Stadt Jülich VergabestelleJülichTED
Vergabe von Bauleistungen - Schlüsselfertiger Ersatzneubau "Rathaus" in Jülich
Die Auftraggeberin ("AG") benötigt aufgrund der anstehenden Sanierung des Rathauses in zentraler Innenstadtlage der Stadt Jülich am Schwanenteich als Interimslösung einen vorübergehenden Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Das Gebäude soll von dem Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung erri...
Industrial Construction
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Die Auftraggeberin ("AG") benötigt aufgrund der anstehenden Sanierung des Rathauses in zentraler Innenstadtlage der Stadt Jülich am Schwanenteich als Interimslösung einen vorübergehenden Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Das Gebäude soll von dem Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung e...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Jülich Vergabestelle
- Published:
- June 08, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Industrial Construction
- Object:
- Verwaltungsgebäude
Object classification
- VerwaltungsgebäudePrimary
Tender description
Die Auftraggeberin ("AG") benötigt aufgrund der anstehenden Sanierung des Rathauses in zentraler Innenstadtlage der Stadt Jülich am Schwanenteich als Interimslösung einen vorübergehenden Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Das Gebäude soll von dem Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung errichtet und durch den AG für die Dauer der Sanierung des bestehenden Rathauses selbst genutzt werden. Es soll die Arbeitsplätze von ca. 240 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Jülich aufnehmen. Nach der Sanierung des alten Rathauses soll das Verwaltungsgebäude an gewerbliche Mieter als Büroflächen vermietet werden. Der Auftragnehmer (AN) soll alle zur Realisierung des Projekts erforderlichen Planungs- und Bauleistungen übernehmen und ein schlüsselfertiges Gebäude inklusive des Baugrundstückes bereitstellen. Die Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes hat zwei Jahre nach Auftragserteilung zu erfolgen. Das Projekt gliedert sich in zwei wesentliche Bestandteile: 1. Der AN muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stellen und dessen Verfügbarkeit nachweisen. Das Baugrundstück muss eine Mindestgröße von 5000 m² aufweisen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäude erfüllen. Der Ersatzneubau soll eine Entfernung von fußläufig max. 3,0 km zum Standort des bestehenden Rathauses aufweisen, weil dort noch ein Bürgerbüro als Nebenstelle aufrechterhalten werden soll. Mithilfe dieser Entfernung soll eine gute Erreichbarkeit des neuen Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger und eine Vernetzung des Standortes mit anderen Behörden, Instituten, Nebenstellen usw. gewährleistet werden. Der Standort für den Ersatzneubau des Rathauses muss über den ÖPNV angebunden sein (Busanbindung/Haltestelle). 2. Die Errichtung des schlüsselfertigen Ersatzbaus muss den Anforderungen an eine moderne Verwaltungseinrichtung entsprechen. Dies umfasst Büroflächen, ein Bürgerbüro, Besprechungsräume für die politischen Fraktionen des Rates der Stadt Jülich in verschiedenen Größen, zwei Sitzungssäle für Ausschuss- und Ratssitzungen, eine leistungsfähige IT-Infrastruktur sowie die Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit und Energieeffizienz gemäß GEG 2024. Der Innenausbau ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeberin in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung so zu gestalten, dass eine flexible (Dritt-)Nutzung nach Ablauf der Interimszeit möglich ist, insbesondere durch anpassbare Raumstrukturen für Sitzungssäle, Infotheken und spezielle Bereiche für Bürgerdienste. Die Umsetzung muss den technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen der Auftraggeberin entsprechen. Insbesondere sind die Anforderungen und die Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung für die Raumgestaltung, für die Gebäudeausstattung/-technik und die EDV- Ausstattung, für die Stellplätze für dienstliche Fahrzeuge und Bürgerinnen und Bürger und für die Außenflächen sowie die Erreichbarkeit des Standortes mit ÖPNV zu berücksichtigen. Eine Ortsbesichtigung oder Abstimmung zur Grundstücksauswahl ist nach Maßgabe der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und nach Rücksprache mit der Auftraggeberin möglich. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Bau- und Ausstattungsbeschreibung verwiesen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Vergabe von Bauleistungen - Schlüsselfertiger Ersatzneubau "Rathaus" in Jülich
Die Auftraggeberin ("AG") benötigt aufgrund der anstehenden Sanierung des Rathauses in zentraler Innenstadtlage der Stadt Jülich am Schwanenteich als Interimslösung einen vorübergehenden Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes. Das Gebäude soll von dem Bieter unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung errichtet und durch den AG für die Dauer der Sanierung des bestehenden Rathauses selbst genutzt werden. Es soll die Arbeitsplätze von ca. 240 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Jülich aufnehmen. Nach der Sanierung des alten Rathauses soll das Verwaltungsgebäude an gewerbliche Mieter als Büroflächen vermietet werden. Der Auftragnehmer (AN) soll alle zur Realisierung des Projekts erforderlichen Planungs- und Bauleistungen übernehmen und ein schlüsselfertiges Gebäude inklusive des Baugrundstückes bereitstellen. Die Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes hat zwei Jahre nach Auftragserteilung zu erfolgen. Das Projekt gliedert sich in zwei wesentliche Bestandteile: 1. Der AN muss ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stellen und dessen Verfügbarkeit nachweisen. Das Baugrundstück muss eine Mindestgröße von 5000 m² aufweisen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Büro- und Verwaltungsgebäude erfüllen. Der Ersatzneubau soll eine Entfernung von fußläufig max. 3,0 km zum Standort des bestehenden Rathauses aufweisen, weil dort noch ein Bürgerbüro als Nebenstelle aufrechterhalten werden soll. Mithilfe dieser Entfernung soll eine gute Erreichbarkeit des neuen Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger und eine Vernetzung des Standortes mit anderen Behörden, Instituten, Nebenstellen usw. gewährleistet werden. Der Standort für den Ersatzneubau des Rathauses muss über den ÖPNV angebunden sein (Busanbindung/Haltestelle). 2. Die Errichtung des schlüsselfertigen Ersatzbaus muss den Anforderungen an eine moderne Verwaltungseinrichtung entsprechen. Dies umfasst Büroflächen, ein Bürgerbüro, Besprechungsräume für die politischen Fraktionen des Rates der Stadt Jülich in verschiedenen Größen, zwei Sitzungssäle für Ausschuss- und Ratssitzungen, eine leistungsfähige IT-Infrastruktur sowie die Einhaltung der Anforderungen an Barrierefreiheit und Energieeffizienz gemäß GEG 2024. Der Innenausbau ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Auftraggeberin in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung so zu gestalten, dass eine flexible (Dritt-)Nutzung nach Ablauf der Interimszeit möglich ist, insbesondere durch anpassbare Raumstrukturen für Sitzungssäle, Infotheken und spezielle Bereiche für Bürgerdienste. Die Umsetzung muss den technischen, funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen der Auftraggeberin entsprechen. Insbesondere sind die Anforderungen und die Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung für die Raumgestaltung, für die Gebäudeausstattung/-technik und die EDV- Ausstattung, für die Stellplätze für dienstliche Fahrzeuge und Bürgerinnen und Bürger und für die Außenflächen sowie die Erreichbarkeit des Standortes mit ÖPNV zu berücksichtigen. Eine Ortsbesichtigung oder Abstimmung zur Grundstücksauswahl ist nach Maßgabe der Vorgaben in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung und nach Rücksprache mit der Auftraggeberin möglich. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Bau- und Ausstattungsbeschreibung verwiesen. - Stadt Jülich VergabestelleJülich
Vergabe von Bauleistungen - Schlüsselfertiger Ersatzneubau "Rathaus" in Jülich
Schlüsselfertiger Ersatzneubau eines Verwaltungsgebäudes als Interimslösung während der Rathaussanierung in Jülich. Baufläche für ca. 240 Mitarbeitende, später gewerbliche Vermietung. Auftragnehmer übernimmt Planung, Bau und stellt Baugrundstück (mind. 5.000 m², max. 3 km fußläufig zum alten Rathaus, ÖPNV-Anbindung). Fertigstellung zwei Jahre nach Auftragserteilung. - Gemeinde AltheimAltheimDeadline: Jun 26
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. - Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbHStralsundDeadline: Jul 06
Stadion Kupfermühle - Ersatzneubau Funktionsgebäude (3.BA) - TW
Die Hansestadt Stralsund besitzt in der Tribseer Vorstadt ein Stadion aus dem Jahr 1937, dem „Stadion an der Kupfermühle“, ein historisches Baudenkmal der Stralsun-der Sportkultur, entstanden durch das Engagement des damaligen Vereins „Reichs-bahn-Turn- und Sportverein Germania von 1925“. Strategisches Ziel der Hansestadt Stralsund ist die Erhaltung, der Ausbau und vor al-lem die multifunktionale Nutzung des Stadions. Das Stadion ist in großen Teilen nicht mehr nutzbar, es entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine zukunftsorien-tierte, barrierefreie, normgerechte und multifunktionale Sportanlage, die für den Schul- und Breitensport benötigt wird. Das vorhandene Funktionsgebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen funktionalen, sportlichen und energetischen Anforderungen und ist nicht mehr nutzbar. Angrenzend an das Sportplatzgebäude befinden sich nicht überdachte Tribünen mit Stehplätzen. Von den verfügbaren Sportstätten in Stralsund eignet sich ausschließlich das Stadion Kupfermühle für den Bau eines normgerechten Leichtathletikstadions. Aufgrund der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr werden auch die Schulen ohne eigene Sportfreianlagen ihren Sportunterricht dort durchführen können. Innerhalb der Hansestadt Stralsund gibt es darüber hinaus keine weitere öffentliche Sportanlage, die diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, die Sport- und Trai-ningsanlage an der Kupfermühle zu sanieren und zu einer multifunktionalen und zu-kunftsorientierten Sportanlage mit einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage, ei-nem Fußballgroßspielfeld, einem multifunktionalen Kleinspielfeld, einem Laufpfad, ei-nem Funktionsgebäude sowie einer Tribünenanlage mit ca. 350 Plätzen zu entwickeln. Für das Gesamtensemble „Stadion an der Kupfermühle“ liegt die Entwurfsplanung mit hoher baukultureller Qualität vor. Zwei Einzelprojekte, 1. BA Stadionbereich und 2. BA Mehrzwecksportfeld, werden bzw. wurden bis zum September 2025 fertiggestellt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadion-gebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt) sowie einer Tribünenanlage geplant. Ge-genstand dieser Ausschreibung ist jedoch ausschließlich die Planung des Funktions-gebäudes; die Tribünenanlage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebe-reiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Dem Funktionsgebäude in Richtung Stadion vorgelagert, wird eine Tribünenanlage angeordnet, welche ca. 350 Plätze, davon 240 Sitz- und 100 Stehplätze sowie 5 barri-erefreie Zuschauerplätze, bereitstellen soll. Für den 3. Bauabschnitt des Stadion Kupfermühle – Ersatzneubau Funktionsgebäude – wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrich-tungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewilligt. Es ist geplant, den Antrag auf baufachliche Prüfung unter Verwendung der erstellten Entwurfsplanung- bzw. Vorplanung einzureichen. Aufgrund der eingesetzten Fördermittel ist bereits für die 30. Kalenderwoche 2026, ein erstes Planungsgespräch vorgesehen, d.h. unmittelbar nach der geplanten Zu-schlagserteilung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot den zeitlichen Terminrahmen für die Planung und die Umsetzung des Projektes. Zudem ist geplant den Neubau Funktions- und Sozialgebäudes schnellstmöglich aus-zuschreiben, so dass eine Inbetriebnahme Mitte 2028 erfolgen kann. Die Vorgabe durch den Bauherrn (Hansestadt Stralsund) ist: 1. Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes auf der vorgegebenen Fläche 2. Serielle Bauweise mit einem Generalunternehmer Weitere Projektdetails können Sie den anliegenden Planzeichnungen entnehmen. Die Ausschreibung der Gebäudeplanung wird am 19.06.2026 submittieret
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- The contracting authority is Stadt Jülich Vergabestelle.
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