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Vergabeverfahren Stadt Dettelbach - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen
Stadt Dettelbach plant Ertüchtigung der Kläranlage (Investition ca. 15 Mio. €) und sucht einen Bieter zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen. Aufgaben: Bürgerinfo, Erfassung von Grundstücks-/Geschossflächen, Beitragskalkulation, Satzungsberatung inkl. Entwürfe (Verbesserungsbeitrags-, Beitrags-/Gebühren-, ggf. Entwässerungssatzung). Leis...
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- Contracting authority:
- Stadt Dettelbach
- Published:
- May 17, 2026
- Deadline:
- June 15, 2026
Tender description
Stadt Dettelbach plant Ertüchtigung der Kläranlage (Investition ca. 15 Mio. €) und sucht einen Bieter zur Erhebung von Verbesserungsbeiträgen. Aufgaben: Bürgerinfo, Erfassung von Grundstücks-/Geschossflächen, Beitragskalkulation, Satzungsberatung inkl. Entwürfe (Verbesserungsbeitrags-, Beitrags-/Gebühren-, ggf. Entwässerungssatzung). Leistung bis 2028. Zwei Satzungsgebiete: Gebiet 1 (Stadt Dettelbach inkl. Stadtteile außer Mainfrankenpark, ca. 2.750 Grundstücke), Gebiet 2 (Mainfrankenpark, ca. 250 Grundstücke).
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10Vergabeverfahren Stadt Dettelbach - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen
Stadt DettelbachDettelbachDeadline: Jun 15Die Stadt Dettelbach plant die Ertüchtigung der Kläranlage und investiert damit voraussichtlich 15 Mio. Euro in die Versorgungssicherheit. Gemäß dem Prinzip der Kostendeckung ist die Stadt Dettelbach verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem Fachwissen vor allem im Bereich des bayerischen Kommunalabgabengesetzes das gesamte Projekt Verbesserungsbeitrag fachlich fundiert übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitragskalkulation bis hin zur Satzungsberatung inkl. Erstellung von Entwürfen der Verbesserungsbeitragssatzung, Beitrags- und Gebührensatzung und ggf. der Entwässerungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis spätestens 2028 erwartet. Grundlage der Ausschreibung ist die Leistungsbeschreibung bzw. eine Aufgabenbeschreibung, die der Bieter erfüllen muss. Die Leistung wird in zwei getrennte Satzungsgebiete aufgeteilt, nämlich Satzungsgebiet 1 (Stadt Dettelbach inkl. aller Stadtteile bis auf Mainfrankenpark mit ca. 2.750 Grundstücken) sowie Satzungsgebiet 2 (Mainfrankenpark mit ca. 250 Grundstücken).Vergabeverfahren Stadt Dettelbach - Erhebung von Verbesserungsbeiträgen
Stadt DettelbachDettelbachDeadline: Jun 15Die Stadt Dettelbach plant die Ertüchtigung der Kläranlage und investiert damit voraussichtlich 15 Mio. Euro in die Versorgungssicherheit. Gemäß dem Prinzip der Kostendeckung ist die Stadt Dettelbach verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem Fachwissen vor allem im Bereich des bayerischen Kommunalabgabengesetzes das gesamte Projekt Verbesserungsbeitrag fachlich fundiert übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitragskalkulation bis hin zur Satzungsberatung inkl. Erstellung von Entwürfen der Verbesserungsbeitragssatzung, Beitrags- und Gebührensatzung und ggf. der Entwässerungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis spätestens 2028 erwartet. Grundlage der Ausschreibung ist die Leistungsbeschreibung bzw. eine Aufgabenbeschreibung, die der Bieter erfüllen muss. Die Leistung wird in zwei getrennte Satzungsgebiete aufgeteilt, nämlich Satzungsgebiet 1 (Stadt Dettelbach inkl. aller Stadtteile bis auf Mainfrankenpark mit ca. 2.750 Grundstücken) sowie Satzungsgebiet 2 (Mainfrankenpark mit ca. 250 Grundstücken).Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Stadt BeilngriesBeilngriesEs ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen.Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Stadt BeilngriesBeilngriesEs ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen.Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt Marbach am NeckarDie Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030
Stadtverwaltung MittweidaDeadline: May 22Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 0626220526 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Rochlitzer Straße 3 09648 Mittweida Deutschland Telefonnummer: +49 3727967-304 Telefaxnummer: +49 3727967-181 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.mittweida.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: schriftlich Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : WEP - Programmgebiet der Stadt Mittweida Neubaugebiet Lauenhainer Straße Programmbegleitung 2026 - 2030 Menge und Umfang: Bei den im Rahmen der Programmbegleitung zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die Unterstützung der Vorbereitung, Durchführung, Begleitung und Entwicklung von Projekten aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes SEKo-WEP (Stand: 12/2023) "Neubaugebiet Lauenhainer Straße". Das Aufgabenspektrum besteht aus folgenden Leistungsbausteinen: Leistungsbaustein 1: Projektmanagement / Projektsteuerung / Projektbegleitung Erarbeitung und termingerechte, vollständige Einreichung der jährlichen Fortsetzungsanträge bzw. Fortsetzungsberichte bei der Bewilligungsstelle inkl. Fortschreibung des Maßnahmekonzeptes sowie des Kosten- und Finanzierungsplanes gemäß Planungsstand für die Einzelvorhaben und Prioritätensetzung in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mittweida Beratung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen oder bei der Prüfung von Fachförderungen für die geplanten Einzelvorhaben Betreuung der privaten Akteure/Eigentümer bei der Vorbereitung, Beantragung, Durchführung und förderrechtlichen Abrechnung von Sanierungs- oder Rückbaumaßnahmen einschließlich erforderlicher Vertragsgestaltung bei der Weiterleitung von Fördermitteln zielgerichtete Vorbereitung der geplanten Einzelmaßnahmen durch einen interaktiven Prozess mit der Stadtverwaltung, den beteiligten Akteuren im Gebiet, den Maßnahmeträgern sowie den beauftragten Planungsbüros im Sinne einer lokalen Partnerschaft förderrechtliche Aufbereitung der Einzelvorhaben gemäß den Vorgaben der Bewilligungsstelle unter Berücksichtigung einer eventuellen Zustimmungspflicht Mitwirkung bei der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit unter Beachtung der geltenden Publizitätsvorschriften Leistungsbaustein 2: Unterstützung der finanziellen Abwicklung Beratung und Unterstützung der Stadt bei gebietsbezogenen Finanzierungsangelegenheiten und der fördergebietsbezogenen Kostenplanung für die jährliche Aufstellung des Haushalts Aufbau eines projektbezogenen Controllings und Einrichtung eines EDV-basierten Fördermittelmanagements Maßnahmenbezogene Erfassung von Rechnungen einschließlich förderrechtlicher Prüfung Fördermittelabruf / Nachweisführung und Abrechnung einschließlich Antragsbearbeitung bei erforderlichen Änderungen der jährlich bereitgestellten Finanzmittel (Mehr- oder Minderbedarf im jeweils aktuellen Haushaltsjahr) Erstellung von Verwendungsnachweisen für abgeschlossene Einzelmaßnahmen Dokumentation von Problemen/Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen; Berichterstattung nach Erfordernis an die Bewilligungsstelle Unterstützung der Stadtverwaltung bei allen förderrechtlichen Fragen, u.a. bei der Gestaltung von Verträgen Unterstützung der Stadtverwaltung bei der Prüfung und Feststellung der Beihilferelevanz nach § 107 AEUV (in der aktuell geltenden Fassung) Erstellung der Zwischenabrechnung für die Gesamtmaßnahme "Neubaugebiet Lauenhainer Straße" zum 31.12.2030. Der erforderliche Zeitaufwand für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs gemäß Leistungsbaustein 1 und 2 für die Vertragsdauer von zunächst 53 Monaten (vom 01.08.2026 bis 31.12.2030) wird mit ca. 2.400 Arbeitsstunden eingeschätzt und soll für die Honorarkalkulation als Orientierung dienen. Ort der Leistung: Stadt Mittweida Markt 32 09648 Mittweida e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.08.2026 Ende: 31.12.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Stadtverwaltung Mittweida Markt 32 09648 Mittweida i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.05.2026 10:30 Ablauf der Bindefrist: 17.07.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: gemäß § 18 VOL/B k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: gem. § 17 VOL/B l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (Formblatt) 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- /Dienstleistungen (Formblatt) Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden 3,0 Mio. €, Sonstige Schäden 0,5 Mio. € Nachweis der jährlichen Maximierung auf das 2-fache der Versicherungssumme Der Nachweis der Deckungssummen kann auch mittels Erklärung des Versicherers erfolgen, dass die Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfall erfolgt. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Eigenerklärung über die regelmäßige Zahlung von Abgaben, Steuern und Krankenkassenbeiträgen Erklärung, ob und welche Leistungsanteile an Dritte beauftragt werden Nachweis der fachlichen Eignung: Nachweise der fachlichen Qualifikation des Projektteams einschl. persönlicher Referenzen sowie Angaben zur Berufserfahrung Darstellung von maximal vier Referenzprojekten, welche Erfahrungen in der Verfahrensträgerschaft in den Programmen der Städtebauförderug im Freistaat Sachsen belegen, davon mindestens 2 Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen für vergleichbare Gesamtmaßnahmen. Dabei sind mind. Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers für Rückfragen anzugeben Darstellung von maximal 2 Referenzobjekten über Kenntnisse und Erfahrungen in der stadtteilbezogenen Arbeit mit lokalen Akteuren. Dabei sind mindestens Leistungsinhalt, Umfang des Projektes das Fördervolumen und ein Ansprechpartner des Auftraggebers anzugeben Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren unterteilt nach Berufsgruppen Erklärung über die technische Ausstattung Erklärung zum internen Qualitätsmanagement Preisblatt Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (40%), 2 Arbeitsweise/ Struktur/ Vor-Ort/ Team (25%), 3 Leistungsfähigkeit (35%) Projektmanagement (außer im Bauwesen)Planung Technische Ausrüstung TGA
Abwasserverband SaaleGegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.Totalübernehmervertrag über schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau eines barrierefreien und behindertengerechten Familien-, Schul- und Vereinsbades für ca. 100.000 Besucher p.a.
Schloss-Stadt HückeswagenDie Schloss-Stadt Hückeswagen, Betrieb Freizeitbad, beabsichtigt, einen Totalübernehmer zu beauftragen, der den schlüssel- und betriebsfertigen Ersatzneubau eines barrierefreien und behindertengerechten Familien-, Schul- und Vereinsbades für ca. 100.000 Besucher pro Jahr, am Standort des ehemaligen sog. „Bürgerbades“, Zum Sportzentrum 9, 42499 Hückeswagen realisiert. „Totalübernehmerbeauftragung“ wird definiert als Beauftragung an einen gesamtschuldnerisch haftenden Auftragnehmer, der die gesamten Planungs- , Koordinierungs- und Ausführungsleistungen übernimmt, bestehend aus allen erforderlichen Planungsleistungen nach HOAI, ggf. Sonderberatungsleistungen nach AHO sowie allen erforderlichen Ausführungsleistungen, die Kostengruppen 200-600 (nach DIN 276) betreffend. Das neue Hallenbad soll folgende Ausstattungsmerkmale aufweisen: • Schwimmerbecken 25m, vier Bahnen á 2,5m, Seiteneinstiegstreppe, NSB-Bereich (WT: 1,35m), 4 Startblöcke, 1m-Sprungbrett • Vario-/ Kursbecken 12,5m x 8m: Wassergewöhnungstreppe, Hubboden (WT: 0,00m – 1,80m, kleine Kinderrutsche ohne separates Landebecken • Kleinkinderbecken mit ca. 30m² Wasser-/Spielfläche mit verschiedenen Wassertiefen, Kleinkindrutsche und Kleinkindattraktionen • Ein Textildampfbad • Separate Verweilfläche auf der Badeplatte mit Sitzgelegenheiten ca. 40-60m² • Nahwärmeanbindung (keine eigene Heizzentrale) • Erforderliches Nebenraumprogramm Neben dem Neubau eines Hallenbades ist der vollständige Rückbau samt Verwertung aller Bestandsgebäude auf dem Planungsfeld Teil der ausgeschriebenen Leistung, ebenso wie die Herstellung der Außenanlagen auf dem Grundstück. Vor dem Hintergrund eines wirtschaftlichen Badbetriebes über einen durchschnittlichen Lebenszyklus von ca. 30 Jahren, muss das gesamte Bauwerk so konzeptioniert werden, dass Folge- und Betriebskosten (z.B. Instandhaltungs- und Energiekosten) so wirtschaftlich wie möglich dargestellt werden können. Das Projekt steht unter einem grundsätzlichen Finanzierungsvorbehalt. Es soll nach derzeitigem Stand ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln realisiert werden. Der Nutzungsbeginn des neuen Hallenbades ist für 2028 vorgesehen. Der Rückbau von Bestandsgebäuden kann erst nach erfolgreicher Inbetriebnahme einer neuen Heizzentrale beginnen, die parallel und unabhängig von diesem Verfahren projektiert und realisiert wird; die Heizzentrale ist insofern NICHT Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags. Die neue Heizzentrale soll künftig das neue Hallenbad sowie die benachbarte Schule und die Mehrzweckhalle mit Energie (Nahwärme) versorgen. Aktuell findet die Energieversorgung der genannten Liegenschaften über die Energiezentrale im Bestandshallenbad statt. Das Ausschreibungsverfahren findet nach VOB/A § 3a EU (2) statt und ist als mehrstufiges Verfahren mit planerischem Lösungsansatz geplant. Zunächst durchlaufen interessierte Bewerber einen Teilnahmewettbewerb, indem die grundsätzliche Eignung und Leistungsfähigkeit nachzuweisen sind. Auf Basis veröffentlichter Wertungskriterien werden danach drei bis max. fünf Bewerber dazu aufgefordert, ein konkretes Angebot zu unterbreiten. Folgende Angaben und Unterlagen sind mit dem Erstangebot einzureichen: • Zeichnerischer Lösungsvorschlag bestehend aus: o Lageplan | Maßstab M 1:500 o Grundrisse | Maßstab M 1:200, inkl. skizzenhafter Darstellung der Einrichtung und Möblierung, sowie Darstellung der Außenanlagen/-Flächen o konzeptionelle Farb- und Materialgestaltung o Schnitte / Ansichten | Maßstab M 1:200 o Perspektivische Darstellung des Baukörpers • Erläuterungsbericht in Bezug auf städtebaulichen, architektonischen, gestalterischen, bautechnischen sowie funktionalen und betrieblichen Lösungsansatz • Erläuterung zur Umsetzung von barrierefreien und behindertengerechten Anforderungen • Erläuterungsbericht zum vorgesehenen Technikkonzept, insbesondere zu energieeffizienten, nachhaltigen und wirtschaftlich Methoden und Verfahren • Projektterminplan (Planungsphase, Bauphase, Abnahme-, Inbetriebnahme und Übergabephase) mit Darstellung des kritischen Weges • Massen-/Flächenaufstellung in Anlehnung DIN 277 | BGF, BRI, NRF (NUF, VF, TF) • Bau- und Nebenkostenaufstellung in Anlehnung DIN 276 - gewerkeorientiert (2. Ebene) • Folgekostenbetrachtung (Betriebs- und Wartungskosten) • Preis als pauschales Festpreisangebot sowie Wartungsangebot(e) Jeder unterlegene Bieter im Verhandlungsverfahren wird, sofern er ein vollständiges und wertungsfähiges Endangebot abgegeben hat, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 30.000,00 brutto erhalten (Klarstellung: allein die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb löst keine Ansprüche der Bewerber aus). Der obsiegende Bieter erhält keine Aufwandsentschädigung. ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung des Leistungsverzeichnisses und eine Angebotskalkulation wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich NICHT gefordert. Die Bewerber können sich anhand der beigefügten Leistungsbeschreibung (im Folgenden: FLB) im ENTWURF ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen. Die Vergabestelle behält sich dabei ausdrücklich vor, die bereits zu diesem Zeitpunkt aus Transparenzgründen bereitgestellten Unterlagen und Inhalte nach Belieben anzupassen, soweit damit keine wesentliche Änderung des Auftragsgegenstands einhergeht. In diesem Sinne können sich das Leistungssoll und die vertraglichen Rahmenumstände im späteren Verlauf des Verfahrens gegenüber dem jetzigen Stand – dem Wesen eines Verhandlungsverfahrens entsprechend – noch ändern.Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6-9
Gegenstand ist die Objektpl. Gebäude u. Inn.räume gem. §33 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt: - LPH 7: Mitwirk. bei d. Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (gem. HOAI 2021 Anl. 10) - LPH 9: Mitwirken b. der Erstellung d. Verwendungsnachweises für Förderstellen u. Kostenfeststellung nach Anforder. Förderbehörde - LPH 9: Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb d. Verjährungsfrist (gem. HOAI 2021 Anl. 10)---Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") u. einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch nicht denkmalgeschützter Anbauten, Fensteraustausch, Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden u. darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben d. Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird d. rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang d. nördl. Grundstücksgrenze errichtet, m. Zugang an d. nördl. Längsseite u. von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird d. Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter d. Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderl. Im Neubau werden KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) u. Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche m. Speiseraum u. Personalräume sind für gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer m. flexibl. Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. D. Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen (BSPE) auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, m. hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven BSPE (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zw. EG und UG, Bodenplatte u. zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach u. Hortgalerien sind als reine BSP- Konstrukt. vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriert. Sonnenschutz, an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werden. Die Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt f. Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. D. westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer- Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftl. umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. Der AG ordnet d. Obj.pl. Gebäude u. Inn.räume der Honorarzone IV zu. Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen der Obj.pl. Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Termine /Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/Anfang 06/2026. Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Vorgeseh. Fertigstell.: Q1 2030 u. Inbetriebnahme: 01.09.2030. Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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