BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR -Nienburg/Weser
Vergabeverfahren ?Machbarkeitsstudie Deponie Loccum? des BAWN
Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und -behandlung der Altdeponie Loccum. Das Projekt wird aus dem Klima‑ und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
Environmental Assessment, Water Resource Management
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Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und -behandlung der Altdeponie Loccum. Das Projekt wird aus dem Klima‑ und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR -
- Published:
- July 13, 2026
- Deadline:
- August 12, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Ingenieurleistungen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Gaserfassung und -behandlung der Altdeponie Loccum. Das Projekt wird aus dem Klima‑ und Transformationsfonds des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
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Vergabe von Ingenieurleistungen für eine Machbarkeitsstudie zur Deponiegaserfassung und -behandlung der Altdeponie Nienburg-Krähe. Projekt wird durch den Klima- und Transformationsfonds gefördert. - BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser - AöR -Nienburg/WeserDeadline: Aug 12
Vergabeverfahren „Machbarkeitsstudie Deponie Loccum“ des BAWN
BAWN Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser vergibt eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (Teil 1) für eine Machbarkeitsstudie zur Deponie Loccum. Ort: 31582 Niedersachsen. - Name:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Straße, Hausnummer:Stresemannstraße 128-130 Postleitzahl (PLZ):10117 Ort:Berlin Telefon:+49 30 183050 E-Mail: [email protected] Internet-Adresse: https://www.bundesumweltministerium.de/BerlinDeadline: Jun 23
Rahmenvereinbarung zur rechtlichen Unterstützung des Justiziariats des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sucht eine Rahmenvereinbarung für juristische Unterstützungsleistungen. Der Auftragnehmer soll auf Anforderung Rechtsberatung in verschiedenen Bereichen wie Zivilrecht, Urheberrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Strafrecht erbringen. Dazu gehören u.a. die Bearbeitung rechtlicher Einzelfragen, gutachterliche Stellungnahmen, Beratung, Erstellung von Schriftsätzen und Prüfung von Verträgen. - Landeshauptstadt DresdenDresdenDeadline: Jun 24
Kauf und Lieferung von LED-Leuchten und Zubehör Königsbrücker Straße
Kauf und Lieferung von fabrikneuen LED-Leuchten der Firmen Schréder und Leipziger Leuchten inkl. Zubehör für Dresden. Gefördert durch die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Menge: 133 x Schréder Ampera Evo 3 LED 7293AS, 46 x Schréder Ampera Evo 3 LED 5307, 2 x Abschirmblech, 1 x Leipziger Leuchten Cosma III DA+ LED. Ort: Dresden, Lohrmannstraße 11, 01237. - Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBerlinDeadline: Jul 16
Machbarkeitsstudie: Rahmenbedingungen für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels verbessern
Deutschland ist verantwortlich für den Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes von derzeit (2026) 55 UNESCO-Welterbestätten (52 Kulturerbestätten und 3 Naturerbestätten) sowie acht Geoparks. Die UNESCO und ihre Beratergremien werten Klimawandelfolgen als höchste Gefährdung für den langfristigen Erhalt des Kultur- und des Naturerbes. Die materiellen Schäden durch akute und schleichende Klimawandelfolgen steigern nicht nur die Kosten des Erhalts, viele Verluste und Schäden sind monetär auch nicht zu kompensieren und gefährden den außeror-dentlichen, universellen Wert des Welterbes. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) koordiniert federführend die Klimaanpassungsstrategie des Bundes. Der Schutz der UNESCO Welterbestätten und der UNESCO Geoparks in Deutschland ist als ressortübergreifendes Ziel angelegt, wobei die Bundesländer und die jeweils zuständigen Stellen vor Ort die Verantwortung für die Umsetzung tragen. Das Bundeskabinett hat 2024 Ziele, Unterziele und Maßnahmen für das Handlungsfeld „Schutz des Welterbes“ in der Klimaanpassungsstrategie beschlossen. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS 2024) gibt es für ressortübergreifende Handlungsfelder ein Cluster „Übergreifendes“, welches gemeinsame Ziele der Ressorts enthält. Das BMUKN führt die Aktivitäten des Bundesministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMWSB), des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Auswärtigen Amtes (AA) zusammen und steuert die Zielerreichung. Dabei trägt jedes Ressort im Rahmen seiner Zuständigkeiten eigenverantwortliche Maßnahmen bei, die in der Summe die Zielerreichung gewährleisten. Für den Schutz des Welterbes vor den Folgen des Klimawandels ist als Ziel Ü-4 im Cluster „Übergreifendes“ in der Klimaanpassungsstrategie des Bundes Folgendes verankert: „Der Bund zeigt einen nationalen Rahmen mit Indikatoren und Maßnahmen auf entsprechend der internationalen Grundsatzdokumente und Aktionspl - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)PeineDeadline: Aug 17
Ersatzbeschaffung einer Mobilen Schachtwinde (MSW)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach §9a Abs.3 S.1 des Atomgesetz (AtG) zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion vergibt die BGE Arbeiten zur und im Rahmen der Errichtung eines Endlagers im früheren Eisenerzbergwerk Konrad. Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, der Durchführung von Reparaturarbeiten sowie der Prüfung von Schächten soll eine Hilfsfahranlage in Form einer mobilen Schachtwinde (MSW) beschafft werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Zuge der Auftragsabwicklung die Planung, Fertigung und Auslieferung einer neuen MSW. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung genehmigungsrelevanter Unterlagen sowie deren Freigabe im Rahmen einer Vorprüfung durch einen bergrechtlich anerkannten Sachverständigen. Ein Probebetrieb sowie eine umfangreiche Dokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers ist ebenfalls teil der zu erbringenden Leistung. Alle Vorgänge werden seitens der Qualitätssicherung des Auftraggebers begleitet. -------- Die MSW ist zwingend so auszuführen, dass ein Transport zum jeweiligen Einsatzort uneingeschränkt auf eigener Achse und ohne Sondergenehmigung(en), sowie ohne Zug- und Begleitfahrzeuge über den öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen kann. - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Peine
Ersatzbeschaffung einer Mobilen Schachtwinde (MSW)
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach §9a Abs.3 S.1 des Atomgesetz (AtG) zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion vergibt die BGE Arbeiten zur und im Rahmen der Errichtung eines Endlagers im früheren Eisenerzbergwerk Konrad. Zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, der Durchführung von Reparaturarbeiten sowie der Prüfung von Schächten soll eine Hilfsfahranlage in Form einer mobilen Schachtwinde (MSW) beschafft werden. Der Auftragnehmer übernimmt im Zuge der Auftragsabwicklung die Planung, Fertigung und Auslieferung einer neuen MSW. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Erstellung genehmigungsrelevanter Unterlagen sowie deren Freigabe im Rahmen einer Vorprüfung durch einen bergrechtlich anerkannten Sachverständigen. Ein Probebetrieb sowie eine umfangreiche Dokumentation nach Vorgaben des Auftraggebers ist ebenfalls teil der zu erbringenden Leistung. Alle Vorgänge werden seitens der Qualitätssicherung des Auftraggebers begleitet. -------- Die MSW ist zwingend so auszuführen, dass ein Transport zum jeweiligen Einsatzort uneingeschränkt auf eigener Achse und ohne Sondergenehmigung(en), sowie ohne Zug- und Begleitfahrzeuge über den öffentlichen Straßenverkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfolgen kann. - Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH BGEDeadline: Jun 10
Lieferung der Komponenten der Ringleitung für die Emissionsüberwachung Schacht Bartensleben
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes (AtG) [1] zur Errichtung, zum Betrieb und zur Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. Im Rahmen dieser Aufgaben betreibt die BGE, im Weiteren als Auftraggeber (AG) bezeichnet, das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Zur Überwachung der mit der Fortluft abgegebenen radioaktiven Stoffe werden die Messstellen an den Emittenten Schacht Bartensleben (Messstelle M1) und Schacht Marie (Messstelle M4) betrie-ben. Die Überwachung umfasst dabei sowohl die Abgabe der an Schwebstoffe angelagerten Radi-onuklide als auch die der gasförmigen Radionuklide. Für die Messstelle M1 soll das hierzu verwen-dete Probenentnahmesystem mit dem Ziel von möglichst geringen Abscheideverlusten innerhalb der Ringleitung erneuert werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planung, Herstellung und Lieferung der Komponenten der Ringleitung für das Probenentnahmesystem der Messstelle M1. Hierunter fallen: - Hüllrohrsonde (Probenentnahmesonde Primärentnahme) - Rohrleitungen inkl. Verbindungselemente und Absperrventile - Sekundärentnahmesonden Ringleitung - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion
Beim Vergabeverfahren B 12.17 - 9902/25/VV : 3 handelt es sich um das Fachlos 3, der KdB-Rahmenvereinbarungen: B 12.20 - 9902/25/VV : 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation B 12.17 - 9902/25/VV : 2: KdB-Rahmenvereinbarung für Event-Management B 12.17 - 9902/25/VV : 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion Das gegenständliche Fachlos 3 wird zudem in zwei Mengenlose unterteilt. In Mengenlos 3a) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beschaffungsamt des BMI Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung Bundesamt für Verfassungsschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Bundeskriminalamt Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium des Innern Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundeszentrale für politische Bildung Bundespolizei Bundessozialgericht Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Deusches Maritimes Zentrum e.V. Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Kraftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Statistisches Bundesamt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Unfallversicherung Bund und Bahn Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich In Mengenlos 3b) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Auswärtiges Amt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesfinanzhof Bundesinstitut für Risikobewertung Bundesgerichtshof Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundeskanzleramt Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Verteidigung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundessortenamt Bundesverwaltungsgericht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundeszentralamt für Steuern Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH Deutsches Weininstitut gematik GmbH Germany Trade and Invest GmbH Generalzolldirektion Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Informationstechnikzentrum Bund Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Kommando Cyber und Informartionsraum Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. Postbeamtenkrankenkasse RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Umweltbundesamt UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr Zukunft-Umwelt-Gesellschaft gGmbH - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation
Beim Vergabeverfahren B 12.20 - 9902/25/VV : 1 handelt es sich um das Fachlos 1, der KdB-Rahmenvereinbarungen: B 12.20 - 9902/25/VV : 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation B 12.17 - 9902/25/VV : 2: KdB-Rahmenvereinbarung für Event-Management B 12.17 - 9902/25/VV : 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion Das gegenständliche Fachlos 1 wurde zudem in zwei Mengenlose unterteilt. In Mengenlos 1a) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundesarbeitsgericht Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beschaffungsamt des BMI Bundesamt für Verfassungsschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium des Innern Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundeszentrale für politische Bildung Bundespolizei Bundessozialgericht Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Deusches Maritimes Zentrum e.V. Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Kraftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Statistisches Bundesamt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich In Mengenlos 1b) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Auswärtiges Amt Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundeskanzleramt Bundeskartellamt Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Verteidigung Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundessortenamt Bundestag Bundesverwaltungsgericht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundeszentralamt für Steuern Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH gematik GmbH Generalzolldirektion Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Informationstechnikzentrum Bund Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Kommando Cyber und Informartionsraum Kunstverwaltung des Bundes Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. Paul Ehrlich Institut RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum Umweltbundesamt UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr
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