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Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in Gößnitz | Beweissicherung, SiGeKo, Ökologische Baubegleitung
Zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in der Stadt Gößnitz und der damit verbundenen baulichen Umsetzung in den jeweiligen Bauabschnitten ist eine Beweissicherung durchzuführen. Im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen befinden sich bauliche Anlagen. Auf diese entstehen während einer Baumaßnahme durch die Wechselwirkungen ...
Environmental Assessment, Health & Safety Coordination (SiGeKo), Technical Expert Services
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- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
- Published:
- August 10, 2026
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- Topic:
- Environmental Assessment
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Zur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in der Stadt Gößnitz und der damit verbundenen baulichen Umsetzung in den jeweiligen Bauabschnitten ist eine Beweissicherung durchzuführen. Im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen befinden sich bauliche Anlagen. Auf diese entstehen während einer Baumaßnahme durch die Wechselwirkungen der eingesetzten Bautechnik mit dem Baugrund Einwirkungen, die dazu führen können, dass auch bei großer Sorgfalt in der Planung und Abwicklung der Baumaßnahme Schäden an der Nachbarbebauung bzw. in den benachbarten baulichen Anlagen auftreten. Es ist die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens am angrenzenden Gebäudebestand und den sonstigen baulichen Anlagen "Dritter" notwendig, um den gegenwärtigen Zustand beweiskräftig festzustellen, insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Schäden. Damit sollen eventuell eintretende Forderungen und Schadensersatzansprüche der vom Wirkungsbereich das Bauvorhaben betroffenen Eigentümer, "Dritter", beurteilt werden können, um diese gegebenenfalls auch ausschließen zu können. Ein Beweissicherungsgutachten, welches die spezifischen Einwirkungen der geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt, ist anzufertigen. Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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8Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in Gößnitz - Beweissicherung
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und NaturschutzJenaZur Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Pleiße in der Stadt Gößnitz und der damit verbundenen baulichen Umsetzung in den jeweiligen Bauabschnitten ist eine Beweissicherung durchzuführen. Im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen befinden sich bauliche Anlagen. Auf diese entstehen während einer Baumaßnahme durch die Wechselwirkungen der eingesetzten Bautechnik mit dem Baugrund Einwirkungen, die dazu führen können, dass auch bei großer Sorgfalt in der Planung und Abwicklung der Baumaßnahme Schäden an der Nachbarbebauung bzw. in den benachbarten baulichen Anlagen auftreten. Es ist die Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens am angrenzenden Gebäudebestand und den sonstigen baulichen Anlagen Dritter notwendig, um den gegenwärtigen Zustand beweiskräftig festzustellen, insbesondere unter Berücksichtigung vorhandener Schäden. Damit sollen eventuell eintretende Forderungen und Schadensersatzansprüche der vom Wirkungsbereich das Bauvorhaben betroffenen Eigentümer, "Dritter", beurteilt werden können, um diese gegebenenfalls auch ausschließen zu können. Ein Beweissicherungsgutachten, welches die spezifischen Einwirkungen der geplanten Baumaßnahmen berücksichtigt, ist anzufertigen. Nähere Angaben und Ausführungen zur Auftragsleistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.Ökologische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen M4 an der Würschnitz in Chemnitz-Klaffenbach
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde ZschopauPockau-LengefeldDeadline: Oct 05Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse, veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf). Die öBB soll als beratende Schnittstelle zwischen Bauherrn, zuständiger (Fach-) Behörde, Fachplanung und bauausführenden Firmen fungieren. Die Leistungen der ökologischen Baubegleitung umfassen mindestens die folgenden Aufgaben: Erfassung der Grundlagen - Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierungen; - Prüfung u. Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablauf-plan; - Erarbeitung einer Zusammenfassung des Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“; - Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen, wie Errichtung von Bauzäunen, Einzelbaumschutz, vegetationstechnische Arbeiten, ggf. Anforderung an die Wahl der Baugeräte; - Sichtung der Genehmigungsunterlagen und der darin festgesetzten Vorgaben bezügl. Naturschutz und Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz, Gewässer- und Boden-schutz; - Hinweise zu im weiteren Bauablauf erforderlichen Fachplanern oder Gutachtern. Begleitung der Realisierung des Vorhabens - Jeweils vor Baubeginn: Baufeld sowie angrenzende Bereiche (vorhabenbedingter Wirkraum) entsprechend der festgelegten Bauabschnitte/ -bereiche bzw. des Bauablaufplans durch die öBB auf Artvorkommen kontrollieren, welche einem Schädigungs-, Störungs-, Tötungs- und Verletzungsverbot gemäß des Artenschutzfachbeitrage unterliegen; - Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen; - Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen); - Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; - fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt); - Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall); - Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen, hier insbesondere die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; - Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen; - Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotodokumentation); - regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde. Besondere Leistungen - Erstellung Landschaftspflegerische Ausführungsplanung für die Minimierungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen G 1, A 5, A 6 und A 8 (siehe Tabelle 4); - Ergänzung der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) zur Erstellung der gemäß §§ 9 Abs. 2 ,10 Abs. 2 SächsÖkoVO erforderlichen Daten für das Kompensationsflächenkataster; - Einpflege der planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkataster KokaNat zu den Bearbeitungsständen „Planung“ und „Bestand“. Durch den Auftragnehmer ist vor allem die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen.Zimmerberg Basistunnel 2 (ZBT2) - Sachverständige Tunnelsicherheit (SV TuSi)
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region OstZürichDeadline: Sep 09Die SBB hat für den Neubau des «Zimmerberg-Basistunnel 2» (ZBT2) ein Generalplanermandat für die SIA-Teilphasen 32-53 vergeben. Der Tunnel ist ca.10,8 km lang und besteht aus jeweils zwei Einspurröhren. Diese schliessen an den Zimmerberg-Basistunnel 1 an und erstrecken sich bis zum Südportal Litti bei Baar. Die Leistungen für das Sachverständigenmandat Tunnelsicherheit erfolgt gemäss der BAV Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen RL UP EB Version 3.1 vom 24. September 2021. Das Mandat umfasst hauptsächlich die Qualitätssicherung im Bereich Brandschutz gemäss den VKF Brandschutzvorschriften. den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität / Sicherheit in Eisenbahntunneln (TSI SRT) sowie die Erstellung eines Prüfberichts gemäss Vorgabe BAV Richtlinie unabhängige Prüfstellen Eisenbahn (RL UP-EB). Die Leistungen werden in den SIA-Teilphasen 32/33 (Bauprojekt/Auflageprojekt) sowie in den weiterführenden Prüfungen und der fachlichen Unterstützung der SBB während der SIA Teilphasen 51/52 (Ausführungsprojekt/Ausführung) erbracht. Folgende Bauwerke des Projekts «Zimmerberg-Basistunnel 2» sind Bestandteil des Sachverständigenmandats Tunnelsicherheit: • Sämtliche Untertage-Bereiche und Flucht- und Rettungsschächte • Bahntechnikgebäude (teils ober-, teils unterirdisch) • Unterhaltsgebäude (klassischer Hochbau)MehrSpur Zürich – Winterthur, Planerleistungen STEP AS 2035 N08, Abschnitt 5 Wallisellen
Schweizerische Bundebahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region OstZürichZusätzliche Leistungen des Fachspezialisten Grundwasser / Abfall / Altlasten, sowie Lärmschutzuntersuchungen für die Stadt Wallisellen. Mehrleistungen für die Bauleitung in der SIA-Teilphase 52, sowie die Bahntechnik Mehrleistungen in der SIA-Teilphase 51.L667 Ersatzneubau der Lippebrücken - Umweltbaubegleitung
Landesbetrieb Straßenbau NRW - Regionalniederlassung NiederrheinMönchengladbachDie Leistungen umfassen die Durchführung der Umweltbaubegleitung während der Bauausführung der Straßen- und Brückenbauarbeiten.Motoren-+ Getriebe Prüfstande (Werk Darmstadt)
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbHBonnDeadline: Aug 18Art der Leistung Gegenstand der Leistung ist ein öffentlicher Auftrag über eine Machbarkeitsstudie der Motoren- und Getriebeprüfstände für das Werk Darmstadt der HIL GmbH. Die Laufzeit der Beauftragung beträgt ab Bezuschlagung voraussichtlich 28 Wochen. Umfang der Leistung Die Machbarkeitsstudie soll anhand vier Leistungsphasen erfolgen.Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunDeadline: Nov 30Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicBereich Steiermark Nord, S06 Semmering Schnellstraße, S35 Brucker Schnellstraße, S36 Murtal Schnellstraße - Planungs- und Baustellenkoordinator
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienBereich Steiermark Nord, S06 Semmering Schnellstraße, S35 Brucker Schnellstraße, S36 Murtal Schnellstraße Planungs- und Baustellenkoordinator
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