Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte mbBRostock
Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Gerhart-Hauptmann-Hauses auf Hiddensee
Das Hauptmann-Haus als auch die anderen Gebäude befinden sich dauerhaft in Nutzung, so dass sich seitdem ein erheblicher Sanierungsstau (mit Ausnahme des Literaturpavillons) eingestellt hat. Es besteht aber auch räumlicher Anpassungsbedarf im Bereich der Wohnnutzung und der Verwaltung. Neben der Grundsanierung von Gebäudehülle und innerer...
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- Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte mbB
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- August 14, 2026
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Das Hauptmann-Haus als auch die anderen Gebäude befinden sich dauerhaft in Nutzung, so dass sich seitdem ein erheblicher Sanierungsstau (mit Ausnahme des Literaturpavillons) eingestellt hat. Es besteht aber auch räumlicher Anpassungsbedarf im Bereich der Wohnnutzung und der Verwaltung. Neben der Grundsanierung von Gebäudehülle und innerer Struktur soll der Bereich des derzeitigen Kriechkellers zu einem Vollkeller erweitert werden. In diesem Zusammenhang wird auch die bisher unzureichende Fundamentierung des Gebäudes ertüchtigt. Die haustechnischen Anlagen müssen komplett erneuert werden. Generell sind die musealen Bereiche des Gebäudeinneren äußerst behutsam und mit minimalinvasiven Methoden zu sanieren, um wertvolle bauzeitliche Oberflächen nicht zu zerstören. Die im Zuge der Sanierung der Außenhülle ausgebauten Baustoffe sind wiederzuverwenden (Dachziegel, Sockelklinker, Fenster etc.).
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Gerhart-Hauptmann-StiftungKloster auf HiddenseeDeadline: Sep 02Das Hauptmann-Haus als auch die anderen Gebäude befinden sich dauerhaft in Nutzung, so dass sich seitdem ein erheblicher Sanierungsstau (mit Ausnahme des Literaturpavillons) eingestellt hat. Es besteht aber auch räumlicher Anpassungsbedarf im Bereich der Wohnnutzung und der Verwaltung. Neben der Grundsanierung von Gebäudehülle und innerer Struktur soll der Bereich des derzeitigen Kriechkellers zu einem Vollkeller erweitert werden. In diesem Zusammenhang wird auch die bisher unzureichende Fundamentierung des Gebäudes ertüchtigt. Die haustechnischen Anlagen müssen komplett erneuert werden. Generell sind die musealen Bereiche des Gebäudeinneren äußerst behutsam und mit minimalinvasiven Methoden zu sanieren, um wertvolle bauzeitliche Oberflächen nicht zu zerstören. Die im Zuge der Sanierung der Außenhülle ausgebauten Baustoffe sind wiederzuverwenden (Dachziegel, Sockelklinker, Fenster etc.).Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der Freianlagen für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der Freianlagen umfasst die Maßnahme die Sanierung und Neuerstellung der gesamten Außenanlagen einschließlich Parkplätze und Zufahrten. Die vorhandenen Pflasterflächen im Außengelände werden aufgenommen und durch versickerungsfähiges Ökopflaster ersetzt; die Versiegelungen sollen auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Eine auf der Westseite vorhandene Drei-Kammer-Klärgrube wird zurückgebaut. In den Abstandsflächen zwischen Gebäude und Grundstücksgrenzen sollen Blumenwiesen und Sickermulden angelegt werden. Das Außengelände wird mit einheimischen und klimaresistenten Gehölzen bepflanzt, und zur Steigerung der Aufenthaltsqualität werden an geeigneter Stelle Bänke aufgestellt. Die zu bearbeitenden Freiflächen erstrecken sich über die Flurstücke 54/2 (ca. 1.400 m² Freifläche) und 54/1 (ca. 500 m² Freifläche). Auf dem Flurstück 54/1 befindet sich ein zu erhaltender historischer Baumbestand (Eichenhain). Die erforderlichen Parkplätze teilen sich auf in 15 Alarmparkplätze für die Freiwillige Feuerwehr sowie 12 Besucherparkplätze zuzüglich eines Behindertenparkplatzes für das Dorfgemeinschaftshaus. Auf den Grundstücken können lediglich 4 plus 1 Stellplätze angeordnet werden; die noch benötigten 8 Parkplätze werden anderweitig untergebracht. Die Erschließung erfolgt von der Weesener Straße (K18) aus Richtung Süden; es ist davon auszugehen, dass eine zweite Zufahrt erforderlich ist. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Optional können besondere Leistungen gemäß §§ 37 bis 39 HOAI beauftragt werden. Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, ZifGemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der technischen Ausrüstung umfasst die Maßnahme die vollständige Kernsanierung sämtlicher haustechnischer Anlagen (HLS und ELT) im Bestandsgebäude sowie die Neuinstallation der gesamten Haustechnik in der Gebäudeerweiterung. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; die Energieversorgung soll ausschließlich über regenerative Energien erfolgen. Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen werden erneuert. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Sanitär- und Umkleideräume sowie einen Aufzug erweitert, im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Stark- und Schwachstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen). Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Freianlagenplanung, die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9 sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.Ex Post: Gemeinde Südheide: Vergabe von Planungsleistungen der technischen Ausrüstung für die energetische Sanierung und Erweiterung des DGH und Feuerwehrgerätehauses Weesen
Gemeinde SüdheideSüdheideDas 1978 in massiver Bauweise errichtete Gebäude wird umfassend energetisch kernsaniert und um einen 1,5-geschossigen Anbau in Holzbauweise auf der Westseite erweitert. Im Bereich der technischen Ausrüstung umfasst die Maßnahme die vollständige Kernsanierung sämtlicher haustechnischer Anlagen (HLS und ELT) im Bestandsgebäude sowie die Neuinstallation der gesamten Haustechnik in der Gebäudeerweiterung. Die bestehende Gasheizung wird durch eine Wärmepumpe ersetzt und eine Photovoltaikanlage eingebaut; die Energieversorgung soll ausschließlich über regenerative Energien erfolgen. Angestrebt wird ein KfW-40-Standard. Sämtliche Elektro-, Wasser- und Abwasserleitungen werden erneuert. Im Erdgeschoss wird das Gebäude um Sanitär- und Umkleideräume sowie einen Aufzug erweitert, im Dachgeschoss wird der Mehrzweckraum für Dorfgemeinschaftsaktivitäten vergrößert. Die Nutzfläche des Bestandsgebäudes beträgt ca. 297 m², die der Erweiterung ca. 211 m², insgesamt somit ca. 508 m². Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Grundleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasseranlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4 (Stark- und Schwachstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen). Die Leistungsphasen 1 bis 6 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI) sowie die Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), die Bauphysik (§ 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziff. 1.2.1 und 1.2.2), das Bodengutachten und der Brandschutz sind bereits anderweitig beauftragt. Ebenso sind die Freianlagenplanung, die Objektplanung Gebäude und Innenräume Leistungsphasen 7 bis 9 sowie weitere Leistungen von Sonderfachleuten (Vermessung, Schadstoffkartierung, SiGeKo) nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden vom Auftraggeber parallel vergeben. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht und befindet sich in der Prüfung. Die abnahmereife Fertigstellung der Bauleistungen hat spätestens bis zum 29.02.2028 zu erfolgen. Der Auftragnehmer muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen.
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