Amt Oldenburg-Land für die Gemeinde GroßenbrodeTED
Umbau Grundschule Großenbrode zur OGS - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Großenbrode beabsichtigt an der Grundschule Großenbrode den Umbau bestehender Räumlichkeiten zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Im Rahmen des Förderantrags für den Ausbau der OGS an der Grundschule Großenbrode ist der Rückbau des bestehenden Verbindungsganges zwischen Grundschule und Sporthalle vorgesehen. Dieser soll durch ei...
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Die Gemeinde Großenbrode beabsichtigt an der Grundschule Großenbrode den Umbau bestehender Räumlichkeiten zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Im Rahmen des Förderantrags für den Ausbau der OGS an der Grundschule Großenbrode ist der Rückbau des bestehenden Verbindungsganges zwischen Grundschule und Sporthalle vorgesehen. Dieser soll durch...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt Oldenburg-Land für die Gemeinde Großenbrode
- Published:
- February 03, 2026
- Deadline:
- March 09, 2026
Tender description
Die Gemeinde Großenbrode beabsichtigt an der Grundschule Großenbrode den Umbau bestehender Räumlichkeiten zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Im Rahmen des Förderantrags für den Ausbau der OGS an der Grundschule Großenbrode ist der Rückbau des bestehenden Verbindungsganges zwischen Grundschule und Sporthalle vorgesehen. Dieser soll durch einen neuen zweigeschossigen Verbindungsbau ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandenen Flächen in der Grundschule bedarfsgerecht anzupassen und die
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5- Amt Oldenburg-Land für die Gemeinde GroßenbrodeOldenburg in HolsteinDeadline: Mar 16
Umbau Grundschule Großenbrode zur OGS - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Großenbrode beabsichtigt an der Grundschule Großenbrode den Umbau bestehender Räumlichkeiten zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Im Rahmen des Förderantrags für den Ausbau der OGS an der Grundschule Großenbrode ist der Rückbau des bestehenden Verbindungsganges zwischen Grundschule und Sporthalle vorgesehen. Dieser soll durch einen neuen zweigeschossigen Verbindungsbau ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandenen Flächen in der Grundschule bedarfsgerecht anzupassen und die - Amt Oldenburg-Land für die Gemeinde GroßenbrodeDeadline: Apr 10
Umbau Grundschule Großenbrode zur OGS - Fachplanung Technische Ausrüstung
Die Gemeinde Großenbrode beabsichtigt an der Grundschule Großenbrode den Umbau bestehender Räumlichkeiten zur Offenen Ganztagsschule (OGS). Im Rahmen des Förderantrags für den Ausbau der OGS an der Grundschule Großenbrode ist der Rückbau des bestehenden Verbindungsganges zwischen Grundschule und Sporthalle vorgesehen. Dieser soll durch einen neuen zweigeschossigen Verbindungsbau ersetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die vorhandenen Flächen in der Grundschule bedarfsgerecht anzupassen und die VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.Einrichtung einer offenen Ganztagsschule und Erweiterung von Klassenräumen
Der Schulverband Oettingen, vertr. durch die Stadt Oettingen, plant einen Erweiterungsbau für die bestehende Grund- u. Mittelschule (GMS). Ziel d. Maßnahme ist die Schaffung zusätzl. Unterrichts- u. Betreuungsräume in einer modernen, funktionalen u. pädagog. geeigneten Infrastruktur. Gegenstand d. Beauftragung ist die Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt.Im Erweiterungsbau sollen die offene Ganztagsschule (OGTS) u. 4 neue Klassenzimmer entstehen. Der Erw.bau soll zum Bestand räumlich u. funktional integriert werden u. für flexible Nutzungen geplant werden (OGTS-Räume flex. als Klassenzimmer und neue Klassenzimmer flex. für Nutzung durch VHS / externe Vermietung). 2025 wurde eine Machbarkeitsstudie (MBS) zur Umsetzung des Erweiterungsbedarfs durchgeführt. Var. 1 zur Realisierung an anderem Standort wurde verworfen. Var. 2 sieht einen 2-geschoss. Anbau m. Verbindungsgang üb. Treppenhaus an den GMS-Bestand vor: im EG (540,183 m²) soll die OGTS entstehen mit 1 Besprechungs-, 1 Personal-, 3 Gruppen-, 1 Freizeitraum, 1 Küche u. Sanitärräume für GS, MS u. Personal. Im OG (533,882 m²) sind 4 Unterrichtsräume, Sanitärräume f. Lehrer u. Schüler, einschl. 1 barrierefreies WC vorgesehen.Der 3-geschoss. Bestandsmassivbau (EG - 2. OG) aus BJ 2016 befindet sich auf FlurNr. 278/2 d. Gem. Oettingen i. Bay in topograph. abfallendem Gelände. Die Aufstockung d. Bestandbaus wurde vom AG ausgeschlossen. Aktuell ist die GS 3-zügig m. 288 Schüler, die MS 2-zügig für die Jhrgst. 5-6 u. 3-zügig für die Jhrgst.7-10 m. 295 Schüler. Die Fluchtwege im Bestand sollen im Zuge d. Maßnahme ggf. optimiert werden. Der Pausenhof verzeichnet eine hohe Hitzeentwicklung in den Sommermonaten und soll b. d. Planung d. Erw.baus mit betrachtet werden. Eingriffe am Bestand sind für Anschlussarbeiten notwendig. Für den Erw.bau gilt das in der MBS umgesetzte Raumprogramm. Neben mögl. Flächen auf dem Schulgelände ist das städt. Grundstück FlurNr. 278 mit Einschränkungen beplanbar. Dort wurde 2018 eine geförd. Parkanlage mit Geh- u. Radwegen umgesetzt. Der unvermeidbare Rückbauanteil insbes. der Wege ist möglichst gering zu halten. Die Planung des Erw.baus an anderer Stelle als in d. MBS vorgesehen auf den genannten FlurSt., ist unter dem Aspekt d. Wirtschaftlichkeit denkbar. Der Lehrerparkplatz soll nicht versetzt werden. Die baufällige Turnhalle d. GMS wird voraussichtl. im Zuge einer anderen Maßnahme abgerissen u. ggf. anstelle d. derzeit ungenutzten Hsm.whg neu errichtet. Haustechnik: Versorgung Elektrotechnik und Daten sind über vorh. Versorgung (PV mit Speicher) d. Bestandsgeb. möglich. Wasser-/Abwasseranschluss ist voraussichtl. für die Erw. neu zu erstellen. Wärmeversorgung ist abhängig von Wärmeabgabesystem u. Heizlast ggf. über bestehendes Nahwärmevers.netz möglich. Die besteh. Lüftungsanlage ist vorauss. für den Erweiterungsbau nicht ausreichend, ggf. muss im Erw.bau 1 zusätzl. Technikraum geplant werden (ggf. Teilunterkellerung). Weitere Details sind i.d. Vorentwurfsplanung zu klärenDie Klimaschutzziele d. Stadt Oettingen sind bei gleichz. Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. In d. 2. Verfahrensstufe sollen Lösungsvorschläge in Form eines planerischen Konzepts f. die geplante Erw. eingereicht werden (Mehrfachbeauftragung). Diese können auf d. Var. 2 d. MBS aufbauen od. davon abweichen. Der Raumbedarf zzgl. eines Technikraums ist aus d. MBS Var. 2 zu übernehmen. Das plan. Konzept soll vorrangig den Erw.bau, seine räuml. u. funktion. Beziehung zum Bestand, vorgenannte Ziele u. städtebaul. Aspekte berücksichtigen. Lediglich nachrangig u. nur grob skizziert soll der Ideenansatz zur Optimierung d. Fluchtwege u. des Pausenhofs mit einbezogen werden.Für das Konzept werden folg. Teilleistungen erwartet: - 1 Lageplan (genordet), M 1:1000 aus dem Beziehung / Verbindung zum Bestand hervorgeht- GRe Erweiterungsbau über alle Geschosse, M 1:200- 1 schemat. Hauptschnitt bzgl. Höhenentwicklung, M 1:200;- 1 Hauptfassade M 1:200 mit Darstellung u. Angaben d. Materialien- Erläuterungstext (max. 2 DIN A4 Seiten als pdf-Datei)- Darlegung eines eigenen Kostenrahmens zum Vorentwurfskonzept (max. 1 DIN A4 Seite als pdf-Datei) Der AG vergütet diese Lösungsvorschläge mit 10.000 EUR brutto je Bieter. Die Tiefe der Ausarbeitung ist d. Honorierung anzupassen. Nach Beauftragung wird b. den Teilleistungen d. LPH 2 das Honorar für das Konzept in Abzug gebracht werden, sofern d. AG die weitgehende Übernahme der Planung beschließt. Es liegen umfangreiche Pläne, Gutachten u. Untersuchungen vor (Bodengutachten, Vermessungspläne, Bestandspläne, Höhenpläne, MBS, etc.). Die Büros, die mit den Untersuchungen und d. Erstellung d. MBS beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen d. Obj.plan. Gebäude u. Inn.räume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen d. MBS, der Gutachten, Untersuchungen u. Auszüge aus den Bestandsplänen werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern i.d. 2. Verfahrensstufe bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Aufgrund d. bereits erstellten Unterlagen wird die LPH 1 prozentual reduziert werden. ----- Zeitplan: Angebotsphase inkl. Konzepterstellung: ca. 45 Tage. Auftragsvergabe voraussichtl. Juli / August 2026. Leistungsbeginn direkt im Anschluss. Für die Maßnahme werden Fördermittel beantragt. Beim Fördermittelantrag soll mitgewirkt werden. Fertigstellung, Nutzungsaufnahme u. Projektabschluss (inkl. Mängelbeseitigung u. Rechnungsnachlauf) sollen ohne Zeitverzögerungen erfolgen. ----- Hinweis: Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
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