Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt KasselKassel
Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß § 14 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel Kassel Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß § 14 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz Die Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV), Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Darmstadt und Kassel und die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel)...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel
- Published:
- August 20, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Public Relations
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Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel Kassel Veröffentlichung der Verschmelzung gemäß § 14 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz Die Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV), Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Darmstadt und Kassel und die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel), Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Kassel haben am 22. Juni 2026 jeweils die Genehmigung der Verschmelzung zwischen der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel), Anstalt des öffentlichen Rechts, als übertragendem Rechtsträger und der Gemeinnützigen Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV), Anstalt des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Darmstadt und Kassel als aufnehmendem Rechtsträger zum Verschmelzungsstichtag am 1. Januar 2026 beantragt. Die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel), Anstalt des öffentlichen Rechts, hat mit der Gemeinnützigen Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV), Anstalt des öffentlichen Rechts, am 11. Juni 2026 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen. Hiernach überträgt die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel), Anstalt des öffentlichen Rechts, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Nr. 1, 46 ff Umwandlungsgesetz ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten auf die Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV), Anstalt des öffentlichen Rechts. Damit geht das Vermögen der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel), Anstalt des öffentlichen Rechts, als übertragendem Rechtsträger einschließlich der Verbindlichkeiten auf die Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt (GHV), Anstalt des öffentlichen Rechts, als übernehmendem Rechtsträger über und die Gemeinnützige Haftpflichtversicherungsanstalt Kassel (HAVA Kassel), Anstalt des öffentlichen Rechts, erlischt. Einer besonderen Löschung bedarf es nicht. Die Vertreterversammlung der Gemeinnützigen Haftpflichtversicherungs
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Jobcenter Berlin MitteBerlinJobcenter Berlin Mitte Veröffentlichung einer Markterkundung für Büroflächen nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB Das Jobcenter Berlin Mitte beabsichtigt, im Wege einer Markterkundung geeignete Büroflächen zu sondieren. Gesucht werden bereits bestehende, marktübliche Büroflächen mit Drittverwendungsfähigkeit zur Anmietung nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB; keine Bauleistungen. Gesucht wird: • Bürofläche für operative Bereiche mit Publikumsverkehr zur Anmietung • im Berliner Bezirk Mitte • Gesamtmietfläche ca. 13.500 m2 • Geplanter Mietbeginn 01.07.2028 • Festmietzeit: mindestens 10 Jahre • Nur provisions- und umsatzsteuerfreie Angebote Ein detailliertes Anforderungsprofil wird ausschließlich auf individuelle Anfrage zur Verfügung gestellt. Interessenten werden gebeten, das Anforderungsprofil vor Übersendung eines Exposés per E-Mail mit Angabe der Vorgangsnummer ME001_2026 an [email protected] anzufordern. Nur Exposés von Interessenten, die vorab das Anforderungsprofil angefordert und erhalten haben und deren Angebote die darin definierten Anforderungen erfüllen, werden berücksichtigt. Interessensbekundungen (Anforderung des Anforderungsprofils) können bis zum 14.09.2026, 24:00 Uhr, erfolgen. Nur Interessenten, die bis zu diesem Zeitpunkt das Anforderungsprofil angefordert haben, können berücksichtigt werden. Die Übersendung von Exposés ist bis zum 28.09.2026, 24:00 Uhr, elektronisch oder postalisch möglich; später eingehende Exposés bleiben unberücksichtigt. Die Behörde behält sich vor, auf Grundlage der eingehenden, berücksichtigungsfähigen Exposés weitere Objektbesichtigungen und vertiefende Gespräche zu führen. Die Markterkundung dient ausschließlich der Vorbereitung einer möglichen Anmietungsentscheidung und begründet keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrags oder die Durchführung eines Vergabeverfahrens.Arzneimittelrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V 2027-1
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-SeeBochumDeadline: Sep 10Die Ausschreibung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Absatz 8 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) (im Folgenden: Rabattverträge oder Rabattvertrag) mit einer Laufzeit von 24 Kalendermonaten zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Arzneimitteln, die nicht verschreibungspflichtig sind. Gemäß den Regelungen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) werden Lose betreffend patentfreie Antibiotika und/ oder Arzneimittel nach der Liste des § 52b Abs. 3c AMG in jeweils zwei Lose (EU-Los und weltweites-Los) unterteilt, § 130a Abs. 8a SGB V. Für das EU-Los, sowie im Global-Los wird jeweils ein Vertragspartner gesucht. Gemäß § 130a Absatz 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Absatz 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Klargestellt wird bereits jetzt, dass für die Lose 001 bis 042 Rahmenverträge mit drei Bietern, für die Lose 043 bis 085 Rahmenverträge mit zwei Bietern und für die Lose 086 bis 133 Rahmenverträge mit einem Bieter geschlossen werden können. Für die Lose 134 bis 136 (EU-Los und weltweites-Los) werden Rahmenverträge mit einem Vertragspartnern geschlossen. Hierbei gilt eine Bietergemeinschaft als ein Bieter. Das Mindestgebot beträgt 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff. Sollte für eine Preisgruppe ein Angebot vorliegen, das die genannte Voraussetzung eines Mindestgebotes nicht erfüllt und einen prozentualen Rabatt von weniger als 4 % auf den ApU je Einheit/Wirkstoff anbietet, wird diese Preisgruppe von der Angebotswertung ausgeschlossen. Weitere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde SchönheideSchönheideBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Gemeinde Schönheide gibt hiermit bekannt, dass der mit envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz, bestehende Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Schönheide zum 31.12.2030 endet. Die Gemeinde Schönheide beabsichtigt, den vorgenannten Stromkonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Gemeinde Schönheide ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Gemeinde Schönheide liegt im Landkreis Erzgebirgskreis des Bundeslandes Sachsen und hat 4.017 Einwohner (2024). Im Jahr 2023 betrug das Stromkonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet 92.520 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind (Strukturdaten), können in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Die Gemeinde Schönheide weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Strukturdaten nehmen möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung in der Gemeindeverwaltung anzufordern. Die Gemeinde Schönheide wird dem Auswahlverfahren eine Eignungsprüfung voranstellen. Die Gemeinde Schönheide wird daher nur diejenigen Interessenten zur Abgabe eines Angebotes auffordern, die durch Vorlage folgender Unterlagen ihre Eignung nachgewiesen haben: 1. Vorlage einer Genehmigung nach § 4 EnWG oder eines Nachweises bzw. einer Stellungnahme, dass der Netzbetrieb bereits vor Inkrafttreten von § 4 EnWG aufgenommen wurde. 2. Angaben zu den bisher betriebenen Energieversorgungsnetzen eins§14 Abs.4 Nr.2 VgV
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Stadt Eltville am RheinEltville am RheinÖffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG Die Stadt Eltville gibt hiermit bekannt, dass der mit der Syna GmbH bestehende Gaskonzessionsvertrag zum 02.05.2028 endet. Die Stadt Eltville beabsichtigt, den vorgenannten Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit vom 03.05.2028 bis 02.05.2048 (20 Jahre) neu zu vergeben. Zu diesem Zwecke wird die Stadt Eltville ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren durchführen. Die Stadt Eltville liegt im Landkreis Rheingau Taunus des Bundeslandes Hessen und hat 17000 Einwohner. Im Jahr 2021 betrug das Gaskonzessionsaufkommen im Konzessionsgebiet ca. 41.000 €. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages erforderlich sind, können in der Stadt Eltville zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Alternativ ist auch eine Übermittlung der Informationen per Post oder über einen sicheren, elektronischen Kommunikationsweg möglich. Die Stadt Eltville weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln sind und ausschließlich zum Zwecke der Bewerbung um den Abschluss eines Konzessionsvertrages verwendet werden dürfen. Die Informationen können daher nur nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung eingesehen werden. Unternehmen, die Einsicht in die Informationen nehmen oder um deren Übersendung bitten möchten, werden gebeten, die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Stadt Eltville anzufordern. Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, bis spätestens drei Monate nach dem Datum dieser Veröffentlichung eine schriftliche Interessenbekundung einzureichen. Die Interessenbekundung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Gaskonzessionsverfahren Stadt Eltville " bei Magistrat der Stadt Eltville am Rhein, -Hauptamt-, Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein, einzureichen. EBekanntmachung gemäß §46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde ÜberseeReguläres Verfahren: Die Gemeinde Übersee macht gemäß §46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag zum 23.04.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach §46 EnWG können, mit Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung, während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Übersee, Kirchweg 1, 83236 Übersee angefragt werden.
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