jobcenter AöRSteinfurt
Vermittlung im Fokus: Einzel- und Gruppencoaching, 4 Lose (Steinfurt, Ibbenbüren, Greven, Rheine)
Die Maßnahme umfasst ein Aufnahme- und Auftaktgespräch sowie Einzel- und Gruppencoaching. Der Förderzeitraum läuft vom 01.06.2026 bis 31.05.2027, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen, aufgeteilt nach den Regionalbereichen Steinfurt, Ibbenbüren, Greven und Rheine.
Job Placement
No credit card · Instant access
Content at a glance
Die Maßnahme umfasst ein Aufnahme- und Auftaktgespräch sowie Einzel- und Gruppencoaching. Der Förderzeitraum läuft vom 01.06.2026 bis 31.05.2027, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen, aufgeteilt nach den Regionalbereichen Steinfurt, Ibbenbüren, Greven und Rheine.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- jobcenter AöR
- Published:
- March 31, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Job Placement
Tender description
Die Maßnahme umfasst ein Aufnahme- und Auftaktgespräch sowie Einzel- und Gruppencoaching. Der Förderzeitraum läuft vom 01.06.2026 bis 31.05.2027, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Die Vergabe erfolgt in 4 Losen, aufgeteilt nach den Regionalbereichen Steinfurt, Ibbenbüren, Greven und Rheine.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
No files listed yetThe contracting authority has not yet published any attachments, or they are only accessible after registration.
Open all documents in workspaceRelated tenders
7- Landratsamt Landkreis LeipzigDeadline: May 05
Markierungsarbeiten an Kreisstraßen in 4 Losen
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1166 Faxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: An den Kreisstaßen im Landkreis Leipzig f) Art und : : Markierungsarbeiten an Kreiststraßen : Markierungsarbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: entfällt Zweck des Auftrags: entfällt h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Ja Angebote sind möglich für: Ein Los: Nein Mehrere Lose: Ja Alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden): Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 02.06.2026 Ende: 30.09.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 05.05.2026 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 29.05.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 05.05.2026 um: 11:00 Uhr Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, 04552 Borna Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: - entfällt u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Mit dem Angebot sind vorzulegende Unterlagen: Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, sofern notwendig Preisermittlungsgrundlagen Formblatt 221/222 Geräteverzeichnis Baustoffverzeichnis Erklärung Mindestlohn Leistungsbezogene Unterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis der Präqualifikation (Mindestanforderungen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angaben zu Arbeitskräften Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle sind vorzulegen: Eignungsnachweise der Bieter gemäß VOB/A § 6a, (2) Der Nachweis umfasst die folgenden Angaben: 1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, 3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, 5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Sonstige Unterlagen: Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise Urkalkulation Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Sonstige Angaben Unterhalb 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer Nachprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 30.04.2026 24:00 Uhr Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a VOB/A. Die erstmalige und vorbehaltene Anforderung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt mittels angemessener Frist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 VOB/A, 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber gemäß § 22 VOB/A vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Fahrbahnmarkierung - Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird. - Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird. - Grün und GrugaEssen
FB 66 Amt für Straße und Verkehr / FB 67 Grün und Gruga
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. : Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Grün und GrugaEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssen
Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Dieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen. - IG Metall ChemnitzDeadline: May 18
Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: IG Metall Chemnitz; Straße, Hausnummer: Augustusburger Straße 31; Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: VB 26_020 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Der anzubietende Leistungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum Projektende am 31.12.2026. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3374287/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 18.05.2026, 13:30 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über gleichwertige Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, dabei muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz (ohne USt.) des Bieters über die letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025) betrachtet mindestens EUR 74.000 betragen. 4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) in einem vergleichbaren Einsatzgebiet. Die jeweiligen Referenzen sind gleichwertig, wenn Sie in Inhalt und Umfang wesentlich folgenden Leistungskategorien entsprechen: (a) Beratungserfahrungen in Unternehmen und Gewerkschaften, die sich in Transformationsprozessen befinden. In diesem Zusammenhang Beratungsdienstleistungen zur Beförderung eines produktiven Dialogs zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung anlässlich festgestellter Transformationsprozesse. Nachweis betrieblicher prozessbegleitender Beratungs- und Schulungsleistungen, Workshop-Konzepte, entwicklungsoffener Experimentierräume. (b) Nachweis beteiligungsorientierter und prozessbegleitender Beratungserfahrungen in Unternehmen. Dies umfasst auch Beratungs-, Schulungs- und Methodenkompetenz in den Themenfeldern Standort- und Beschäftigungssicherung, Gestaltung von Transformationsprozessen, Digitalisierung, Produktions- und Leistungssystemen, Personalentwicklung und Qualifizierung. (c) Beratungsdienstleistungen, die gute Kenntnisse der Sächsischen Wirtschafts- und Branchenstrukturen belegen, insbesondere differenzierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und Herausforderungen in der Automobil- und Zulieferbranche Südwestsachsens. (d) Beratungsdienstleistungen, die eine Ermittlung, Vermittlung und Aufbereitung von Erkenntnissen für die Zielgruppen der Betriebsräte, Beschäftigten, Unternehmensleitungen, Berater und Wissenschaftler umfassten und in Branchen erfolgten, deren industrielle Strukturen sich durch neue Technologien bereits wandeln. Erfahrungen mit zielgruppenspezifischer Aufbereitung transformationsrelevanter Erkenntnisse und Themenstellungen. (e) Beratungsdienstleistungen für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt, in dessen Zuge auch mit anderen Beratungseinrichtungen, wissenschaftlichen und gewerkschaftlichen Experten, regionalen Kompetenzzentren sowie Vertretern der Landes-, Bundes- oder EU-Politik kooperiert werden musste. Für jede der vorgenannten Kategorien müssen die Bieter mindestens zwei in Umfang und Inhalt gleichwertige Referenz aus den letzten 5 Jahren (seit 2021) nachweisen. Die Bieter können auch eine Referenz für mehrere der o. g. Leistungskategorien vorlegen, falls die Referenz mehrere Kategorien abdeckt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln an den Angaben der Bieter ergänzende Nachweise anzufordern oder Erkundigungen beim Referenzgeber einzuholen. Die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter in übersichtlicher Form darzustellen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) sowie zur Zuordnung der Leistungen zu den o. g. Kategorien erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber – falls erforderlich – Auskünfte einholen darf. 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Wird eine Eignungsleihe eingegangen, verlangt die Auftraggeberin, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales),Forschung/ Entwicklung
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is jobcenter AöR.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.