Hadelner Deich- und GewässerverbandOtterndorfTED
Vergabe von Generalplanungsleistungen
Die Sanierung dient zur Verbesserung der Gewässerqualität des Bederkesaer Sees und ist Teil der Seesanierung Bederkesaer See. Die Umlegung des Falkenburger Baches sowie der Neubau eines Schöpfwerkes und eines Durchlasses ist als Teilmaßnahme für die Seesanierung unbedingt erforderlich, da der Eintrag von Nährstoffen, Sedimenten und weiter...
Structural Engineering, MEP Engineering, Construction Supervision, Water Resource Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hadelner Deich- und Gewässerverband
- Published:
- June 14, 2026
- Deadline:
- July 13, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
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Die Sanierung dient zur Verbesserung der Gewässerqualität des Bederkesaer Sees und ist Teil der Seesanierung Bederkesaer See. Die Umlegung des Falkenburger Baches sowie der Neubau eines Schöpfwerkes und eines Durchlasses ist als Teilmaßnahme für die Seesanierung unbedingt erforderlich, da der Eintrag von Nährstoffen, Sedimenten und weiteren chemischen Verbindungen aus dem Einzugsgebiet die Gewässerqualität negativ beeinflusst. Im Rahmen der Projektumsetzung sind insbesondere ein Schöpfwerk und ein Straßendurchlass zu errichten. Darüber hinaus ist der Ausbau eines Gewässerabschnittes vorzunehmen. Die Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 ist bereits abgeschlossen und wurde durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasser-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erstellt, welcher die weitergehende Planung nicht mehr ausführen wird. Auf die erarbeiteten Unterlagen – insbesondere den Bauentwurf – wird verwiesen. Zu planen sind mithin die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung ab der Leistungsphase 4. Als Besondere Leistung kommt die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke hinzu. Sämtliche Ergebnisse der bereits durchgeführten Planung werden zur Verfügung gestellt und Vertragsinhalt. Die Finanzierung erfolgt überwiegend über eine ELER-Förderung. Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt dem Verband vor. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.01.2029, so dass ein Abschluss der Leistungsphase 8 bis zum 31.12.2028 sicherzu-stellen ist.
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5Generalplanungsleistungen für die Teil-Aufstockung der Jengerschule Ehrenkirchen
Gemeinde EhrenkirchenEhrenkirchenGegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit Gesamtverantwortung für die Objekt- und Fachplanungsleistungen der nachfolgend genannten Leistungsbilder gemäß HOAI 2021. Der Generalplaner übernimmt die vollständige Planung sowie die übergreifende Koordination und Integration aller für die Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Leistungen. Umfang der zu erbringenden Leistungen 1. Objektplanung Gebäude (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1) - Leistungsphasen 5–7, optional Leistungsphasen 8-9 2. Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2) - Anlagengruppen 1–6 gemäß § 53 Abs. 2 - jeweils Leistungsphasen 1–7, optional Leistungsphasen 8-9 3. Leistungen der thermischen Bauphysik (HOAI 2021, Anlage 1, Ziff. 1.2) - Wärmeschutz und Energiebilanzierung; - Aufstellen aller baurechtlich erforderlichen Nachweise gemäß GEG; - Energiebedarfsausweis; - Nachweis des Anteils erneuerbarer Energien; - Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes für relevante Raumtypen; Es ist vorgesehen, den Auftrag als Generalplanungsauftrag zu vergeben und die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung bis einschließlich Leistungsphase 7. Die Leistungsphasen 8 und 9 werden als Option ausgeschrieben und können bei Bedarf abgerufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind sämtliche Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten, vollständigen und genehmigungskonformen Ausführung der Planung notwendig sind. Der Generalplaner übernimmt insbesondere: - die Gesamtkoordination aller beauftragten Leistungsbilder - das Schnittstellenmanagement zwischen den Fachdisziplinen - die Integration aller Planungsbeiträge in eine konsistente Gesamtplanung - die Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung innerhalb seines Verantwortungsbereichs Planungsgrundlagen: Grundlage des GeneralplanungsauftAusschreibung von Generalplanungsleistungen zur Errichtung eines Klär-schlammbehandlungszentrums in Flonheim und Alzey
Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) Amtgasse 10 55232 AlzeyAlzeyVergeben werden Generalplanungsleistungen, insbesondere Grundleistungen der Leistungsbilder der • Objektplanung Ingenieurbauwerke • Fachplanung Tragwerksplanung und • Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 7 und 8. Sollte sich im Planungsprozess ergeben, dass neben den Anlagengruppen 4, 7 und 8 Leistungen weitere Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung erfor-derlich werden, können diese ebenfalls Gegenstand der weiteren Beauftragung werden. Eine Beauftragung erfolgt nur aufgrund gesonderten Abrufs durch den Auftraggeber. Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1/2 bis 8, mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung. Hier werden die Leistungsphasen 1 bis 6 beauftragt. In den jeweiligen Leistungsbildern können Besondere Leistungen erforderlich werden. Daneben werden leistungsbildübergreifende Besondere Leistungen ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Besonderen Leistungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Beschreibung der Besonderen Leistungen. Sie werden aufgrund gesonderten Abrufs beauftragt. Es findet eine gestufte Beauftragung statt.Stadt Ludwigsburg - Europaweite Vergabe von Generalplanungsleistungen für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Jun 22Der bestehende Zentrale Omnibusbahnhof (kurz: ZOB) Ludwigsburg ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr in der Region. Er bedient ein Einzugsgebiet von rund 300.000 Einwohnern und ist für die Anbindung an den Bahnhof sowie den regionalen Busverkehr von hoher Bedeutung. Ausgangslage: Der ZOB weist erhebliche bauliche, funktionale und betriebliche Mängel auf. Eine barrierefreie Sanierung des bestehenden ZOB ist nicht möglich. Darüber hinaus bestehen massive bauliche Schäden, insbesondere am unter dem ZOB verlaufenden Tunnel, dessen Abdichtung dringend sanierungsbedürftig ist (derzeit Wassereintritt und fortschreitende Bauwerksschäden). Beabsichtigte Baumaßnahme: Die Stadt Ludwigsburg beabsichtigt daher die grundlegende Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschließlich der Sanierung des darunterliegenden Tunnels, der Neuordnung des Bahnhofsplatzes sowie der weitreichenden Anpassungen in den Verkehrs- und Ingenieuranlagen. Ausschreibungsgegenstand: Es ist beabsichtigt, dass der zukünftige Generalplaner nun Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) nach HOAI für alle fachlich erforderlichen Leistungsbilder für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) erbringt, um die komplexen Schnittstellen zwischen Tunnelbau, Verkehrsanlagen, technischer Gebäudeausrüstung und Hochbau sowie Freianlagen zu steuern und eine termingerechte Projektumsetzung sicherzustellen. Weiter übernimmt der Generalplaner die integrale Koordination sämtlicher Fachdisziplinen. Dazu gehören insbesondere die Bauphasen-, Provisorien- und Umleitungsplanung unter Aufrechterhaltung des Busbetriebs. Dies vorausgeschickt ist Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung nun die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen ab LPH 5 für die Neugestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 bis 3) der Büros Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Brilion Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH, Knippers Helbig GmbH, Ingenieurbüro HAISCH GmbH & Co. KG, Licht Raum Stadt Planung GmbH aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es den vorgenannten Büros unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Leistungsumfang: Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Schnittstellplanung Dach auf Mittelinsel, Planung WC-Anlagen (Fertigteil oder Modulbauweise), Fahrradabstellanlagen und Fahrgastunterstände; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 3, Ingenieurbauwerke gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1, LPH 5 bis 9 für Tunnelsanierung und Errichtung Sichtschutzwand; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 4, Verkehrsanlagen gemäß nach § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Verkehrsanlagen, Straßensanierung mit Betonfahrbahn und Asphaltfahrbahn, Provisorien auf Umleitungsstrecken und Ver- und Entsorgungsanlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 2, Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1, LPH 5 bis 9 insbesondere für Gesamtbeleuchtung ZOB, Fahrgastinformation sowie sonstige technische Anlagen; - Grundleistungen Leistungsbild Fachplanung. Abschnitt 1, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1, LPH 4 bis 6 für die Sichtschutzwand zu Gleis 1; - Grundleistungen Leistungsbild Objektplanung, Abschnitt 2, Freianlagen nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 5 bis 9 für Baum- und Grünflächenbepflanzung; Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere die örtliche Bauüberwachung in Leistungsphase 8, die barrierefreie Planung des ZOB sowie die Erstellung eines koordinierten Leitungsplans inkl. Kollisionsprüfung. Weiterer Leistungsbestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit, die eine umfassende inhaltliche Zuarbeit zur Kommunikation mit Fahrgästen, Anliegern und Medien umfasst in Zusammenarbeit mit den städtischen Kommunikationsbeauftragen. Aufgrund der Nähe zum Bahnhof sind ebenfalls Abstimmungen mit der Deutschen Bahn erforderlich, die durch den Generalplaner erfolgen, sowie Abstimmung mit den Busunternehmern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Ludwigsburg übernimmt die Bauherrenaufgaben und die übergeordnete Projektleitung. Die Leistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen; angedacht ist ein Leistungsbeginn zum 1. Oktober 2026. Für Bauphase 0 (die vorgezogenen Maßnahmen) ist der Zeitraum von Februar 2027 bis August 2027 geplant. Der Beginn der baulichen Maßnahmen für die Bauphase 1 ist für September 2027 angestrebt. Die Bauphase 2 folgt von März 2028 bis Februar 2029. Die Bauphase 3 soll im Zeitraum März 2029 bis November 2029 erfolgen. Bauphase 4 soll im Zeitraum Dezember 2029 bis April 2030 umgesetzt werden. Die bauliche Fertigstellung soll bis spätestens Juni 2030 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Entwurfs- und Baubeschluss vom 22. Oktober 2025 (Anlage 3 zum Bewerbermemorandum) und aus der Mitteilungsvorlage zur Vorstellung der Entwurfsplanung vom 24.07.2025 (Anlage 4 zum Bewerbermemorandum) sowie aus der Bauphasenunterlage "Neugestaltung Zentraler Omnibusbahnhof" (Anlage 5 zum Bewerbermemorandum) erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadtwerke Meppen - Teilerneuerung und Erweiterung Kläranlage Meppen - Generalplanungsleistungen
Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt MeppenMeppenDie Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faulturms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maßnahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2031 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeitraum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung basierend auf der hier mit ausgeschriebenen Planung ergebenen Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie beabsichtigt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaßnahmen bis spätestens 31.12.2027 (LP 3 ist bis 30.09.2027 zu beenden) der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt.Vergabe Tragwerksplanung für Umbau der Wasserzentrale
Gemeinde Eggenstein-LeopldshafenEggenstein-LeopoldshafenDeadline: Jul 31Planungsleistungen Tragwerksplanung: Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen betreibt eine Wasserzentrale in der Neckarstraße 1 im Ortsteil Leopoldshafen. Aufgrund des Alters der bestehenden Wasserzentrale, der damaligen Bemessung und vorgesehenen Nutzung muss das Betriebsgebäude den heutigen Anforderungen angepasst werden. Im Zuge einer Studie über die Optimierung der Wasserzentrale durch das Büro BIT (Be-standteil der Ausschreibungsunterlagen) wurden bereits 2020 unterschiedliche Varianten untersucht. Es wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Wasserzentrale untersucht. Die Entscheidung des Gemeinderats ist auf Variante 3b gefallen, die für die weitere Betrachtung und Planung weiter untersucht und berücksichtigt werden soll. Der damalige Entwurf deckt aber heute nicht mehr die bestehenden Ansprüche und Anforderungen. So wird auf eine Phosphortierung verzichtet. Diese wird entfallen. Die Variante 3b soll also lediglich als grobe Orientierung dienen. Geplant werden soll der Umbau der Wasserzentrale im laufenden Betrieb inkl. aller notwendigen Provisorien für den Abbruch des alten Bestandsgebäude und den Rückbau des alten Wasserbehälters. Der jederzeit gesicherte Betrieb mit ständiger Einhaltung der gesetzlichen Einhaltung der Trinkwasserverordnung hat dabei oberste Priorität. Die Planung inkl. geplanter Bauablauf ist mit dem Eigenbetrieb und dem Landratsamt abzustimmen. Die Wirtschaftlichkeit der Planung ist nachzuweisen. Die Studie des Büro BIT vom 03.12.2019 / 24.01.2020, ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen, diese dient als grobe Orientierung für die weitere Planung. Sie ersetzt nicht die eigenverantwortliche Planung und Berechnung des Umbaus der Wasserzentrale über alle Leistungsphasen nach heutigen Anforde-rungen. Im Zuge der weiteren Betrachtung und Planung sollen alle Dachflächen mit PV-Anlagen belegt werden. Der Strom soll zur Deckung des Eigenbedarfs direkt genutzt werden und anfallender Überschuss ins Netz eingespeist werden. Eine routinierte, formale Abwicklung nach den kommunalen Vergaberichtlinien mit der Anwendung der zugehörigen Planungssoftware wie BIM wird begrüßt.
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