Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbHBad MergentheimTED
Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Vergabe des Linienbündels Bad Mergentheim (Linien 956, 957, 958). Das Fahrplankonzept soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und Linienwegen. Geplant sind die Erschließung neuer Bereiche, Haltestellenanpassungen, die Einführung eines On-Demand-Verkehrs so...
Passenger Transport
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Vergabe des Linienbündels Bad Mergentheim (Linien 956, 957, 958). Das Fahrplankonzept soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und Linienwegen. Geplant sind die Erschließung neuer Bereiche, Haltestellenanpassungen, die Einführung eines On-Demand-Verkehrs...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- June 14, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Vergabe des Linienbündels Bad Mergentheim (Linien 956, 957, 958). Das Fahrplankonzept soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und Linienwegen. Geplant sind die Erschließung neuer Bereiche, Haltestellenanpassungen, die Einführung eines On-Demand-Verkehrs sowie der Einsatz automatischer Fahrgastzählsysteme. Es gelten die Qualitätsvorgaben und Tarifbestimmungen des VRN.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Vergabe des Linienbündels Bad Mergentheim (Linien 956, 957, 958). Das Fahrplankonzept soll mindestens im derzeitigen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und Linienwegen. Die Erschließung neuer Bereiche sowie die Verlegung/Einrichtung von Haltestellen sind zu prüfen. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs sowie der Einsatz eines automatischen Fahrgastzählsystems vorgesehen. Es gelten die Vorgaben des VRN-Nahverkehrsplans und -Tarifs. - Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbHBad MergentheimDeadline: Jun 14
Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Vergabe des Linienbündels Bad Mergentheim (Linien 956, 957, 958). Das Fahrplankonzept soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und Linienwegen. Geplant sind die Optimierung von Fahrtläufen, die Erschließung neuer Bereiche sowie die Einrichtung/Verlegung von Haltestellen. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs vorgesehen. Ein automatisches Fahrgastzählsystem ist einzusetzen. Es gilt der VRN-Verbundtarif. - Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbHBad MergentheimDeadline: Jun 14
Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Vergabe des Linienbündels Bad Mergentheim (Linien 956, 957, 958). Das Fahrplankonzept soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktzeiten, Bedienzeiträumen und Linienwegen. Geplant sind die Optimierung von Fahrtläufen, die Erschließung neuer Bereiche sowie die Einrichtung/Verlegung von Haltestellen. Zudem ist die Einführung eines On-Demand-Verkehrs vorgesehen. Ein automatisches Fahrgastzählsystem ist einzusetzen. Es gilt der VRN-Verbundtarif. - Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH
Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim (VRN-Linien 956, 957, 958). Das Fahrplanangebot soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktungen, Linienwegen und Haltestellen. Die Erschließung neuer Gebiete sowie die Einführung eines On-Demand-Verkehrs sind vorgesehen. Es gelten die Vorgaben des VRN-Nahverkehrsplans und der Verbundtarif. Zur Nachfrageermittlung ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. - Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH
Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim (VRN-Linien 956, 957, 958). Das Fahrplanangebot soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktungen, Linienwegen und Haltestellen. Die Erschließung neuer Gebiete sowie die Einführung eines On-Demand-Verkehrs sind vorgesehen. Es gelten die Vorgaben des VRN-Nahverkehrsplans und der Verbundtarif. Zur Nachfrageermittlung ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. - Stadtverkehr Bad Mergentheim GmbH
Vergabe Linienbündel Bad Mergentheim
Betrieb des Linienbündels Bad Mergentheim (VRN-Linien 956, 957, 958). Das Fahrplanangebot soll mindestens im aktuellen Umfang beibehalten werden, inklusive Anpassungen bei Fahrtzeiten, Taktungen, Linienwegen und Haltestellen. Die Erschließung neuer Gebiete sowie die Einführung eines On-Demand-Verkehrs sind vorgesehen. Es gelten die Vorgaben des VRN-Nahverkehrsplans und der Verbundtarif. Zur Nachfrageermittlung ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und VerkehrsinfrastrukturGöppingenDeadline: Jun 30
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. - Landratsamt Göppingen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Göppingen; Linienbündel 10 „Geislingen/Böhmenkirch“
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben: Linie 950 Böhmenkirch – Stötten – Geislingen Linie 950A Böhmenkirch – Stötten – Geislingen (Ausbildungsverkehr) Linie 957 Geislingen Stadtkirche – Weiler – Schalkstetten Linie 958 Geislingen – Eybach – Böhmenkirch Linie 958A Geislingen – Eybach – Böhmenkirch (Ausbildungsverkehr) Linie 959 Geislingen – Waldhausen – Gerstetten Linie 962 Geislingen ZOB – Berufsschulzentrum – ZOB Linie 963 Geislingen ZOB – Wilhelmshöhe – Neuwiesen - ZOB Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Standardbus-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der Kategorie B ohne Einschränkungen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 zwei verschiedene Fahr-planzustände der Buslinien des Linienbündels GP10 dargestellt; Zustand 1 (Z1) entspricht dem Fahrplanzustand vor der voraussichtlichen Inbetriebnahme von S21 (zum Fahrplanwechsel 2027/2028, d.H. vorr. 12.12.2027), Zustand 2 (Z2) entspricht dem Fahrplan nach Inbetriebnahme von S21; die Anhänge sind entsprechend gekennzeichnet. Hierbei ergeben sich keine kalkulations- bzw. abrechnungsrelevanten Änderungen, weswegen im Kalkulationsblatt (Anlage 5) keine Trennung zwischen den beiden Zuständen aufgeführt ist. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissi-onsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: > Einsatz von mindestens 4 „emissionsfreien Fahrzeugen“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. > Einsatz von mindestens 3 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
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- The submission deadline is 14. Juni 2026.
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