Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbHStuttgartTED
Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt - Dringlichkeitsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Partnern zur tranchenweisen Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt mittels Mini-Wettbewerben. Die maximale Beschaffungsmenge beträgt 96 GWh für Strom und 120 GWh für Gas.
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Partnern zur tranchenweisen Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt mittels Mini-Wettbewerben. Die maximale Beschaffungsmenge beträgt 96 GWh für Strom und 120 GWh für Gas.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH
- Published:
- April 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Partnern zur tranchenweisen Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt mittels Mini-Wettbewerben. Die maximale Beschaffungsmenge beträgt 96 GWh für Strom und 120 GWh für Gas.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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4Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt - Dringlichkeitsvergabe
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit drei Rahmenvertragspartnern. Der öffentliche Auftraggeber ist auf Grundlage der Rahmenvereinbarung berechtigt, die Lieferung von Strom und Gas tranchenweise im Rahmen von Mini-Wettbewerben zwischen den Rahmenvereinbarungspartnern zu vergeben. Die maximal beschaffbare Strommenge beträgt 96 GWh. Die maximal beschaffbare Gasmenge beträgt 120 GWh.- Offenbach am Main
Rahmenvereinbarungen IT-Dienstleistungen 2027ff.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen u.a. im Rahmen von IT-Projekten. Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem Beratung, Softwareentwicklung, Softwarekonfiguration und Tests. Im Fokus stehen dabei Leistungen zu (Weiter)-Entwicklung und Betrieb von Anwendungen im Flugsicherungsumfeld (Air Traffic Services ATS, Operations Support Systems OSS, Business Support Systeme BSS und COM-Umfeld), sowie weiteren IT- Systemen (IT-Inbetriebhaltung, Cloud Dienste, Business Intelligence (BI), Lizenzmanagement, Kollaborative Entwicklungsplattform Services (KEP), Projekt- und Portfoliomanagement-Tools). Es ist vorgesehen, mit den wirtschaftlichsten Bietern Rahmenvereinbarungen (RV) abzuschließen, die durch alle Unternehmen des DFS-Konzerns bedient werden können. Vor einem Abruf aus den Rahmenvereinbarungen in den jeweiligen Losen wird es einen sogenannten Mini-Wettbewerb geben. Die Rahmenvertragspartner sind nicht verpflichtet, bei jedem Mini-Wettbewerb ein Angebot abzugeben. Mittels dieser Mini-Wettbewerbe wird entschieden, welcher Rahmenvertragspartner einen Abruf aus dem Rahmenvertrag erhält. Umfang Los 1 (Dienstleistungen ATS Systeme): bis zu 15.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 2 (Dienstleistungen BSS-, OSS-Systeme und COM-Umfeld): bis zu 4.500 Personentage / Jahr. Umfang Los 3 (Umfassende System-/Produkt-SW-Entwicklung, sowie bzw. Durchführung von Projekten und Inbetriebhaltungsvorhaben): bis zu 10.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 4 (Dienstleistungen im Umfeld der IT-Inbetriebhaltung, Betrieb und IT- Projektmaßnahmen für die DFS administrativen IT): bis zu 1.300 Personentage / Jahr. Umfang Los 5 (Dienstleistungen im Umfeld DFS Cloud – Data Center für ATS- Systeme): bis zu 1.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 6 (Dienstleistungen im BI-Umfeld (Business-Intelligence)): bis zu 650 Personentage / Jahr. Umfang Los 7 (Dienstleistungen im Bereich Software Lizenzmanagement): bis zu 650 Personentage / Jahr. Umfang Los 8 (Dienstleistungen im Umfeld der zentralen Softwareentwicklungsinfrastruktur der DFS („Kollaborative Entwicklungsplattform Services“, KEP-Services), sowohl im OnPrem-Systemhaus als auch in der Cloud (Azure)): bis zu 1.200 Personentage / Jahr. Umfang Los 9 (Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb eines bestehenden Projekt- und Portfoliomanagement-Tools (PPM-Tool)): bis zu 60 Personentage / Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung aus den Rahmenverträgen besteht nicht. Weitere Details zu den benötigten Leistungen befinden sich in den einzelnen Beschreibungen der jeweiligen Lose. - Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben. Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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