IKT-Ost AöRNeubrandenburg
Vergabe von Wirtschaftsberatungsleistungen
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die wirtschaftliche Bewertung eines möglichen Insourcing-Vorhabens. Gegenstand der Untersuchung ist die Analyse der Wirtschaftlichkeit einer Leistungserbringung in Eigenregie gegenüber der derzeitigen Organisationsform.
Public Administration Consulting, Management Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- IKT-Ost AöR
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- July 21, 2026
- Topic:
- Public Administration Consulting
Tender description
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die wirtschaftliche Bewertung eines möglichen Insourcing-Vorhabens. Gegenstand der Untersuchung ist die Analyse der Wirtschaftlichkeit einer Leistungserbringung in Eigenregie gegenüber der derzeitigen Organisationsform.
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7EMS-Vergabe 2030
Zweckverband Verkehrsverbund MittelsachsenChemnitzDeadline: Aug 23Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Elektronetz Mittelsachsen (EMS) auf folgenden Linien: • RE 3 Dresden – Chemnitz – Plauen – Hof • RB 30 Dresden – Chemnitz – Zwickau • RB 30V Chemnitz – Zwickau • RB 45 Chemnitz – Riesa – Elsterwerda. Das Leistungsvolumen wird ca. 5,75 Mio. Zugkm/Jahr umfassen. Änderungen bzgl. Linien/Leistungsvolumen aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen oder im Ergebnis weitergehender Prüfungen der Aufgabenträger sind möglich. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) beigestellt.Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht Wiederaufbau
Verbandsgemeinde AltenahrDie Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet.Rechtsberatungsleistungen im Vergabe- und Baurecht im Rahmen des Wiederaufbaus
Verbandsgemeinde AltenahrAltenahrDeadline: Jul 24Die Verbandsgemeinde Altenahr mit ihren zugehörigen Ortsgemeinden (VG Altenahr/VGA) beabsichtigt die Vergabe von Rechtsberatungsleistungen in drei Losen, die jeweils über einen Zeitraum von 6 Jahren (4 Jahre Grundlaufzeit; zweimalige Option auf Verlängerung um jeweils 1 Jahr) auf der Basis von Rahmenvereinbarungen erbracht werden sollen. Der Beschaffungsbedarf geht auf die Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 zurück, bei der ein großer Teil des baulichen Bestands der VG Altenahr zerstört wurde. Seither wurden umfangreiche Maßnahmen zur Folgenbeseitigung getroffen. Hierbei befindet sich die VG Altenahr nach der Bewältigung der Akutphase inzwischen in der Planungs- und Aufbauphase. Im Rahmen dieser sollen vielfältige Gebäude und andere bauliche Anlagen wiederhergestellt werden. Die VG Altenahr und die Ortsgemeinden sind öffentliche Auftraggeber und somit an die Einhaltung des nationalen bzw. europäischen Vergaberechts gebunden. Die für den Wiederaufbau benötigten Planungs- und Bauleistungen sind von der VG Altenahr gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen auszuschreiben. Mit dieser Vergabe soll die rechtliche Begleitung der erforderlichen Vergabeverfahren beschafft werden. Darüber hinaus ergeben sich im Rahmen der Bauausführung vielfältige bau- und architektenrechtliche Fragestellungen, bei denen die VGA Rechtsberatung benötigt. Diese baubegleitende Rechtsberatung wird ebenfalls mit dieser Vergabe beschafft. Zum Ausschreibungsgegenstand in den drei Losen gehört auch die rechtliche Begleitung von Bau- und Planerausschreibungen, sowie die baubegleitende Rechtsberatung, für das Abwasserwerk Mittelahr (AWWMA). Auftraggeber ist diesbezüglich die VGA. Abrufberechtigt aus dem ausgeschriebenen Rahmenvertrag (Lose 1, 2, 3) sind die VGA, sowie die Ortsgemeinden: • Ahrbrück • Altenahr • Berg • Dernau • Heckenbach • Hönningen • Kalenborn • Kesseling • Kirchsahr • Lind • Mayschoß • Rech Im Falle von Vergaben der Ortsgemeinden erfolgt der Abruf der Rechtsberatung durch die Ortsgemeinden. Die Vergaben werden von der Vergabestelle der VGA im Auftrag der jeweiligen Ortsgemeinde begleitet. Die Vorhaben des Wiederaufbaus sind allesamt öffentlich gefördert, sodass auch die jeweils geltenden Förderbedingungen im Rahmen der Vergabeverfahren, aber auch der Bauausführung, eingehalten werden müssen. Eine inhaltliche Beschränkung auf dem Wiederaufbau zuzurechnende Leistungen erfolgt nicht. Es werden drei Lose gebildet.Vergabe Textile Vollversorgung
Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDie Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.Vergabe Forstschutzausrüstung
Landratsamt Landkreis LeipzigBornaDeadline: Jul 27Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: LKL-AfS-2026-0085 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1165 Telefaxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.landkreisleipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvertrag Beschaffung von Forstschutzausrüstung Menge und Umfang: Rahmenvertrag über Forstschutzausrüstung in 2 Losen. Los 1: Schnittschutzhosen, Los 2: Helme und Zubehör Ort der Leistung: Amt für Straßenbau SG Betrieb und Unterhaltung Straßen Stauffenbergstr. 4 04552 Borna e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Ja Angebote sind möglich für: ein oder mehrere Lose Beschreibung der Losaufteilung: Los 1 Schnittschutzhosen Los 2 Helme und Zubehör f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026 Ende: 31.08.2027 Option der dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Siehe Vergabestelle Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Siehe Vergabestelle i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.07.2026 13:05 Ablauf der Bindefrist: 31.08.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B und Leistungsbeschreibung l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: 1. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise: Eigenerklärung zur Eignung oder Eintragung in das Amtliche Verzeichnis (Präqualifikation) Mindestanforderungen: mind. 3 Referenzen gleichwertiger Art mit der Benennung des Auftraggebers Angabe des Unternehmensumsatzes der letzten 3 Jahre Angabe zur Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes) Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft - sofern erforderlich) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe (Formblatt -Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich) vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (*.aidf) Produktdatenblätter, Prospekte, Produktangaben gem. LV Muster angebotener Produkte (falls angefordert) 2. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegende Erklärungen/Nachweise: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anderer Unternehmen (Formblatt Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anderer Unternehmen - sofern erforderlich) Namen der Unterauftragnehmer (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Unteraufträgen (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich) Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere: Gewerbeanmeldung, Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 VOL/A, § 16 Abs. 6 VOL/A, § 9 Abs. 2 UVgO, § 10 Abs. 3 UVgO, § 11 Abs. 3 UVgO, § 35 Abs.4 UVgO, § 44 Abs. 1 UVgO) Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 6 VOL/A bzw. § 35 Abs. 6 UVgO (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. SONSTIGES: Es gelten die "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen". Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 22.07.2026, 24.00 Uhr. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 6 VOL/A bzw. § 35 Abs. 6 UVgO (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Bekleidung/ Textilwaren,ArbeitsschutztechnikProzessberatung (Vergabe und Beschaffung / Finanzen / Liegenschaftsmanagement)
Ludwig-Maximilians-Universität MünchenMünchenDeadline: Jul 20Beratungsleistung in sechs Modulen (A-F): Prozessanalyse Ist, Sollprozess-Konzeption, Anforderungsmanagement/Tool-Vorbereitung, Change/Stakeholder, Schulung/Wissenstransfer, Folgebereiche (optional). Relevante Prozessbereiche: Vergabe (Bedarfsmeldung, Vergabewertschätzung, Verfahrenswahl, Bekanntmachung, Eignungsprüfung, Wertung, Vergabevermerk, Vertragsabschluss, Nachträge; abgestimmt auf VgV/UVgO/BayWiVG und LMU-interne Genehmigungswege) und Beschaffung (Bedarfsbündelung, Lieferantenstammdaten, Bestellprozesse, Wareneingang, Rechnungsprüfung, Schnittstellen zu Vergabe und Finanzbuchhaltung).Vergabe eines Vertrages für Beschaffungsberatung
Salus Altmark Holding gGmbHMagdeburgDeadline: Jul 09Die Salus Altmark Holding sucht einen Partner für Beschaffungsberatung, um sich an Einkaufsgemeinschaften zu beteiligen und die Beschaffung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen und sonstigen Apothekenartikeln zu optimieren.
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- The submission deadline is 21. Juli 2026.
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- The contracting authority is IKT-Ost AöR.
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