Baden-Württemberg-Stiftung gGmbHStuttgartTED
Vertrag über Leistungen des Immobilienmanagements für die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sucht einen Dienstleister für das umfassende Management von elf Liegenschaften in der Stuttgarter Innenstadt (überwiegend unter Denkmalschutz, Multi-Tenant, Büro- und Handelsflächen, teils an das Land vermietet). Gesamtmietfläche ca. 133.000 m². Leistungen umfassen Asset Management (Budgetierung, Repor...
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Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sucht einen Dienstleister für das umfassende Management von elf Liegenschaften in der Stuttgarter Innenstadt (überwiegend unter Denkmalschutz, Multi-Tenant, Büro- und Handelsflächen, teils an das Land vermietet). Gesamtmietfläche ca. 133.000 m². Leistungen umfassen Asset Management (Budgetierung, Re...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Baden-Württemberg-Stiftung gGmbH
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
Tender description
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH sucht einen Dienstleister für das umfassende Management von elf Liegenschaften in der Stuttgarter Innenstadt (überwiegend unter Denkmalschutz, Multi-Tenant, Büro- und Handelsflächen, teils an das Land vermietet). Gesamtmietfläche ca. 133.000 m². Leistungen umfassen Asset Management (Budgetierung, Reporting, Risikomanagement, Modernisierungsplanung), Property Management (Vermietung, Mieterbetreuung, Buchhaltung) und Facility Management (technisch, infrastrukturell, kaufmännisch). Ziel ist effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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5- Baden-Württemberg-Stiftung gGmbHStuttgartDeadline: Jun 22
Vertrag über Leistungen des Immobilienmanagements für die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH (Auftraggeber) sucht einen Dienstleister für das umfassende Management von Immobilien des Auftraggebers. Ziel ist es, dass der Dienstleister die Immobilien unter Beachtung der Zielvorgaben des Auftraggebers vollumfänglich bewirtschaftet, so dass der Auftraggeber nicht in das operative Geschäft eingebunden ist. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber, einen Vertrag für Leistungen des Asset Managements, Property Managements sowie Facility Managements für insgesamt elf Liegenschaften des Auftraggebers in der Stuttgarter Innenstadt (überwiegend unter Denkmalschutz stehend) zu schließen. Vielfach handelt es sich bei den Objekten um Multi-Tenant-Immobilien. Die Gebäude sind überwiegend als Büro- und Handelsflächen vermietet, zum Teil an das Land Baden-Württemberg. Die Gesamtmietfläche aller elf Immobilien beträgt ca. 133.000 m². Der Auftraggeber behält sich vertraglich das einseitige Recht vor, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zu gleichen Konditionen mit dem Immobilienmanagement von bis zu fünf weiteren Liegenschaften in Stuttgart zu beauftragen. Die Einzelheiten dieser Option (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB) werden sich aus dem Vertragsentwurf ergeben. Ziel ist eine effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Immobilien. Der Auftragnehmer hat voraussichtlich folgende Leistungen zu erbringen: - Asset Management: - Abstimmung mit und Steuerung von externen Dienstleistern - Übergeordnete Buchhaltung (insbesondere gebäudespezifischer Jahresabschluss) - Budgetierung und Controlling - Reporting - Marktresearch - Analyse und Absicherung von Risiken im Portfolio (Risikomanagement) - Steigerung des Objektwertes, proaktive Bewirtschaftung - Planung von Modernisierungen - Cash-Flow Überwachung und Kostenüberwachung auf Objektebene - Property Management - Beurteilung und Empfehlungen zu Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf - Vermietungsmanagement (Neuvermietung, Mietvertragsverlängerung, aktive Leers - Baden-Württemberg-Stiftung gGmbHStuttgart
Vertrag über Leistungen des Immobilienmanagements für die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH in Stuttgart
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH (Auftraggeber) sucht einen Dienstleister für das umfassende Management von Immobilien des Auftraggebers. Ziel ist es, dass der Dienstleister die Immobilien unter Beachtung der Zielvorgaben des Auftraggebers vollumfänglich bewirtschaftet, so dass der Auftraggeber nicht in das operative Geschäft eingebunden ist. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber, einen Vertrag für Leistungen des Asset Managements, Property Managements sowie Facility Managements für insgesamt elf Liegenschaften des Auftraggebers in der Stuttgarter Innenstadt (überwiegend unter Denkmalschutz stehend) zu schließen. Vielfach handelt es sich bei den Objekten um Multi-Tenant-Immobilien. Die Gebäude sind überwiegend als Büro- und Handelsflächen vermietet, zum Teil an das Land Baden-Württemberg. Die Gesamtmietfläche aller elf Immobilien beträgt ca. 133.000 m². Ziel ist eine effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Immobilien. Der Auftragnehmer hat voraussichtlich folgende Leistungen zu erbringen: - Asset Management: - Abstimmung mit und Steuerung von externen Dienstleistern - Übergeordnete Buchhaltung (insbesondere gebäudespezifischer Jahresabschluss) - Budgetierung und Controlling - Reporting - Marktresearch - Analyse und Absicherung von Risiken im Portfolio (Risikomanagement) - Steigerung des Objektwertes, proaktive Bewirtschaftung - Planung von Modernisierungen - Cash-Flow Überwachung und Kostenüberwachung auf Objektebene - Property Management - Beurteilung und Empfehlungen zu Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf - Vermietungsmanagement (Neuvermietung, Mietvertragsverlängerung, aktive Leerstandreduktion) einschließlich Suche neuer Mieter bei Leerstand - Objekt- und Mieterbetreuung - Nebenkosten- und sonstige Rechnungen - Laufende Buchhaltung im Wirtschaftsjahr - Gewährleistungs-, Kautions- und Vertragsmanagement - Versicherungsmanagement - Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse - Facility Management - Technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement, einschließlich Instandhaltung und Wartung - Energie- und Betriebskostenmanagement - Reinigungs- und Hausmeisterdienste (inklusive Schädlingsbekämpfung) - Schnittstellenkoordination Der Auftragnehmer ist im Bereich des Facility Managements zumindest für die Auswahl und Koordinierung der Drittunternehmen verantwortlich. Darüber hinaus erwägt der Auftraggeber im Bereich des Facility Managements nach aktuellem Stand die folgenden zwei Alternativen: - Der Auftragnehmer schließt die Verträge mit den Drittunternehmen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Rolle des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Vermittlung und Koordinierung der Leistungen. Hierfür erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung. - Der Auftragnehmer schließt die Verträge mit den Drittunternehmen im eigenen Namen. Er übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Hierfür erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung. Zudem erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kosten dieser Verträge zuzüglich eines Aufschlages des Auftragnehmers. Die genaue Festlegung auf eines der beiden vorgenannten Modelle strebt der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren, voraussichtlich nach Abschluss der indikativen Angebotsrunde, an. Hierbei wird er insbesondere auch die Rückmeldung der Bieter zu den wirtschaftlichen Aspekten, der Marktgängigkeit der Modelle und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes für den Auftraggeber berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Laufe des Verfahrens anzupassen und zu präzisieren. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragsgegenstand um Leistungen des Center Managements zu ergänzen. Zu den Gebäuden siehe Anlage "Gebäude". Der Auftraggeber wird denjenigen Bewerbern, die er nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe auffordert, gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung weitere, vertraulich zu behandelnde Informationen über die auftragsgegenständlichen Immobilien zur Verfügung stellen, vgl. §§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 4 VgV. Der Auftraggeber beabsichtigt, sämtliche Immobilien zum 01.01.2027 in die Verantwortung des Auftragnehmers zu übergeben. - Baden-Württemberg-Stiftung gGmbHStuttgartDeadline: Jun 22
Vertrag über Leistungen des Immobilienmanagements für die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH
Die Baden-Württemberg Stiftung gGmbH (Auftraggeber) sucht einen Dienstleister für das umfassende Management von Immobilien des Auftraggebers. Ziel ist es, dass der Dienstleister die Immobilien unter Beachtung der Zielvorgaben des Auftraggebers vollumfänglich bewirtschaftet, so dass der Auftraggeber nicht in das operative Geschäft eingebunden ist. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Auftraggeber, einen Vertrag für Leistungen des Asset Managements, Property Managements sowie Facility Managements für insgesamt elf Liegenschaften des Auftraggebers in der Stuttgarter Innenstadt (überwiegend unter Denkmalschutz stehend) zu schließen. Vielfach handelt es sich bei den Objekten um Multi-Tenant-Immobilien. Die Gebäude sind überwiegend als Büro- und Handelsflächen vermietet, zum Teil an das Land Baden-Württemberg. Die Gesamtmietfläche aller elf Immobilien beträgt ca. 133.000 m². Ziel ist eine effiziente, wirtschaftliche und nachhaltige Bewirtschaftung der Immobilien. Der Auftragnehmer hat voraussichtlich folgende Leistungen zu erbringen: - Asset Management: - Abstimmung mit und Steuerung von externen Dienstleistern - Übergeordnete Buchhaltung (insbesondere gebäudespezifischer Jahresabschluss) - Budgetierung und Controlling - Reporting - Marktresearch - Analyse und Absicherung von Risiken im Portfolio (Risikomanagement) - Steigerung des Objektwertes, proaktive Bewirtschaftung - Planung von Modernisierungen - Cash-Flow Überwachung und Kostenüberwachung auf Objektebene - Property Management - Beurteilung und Empfehlungen zu Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf - Vermietungsmanagement (Neuvermietung, Mietvertragsverlängerung, aktive Leerstandreduktion) einschließlich Suche neuer Mieter bei Leerstand - Objekt- und Mieterbetreuung - Nebenkosten- und sonstige Rechnungen - Laufende Buchhaltung im Wirtschaftsjahr - Gewährleistungs-, Kautions- und Vertragsmanagement - Versicherungsmanagement - Rechnungswesen, Buchhaltung und Jahresabschlüsse - Facility Management - Technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches Gebäudemanagement, einschließlich Instandhaltung und Wartung - Energie- und Betriebskostenmanagement - Reinigungs- und Hausmeisterdienste (inklusive Schädlingsbekämpfung) - Schnittstellenkoordination Der Auftragnehmer ist im Bereich des Facility Managements zumindest für die Auswahl und Koordinierung der Drittunternehmen verantwortlich. Darüber hinaus erwägt der Auftraggeber im Bereich des Facility Managements nach aktuellem Stand die folgenden zwei Alternativen: - Der Auftragnehmer schließt die Verträge mit den Drittunternehmen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Die Rolle des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Vermittlung und Koordinierung der Leistungen. Hierfür erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung. - Der Auftragnehmer schließt die Verträge mit den Drittunternehmen im eigenen Namen. Er übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung. Hierfür erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung. Zudem erstattet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Kosten dieser Verträge zuzüglich eines Aufschlages des Auftragnehmers. Die genaue Festlegung auf eines der beiden vorgenannten Modelle strebt der Auftraggeber im Verhandlungsverfahren, voraussichtlich nach Abschluss der indikativen Angebotsrunde, an. Hierbei wird er insbesondere auch die Rückmeldung der Bieter zu den wirtschaftlichen Aspekten, der Marktgängigkeit der Modelle und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes für den Auftraggeber berücksichtigen. Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen im Laufe des Verfahrens anzupassen und zu präzisieren. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, den Auftragsgegenstand um Leistungen des Center Managements zu ergänzen. Zu den Gebäuden siehe Anlage "Gebäude". Der Auftraggeber wird denjenigen Bewerbern, die er nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe auffordert, gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung weitere, vertraulich zu behandelnde Informationen über die auftragsgegenständlichen Immobilien zur Verfügung stellen, vgl. §§ 5 Abs. 3, 41 Abs. 4 VgV. Der Auftraggeber beabsichtigt, sämtliche Immobilien zum 01.01.2027 in die Verantwortung des Auftragnehmers zu übergeben. - Kulturraum Berlin gGmbHBerlin
Immobiliendienstleistung für von der Kulturraum Berlin gGmbH angemietete Gewerbeimmobilien
Die Kulturraum Berlin gGmbH (nachfolgend „KRB“ genannt) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stiftung des öffentlichen Rechts - Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK). Satzungszweck der KRB ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur sowie die Stärkung Berlins als Kultur-Standort. Im Rahmen dieses Satzungszwecks setzt die KRB unter anderem das Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (nachfolgend „ARP“ genannt) für die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (nachfolgend „SenKultGZ“ genannt) um. Das Land Berlin hat das ARP ins Leben gerufen, um nachhaltige, szenenahe (Arbeits-)Räume für Berliner Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Tanz, Musik und Literatur und Projekträume zu günstigen Konditionen zu sichern und neu zu schaffen, um einer Verdrängung entsprechender für die Stadt-DNA bedeutender kultureller Nutzungen entgegenzuwirken. Die SenKultGZ fördert das ARP und verantwortet die politische und strategische Steuerung des Förderprogramms. Für die Umsetzung des ARP sowie ihres Satzungszwecks mietet die KRB als Hauptmieterin Flächen/Liegenschaften/Objekte (nachfolgend insgesamt „Mietobjekte“ genannt) sowohl der öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft in der Regel langfristig an und vermietet diese – überwiegend zu geförderten Konditionen – an Künstler*innen (nachfolgend „Untermieter*innen“ genannt) unter. Bei Bedarf werden die angemieteten Gewerbemietobjekte als Arbeitsräume für Kultur entsprechend der standardisierten nutzungsspezifischen Raumanforderungen umgebaut und hergerichtet (z.B. als Musikproberäume oder Ateliers) und somit Infrastrukturen zur Förderung von Kunst und Kultur geschaffen. Wie die Räume ausgestattet sein müssen, definiert die KRB spartenbezogen in Kooperation mit den jeweiligen Vertretungen der Freien Kunstszene. Eine gesonderte Expertise hinsichtlich entsprechender Ausbauanforderungen muss der*die Auftragnehmer*in daher nicht nachweisen. Zur eigenen Unterstützung wird die KRB mit Dienstleister*innen im Bereich der Gewerbe-Immobilienverwaltung (nachfolgend „Auftragnehmer*in“ genannt) zusammenarbeiten, die verschiedene Leistungen im Rahmen des An- und Vermietungsgeschäfts, insbesondere des Property Managements, für die KRB übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von Hauptmietverträgen, der Abschluss- und die Verwaltung von Untermietverträgen unter Verwendung von der KRB vorgegebener Musteruntermietverträge sowie die Bewirtschaftung der Mietobjekte hinsichtlich der der KRB als Mieterin obliegenden Zuständigkeiten. Dabei sind Abschluss und Verwaltung der Untermietverträge nur bedingt vergleichbar mit klassischen Gewerbemietverträgen, da innerhalb des Förderprogramms stark standardisiert und vereinfacht wird: Bei den Untermietverträgen entfallen z.B. Verhandlungen über individuelle Miethöhen oder andere Konditionen, da diese bereits über das Förderprogramm einheitlich festgelegt sind. Betriebskostenabrechnungen für Untermieter*innen entfallen in den meisten Verträgen, da im Rahmen des Förderprogramms Bruttowarmmieten Anwendung finden. Daher werden Betriebskostenabrechnungen lediglich in nicht geförderten Objekten und Sonderprojekten erstellt. Bezüglich des individuellen Stromverbrauchs zahlen Untermieter*innen eine Pauschale, da Verbräuche einzelner Räume i.d.R. nicht individuell erfasst werden können. Die Pauschale kann je nach Kostensituation bei Bedarf zum Jahreswechsel angepasst werden, ohne dass eine Abrechnung pro Arbeitsraum erstellt werden muss. Die Hinterlegung und damit die Verwaltung von Mietsicherheiten ist im Rahmen der Untermietverhältnisse im ARP nicht vorgesehen. Aktuell hält die KRB 640 vermietete Arbeitsräume im ARP auf einer Gesamtfläche von rund 54.000 m2 verteilt über alle Berliner Bezirke. Weiter rund 300 Arbeitsräume sind bereits für das ARP gesichert, wovon die ersten rund 100 Räume im 2 Quartal 2026 in die Vermietung an Künstler*innen gehen werden. Abhängig von der Entwicklung des Haushalts des Landes Berlin rechnet die KRB mit der weiteren Anmietung von Flächen für das ARP. Durch die aktuellen erforderlichen Einsparungen sind Aufwüchse gegenüber dem Bestandserhalt jedoch nicht garantiert. Hinzu kommt die Fluktuation von Untermieter*innen und damit der Abschluss weiterer Untermietverträge im Rahmen der Nachvermietung. Neben Objekten im ARP betreut die KRB auch Sonderobjekte (aktuell zwei). Bei Mietobjekten besonderer Art kann es zu Sondermodellen in der Untervermietung und Bewirtschaftung kommen. Diese Objekte werden von der KRB eng betreut und bedürfen einer flexiblen Betreuung durch die Immobilienverwaltung. Dafür werden sämtliche Untervermietungs- und Bewirtschaftungsaufträge mit der KRB im Detail abgestimmt. Je nach Auftrag eruiert die KRB, ob die Aufträge den beauftragten Leistungen des Rahmenvertrags entsprechen oder als Sonderleistungen betrachtet werden müssen. Die Leistungen soll in Paketen an bis zu zwei Immobiliendienstleistungen übergeben werden, bis alle aktuell 38 Hauptmieterverträge der KRB von der aktuellen Verwaltung vollständig übergeben wurden. Demnach soll der Rahmenvertrag am 01.01.2027 mit der Übernahme der Objekt-Pakete und Datenerfassung der Objekte beginnen. Beispiele für Standorte der KRB können hier angesehen werden: https://kulturraeume.berlin/news/ - Kulturraum Berlin gGmbHBerlinDeadline: Jul 24
Immobiliendienstleistung für von der Kulturraum Berlin gGmbH angemietete Gewerbeimmobilien
Die Kulturraum Berlin gGmbH (nachfolgend „KRB“ genannt) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stiftung des öffentlichen Rechts - Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK). Satzungszweck der KRB ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur sowie die Stärkung Berlins als Kultur-Standort. Im Rahmen dieses Satzungszwecks setzt die KRB unter anderem das Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (nachfolgend „ARP“ genannt) für die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (nachfolgend „SenKultGZ“ genannt) um. Das Land Berlin hat das ARP ins Leben gerufen, um nachhaltige, szenenahe (Arbeits-)Räume für Berliner Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Tanz, Musik und Literatur und Projekträume zu günstigen Konditionen zu sichern und neu zu schaffen, um einer Verdrängung entsprechender für die Stadt-DNA bedeutender kultureller Nutzungen entgegenzuwirken. Die SenKultGZ fördert das ARP und verantwortet die politische und strategische Steuerung des Förderprogramms. Für die Umsetzung des ARP sowie ihres Satzungszwecks mietet die KRB als Hauptmieterin Flächen/Liegenschaften/Objekte (nachfolgend insgesamt „Mietobjekte“ genannt) sowohl der öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft in der Regel langfristig an und vermietet diese – überwiegend zu geförderten Konditionen – an Künstler*innen (nachfolgend „Untermieter*innen“ genannt) unter. Bei Bedarf werden die angemieteten Gewerbemietobjekte als Arbeitsräume für Kultur entsprechend der standardisierten nutzungsspezifischen Raumanforderungen umgebaut und hergerichtet (z.B. als Musikproberäume oder Ateliers) und somit Infrastrukturen zur Förderung von Kunst und Kultur geschaffen. Wie die Räume ausgestattet sein müssen, definiert die KRB spartenbezogen in Kooperation mit den jeweiligen Vertretungen der Freien Kunstszene. Eine gesonderte Expertise hinsichtlich entsprechender Ausbauanforderungen muss der*die Auftragnehmer*in daher nicht nachweisen. Zur eigenen Unterstützung wird die KRB mit Dienstleister*innen im Bereich der Gewerbe-Immobilienverwaltung (nachfolgend „Auftragnehmer*in“ genannt) zusammenarbeiten, die verschiedene Leistungen im Rahmen des An- und Vermietungsgeschäfts, insbesondere des Property Managements, für die KRB übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von Hauptmietverträgen, der Abschluss- und die Verwaltung von Untermietverträgen unter Verwendung von der KRB vorgegebener Musteruntermietverträge sowie die Bewirtschaftung der Mietobjekte hinsichtlich der der KRB als Mieterin obliegenden Zuständigkeiten. Dabei sind Abschluss und Verwaltung der Untermietverträge nur bedingt vergleichbar mit klassischen Gewerbemietverträgen, da innerhalb des Förderprogramms stark standardisiert und vereinfacht wird: Bei den Untermietverträgen entfallen z.B. Verhandlungen über individuelle Miethöhen oder andere Konditionen, da diese bereits über das Förderprogramm einheitlich festgelegt sind. Betriebskostenabrechnungen für Untermieter*innen entfallen in den meisten Verträgen, da im Rahmen des Förderprogramms Bruttowarmmieten Anwendung finden. Daher werden Betriebskostenabrechnungen lediglich in nicht geförderten Objekten und Sonderprojekten erstellt. Bezüglich des individuellen Stromverbrauchs zahlen Untermieter*innen eine Pauschale, da Verbräuche einzelner Räume i.d.R. nicht individuell erfasst werden können. Die Pauschale kann je nach Kostensituation bei Bedarf zum Jahreswechsel angepasst werden, ohne dass eine Abrechnung pro Arbeitsraum erstellt werden muss. Die Hinterlegung und damit die Verwaltung von Mietsicherheiten ist im Rahmen der Untermietverhältnisse im ARP nicht vorgesehen. Aktuell hält die KRB 640 vermietete Arbeitsräume im ARP auf einer Gesamtfläche von rund 54.000 m2 verteilt über alle Berliner Bezirke. Weiter rund 300 Arbeitsräume sind bereits für das ARP gesichert, wovon die ersten rund 100 Räume im 2 Quartal 2026 in die Vermietung an Künstler*innen gehen werden. Abhängig von der Entwicklung des Haushalts des Landes Berlin rechnet die KRB mit der weiteren Anmietung von Flächen für das ARP. Durch die aktuellen erforderlichen Einsparungen sind Aufwüchse gegenüber dem Bestandserhalt jedoch nicht garantiert. Hinzu kommt die Fluktuation von Untermieter*innen und damit der Abschluss weiterer Untermietverträge im Rahmen der Nachvermietung. Neben Objekten im ARP betreut die KRB auch Sonderobjekte (aktuell zwei). Bei Mietobjekten besonderer Art kann es zu Sondermodellen in der Untervermietung und Bewirtschaftung kommen. Diese Objekte werden von der KRB eng betreut und bedürfen einer flexiblen Betreuung durch die Immobilienverwaltung. Dafür werden sämtliche Untervermietungs- und Bewirtschaftungsaufträge mit der KRB im Detail abgestimmt. Je nach Auftrag eruiert die KRB, ob die Aufträge den beauftragten Leistungen des Rahmenvertrags entsprechen oder als Sonderleistungen betrachtet werden müssen. Die Leistungen soll in Paketen an bis zu zwei Immobiliendienstleistungen übergeben werden, bis alle aktuell 38 Hauptmieterverträge der KRB von der aktuellen Verwaltung vollständig übergeben wurden. Demnach soll der Rahmenvertrag am 01.01.2027 mit der Übernahme der Objekt-Pakete und Datenerfassung der Objekte beginnen. Beispiele für Standorte der KRB können hier angesehen werden: https://kulturraeume.berlin/news/
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 22. Juni 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Baden-Württemberg-Stiftung gGmbH.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.