Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungMainzTED
Vergabe einer Dienstleistungskonzession "Haftraumtelefonie und Haftraummultimedia" für den Justizvollzug in Rheinland-Pfalz
Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Justizvollzugsanstalten des Landes (in Diez, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Rohrbach, Schifferstadt, Trier, Wittlich und Zweibrücken) sukzessive mit einem Haftraummediensystem (Haftraumtelefonie und Haftraummultimedia) auszustatten, das die aktuell vorhandene Flurtelefonie ...
Mobile Network, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
- Topic:
- Mobile Network
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Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Justizvollzugsanstalten des Landes (in Diez, Frankenthal, Koblenz, Ludwigshafen, Rohrbach, Schifferstadt, Trier, Wittlich und Zweibrücken) sukzessive mit einem Haftraummediensystem (Haftraumtelefonie und Haftraummultimedia) auszustatten, das die aktuell vorhandene Flurtelefonie ablösen und den inhaftierten Personen in ihren Hafträumen Zugang zu modernen und im Justizvollzug vertretbaren Diensten und Medien zur sicheren Nutzung ohne Gefährdung Dritter ermöglichen soll. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen und die Bereitstellung von entsprechender Hardware/ Endgeräten im Bereich des Justizvollzuges zur Nutzung durch inhaftierte Personen. Die Lieferung und der anschließende Betrieb sollen auf der Grundlage einer Dienstleistungskonzession mit einer Laufzeit von 5 Jahren erfolgen. Während der Laufzeit der Dienstleistungskonzession soll eine landesweit einheitliche Lösung zur Bereitstellung und Nutzung zunächst von Telefonie und TV, später von Multimediadiensten in Hafträumen aufgebaut und betrieben werden. Die Lösung soll zeitgemäß, technologisch ausgereift und zuverlässig sein und den inhaftierten Personen die Nutzung zu marktüblichen Kostensätzen ermöglichen. Derzeit noch getrennte Dienste, wie die Nutzung von Fernsehgeräten und Spielekonsolen, sollen überführt werden. Der Endausbau im Rahmen dieses Vertrages kann nur in mehreren Phasen erreicht werden kann. Die verschiedenen Phasen bzw. der Ablauf des Rollouts erfolgt sukzessive und richtet sich nach der Leistungbeschreibung. Seitens des Landes wird der notwendige Zugang zu den Serverräumen der Haftanstalten sowie zu dezentralen Technikräumen gewährt. Für alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anstalten wurde eine Systemdokumentation erstellt, die unter anderem die Themen SAT-Empfang, Kanalaufbereitung und eine Beschreibung der Ausgangverteilung in den Hafthäusern umfasst. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass diese Unterlagen nur den Bereitstellung der Bietern, im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ausgewählt wurden, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung. Der Bieter hat sich über alle Einzelheiten der Vergabeunterlagen und der vorgesehenen Leistungen unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung der geforderten Leistungen maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen.
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Dresdner Verkehrsbetriebe AGDresdenDie Dresdner Verkehrsbetriebe AG als Konzessionsgeber beabsichtigt, die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike. Gegenstand der Konzessionsvergabe ist die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken. Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die vollständige Bereitstellung und der Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems, insbesondere einschließlich: - Bereitstellung und Betrieb der Fahrradflotte, - Errichtung und Betrieb von physischen Stationen und virtuellen Zonen, - Betrieb der erforderlichen IT-Systeme inklusive Datenbereitstellung, - Durchführung des laufenden Betriebs, Services und Kundenmanagements, - sowie der Integration in das bestehende Mobilitätsangebot der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Der Konzessionsnehmer tritt dabei gegenüber den Endkunden als Anbieter der Vermietleistung auf und trägt das wirtschaftliche Risiko des Betriebs im Rahmen des vereinbarten Vertragsmodells. Das System ist so konzipiert, dass neben dem Grundangebot im Stadtgebiet Dresden auch eine Einbindung weiterer Kommunen im Rahmen optionaler Erweiterungen gemäß der Leistungsbeschreibung und des Konzessionsvertrages ermöglicht wird. Eine Einbindung weiterer Kommunen erfolgt auf Grundlage eigenständiger Vereinbarungen zwischen dem Konzessionsnehmer und der jeweiligen Kommune. Die in der Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag definierten Anforderungen und Konditionen bilden hierfür den Rahmen. Das Bikesharing-System ist durch den Konzessionsnehmer, insbesondere als - öffentliches, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr verzahntes Fahrradvermietsystem, - Mischflotte mit muskelbetriebenen Standardfahrrädern und Pedelecs, - hybrides System mit festen Stationen und virtuellen Zonen sowie - ganzjährig, 24/7 nutzbar und digital gesteuertes Mobilitätsangebot, auszugestalten. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verwiesenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Stadt Leinfelden-EchterdingenLeinfelden-EchterdingenDeadline: Jul 27Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Stadt Leinfelden-Echterdingen in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Soweit in der vorliegenden Bekanntmachung auf Anlagen und Vergabeunterlagen verwiesen wird, stehen diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMSH6/documents zur Verfügung. ================================================== Die Stadt Leinfelden-Echterdingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher soll mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förderanträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfi-nanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der in den Förderbescheiden jeweils benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 1.000.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 zur Vergabeunterlage sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann. Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMSH6/documents heruntergeladen werden kann.Aviotechnische Bodenschutzkalkung in Rheinland-Pfalz Herbst2026
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