Bundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungBerlinTED
Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Arbeitstitel)
Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt...
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- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- Published:
- August 25, 2026
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Tender description
Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung ab.
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10Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Förderrichtlinie TECH-TO-PRODUCT) (Arbeitstitel)
Bundesministerium für Digitales und StaatsmodernisierungBerlinFür die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung ab.Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ sowie Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Nationale Kontaktstelle Verkehr)
Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBerlinDas Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als AG beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zu beauftragen. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen. Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung). Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“
Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBerlinDeadline: Aug 17Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“ zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Projektträgeraufgaben und Programmmanagement für die geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI-CIC). Im Aufgabenbereich Projektträgeraufgaben fallen folgende Leistungen an: - Allgemeine Projektträgeraufgaben - Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern - Vorbereitung und Durchführung von Matchmaking- und Notifizierung der IPCEI - Skizzenbearbeitung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Antragsbearbeitung - Administration der Förderprojekte - Berichtswesen und Dokumentation Im Aufgabenbereich Programmmanagement fallen folgende Leistungen an: - Zuarbeiten im Rahmen der Erfolgskontrolle - Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Anfragen - Wissens- und Knowhow-Transfer - Unterstützung bei der nationalen Koordinierung - Unterstützung der europäischen KoordinierungProjektträgerschaft für das Förderprogramm European Digital Innovation Hubs (EDIH)
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfAufgabe des Auftragnehmers ist die Weiterleitung vorgesehener Landesmittel an die drei NRW-EDIH auf einer tragfähigen beihilferechtlichen Grundlage. Dem Auftraggeber ist eine sehr zeitnahe und zügige Umsetzung des Aufrufs bzw. Förderverfahrens und ein möglichst zeitnaher Beginn der Auszahlung an die NRW-EDIH wichtig. Folgende operative Aufgaben sind durch den Auftragnehmer zu leisten, deren konkrete Inhalte sich aus Ziffer III. der Leistungsbeschreibung entnehmen lassen: III.1. Wahl eines beihilfekonformen Fördermodells III.2. Erstellung von Förder- und Bewilligungsinstrumenten vor Bewilligung und Auszahlung an die NRW-EDIHs III.3. Vorbereitung und Umsetzung des Förderverfahrens III.4. Sicherstellung der Dokumentations- und Nachweispflichten III.5. Anwendung von EPOS.NRW III.6. Regelmäßige Abstimmungen mit dem Fachreferat Dabei sind die in der Leistungsbeschreibung hinterlegten Anforderungen an IT-Sicherheit und Datenschutz (III.7) sowie Allgemeinen Anforderungen, Informationspflichten und Compliance-Vorgaben (III.8) zu beachten.Abruf aus Rahmenvereinbarung ITPMPE2021, Los 1, 4234348
Bundesrechenzentrum GmbHWienIT-Projektmanagement-TätigkeitenAbruf aus Rahmenvereinbarung ITPMPE2021, Los 2, 4234344
Bundesrechenzentrum GmbHWienAbruf aus Rahmenvereinbarung ITPMPE2021, Los 2: IT-Beratungsleistungen und Softwareberatung.Erweiterung Solarrechner
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeBerlinDeadline: Sep 09Implementierung eines verbesserten Wirtschaftlichkeitsrechners, des Solarrechners Berlin und Bereitstellung gebäudescharfer Fassaden- und Dachpotenziale.Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 7)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmenRahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 2)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen und je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förder-bedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet wer-den. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.Rahmenvereinbarung über fachbezogene Nachhilfe (Deutsch und Mathematik) zur Lernförderung an Startchancen-Schulen im Land Brandenburg (Los 6)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdamDeadline: Sep 10Die Förderung ist als strukturierte und kontinuierliche Unterstützungsmaßnahme auszugestalten. Sie orientiert sich an den geltenden Rahmenlehrplänen des Landes Brandenburg sowie an den individuellen Förderbedarfen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch und/oder Mathematik. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Förderung regelmäßig, kontinuierlich und in pädagogisch geeigneten Lernsettings durchgeführt wird. Sie erfolgt grundsätzlich als Kleingruppenangebot mit maximal vier Lernenden pro Gruppe. Je Grund- und Förderschule können bis maximal sechs Gruppen, je weiterführende allgemeinbildende Schule bis maximal vier Gruppen und je Berufliche Schule bis maximal zwei Gruppen gebildet werden. Lerngruppen können je nach Förderbedarf und Schülerzusammensetzung an den Schulen fachspezifisch (nur Deutsch-Gruppe, nur Mathe-Gruppe) oder fächerübergreifend (Deutsch-Mathe-Gruppe) ausgerichtet werden. Die Durchführung der Förderstunden erfolgt in der Regel pro Lerngruppe zweimal wöchentlich zu je 45 min an unterschiedlichen Wochentagen. In der Regel finden mindestens zwei Förderstunden für unterschiedliche Lerngruppen an einem Tag nacheinander statt, soweit an der jeweiligen Schule mindestens zwei Lerngruppen gebildet wurden. Die Lernförderung wird in Präsenz in den Räumen der jeweiligen Schule umgesetzt. Während der Schulferien des Landes Brandenburg findet keine Förderung statt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler fortlaufend nachvollziehbar dokumentiert wird. Dies umfasst insbesondere Anwesenheitsnachweise, kurze Lernstandsberichte sowie Aufzeichnungen zu Lernfortschritten und bestehenden Förderbedarfen. Nähere losspezifische Angaben sowie Angaben zur konkreten Ausgestaltung der Nachhilfeleistungen sind dem Dokument Leistungsbeschreibung (Anlage 13) zu entnehmen.
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