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Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch...
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