Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)
V371_2025 Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG inkl. UVP
Planervertrag für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Umgangsgenehmigung nach § 12 StrlSchG inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Zwischenlager LaRA für radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II in Berlin-Wannsee. Leistungen: Antragserstellung, Begleitung des Genehmigungs- und Aufsichtsverfahrens sowie...
Urban Planning, Environmental Assessment
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Planervertrag für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Umgangsgenehmigung nach § 12 StrlSchG inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Zwischenlager LaRA für radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II in Berlin-Wannsee. Leistungen: Antragserstellung, Begleitung des Genehmigungs- und Aufsichtsverfahrens so...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Urban Planning
Tender description
Planervertrag für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Umgangsgenehmigung nach § 12 StrlSchG inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Zwischenlager LaRA für radioaktive Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II in Berlin-Wannsee. Leistungen: Antragserstellung, Begleitung des Genehmigungs- und Aufsichtsverfahrens sowie Durchführung der UVP.
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2- Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)BerlinDeadline: Aug 03
V371_2025 Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG inkl. UVP
Kurzbeschreibung des Vorhabens Auftraggeber dieses Auftrags ist die Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB). Hintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Ziel des Auftrags Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten. Zu erbringende Leistungen Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zu a) Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens. Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen. Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Zu b) Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen. Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen. - Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH (HZB)
Planervertrag LaRA – Umgangsgenehmigung § 12 StrlSchG
Hintergrund Der Berliner Experimentierreaktor BER II des Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie (HZB) ist Ende 2019 planmäßig und endgültig abgeschaltet worden. Es erfolgt der Rückbau des BER II. Für die radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des BER II wird auf dem Lise-Meitner Campus in Berlin-Wannsee ein Zwischenlager (LaRA) errichtet. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im LaRA wird eine Umgangsgenehmigung nach § 12 Abs 3 Satz 1 und § 13 StrlSchG mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständigen Teil des Verfahrens benötigt. Ziel des Auftrags Die erforderlichen Leistungen betreffen die Planungen des Zwischenlagers (LaRA) für die sonstigen radioaktiven Reststoffe und Abfälle aus dem Rückbau des Experimentierreaktors BER II mit dem Ziel die Umgangsgenehmigung nach StrlSchG zu erhalten. Zu erbringende Leistungen Der Auftrag beinhaltet die Leistungen des Auftragnehmers: a) § 12 Strahlenschutzgesetz und b) Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Zu a) Leistungsinhalt ist die Erstellung von Antragsunterlagen mit dem Ziel eine Umgangsgenehmigung für sonstige radioaktive Stoffe sowie die Betriebserlaubnis für das LaRA zu erlangen. Diese beinhaltet auch die Begleitung des Genehmigungsverfahrens und anschließenden Aufsichtsverfahrens. Die Antragsunterlagen werden durch die Genehmigungsbehörde und ihren bestellten Gutachter geprüft. Forderungen aus diesen Prüfungen sind umzusetzen. Die bauliche Umsetzung des LaRA erfolgt planerisch im Rahmen einer Generalplanung. Soweit sich hieraus und aus weiteren Planungen Dritter Schnittstellen ergeben, sind auch diese vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Zu b) Die UVP ist ein nichtselbständiger Teil des Antrags gemäß §12 Strahlenschutzgesetz. Die beschriebenen Leistungen sollen die Durchführung einer vollständigen UVP inkl. aller Kartierungen/Bestandsaufnahmen, deren Auswertung, erforderliche Gutachten, Fachbeiträge, und des resultierenden UVP-Berichts mit Anlagen darstellen. Die UVP und der UVP-Bericht müssen sowohl die Bauphase (Rodung des Waldes und Baufeldfreimachung mit Bodenaustausch von ca. 5 bis ca. 10 m Tiefe und Errichtung des LaRA), als auch die Betriebsphase des LaRA berücksichtigen.
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