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Universitätsklinikum Münster - 1063 MobilityHub/Fahrradgarage MF/SZ - P09 Objektplanung LP 3 - 8
Entlang der Domagkstraße bis zum Coesfelder Kreuz wird der Forschungscampus-Ost der Universitätsmedizin Münster entwickelt. Im Oktober 2019 wurde das Bebauungsplanverfahren Domagkstraße abgeschlossen. Das Ziel dieses Verfahren war die Einziehung der Querstraße und Anbindung der Sertürnerstraße über eine vollbeampelte Kreuzungsanlage an de...
Architecture, Civil Engineering Design, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- UKM Infrastruktur Management GmbH
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 22, 2026
- Topic:
- Architecture
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Entlang der Domagkstraße bis zum Coesfelder Kreuz wird der Forschungscampus-Ost der Universitätsmedizin Münster entwickelt. Im Oktober 2019 wurde das Bebauungsplanverfahren Domagkstraße abgeschlossen. Das Ziel dieses Verfahren war die Einziehung der Querstraße und Anbindung der Sertürnerstraße über eine vollbeampelte Kreuzungsanlage an den Ring. In einem zweiten Bebauungsplanverfahren soll die Domagkstraße in eine Fahrradstraße umgewidmet und im Bereich zwischen MedForCe und Servicezentrum abgebunden werden. In die-sem Bereich zwischen den neu errichteten Gebäuden MedForCe, BBIM, Servicezentrum und Studienlabor ist die Errichtung eines MobilityHubs mit rund 700 Fahrradstellplätzen vorgesehen.. 1.3 Planungsstand, Stand der Bauausführung Im Rahmen der Objektplanung zum Servicezentrum des UKM hat das Büro kadawittfeld aus Aachen zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Fahrradgarage erstellt und wurde im Anschluss mit der Ausführung der Leistungsphasen 1 - 2 der Objektplanung beauftragt. Vor dem Hintergrund der nicht abschließend geklärten Finanzierung des Projekts und den sich aus der bevorstehenden Inbetriebnahme des Gebäudes MeForCe und BBIM ergebenden zeitlichen Zwängen hat sich das UKM dazu entschlossen, die Beauftragung der Objektplanung zumindest bis zur abschließenden Fertigstellung der Leistungsphase 4 zu beauftragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Projekts. 2 Planungsziele Mit der Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen beabsichtigt der AG alle noch erforderli-chen Objektplanungsleistungen (zunächst bis zur Erstellung des Bauantrags, optional bis zur Fertigstellung des Gebäudes) zu beauftragen, die zur Errichtung des Projekts erforderlich sind. Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens hat für den AG oberste Priorität. Der AG legt hierbei besonderen Wert auf eine ordnungsgemäß durchgeführte Kostenermittlung und -überwachung und erwartet, bei absehbaren Kostensteigerungen eine aktive Mitarbeit des AN zur Kostenreduzierung. 3 Gegenstand der Vergabe Der AN übernimmt für das Bauvorhaben sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu erreichen. Die Leistungspflichten beschränken sich auf die Leistungsphasen 3 - 8 (vgl. §§ 3, 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI). Sofern und soweit der AN erkennt, dass weitere Leistungen erforderlich sind, weist er den AG hierauf hin. Weitere Vorgaben ergeben sich insgesamt auf dem Entwurf des Planervertrags, der mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen Bestandteil des Leistungsumfangs: 3.1 Stufen der Beauftragung Die Beauftragung der o. g. Leistungen soll stufenweise erfolgen. Es sind folgende Stufen der Beauftragung vorgesehen: Stufe 1: Leistungsphase 3-4 (wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfah-rens beauftragt) Optional 2. Stufe: Leistungsphase 5 Optional 3. Stufe: Leistungsphase 6 + 7 Optional 4. Stufe: Leistungsphase 8 Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
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6Universitätsklinikum Münster - 1012 Sanierung und Erweiterung AWT - P29 Objektplanung LP 3 - 8
UKM Infrastruktur Management GmbHMünsterDeadline: Sep 22Entlang der Domagkstraße bis zum Coesfelder Kreuz wird der Forschungscampus-Ost der Universitätsmedizin Münster entwickelt. Im Oktober 2019 wurde das Bebauungsplanverfahren Domagkstraße abgeschlossen. Das Ziel dieses Verfahren war die Einziehung der Querstraße und Anbindung der Sertürnerstraße über eine vollbeampelte Kreuzungsanlage an den Ring. In einem zweiten Bebauungsplanverfahren soll die Domagkstraße in eine Fahrradstraße umgewidmet und im Bereich zwischen MedForCe und Servicezentrum abgebunden werden. In die-sem Bereich zwischen den neu errichteten Gebäuden MedForCe, BBIM, Servicezentrum und Studienlabor ist die Errichtung eines MobilityHubs mit rund 700 Fahrradstellplätzen vorgesehen.. 1.3 Planungsstand, Stand der Bauausführung Im Rahmen der Objektplanung zum Servicezentrum des UKM hat das Büro kadawittfeld aus Aachen zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung einer Fahrradgarage erstellt und wurde im Anschluss mit der Ausführung der Leistungsphasen 1 - 2 der Objektplanung beauftragt. Vor dem Hintergrund der nicht abschließend geklärten Finanzierung des Projekts und den sich aus der bevorstehenden Inbetriebnahme des Gebäudes MeForCe und BBIM ergebenden zeitlichen Zwängen hat sich das UKM dazu entschlossen, die Beauftragung der Objektplanung zumindest bis zur abschließenden Fertigstellung der Leistungsphase 4 zu beauftragen. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt optional unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Finanzierbarkeit des Projekts. 2 Planungsziele Mit der Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen beabsichtigt der AG alle noch erforderli-chen Objektplanungsleistungen (zunächst bis zur Erstellung des Bauantrags, optional bis zur Fertigstellung des Gebäudes) zu beauftragen, die zur Errichtung des Projekts erforderlich sind. Die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens hat für den AG oberste Priorität. Der AG legt hierbei besonderen Wert auf eine ordnungsgemäß durchgeführte Kostenermittlung und -überwachung und erwartet, bei absehbaren Kostensteigerungen eine aktive Mitarbeit des AN zur Kostenreduzierung. 3 Gegenstand der Vergabe Der AN übernimmt für das Bauvorhaben sämtliche Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu erreichen. Die Leistungspflichten beschränken sich auf die Leistungsphasen 3 - 8 (vgl. §§ 3, 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI). Sofern und soweit der AN erkennt, dass weitere Leistungen erforderlich sind, weist er den AG hierauf hin. Weitere Vorgaben ergeben sich insgesamt auf dem Entwurf des Planervertrags, der mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem sind die nachfolgend aufgeführten Leistungen Bestandteil des Leistungsumfangs: 3.1 Stufen der Beauftragung Die Beauftragung der o. g. Leistungen soll stufenweise erfolgen. Es sind folgende Stufen der Beauftragung vorgesehen: Stufe 1: Leistungsphase 3-4 (wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfah-rens beauftragt) Optional 2. Stufe: Leistungsphase 5 Optional 3. Stufe: Leistungsphase 6 + 7 Optional 4. Stufe: Leistungsphase 8 Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 4 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Schön Klinik Neustadt - Grundlegende Erneuerung der Intensiv- bzw. IMC-Einheit - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Schön Klinik Neustadt SE & Co. KGMünchenDeadline: Sep 04Im Bestand ist zur Grund-, Regel- und Notfallversorgung eine Intensiv- und Intermediate Care-Station mit aktuell 18 Betten (zwei 1-Bett-, vier 2-Bett- und zwei 4-Bettzimmern) vorhanden. Die ITS- / IMC-Station konzentriert sich auf den nördlichen Bereich des Ostflügels Haus 1. Im südlichen Bereich des Ostflügels sind die Funktionen Labor, ambulantes Tumorzentrum und Büroräume Anästhesie angeordnet. Diese werden mit Hinblick auf Bestandsschonung erhalten und weitergenutzt. Im umgebauten Endzustand nimmt die ITS- / IMC-Station im Ostflügel den Bereich nördlich des unteren Flurs im 1.OG des Hauses 1 ein und stellt 18 Betten zur Verfügung, aufgeteilt in 10 ITS- (vier 1-Bettzimmer und drei 2-Bettzimmer) und acht IMC-Betten (vier 2-Bettzimmer). Das ambulante Tumorzentrum wird im Zuge der Baumaßnahme verlegt. Während der Baumaßnahme werden die Bestandsräume als Ausweichfläche genutzt und können anschließend als Büroräume eingesetzt werden. Dies folgt der Idee einer bestandsschonenden Planung und ermöglicht die ortsnahe Verlagerung von Flächen für einen effizienteren Bauablauf. Das Gebäude Haus 1 wurde im Jahr 1994 errichtet. Es handelt sich um ein unterkellertes Stahlbetonskelettbau mit 3 oberirdischen Geschossen. Der Ausbau erfolgte weitestgehend in Leichtbauweise. Die Stahlbetondecken sind im Bestand größtenteils als unterzugsfreie Flachdecken hergestellt. Die Bestands-Deckendurchbrüche der Raumlufttechnik können für die neue Versorgung wiederverwendet werden. Die Bestandsdecken können auch die Lasten der geplanten Deckenversorgungseinheiten aufnehmen. Statische Maßnahmen an der Decke sind daher nicht vorgesehen. Zur arbeitsstättengerechten Belichtung der Arbeitsräume wird es erforderlich einen Wanddurchbruch durch die Bestands-Stahlbetonwand zum Innenhof in Achse 16 / B-C herzustellen. Die Stahlbetonwandscheibe wird gem. statischer Machbarkeitsprüfung durch das Ingenieurbüro Horn & Horn nach Erstellung des Durchbruches durch eine Stahlkonstruktion bestehend aus einem Stahlunterzug und Stahlstützen substituiert. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb in 2 Hauptbauabschnitten. Diese sind jeweils unterteilt in weitere Bauschritte. Des Weiteren sind vorbereitende / abschließende Nebenmaßnahmen vor- bzw. nachgeschaltet. Ziel während der Baumaßnahme ist es, die Bettenanzahl so hoch wie möglich zu halten. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes werden provisorische Funktionsbereiche angrenzend zum Baufeld eingerichtet. Der Baustellenzugang erfolgt im Wesentlichen über die nördliche Fassade von einer zentralen Baustelleneinrichtung, um die Wege möglichst kurz zu gestalten. Durch ein Architekturbüro wurden die Leistungen bis zum Abschluss der LPH 3 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI erbracht. Die KHUBau wurde bereits eingereicht und genehmigt. Das zu vergebende Leistungsbild umfasst daher: - Leistungsphase 4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI; - Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG. Ein Recht auf Beauftragung dieser Leistungsphasen besteht nicht; - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die bereits vertraglich gebundenen Fachplaner stehen dem Projekt weiterhin zur Verfügung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 6.020.000 EUR (netto). Davon entfallen ca. 1.800.000 EUR (netto) auf die Kostengruppe 300 und ca. 1.890.000 EUR (netto) auf die Kostengruppe 400. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten.Sanierung eines Freizeitbades in Reinbek - Leistungen der Generalplanung
ReinbekReinbekDeadline: Sep 18Auf Grundlage einer baulichen Bestandsanalyse sowie einer Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass sowohl die bauliche Substanz als auch wesentliche Teile der technischen Gebäudeausrüstung und der Badewassertechnik das Ende ihrer technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht haben. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung des Freizeitbadstandortes durch eine umfassende Bestandssanierung unter Berücksichtigung aktueller technischer, energetischer, funktionaler und wirtschaftlicher Anforderungen. Gegenstand des Projektes ist die Sanierung des bestehenden Gebäudekomplexes innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes. Eine in der Machbarkeitsstudie ebenfalls untersuchte Erweiterungsoption ist nicht Bestandteil der vorliegenden Planungsaufgabe. Die Sanierungsmaßnahme umfasst insbesondere - die Erneuerung der baulichen Anlagen einschließlich der Gebäudehülle, - die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung einschließlich Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, - die Modernisierung der Badewassertechnik, - die energetische Optimierung des Gebäudes, - die funktionale Neuordnung und Modernisierung der Umkleide-, Sanitär- und Aufenthaltsbereiche, - die Verbesserung der Barrierefreiheit, - Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie - die Sicherstellung eines wirtschaftlichen und nachhaltigen Betriebs über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Das Projekt ist durch den hohen Anteil gebäudetechnischer Anlagen sowie die komplexen Anforderungen an Badewassertechnik, Energieeffizienz, Bauphysik und Betriebsorganisation geprägt. Von den Bewerbern wird daher Erfahrung in der Planung und Realisierung vergleichbarer Sanierungsmaßnahmen an Hallen- und Freizeitbädern erwartet. Besonderes Augenmerk ist auf die wirtschaftliche Umsetzung im Bestand, die Minimierung der Lebenszykluskosten, die Optimierung des Energieverbrauchs sowie die Aufrechterhaltung eines dauerhaft wirtschaftlichen Badebetriebes zu legen. Das derzeit geschätzte Investitionsvolumen für die Baukosten beträgt rund 12 Mio. Euro brutto. Die Stadt Reinbek strebt eine wirtschaftliche, nachhaltige und qualitätsorientierte Planung an. Dabei sollen die vorhandenen Gebäudestrukturen soweit technisch und wirtschaftlich sinnvoll erhalten und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und einen zukunftsfähigen Badebetrieb zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen sollen stufenweise vergeben werden. Zunächst ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 vorgesehen. Eine stufenweise Weiterbeauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 bleibt vorbehalten; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Für den Standort wurde 2022 eine Bauzustandsanalyse von den Unternehmen KRIEGER Architekten Ingenieure, Velbert und DTF Ingenieure GmbH & Co. KG, Velbert erstellt. Zudem wurde 2023 eine Machbarkeitsstudie gemeinsam von der Deutschen Sportstättenbetriebs- und Planungsgesellschaft mbH, Herne mit KRIEGER Architekten I Ingenieure, Velbert erstellt. Die vorgenannten Unternehmen sind Grund der Tätigkeit am Standort nicht auszuschließen. Der Bericht zu der Bauzustandsanalyse sowie die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden (mind. auszugsweise) mit Versand der Angebotsaufforderung bereitgestellt. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise und umfasst in der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4. - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33ff HOAI, - der Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49ff HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55ff HOAI, - der Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Optionale Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 2). - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI, - der Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI, - der Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Optionale Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 (Stufe 3). - der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 HOAI, - ggf. Besondere Leistungen Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI, - der Leistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 55 HOAI, - ggf. Besondere Leistungen der Bauphysik gemäß der Anlage 1.2 HOAI Besondere Leistungen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) - Brandschutzplanung in Anlehnung an AHO Nr. 17 Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch büro luchterhandt & partner PartGmbB aus Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.Sanierung der Festhalle Stöckwiese in Bietigheim - Objektplanung
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheim-BadenDeadline: Aug 19Die Gemeinde Bietigheim beabsichtigt die umfassende Sanierung und funktionale Modernisierung der gemeindeeigenen Festhalle in der Stöckwiese. Die Festhalle stellt einen zentralen Veranstaltungsort für das kulturelle, gesellschaftliche und örtliche Vereinsleben dar und besitzt insbesondere im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Volksfest eine herausragende Bedeutung. Darüber hinaus wird das Gebäude ganzjährig für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt und dient in den Wintermonaten als Unterstellmöglichkeit für Wohnmobile. Die Festhalle befindet sich auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flst.-Nr. 938/4 in der Stöckwiese 7 in 76467 Bietigheim. Das Gebäude wurde im Jahr 2000 errichtet und steht nicht unter Denkmalschutz. Die wesentlichen technischen Gewerke, insbesondere die Elektroinstallation, die Trinkwasser- und Abwasserinstallation sowie die Dachkonstruktion einschließlich Dachabdichtung, stammen ebenfalls aus dem Baujahr 2000. Eine Beheizung der Hallen erfolgt nicht; eine Beheizung ist lediglich in den Nebenräumen vorhanden. Das Gebäude besteht aus einer großen Veranstaltungshalle mit Bühne und Thekenbereich, mehreren Neben- und Funktionsräumen sowie einer rückwärtig angeordneten kleineren Halle. Die Festhalle ist nicht durch ein eigenständiges Grundstück abgegrenzt, sondern Bestandteil des großflächigen gemeindeeigenen Grundstücks Flst.-Nr. 938/4, auf dem sich auch die für Veranstaltungen erforderlichen Außen- und Erschließungsflächen befinden. Im Rahmen des laufenden Betriebs wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche bauliche, technische und funktionale Defizite festgestellt. Neben altersbedingten Schäden an der Gebäudesubstanz bestehen erhebliche Mängel an der technischen Gebäudeausrüstung sowie an der Infrastruktur der Außenanlagen. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sanierung und Modernisierung der Festhalle, um einen langfristig wirtschaftlichen, sicheren und funktionalen Betrieb sicherzustellen sowie die Anforderungen an heutige Veranstaltungsstätten zu erfüllen. Die Festhalle wurde als sogenannte Insellösung in das Landessanierungsprogramm „Alter Ortskern“ aufgenommen. Unter Berücksichtigung des jährlich stattfindenden Volksfestes ist die bauliche Umsetzung derzeit für den Zeitraum von September 2027 bis Juli 2028 vorgesehen. Die Planung ist entsprechend auf diesen verbindlichen Terminrahmen auszurichten. Der Projektumfang umfasst sowohl Maßnahmen am Bestandsgebäude als auch an den Außenanlagen. Hierzu zählen insbesondere: • bauliche Sanierungsmaßnahmen am Gebäude einschließlich Dach, Innenausbau und Bühnenbereich, • Erneuerung und Modernisierung der elektrotechnischen Infrastruktur einschließlich Beleuchtung, Stromversorgung und Veranstaltungstechnik, • Erneuerung und Erweiterung der Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur, • funktionale Anpassungen der Sanitäranlagen, • Verbesserung der Lager- und Betriebsabläufe, • Anpassung der Außenanlagen einschließlich der technischen Erschließung, Leitungsinfrastruktur und Veranstaltungsflächen, Umsetzung erforderlicher Tiefbaumaßnahmen zur Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Die bekannten Mängel und Anforderungen bilden die Grundlage für die weitere Planung. Im Zuge der Objektplanung sind diese zu überprüfen, planerisch zu bewerten und zu einem wirtschaftlichen, technisch schlüssigen und förderfähigen Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Nachfolgende Rahmentermine sind geplant: • Planungsbeginn: Unmittelbar im Anschluss der Vergabe • Abschluss LPH 3: Februar/März 2027 • Baubeginn: Mitte September 2027 (nach Mallorca Party) • Fertigstellung: Vor dem Volksfest im Juli 2028 Aufgrund von Förderbedingungen und geplanten Veranstaltungen muss die Bauzeit zwischen September 2027 und Juli 2028 zwingend eingehalten werden. Dies ist in der Planung und Ausführung zu beachten. Die Grobkostenschätzung (Stand 04/2026) beläuft sich auf: KG 300 1.241.925,41 € brutto KG 400 136.945,20 € brutto Im Anhang finden Sie zur Übersicht Bestandspläne der Festhalle. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen LPH 1-9 für Gebäude gemäß §§ 33ff. HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. In der Stufe 1 werden zunächst die Leistungsphase 1-4 beauftragt, in der Stufe 2 die Leistungsphasen 5-9. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnDie Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
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