Stadt Syke, Die BürgermeisterinSyke
Umbau Nettokreuzung Barrien/Errichtung von zwei Fußgängerübergängen
Die Stadt Syke beabsichtigt Straßenbauarbeiten "Umbau eines Gehweges und Errichtung von zwei Fußgängeübergängen" an ein Fachunternehmen zu vergeben.
Road Construction, Paving
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Die Stadt Syke beabsichtigt Straßenbauarbeiten "Umbau eines Gehweges und Errichtung von zwei Fußgängeübergängen" an ein Fachunternehmen zu vergeben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Syke, Die Bürgermeisterin
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Road Construction
- Object:
- Straße / Fahrbahn
Object classification
- Straße / FahrbahnPrimary
Tender description
Die Stadt Syke beabsichtigt Straßenbauarbeiten "Umbau eines Gehweges und Errichtung von zwei Fußgängeübergängen" an ein Fachunternehmen zu vergeben.
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Konzessionsvergabe Stadt Bremerhaven: Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum
Die Stadt Bremerhaven strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits ca. 12 AC-Ladepunkte sowie im Rahmen des Deutschlandnetzes 10 HPC-Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet. Zusätzlich werden (ohne Beteiligung der Stadt) auf privatem Gelände öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet. Nun beabsichtigt die Stadt, im Wege einer europaweiten Ausschreibung zwei Betreiber auszuwählen, die voraussichtlich 151 weitere AC-Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum errichten und betreiben. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine Konzession im Sinne der KonzVgV. Die Konzession wird in zwei Losen vergeben, wobei ein Bieter/eine Bietergemeinschaft grundsätzlich nur in einem Los den Zuschlag erhalten soll. Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - die Errichtung und der Betrieb von (über beide Lose) insgesamt voraussichtlich 151 AC-Ladeeinrichtungen (mit jeweils zwei Ladepunkten) sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter, - die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung für eine Laufzeit von voraussichtlich zehn Jahren, Die Stadt geht davon aus, dass ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und zahlt daher keine Vergütung an den Bieter. - Landkreis Lüchow-DannenbergLüchowDeadline: Jul 09
Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg (nachfolgend Landkreis) in Kooperation mit den Gemeinden Damnatz und Zernien, mit der Stadt Hitzacker (Elbe), mit der Samtgemeinde Gartow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Gartow, Gorleben, Höhbeck, Prezelle und Stadt Schnackenburg sowie der Samtgemeinde Lüchow unter Beteiligung der Gemeinden Flecken Bergen an der Dumme, Flecken Clenze, Küsten, Lemgow, Stadt Lüchow (Wendland), Luckau (Wendland), Schnega, Trebel, Waddeweitz, Woltersdorf und Stadt Wustrow (Wendland) (nachfolgend Mitgliedsgemeinden) strebt den Ausbau der Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum sowie auf öffentlich-zugänglichen Flächen, die im Eigentum des Landkreises oder der Mitgliedsgemeinden stehen (nachfolgend öffentlich-zugängliche kommunale Flächen), an. Nur im Einzelfall ist die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf nicht öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen vorgesehen. Die Ausschreibung ist Teil eines Modellprojekts der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (nachfolgend NLStBV), in dem der Landkreis eine von zwei Modellregionen in Niedersachsen ist. Hierfür haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden die Aufgabe Förderung der Errichtung und des Betriebs öffentlicher Ladeinfrastruktur für den motorisierten Individualverkehr auf den Landkreis übertragen. Der Landkreis beabsichtigt, an den Betreiber im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und zum Betrieb der Ladeeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum und auf den öffentlich-zugänglichen kommunalen Flächen zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl an Ladeleistung und mögliche Standorte ermittelt wurden. Die Konzession wird in einem Los vergeben. Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 KonzVgV i. V. m. §§ 14 Abs. 3, 17 VgV.
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