Landratsamt Landkreis LeipzigBorna
UTV mit Anhänger
Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Beschaffung eines UTV für den abwehrenden Brandschutz Menge und Umfang: Lieferung und Ausbau UTV - Ultra Terrain Vehicel mit Anhänger Ort der Leistung: Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst SG Brand- und Katastrophenschutz Heinrich-Zille-Straße 5 04668 Grimma
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landratsamt Landkreis Leipzig
- Published:
- July 06, 2026
- Deadline:
- July 24, 2026
Tender description
Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Beschaffung eines UTV für den abwehrenden Brandschutz Menge und Umfang: Lieferung und Ausbau UTV - Ultra Terrain Vehicel mit Anhänger Ort der Leistung: Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst SG Brand- und Katastrophenschutz Heinrich-Zille-Straße 5 04668 Grimma
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Stadtverwaltung ZittauZittauDeadline: Aug 20Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Lieferung (Kauf) von 2 PKW-Anhängern mit Tandemachse zum Transport von jeweils einem UTV inklusive Anhänger sowie von 2 PKW-Transportanhängern zum Anhängen an Fahrzeuge mit PKW-Anhängerkupplung und zum Transport von RTE-Robot + RC-Modulen Menge und Umfang: Die zu vergebene Gesamtleistung besteht aus der Lieferung von 2 PKW-Anhängern mit Tandemachse zum Transport von jeweils einem UTV inklusive Anhänger und 2 PKW-Transportanhängern zum Anhängen an Fahrzeuge mit PKW-Anhängerkupplung und zum Transport von RTE-Robot + RC-Modulen. Ort der Leistung: Stadtverwaltung Zittau Freiwillige Feuerwehr Franz-Könitzer-Straße 9/11 02763 ZittauLieferung Schneepflüge
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Uria e.V.Deadline: Aug 281) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Uria e.V.; Straße, Hausnummer: Dorfstraße 42; Postleitzahl: 72336; Ort: Balingen-Ostdorf; Land: DE; Telefon: +49 16094436871; Internet-Adresse: www.uria.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Offizielle Bezeichnung: Kommune Zukunft; Bereich/Abteilung: eine Marke der Gründerschiff UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG; Straße, Hausnummer: Brückengasse 1b; Postleitzahl: 78462; Ort: Konstanz; Land: DE; Telefon: +49 15780628675; Internet-Adresse: www.kommunezukunft.de; E-Mail: [email protected] 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: VMS 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Beschafft wird eine schlüsselfertige, vollmobile Schlachteinheit für Schafe und Ziegen als zulassungsfähiger PKW-Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t und einer vorgesehenen Kapazität von bis zu 15 Tieren pro Tag. Der Auftrag umfasst die Planung und technische Ausführungsabstimmung, Konstruktion, Herstellung, Ausstattung, Dokumentation, Einweisung und Lieferung der vollmobilen Schlachteinheit (vgl. A.3 und D.2 der Vergabeunterlagen). Die Gesamtleistung umfasst insbesondere: – Anhänger beziehungsweise Fahrzeugaufbau einschließlich aller für die Zulassungsfähigkeit erforderlichen technischen Leistungen und Nachweise, – isolierten Kofferaufbau mit lebensmittelgeeigneter Innenausstattung, – Schwarzbereich, Weißbereich und Kühl-/Reifebereich mit geeigneter Prozessführung, – Rohrbahn-, Kran-, Hebe-, Hänge- und Übergabetechnik einschließlich Waage, – Hygiene-, Wasser-, Abwasser-, Schmutzwasser- und Reinigungslösungen, – Stromversorgung, Elektroinstallation, Beleuchtung, elektrische Lüftung, Heizung und Klimatisierung, – Arbeitsflächen, Stauraum, technische Einbauten sowie Behälter- und Entsorgungslösungen, – Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Tierwohllösungen, – Teilbeklebung beziehungsweise Folierung nach einem durch den Auftraggeber bereitgestellten Design, – technische Dokumentation, Bedienungs- und Wartungsunterlagen sowie Einweisung der Nutzer*innen, – dokumentierten Funktionstest der wesentlichen Systeme unter Einbindung einer benannten schlachtungsfachlichen Fachperson sowie – Lieferung und funktionsfähige Übergabe am Lieferort Dorfstraße 42, 72336 Balingen-Ostdorf, spätestens bis zum 01.04.2027. Die eigentliche straßenverkehrsrechtliche Zulassung beziehungsweise Anmeldung erfolgt durch den Auftraggeber oder Betreiber und ist nicht Bestandteil des Auftrags. Die in Teil I der Vergabeunterlagen enthaltenen 3D-Skizzen sind hinsichtlich Grundkonzept, räumlicher Anordnung, funktionaler Prozesslogik und der dargestellten Einbaupositionen verbindliche technische Grundlage und gemeinsam mit den schriftlichen Anforderungen auszulegen. Die vollständigen verbindlichen Anforderungen an Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung in Teil D und den technischen Anlagen in Teil I. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Uria e.V.; Straße, Hausnummer: Dorfstraße 42; Postleitzahl: 72336; Ort: Balingen-Ostdorf; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 01.04.2027, Siehe Vergabeunterlagen, Teil B, Abschnitt B.9 „Geplanter Ausführungszeitraum“, sowie Teil D, Abschnitt D.10 „Zeitplan“. Die Fertigstellung und Lieferung muss spätestens bis zum 01.04.2027 erfolgen. Mit dem Angebot ist ein realistischer und belastbareOffenlegung Syra Melanchthonstraße in Plauen
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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 01Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 9, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – südwestlicher Landkreis
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 01Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 10, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.Netzersatzanlagen auf Anhänger
Stadt Osnabrück - FD Öffentliche AufträgeOsnabrückDeadline: Jul 17Der Umfang der ausgeschriebenen Maßnahme ist im Detail dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
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