Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Vergabe Freiraumplanung für die ehemailge Gärtnerei
Leistungen der Freiraumplanung nach §39 HOAI Anlage 11 (LPH 5-9) für die Neugestaltung und Wiederherstellung der Oberfläche auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei sowie der angrenzenden Wiesenfläche auf den Flurstücken 42, 3 und 44 der Flur 39, Gemarkung Gelsenkirchen im Rahmen der Erschließung der Nachfolgenutzungen der ehemaligen Scha...
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Leistungen der Freiraumplanung nach §39 HOAI Anlage 11 (LPH 5-9) für die Neugestaltung und Wiederherstellung der Oberfläche auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei sowie der angrenzenden Wiesenfläche auf den Flurstücken 42, 3 und 44 der Flur 39, Gemarkung Gelsenkirchen im Rahmen der Erschließung der Nachfolgenutzungen der ehemaligen S...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
- Published:
- December 25, 2025
- Deadline:
- January 29, 2026
Tender description
Leistungen der Freiraumplanung nach §39 HOAI Anlage 11 (LPH 5-9) für die Neugestaltung und Wiederherstellung der Oberfläche auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei sowie der angrenzenden Wiesenfläche auf den Flurstücken 42, 3 und 44 der Flur 39, Gemarkung Gelsenkirchen im Rahmen der Erschließung der Nachfolgenutzungen der ehemaligen Schachtanlage Westerholt 1/2 (1. Bauabschnitt).
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3- Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbHDeadline: Mar 27
Erschließung- Freiraumplanung
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH plant die Sanierung und Erschließung der ca. 39 ha großen Fläche an der Stadtgrenze Gelsenkirchen/Herten. Gegenstand ist die Freianlagenplanung (LPH 1-9 gemäß § 39 HOAI) für rd. 9,5 ha. Für 2 ha liegt LPH 2 vor, für 7,5 ha existieren Gestaltungsaussagen. Das Projekt umfasst die ehemalige Schachtanlage, DB-Brachflächen und Verkehrsflächen. Basis sind die Bebauungspläne 428.1 und 185.1 sowie das städtebauliche Konzept (Grünbänder, Allee des Wandels). - Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbHDeadline: Mar 27
Erschließung- Freiraumplanung
Die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH plant die Sanierung und Erschließung der ca. 39 ha großen Fläche an der Stadtgrenze Gelsenkirchen/Herten. Gegenstand ist die Freianlagenplanung (LPH 1-9 gemäß § 39 HOAI) für rd. 9,5 ha. Für 2 ha liegt LPH 2 vor, für 7,5 ha existieren Gestaltungsaussagen. Das Projekt umfasst die ehemalige Schachtanlage, DB-Brachflächen und Verkehrsflächen. Basis sind die Bebauungspläne 428.1 und 185.1 sowie das städtebauliche Konzept (Grünbänder, Allee des Wandels). - Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH
Erschließung- Freiraumplanung
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung sanieren und erschließen soll. Die Maßnahme wird zu großen Teilen mit Fördermitteln aus dem 5-StandorteProgramm umgesetzt werden. Die Bewilligung des Förderantrags im Oktober 2025 war der Startpunkt des 5-fährigen Durchführungszeitraums. Mit dieser Ausschreibung sollen rd. 9,5 ha Freianlagenplanung gemäß des Leistungsbilds § 39 HOAI bis einschließlich Leistungsphase 9 vergeben werden. Für rd. 2 ha liegt bereits der Stand der Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor, für die übrigen 7,5 ha der Flächen gibt es lediglich grundsätzliche Gestaltungsaussagen. Projekt- und Aufgabenbeschreibung: Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen ehemaligen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche der DB sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das auf Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Basis für die mittlerweile rechtskräftigen Bebauungspläne 428.1 (Gelsenkirchen) und 185.1 (Herten). Der Freiraum mit der Allee des Wandels, den Nord-Süd-Grünbändern sowie der Landschaftsskulptur um den ehemaligen Schacht 3 bildet das grüne und funktionale Rückgrat der Neuen Zeche Westerholt. Ergänzt wird dieses System durch quartiersbezogene öffentliche und halböffentliche Freiräume im Hybridquartier, entlang der Egonstraße, in der Stadterweiterung Westerholt sowie durch Erd- und Böschungsarbeiten mit Stützmauern. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft werden durch Sicherung, Aufbereitung und Wiederverwendung vorhandener Materialien umgesetzt. Die Allee des Wandels verläuft als Rad- und Wanderweg auf einer ehemaligen Zechenbahntrasse vom Landschaftspark Hoheward bis zur Neuen Zeche Westerholt. Der derzeit fehlende Lückenschluss zwischen Hertener und Gelsenkirchener Stadtgebiet wird im Projektgebiet ergänzt. Die Trasse führt über die Bahnhofstraße, entlang der Fernwärmetrasse, schwenkt im Bereich Schacht 3 auf die Haupterschließungsachse und verläuft räumlich getrennt von der Straße entlang der Bestandsgebäude. Anschließend unterquert sie die Marler Straße und schließt an die bestehende Trasse an. Für diese Bereiche liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) vor. Die Nord-Süd-Freiraumbänder dienen der Grünvernetzung, Quartiersgliederung und Regenwasserbewirtschaftung. Sie werden als offene Mulden mit Magerrasen, Baumbepflanzung und Betonschwellen zur Regenwasserrückhaltung ausgebildet. Ein kleiner Platz im Nordosten bildet den Auftakt zum neuen Zechengelände. Östlich des Hybridquartiers entsteht ein erhöhtes Parkplateau als zentrale Landschaftsskulptur und Naherholungsraum. In diesem Erdbauwerk werden belastete Böden aus der Sanierung gekapselt eingelagert. Die festgelegte Kubatur ist unveränderlich. Oberhalb der Kunststoffdichtungsbahn wird eine 1–2 m starke, vegetationsfähige Schicht aufgebracht, in der die Endgestaltung mit Wegen, Treppen und Bepflanzung erfolgt. Eine Vorentwurfsplanung liegt hierfür nicht vor. Weitere Grünflächen in den Randbereichen werden in einfacherem Standard, jedoch angelehnt an den gestalterischen Duktus der zentralen Freiräume entwickelt. Auch hierfür existiert keine Vorplanung. Platzflächen werden trotz Zuordnung zum Verkehrsbereich federführend vom Freianlagen geplant und erfordern eine enge Abstimmung mit der Verkehrsplanung. Für Teilflächen liegt eine Vorplanung vor. St
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