Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
Verkehrsberuhigter Ausbau Nordendstraße
Die Stadt Fürstenfeldbruck plant den Ausbau der Nordendstraße, die auf der gesamten Länge bereits stark beschädigt ist. U m die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich sicher zu stellen, i st ein Komplettausbau zu einem verkehrsberuhigtem Bereich vorgesehen. Verkehrsberuhigter Ausbau Nordendstraße
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Die Stadt Fürstenfeldbruck plant den Ausbau der Nordendstraße, die auf der gesamten Länge bereits stark beschädigt ist. U m die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich sicher zu stellen, i st ein Komplettausbau zu einem verkehrsberuhigtem Bereich vorgesehen. Verkehrsberuhigter Ausbau Nordendstraße
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck
- Published:
- January 21, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Straße / Fahrbahn
Object classification
- Straße / FahrbahnPrimary
Tender description
Die Stadt Fürstenfeldbruck plant den Ausbau der Nordendstraße, die auf der gesamten Länge bereits stark beschädigt ist. U m die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich sicher zu stellen, i st ein Komplettausbau zu einem verkehrsberuhigtem Bereich vorgesehen. Verkehrsberuhigter Ausbau Nordendstraße
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1 file recorded- Bekanntmachung
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4- Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale Vergabe
Vorabmaßnahmen in den Außenanlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerken, Tiefbauarbeiten
Im Rahmen des Neubaus der Landesfeuerwehrschule Kassel plant LBIH Kassel zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Ausbildung von Feuerwehrleuten den Bau von zwei neuen Unterkunftsgebäuden mit Tiefgarage sowie eines Lehrsaalgebäudes. Das Baufeld war Teil des Truppenübungsplatzes "Dönche", mit einer militärischen Nutzung von 1937 bis in die 1970er Jahre. Im Baufeld befanden sich weiterhin eine Schießanlage und eine Munitionsniederlage. Weiterhin befindet sich das Baufeld gem. einer Stellungnahme des KMRD Hessen in einem Bombenabwurfgebiet. Dies bedingt einen Kampfmittelverdacht auf der gesamten Fläche. Der Kampfmittelverdächtige Tiefenbereich wurde aufgrund der langjährigen Nutzung und der teilweisen Nachkriegszeitlichen Auffüllung bis maximal 9,0 m u. GOK definiert. Kleinere Kampfmittel können im Bereich der Auffüllung aufgrund sekundärer Kampfmittelbelastung auftreten. Für die Vorabmaßnahmen wurde als Ergänzung zum Räumkonzept der Hauptmaßnahme eine Ausführungsplanung aufgesetzt, die zu beachten ist. Bei der Ausführung sind die Vorgaben der BFR KMR sowie der DGUV-I 201-027 zu beachten. Nach der Baufeldfreimachung erfolgt zunächst eine Flächensondierung mit TDEM und Georadar. Teilabschnitte der geplanten Leitungs- und Kanallegung sowie die geplante Bohrpfahlwand und Verbau werden als vertikale Tiefensondierung kampfmitteltechnisch erkundet. Für das Stollbauwerk werden horizontale kampfmitteltechnische Bohrungen zwischen Start und Zielgruben ausgeführt. Der Auffüllungsbereich ist aufgrund des Kampfmittelverdachts auf Kleinkampfmittel wie Infanteriepatronen, durch Volumenräumung zu räumen. Aufgetretene Verdachtspunkte aus der Flächen- und Tiefensondierung sind punktuell bodeneingreifend zu räumen. Untergrundeingriffe in weiterhin kampfmittelverdächtigen Untergrund im Rahmen von Rückbau, Wurzelstockrodung oder anderem Aushub sind unter baubegleitender Kampfmittelräumung auszuführen. Für die Versorgung der Neubauten auf dem Gelände der Hessischen Landesfeuerwehrschule ist die Verlegung von rund 120m Wasserleitung in den Materialien Guss und PE vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Leerrohrsystem und eine Soleleitung auf dem Gelände verlegt. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Schmutz- und Regenwasserentsorgung sind größere Aufwendungen auf dem Gelände der Landesfeuerwehrschule erforderlich. Neben der Verlegung von rund 600m Kanalrohren aus PVC-U in den Dimensionen DN/OD 200 bis DN/OD 710 im Freispiegelgefälle ist eine ca. 70m lange Abwasserdruckleitung nebst zugehörigem Schmutzwasserpumpschacht vorgesehen. Die Oberflächenwasserbewirtschaftung wird neben der zu verlegenden Rohrleitungen über ein neuen Regenrückhaltebecken geregelt. Hierzu wird das vorhandenene, offene Betonbecken teilrückgebaut und einneues abgedecktes Rückhaltebecken errichtet. Dieses ist mit entsprechender Pumpen- und Steuerungstechnik ausgestattet und gewährleistet einen gedrosselten Abfluss des anfallenden Regenwassers über ein neu zuerrichtendes Verteilerbauwerk, bestehend aus perforierten Beton-U-Profilen, in die benachbarte Dönche. Das Grundstück ist durch starke Höhenunterschiede geprägt und fällt insbesondere im südlichen Bereich deutlich zum Landschaftsraum der Dönche hin ab. Um die geplanten Gebäude - allen voran das Lehrsaalgebäude - sicher und funktional in diese Geländestruktur einzubinden, ist eine präzise Geländemodellierung notwendig. Diese erfordert die Errichtung mehrerer Stützwände. Konstruktiv werden die Wände als Winkelstützwände aus Ortbeton mit rückwärtigem Fundamentfuß ausgeführt. Diese Bauweise bietet eine hohe Tragfähigkeit, große Verformungsstabilität und ermöglicht zugleich eine flexible Anpassung an die unterschiedlichen lokalen Geländehöhen. Die Gründung der Stützwände erfolgt über eine Beton-Sauberkeitsschicht eine Schottertragschicht aufgesetzt wird. Diese Schicht dient der gleichmäßigen Lastverteilung und verhindert Schäden durch Frost. Vor den Stützwänden befindet sich zudem eine wichtige ingenieurtechnische Anlage: das Verteilerbauwerk für das anfallende Oberflächenwasser. Dieses Bauwerk sammelt Regen- und Oberflächenwasser aus den höher gelegenen Bereichen der Feuerwehrschule und führt es kontrolliert der Dönche zu. Dadurch wird nicht nur die Entwässerung der befestigten und unbefestigten Flächen gewährleistet, sondern auch ein möglicher Erosionsprozess am Hang verhindert. Für die Errichtung der Stützwände wird ein Arbeits- und Schutzgerüst eingesetzt, welches den Anforderungen der DIN EN 12811 1 entspricht. Im Rahmen der verkehrstechnischen Erschließung zwischen den neu entstehenden Gebäuden sind folgende Zufahrten geplant: I. Zufahrt zwischen Unterkunftsgebäude und Lehrsaalgebäude Anbindung von Westen in südlicher Richtung mit einem Abzweig zum Eingang des Unterkunftsgebäudes. Hauptroute: Achse 421 mit einer Länge von 131,75 m. Abzweig: Achse 520 in Richtung Eingang Unterkunftsgebäude. Entlang der Achse 421 ist zur Sicherung der Geländesprünge eine Winkelstützwand mit einer Länge von 88,70 m erforderlich. Als Hilfsachse für die Winkelstützwand dient die Achse 426. II.Zufahrt von der Heinrich-Schütz-Allee zur Tiefgarage Achse 301 mit einer Länge von 39,76 m. Die geplante Straße dient während der Bauzeit als Betriebsweg für die Errichtung der Unterkunftsgebäude und des Lehrsaalgebäudes. Nach Abschluss der Hochbauarbeiten wird der Straßenaufbau vollständig erneuert. Der Bodenaushub und die Errichtung der Winkelstützwand erfolgen gemäß dem festgelegten Bauablaufplan. Der Einbau der FSS-, Trag und Deckschicht erfolgen in voller Breite ohne Herstellung einer Mittelnaht. Tagesnähte sind gemäß ZTV-Asphalt herzustellen. Der Einsatz einer entsprechenden Anzahl von Asphaltfertigern im Bereich der Aufweitung ist daher einzukalkulieren um fugenlos zu bauen. Bei tagesnähten und bei Anschlüssen an den Bestand, sowie vor Einbauteilen aus Beton (z.B. Entwässerungsrinnen) sind die Fugen der Deckschicht nachträglich herzustellen und zu vergießen. Bankette sind vollständig neu herzustel B158 KP L31 Blumberg - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Eberswalde, plant auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.12.2024 (mit dem Geschäftszeichen 110-21-501010102/2024-002) den Umbau des Knotenpunktes B158/ L31 zu einem Kreisverkehr. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung West (B158 nach Ahrensfelde) und aus Richtung Nord (L31 nach Bernau) werden aufgrund des geplanten Kreisverkehrs auf einer Länge von 224 m und ca. 185 m umverlegt. Die vorhandenen Anschlüsse aus Richtung Osten (B158 nach Werneuchen) und aus Richtung Süden (Berliner Straße) werden im Wesentlichen im Bestand umgebaut und angepasst. In Abstimmung mit der Gemeinde Ahrensfelde wird ein Gehweg an der westlichen Seite der L31 und weiterführend nördlich der B168 bis zur Bahnhofsstraße mit geplant. Der Knotenpunkt B158/ L31 befindet sich im Landkreis Barnim, in der Gemeinde Ahrensfelde, Ortsteil Blumberg. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung. Die Ausführungsplanung für das Projekt wird im I. Quartal 2026 begonnen. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich im III. Quartal 2027 begonnen. In der Planungsphase ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme soll unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Bauzeit wird auf 14 Monate geschätzt. Folgende Leistungsbilder sind Gegenstand des Projektes und hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes einzubinden: Objektplanung Verkehrsanlage Umgestaltung Knotenpunkt zum Kreisverkehr B158/ L31 Die Planung umfasst den Ausbau der B 158 von Abschnitt 230, km 0,270 bis Abschnitt 220, km 4,115 und der L 31 von Abschnitt 010, km 0,000 bis Abschnitt 010, km 0,198 im Zuge der Umgestaltung des Knotenpunktes B 158/ L 31. Beschreibung der Verkehrsanlage - Damm von Bau km 0+110 bis km 0+280, im Durchschnitt 1,00 m Höhe - Keine Schutzgebiete vorhanden - Keine Besonderheiten bezüglich Lärm, Erschütterungen Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. Im Bereich des Vorhabens ist derzeit ein Bodendenkmal im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg (BbgDSchG) registriert: - BD 40560 Blumberg 5, 8 Schloss Neuzeit, Einzelfund slawisches Mittelalter, Kirche deutsches Mittelalter, Altstadt Neuzeit, Altstadt deutsches Mittelalter Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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