahrgastzählung und -befragung 2026/27 in den Verbundlandkreisen Garmisch-Partenkirchen und Mühldorf am Inn sowie in der kreisfreien Stadt und Landkreis Landshut.EU-WRRL Grundwassermonitoring Landesmessnetz B Herbst 2026 - Frühjahr 2027
Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)Potsdam, OT Groß GlienickeGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Grundwasserprobenahme einschließlich der Bestimmung von Vor-Ort-Parametern für die aufgeführten Grundwassermessstellen, die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung aller ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 774 Grundwassermessstellen (GWM) zu beproben und die Wasserproben anschließend auf ausgewählte Inhaltsstoffe hin zu analysieren. Die Grundwassermessstellen werden im Herbst 2026 (September bis November) beprobt. Bei Verlängerung des Vertrags erfolgt eine zweite Probennahme im Frühjahr 2027 (März bis Juni). An einigen Messstellen werden zusätzlich jeweils 2 Gefäße im Herbst und im Frühjahr befüllt zur anschließenden Stickstoff- Argon- Untersuchung an das vom LfU beauftragten externen Labores. Die dafür ausgewählten Messstellen gehen aus Messstellenübersichtsliste/Anlage 1 hervor. Diese Leistung ist Gegenstand eines gesonderten Vergabeverfahrens (VB-26-135), das parallel zur hiesigen Ausschreibung veröffentlicht ist. Die Finanzierung der zusätzlichen N2-Ar-Beprobung im Jahr 2027 ist derzeit noch nicht gesichert.BauR H-11070-2026 Schlosserarbeiten, innen
Landeshauptstadt München, BaureferatMünchenDeadline: Sep 10Campus Ost, Sportcampus Fehwiesenstr. 115-117 VE: Schlosserarbeiten, innen einschl. Wandschutz Riffelblech, Glasgeländer, Gitterrosttreppen, Einhausungen, Entrauchungsschächte, Absturzsicherung etc.
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