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Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebe...
Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Hildesheim
- Published:
- August 04, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
- Topic:
- Architecture
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Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und p
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Landkreis HildesheimHildesheimDeadline: Sep 08Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und planerisch zu bewerten. Der Rückbauumfang und die Anforderungen an den neuen Dachaufbau sind so zu ermitteln und darzustellen, dass eine belastbare Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann. Im Anschluss an die Dachsanierung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen vorgesehen. Die Dachsanierung ist daher so zu planen, dass die spätere Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage fachgerecht möglich bleiben. Dies betrifft insbesondere Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung, Wartungswege, Absturzsicherung, statische und konstruktive Randbedingungen, Leitungsführungen sowie Schnittstellen zur Gebäudetechnik. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Landkreis HildesheimHildesheimDeadline: Sep 08Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und planerisch zu bewerten. Der Rückbauumfang und die Anforderungen an den neuen Dachaufbau sind so zu ermitteln und darzustellen, dass eine belastbare Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann. Im Anschluss an die Dachsanierung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen vorgesehen. Die Dachsanierung ist daher so zu planen, dass die spätere Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage fachgerecht möglich bleiben. Dies betrifft insbesondere Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung, Wartungswege, Absturzsicherung, statische und konstruktive Randbedingungen, Leitungsführungen sowie Schnittstellen zur Gebäudetechnik. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Vergabe der Objektplanung für eine Dachflächensanierung
Landkreis HildesheimHildesheimDer Landkreis Hildesheim beabsichtigt die Sanierung der Flachdachflächen des Hauptgebäudes der Berufsbildenden Schule Alfeld. Das Hauptgebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet und ist Teil einer größeren, baulich verschachtelten Schulanlage. Die zu sanierenden Dachflächen ca. 3200 m2 mit Dachkuppeln und RWAs befinden sich über der Ebene 5 im oberen Gebäudeteil sowie über der Ebene 4 im unteren Gebäudeteil. Die Dachflächen sind großflächig, verwinkelt und aufgrund der vorhandenen Gebäudestruktur sowie der technischen Dachaufbauten als planerisch und organisatorisch anspruchsvoll einzustufen. Der vorhandene Dachaufbau ist sanierungsbedürftig und soll erneuert werden. Gegenstand der späteren Bauausführung wird voraussichtlich der Rückbau der vorhandenen Dachabdichtung beziehungsweise des vorhandenen Dachaufbaus sowie die Herstellung eines neuen fachgerechten Flachdachaufbaus sein. Die vorhandenen Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungspunkte und technischen Aufbauten sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Auf den Dachflächen befinden sich technische Anlagen beziehungsweise gebäudetechnische Aufbauten. Diese müssen im Zusammenhang mit der Dachsanierung berücksichtigt und mit der TGA-Planung abgestimmt werden. Für die technischen Anlagen wird zusätzlich ein TGA-Planer beauftragt. Diese Leistung wird gesondert ausgeschrieben. Der Objektplaner hat die Schnittstellen zur TGA-Planung in seiner Planung zu berücksichtigen. Die Maßnahme soll unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs geplant und ausgeführt werden. Arbeiten, Baustellenlogistik, Materialtransporte, Baustelleneinrichtung, Kranstellungen, Zugänge, Sicherungsmaßnahmen und sonstige Eingriffe in den Schulbetrieb sind daher frühzeitig zu planen und mit dem Auftraggeber sowie der Schule abzustimmen. Die vorhandenen Dachflächen, Attiken, Anschlüsse, Durchdringungen, Entwässerungseinrichtungen, Dachaufbauten, Zugänge und sonstigen Zwangspunkte sind im erforderlichen Umfang aufzunehmen und planerisch zu bewerten. Der Rückbauumfang und die Anforderungen an den neuen Dachaufbau sind so zu ermitteln und darzustellen, dass eine belastbare Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen kann. Im Anschluss an die Dachsanierung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen vorgesehen. Die Dachsanierung ist daher so zu planen, dass die spätere Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage fachgerecht möglich bleiben. Dies betrifft insbesondere Dachaufbau, Abdichtung, Entwässerung, Wartungswege, Absturzsicherung, statische und konstruktive Randbedingungen, Leitungsführungen sowie Schnittstellen zur Gebäudetechnik. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen (Los 4)
Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDie geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Das Grundstück weist überwiegend versiegelte Flächen (asphaltierte Schulhofflächen) auf. Im nordöstlichen Grundstücksbereich ist eine Grünfläche mit Rasenvegetation vorhanden. Entlang des südlichen Grundstücksrandes befinden sich zwei großkronige Platanen sowie eine weitere Platane unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Geländeprofil ist leicht geneigt; der Höhenunterschied zur Marktstraße beträgt etwa 1,50 m. Im südlichen Bereich entlang der Pickardstraße ist eine weitgehende Ebenheit gegeben. Im Hinblick auf künftige bauliche Maßnahmen wird empfohlen, die Bestandsbäume in die Planung einzubeziehen oder deren Schutz gesondert zu prüfen. Eine Verpflanzung ist einer Fällung vorzuziehen. Die Untersuchung der Baugrundbeschaffenheit wurde noch nicht beauftragt. Planungsaufgabe: 1. Allgemein: An der Gemeinschaftsschule Peter Wust wird auf einem gebundenen Ganztagsbetrieb mit einer 3-Zügigkeit umgestellt und circa 450 Schülerinnen und Schüler beschult werden. In dem Kontext der geplanten Umstrukturierung ergibt sich die Notwendigkeit einer kapazitativen Erweiterung der räumlichen Infrastruktur. Das hierfür erforderliche Raumprogramm wird durch einen Erweiterungsneubau als auch durch Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude abgebildet. Die baulichen Maßnahmen erfolgen voraussichtlich im laufenden Schulbetrieb. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Der Neubau befindet sich noch in der PlanungsphPlanungsleistung zum Vorhaben Erweiterung der Grundschule Reinsfeld
Verbandsgemeinde HermeskeilHermeskeilDeadline: Jun 05Die VG Hermeskeil beabsichtigt den Erweiterungsbau der Grundschule Reinsfeld. Die Erweiterung ist im östlichen Teil des Schulhofes vorgesehen und stößt im Bereich der jetzigen Pausenhalle an den Bestand. Die Gebäudeergänzung greift die Gestaltungsmerkmale des Bestands auf. Der, wie auch das Bestandsgebäude, ohne Keller gegründete Anbau ist zweigeschossig geplant. Die Pultdächer des Bestandsgebäudes bleiben dabei bestehen. Der neue, kleiner Gebäudeteil ordnet sich mit seinem Flachdach, welches sich in der Höhe der vorhandenen Fassade anpasst, dem Hauptgebäude unter. Vorhandene außenliegende Fluchtwege werden auch im neuen Gebäudeteil zur Ausführung kommen und teils wieder verwertet bzw. ergänzt. Betreffend das Raumprogramm soll im Erdgeschoss die Essensausgabe und die neue Pausenhalle, angrenzend an den Schulhof Platz finden. Im Bereich des Bestandsgebäudes sind die Räumlichkeiten für Lehrmittel und Hausmeister vorgesehen. Der Hausmeisterraum hat einen Zugang von außen. Die neu geplanten, zusätzlichen Schulungsräume befinden sich im Obergeschoss. Im Anbau und in den im Bestand umzubauenden Flächen sind die Klassenräume für fünf und sechs, sowie der EDV-Schulungsraum und die Bibliothek eingeplant. Die notwendigen Verkehrswege sind von der Fläche überschaubar und binden an die bestehenden Flure an. Zweite Rettungswege befinden sich wie im bestehenden Konzept als vorgesetzte Laubengänge vor den Fassaden und können ebenso als Reinigungszugänge für die Fenster- und Glasfassaden fungieren. Neben- und WC-Räume bleiben bestehen und werden nicht ergänzt. Im Übrigen sind die Details zur Leistung den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die Unterlagen sind zu beachten und der Planung zugrunde zu legen. Ausgeschrieben werden Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, TGA-HLS, TGA-ELT, jeweils in separaten Losen.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Klimaschutz und nukleare Sicherheit - Erweiterungsbau - Dachabdichtungsarbeiten nach DIN 18 338 - Vergabe 1741/2026
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlinDeadline: Sep 18VE 321.01 – Dachabdichtungsarbeiten (DIN 18336) Auf dem Grundstück Stresemannstraße / Erna-Berger-Straße in Berlin-Mitte wird ein Erweiterungsbau des BMUKN errichtet. Das Gebäude ist gegliedert in zwei 7-geschossige Bauteile A und B, welche über eine mehrstöckige Brücke miteinander verbunden sind. 1. Art und Dachabdichtungsarbeiten Die Dachabdichtungsarbeiten verteilen sich auf die folgenden unterschiedlichen Geschoßebenen ca. 6500m2 Dachaufbauten der Retentionsdach über 6.OG mit Aufzugs- u. Treppenhausköpfen ca. 41m2 Dachaufbauten Brücke Nord über 2.OG ca. 850 m2 Dachaufbauten der Retentionsdächer über EG ca. 360m2 Dachaufbauten Sitzungssaaldach über EG ca. 63m2 Dachaufbauten Vordach Nord über EG ca. 140 m2 Dachaufbauten Innenhof über UG ca. 135m2 Dachaufbauten Vorplatz über UG / Tiefgarage jeweils i.d.R. bestehend aus Dampfsperree, Wärmedämmung und den Abdichtungslagen (2-lagig). Die Wärmedämmungen variieren je nach den Dachnutzungsbereichen mit Mineralwolle-, Schaumglas- und EPS- und XPS-Dämmung. Die Dampfsperren und Abdichtungslagen bestehen aus bitumenbasierten Abdichtungsbahnen, ergänzt durch vereinzelte Kunstoffabdichtungsbahnen auf den Aufzugsüberfahrten und denn Anschlussabdichtungen an Durchdringungen mit Flüssigkunstoffsystem. Mit allen Dachentwässerungelementen mit Außenentwässerung über die Attiken als für Freispiegelentwässerung, den Notenwässerungen und den sonstigen Leistungen wie Dachauf -kantungen , Einfassungen, u.Ä. RAÖ Treppenhäuser / Entrauchungsklappen / Oberlichter 10 Stück Rauchabzugsöffnung RAÖ-Oberlicht ü. Treppenhäusern, lichtes Innenmaß 1,20/1,50 m 5 Stück Entrauchungsklappe als System-Dunkelklappen ü. EG, lichtes Innenmaß 1,25/1,25 m 2 Stück PR-Oberlicht er1-teilig festverglast in der Einbruchswiderstandsklasse RC3 ü. EG, lichtes Innenmaß 1,40/1,40 m. Seilsicherungssystem ca. 170 m Anschlagkonstruktionen Anseilsicherung Stahl niro,Seilführung nach DIN795C mit ca. 28 Stück Einzelanschlagpunkten und ca 23 Stück überfahrbare Zwischenhalter, gestaffelt in unterschiedlichen Höhen entsprechend der planmäßigen Dachaufbauten. 2. Ausführungsfristen • Mit der Ausführung (des Vertrages) ist zu beginnen: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens • Die Leistung ist zu vollenden: in der 21. KW 2028, spätestens am letzten Werktag dieser KW. • Verbindliche Einzelfristen: Beginn Montage auf der Baustelle 26. KW 2027 • Dauer der Ausführung (des Vertrages): 18 Monate 3. Hinweis - BNB-Zertifizierung Für das Gebäude wird eine BNB-Zertifizierung in Gold sowie eine BNB-Zertifizierung in Silber für die Außenanlagen angestrebt. Der Auftragnehmer hat an der erfolgreichen Zertifizierung mitzuwirken. Der Auftragnehmer hat dazu entsprechende Anforderungen hinsichtlich der Abfallarmut, Lärmarmut, Staubarmut sowie die Anforderungen gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung bei der Bauausführung zu beachten. Des Weiteren gelten die in Anlage 01 „Materialanforderungen“ aufgeführten Anforderungen im Qualitätsniveau 5. Der Auftragnehmer hat alle zur Verwendung vorgesehenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe bzw. Eigenschaften zu deklarieren. Hierzu ist die Anlage 02 „Deklarationstabellen“ in digitaler Form (Excel-Dateiformat) auszufüllen und die zugehörigen technischen Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter gemäß 1907/2006/EG (ebenfalls in digitaler Form) zuzuordnen und beizulegen.Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.PeitingGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die Anlagen der Wärmeversorgung, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu gehören insbesondere die Versorgung der neu entstehenden Unterrichts- und Gruppenräume sowie die Einbindung in die vorhandenen technischen Systeme. Darüber hinaus sind die bestehenden Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und energetischen Eignung zu untersuchen und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erneuerung von Sanitäranlagen, Leitungsnetzen, Wärmeverteilungssystemen und gegebenenfalls lufttechnischen Anlagen. Im Zuge der Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie der Neuordnung des Mensa- und Küchenbereichs sind die erforderlichen technischen Anlagen für die künftigen Nutzungen zu planen und in die vorhandenen Gebäudestrukturen zu integrieren. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an die Küchenversorgung, die Trinkwasserhygiene, den Wärmekomfort sowie gegebenenfalls die raumlufttechnische Versorgung zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung wirtschaftlicher, energieeffizienter und nachhaltiger Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) sowie der Förderbedingungen des Vorhabens. Die Fachplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung, den weiteren Fachplanern sowie dem Bauherrn und unterstützt die zielgerichtete Entwicklung des Projekts unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Doku-mentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren.Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.PeitingGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des HauptgLeistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume - LPH 1-4 - stufenweise für den Erweiterungsbau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule
Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.PeitingGegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 4, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) Leistungsstufe B: - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen der Leistungsstufe B zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn die Planung mit Blick auf die urheberrechtlichen sowie fördermittelrechtlichen Belange fortgeführt werden kann. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. Bei dem zu sanierenden Bestandsgebäude handelt es sich gegebenenfalls um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Rahmen der Planung sind etwaige urheberrechtliche Belange zu berücksichtigen. Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder gestalterisch so weiterentwickelt wird, dass eine Beeinträchtigung etwaiger Urheberrechte möglichst ausgeschlossen ist Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Für weitere Detailierung wird auf die Ausführungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 802) verwiesen. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021) ; - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 906 - Vertrag.
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