Landesamt für UmweltMainzTED
Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (4 Jahre) ohne Mindestabnahme über die Untersuchung von PFAS(20), AOF und TFA in Abwasserproben. Geschätztes Probenaufkommen: 2026: max. 150, 2027–2029: je max. 300, 2030: max. 150. Jährliche Obergrenzen können bei Bedarf im gegenseitigen Einvernehmen um bis zu 25% aufgestockt werden.
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung (4 Jahre) ohne Mindestabnahme über die Untersuchung von PFAS(20), AOF und TFA in Abwasserproben. Geschätztes Probenaufkommen: 2026: max. 150, 2027–2029: je max. 300, 2030: max. 150. Jährliche Obergrenzen können bei Bedarf im gegenseitigen Einvernehmen um bis zu 25% aufgestockt werden.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesamt für Umwelt
- Published:
- May 20, 2026
- Deadline:
- June 23, 2026
Tender description
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (4 Jahre) ohne Mindestabnahme über die Untersuchung von PFAS(20), AOF und TFA in Abwasserproben. Geschätztes Probenaufkommen: 2026: max. 150, 2027–2029: je max. 300, 2030: max. 150. Jährliche Obergrenzen können bei Bedarf im gegenseitigen Einvernehmen um bis zu 25% aufgestockt werden.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Documents and attachments
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3- Landesamt für UmweltDeadline: Jun 23
Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen
Inhalt der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ohne Mindestabnahmeverpflichtung über die Bestimmung Summe PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), des Summenparameters "Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor" (AOF) sowie des Einzelstoffs Trifluoressigsäure (TFA) über den Zeitraum von 4 Jahren ab Zuschlagserteilung. Der AN verpflichtet sich, jede Probe verbindlich auf die Parameter PFAS(20), AOF und TFA zu untersuchen. Das geschätzte Probenaufkommen pro Jahr verteilt sich wie folgt: 2026: max. 150 Proben 2027: max. 300 Proben 2028: max. 300 Proben 2029: max. 300 Proben 2030: max. 150 Proben Die Rahmenvereinbarung in Form eines Werkvertrags (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit gemäß der in Tabelle 1 genannten jährlichen Ober-grenzen geschlossen. Da es sich bei der genannten Probenanzahl nur um eine Schätzung des AG handelt und unter gewissen Umständen zusätzliche Analysen sinnvoll und notwendig sein können, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Ver-tragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Obergrenzen auf Basis der beste-henden Vergütungssätze und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 25 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich. - Landesamt für UmweltDeadline: Jun 23
Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen
Die öffentliche Vergabebekanntmachung beinhaltet die Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen über einen Zeitraum von 4 Jahren. Der Auftrag umfasst die Analyse von maximal 150-300 Proben pro Jahr. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemenge geschlossen und kann je nach Bedarf aufgestockt werden, ohne dass ein neues Vergabeverfahren erforderlich ist. - Landesamt für UmweltMainzDeadline: Aug 28
ISGA-Portal Weiterentwicklung und Support
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen umfassen die folgenden Leistungsbereiche: a) Betriebsunterstützung für das IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) b) Anpassungs- und Weiterentwicklungen des IT-Fachverfahren ISGA (Portal Classic und Portal Web) sowie die System-Schnittstellen zu periphären Systemen c) Konzeptionsarbeiten zur Erarbeitung optimaler Umsetzungsstrategien, technologischer Methoden und Use Cases zur Entwicklungsumsetzung Details, soweit diese nicht in Ziffern 3 und 4 dieser Leistungsbeschreibung angeführt sind, werden im "EVB-IT Erstellungsvertrag" (Formular 414) geregelt. Der AG kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte für die in Ziffer 3.2 genannten Leistungsbereiche a) Betriebsunterstützung, b) Anpassungsentwicklungen und c) Konzeptionsarbeiten zusammen mit folgendem Stundenbedarf: Grundvertragslaufzeit: - 2027: 4.800 Stunden - 2028: 4.800 Stunden - 2029: 4.800 Stunden - 2030: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 1 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Bei Verlängerungsoption 21 (2 Jahre): - 2031: 4.000 Stunden - 2032: 4.000 Stunden Die Kalkulation basiert auf einer Aufteilung zu den drei Leistungsbereichen zu folgenden geschätzten Prozentsätzen des gesamten Arbeitsvolumens: a. Anteil Betriebsunterstützung: 20% b. Anteil Anpassungsentwicklungen: 60% c. Anteil Konzeptionsarbeiten: 20% Hierbei wird von einer linearen Gleichverteilung des Arbeitsanfalls über den Vertragszeitraum ausgegangen, der jedoch z. B. je nach Häufigkeit und Schwere von Fehlern abweichen kann. Es handelt sich bei der vorstehenden Aufteilung um eine grobe Schätzung. Im Vertragsverlauf können hier Verschiebungen stattfinden. Ein Anspruch des AN auf Erbringung des o.g. Bedarfs besteht nicht. Der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass für die entsprechenden Zeiträume Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Rahmenvereinbarung in Form eines EVB-IT-Erstellungsvertrages (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit jährlichen Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Da es sich bei den vorgenannten Stundenbedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es im jeweiligen Jahr vorkommen, dass die Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der Stundenobergrenze auf Basis des bestehenden Stundensatzes und Vertrages. Dazu können nicht in Anspruch genommene Stundenkontingente aus Vorjahren herangezogen werden. Sofern darüber hinaus Bedarfe bestehen, sind Aufstockungen in der Gesamtbetrachtung bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die Stundenanzahl der gesamten Vertragslaufzeit, ohne Herstellung eines wettbewerblichen Vergabeverfahren möglich.
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