Stadt Minden über Kreis Minden-LübbeckeMindenTED
Umbau, Erweiterung und Sanierung des Besselgymnasiums in Minden - Objektplanung Freianlagen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat beschlossen, den Schulstandort Besselgymnasium zu erweitern, in Teilbereichen umzubauen und zu sanieren. Ziel ist es den Standort in eine 5-zügige Sekundarstufe I und eine 6-zügige Sekundarstufe II auszubauen. Es ist geplant, die Fehlflächen in eine Erweiterung und auch in den Bestand z...
Landscape Architecture
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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat beschlossen, den Schulstandort Besselgymnasium zu erweitern, in Teilbereichen umzubauen und zu sanieren. Ziel ist es den Standort in eine 5-zügige Sekundarstufe I und eine 6-zügige Sekundarstufe II auszubauen. Es ist geplant, die Fehlflächen in eine Erweiterung und auch in den Bestan...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke
- Published:
- March 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Landscape Architecture
Tender description
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat beschlossen, den Schulstandort Besselgymnasium zu erweitern, in Teilbereichen umzubauen und zu sanieren. Ziel ist es den Standort in eine 5-zügige Sekundarstufe I und eine 6-zügige Sekundarstufe II auszubauen. Es ist geplant, die Fehlflächen in eine Erweiterung und auch in den Bestand zu verorten. Die Flächen im Bestand, sind teilweise umzubauen und optisch zu sanieren. Die beiden Sporthallen sind in dieser Maßnahme nicht enthalten. Die baulic
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Related tenders
8- Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke
Fassadensanierung Rathaus Minden - 3. BA (Bestandsgebäude D, E und F) - Objektplanung Gebäude
Die Stadt Minden plant den letzten Teil des Rathauses zu sanieren und umzubauen. Das Objekt befindet sich in der Innenstadt von Minden. Bauort: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Grundstücksgröße ca. 56.042 m². Der Rathauskomplex im Rathausquartier zwischen Scharn/ Markt, den Plätzen „Kleiner Domhof“ und „Großer Domhof“ und der Straße „Am Rathaus“ wird in der heutigen Form seit Mitte der 1970er-Jahre genutzt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat im Februar 2026 beschlossen, den 3. Bauabschnitt der Rathaussanierung umzusetzen. Ziel ist es, die Gebäudeteile D, E und F am Großer Domhof zu sanieren und umzubauen. Die anderen Gebäudeteile sind bereits umgesetzt und in dieser Maßnahme deswegen nicht enthalten. Die bauliche Umsetzung ist in einem Bauabschnitt geplant. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Objektplanung Gebäude für die Sanierung der Außenhülle der verbliebenen Bauteile D, E und F ausgeschrieben. - Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Gemeinde Hohenhameln
Anbau/Umbau/Umnutzung Grundschule Hohenhameln - Technische Gebäudeausstattung ALG 1+2
Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen. Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt. Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend. Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baulicher Anschluss an das Schulgebäude ohne erneute Restrukturierung der Schul- und Betreuungsräume vorzusehen. Für die temporäre Vorhaltung von Raumcontainern während der Bau- und Umbauphase kann die Fläche vollumfänglich genutzt werden. Die Leistungen für Planung, Ausschreibung und Errichtung der Raumcontainer ist nicht Bestandteil dieses Planungsauftrags. Das nördlich anschließende Flurstück 208/13 kann im Randbereich für die Erschließung in eine Planung mit einbezogen werden, soweit die Nutzung als Fußballplatz nicht beeinträchtigt wird. Der Altbaumbestand ist darüber hinaus idealerweise zu erhalten. Das Schulgebäude stammt originär aus den 1930er Jahren und wurde am Westflügel straßenseitig durch einen Flachdachanbau 2001 erweitert. Der Westflügel ist zweigeschossig, der Ost- und Nordflügel eingeschossig, jeweils mit Satteldächern. Der gebäudeverbindende Nordflügel besteht auf der Südseite zum Schulhof aus einem offenen Laubengang, auf der Nordseite befinden sich im Wesentlichen die sanitären Anlagen sowie Hausmeister- und Abstellräume. Der nordwestliche Gebäudeteil ist unterkellert. Der Dachboden des Westflügels ist mit einer Treppenanlage erschlossen und wird als Abstellraum genutzt. Die Dämmung der Fassaden und der Dachgeschoßdecken wurde in den 2010er Jahren sukzessiv ergänzt. Die Kernsubstanz des Gebäudes weist keine augenscheinlichen Schäden auf und kann im Grundsatz unter Anpassung/Ergänzung der Dämmung der Gebäudehülle, Implementierung von Akustikdecken / -elementen und Erneuerung der Haustechnik weitergenutzt werden. In der Planung ist das schulträgerseitig erstellte Raumprogramm einer Überprüfung nach aktuellen Verordnungs- und Gesetzeslage sowie den Schulbauempfehlungen zu unterziehen und nach Abstimmung im Planungsprozess zu berücksichtigen. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen. - Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweig
Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8
Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028- Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8 Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 3+4 gem. § 38 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e. V. | TI-ZVMBraunschweig
Sanierung Labor- und Bürogebäude Robert-Hooke-Str. 5 am Standort DLR Bremen - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8
Die Einrichtungen des DLR am Standort Bremen sind gegenwärtig auf sieben Gebäude im Technologiepark verteilt. Hiervon sind lediglich zwei im Eigentum des DLR – die übrigen Liegenschaften am Standort sind angemietet. Somit ist weder eine einheitliche Zugangskontrolle, noch eine ausreichende Überwachung zur Gewährleistung der Sicherheit möglich. Darüber hinaus besteht seit einigen Jahren Platzbedarf, der sich insbesondere in fehlenden Laborkapazitäten und fehlendem Lagerraum bemerkbar macht. Die erforderlichen Lagerkapazitäten werden durch die Aufstellung von Containern im Außenbereich, sowie durch die Anmietung von externen Lagerkapazitäten provisorisch nur unzulänglich gelöst. Gegenwärtig ist das Nachbargebäude unmittelbar neben dem DLR-Institutsgebäude leerstehend, so dass sich zur Lösung der genannten Probleme aktuell eine sinnvolle Möglichkeit bietet. Da der Vormieter DFKI das Gebäude seit über 30 Jahren belegt hatte, sind alle Oberflächen zu erneuern und die technische Ausstattung zu aktualisieren. Die Brandschutzvorgaben werden baulich nicht mehr eingehalten. Hinzu kommen Anpassungsarbeiten für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen sowie der barrierefreien Zugänglichkeit. Es bietet sich aktuell die Möglichkeit, Doppelanmietungen zeitlich stark einzuschränken und die meisten angemieteten Liegenschaften nur für die noch benötigte Dauer im Bestand zu halten. Folgende Institute/ Abteilungen sind geplante Nutzer: 1. Institut für Raumfahrtsysteme - Abteilungen: Planetare Explorationssysteme, Planetare Infrastrukturen, Digital Clean Rooms 2. Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik – Abteilung: Relativistische Modellierung 3. Leitungsbereich LS Bremen / NF gem. DIN 277 = NUF 1-6 ca. 1.723m2; BGF ca. 2.602m2 / Planungsaufgabe: Das 1991 genehmigte und errichtete, sowie dreimal erweiterte dreigeschossige Gebäude Robert-Hooke-Str. 5 wurde in den letzten 20 Jahren vom „Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz“ genutzt. Das Gebäude wurde in Massivbauweise mit einer Ziegelfassade errichtet, wobei das zweite OG hinter dem Kopfbau zurückgesetzt und mit einer Fassade aus Zinkblech verkleidet wurde. Die Außenwände bestehen aus tragendem Mauerwerk, die Geschossdecken werden als horizontale Platten durch Stahlbeton-Innenstützen unterstützt. Tragende Innenwände sind nur im Bereich des Treppenhauses vorhanden. Der Sanitärkern besteht aus massiven, nichttragenden Wänden. Der weitere Innenausbau erfolgte im Trockenbau. Das Dach des 1. Bauabschnitts besteht aus einer flach geneigten, gedämmten Konstruktion mit einer Zinkblecheindeckung. Der Kopfbau besteht aus einem Flachdach. 1994 erfolgte die erste Erweiterung in Form einer Aufstockung des Bürobereichs. 2001 wurde der Haupteingang um eine offene, verglaste Eingangsüberdachung ergänzt. 2008 erfolgte der Anbau einer eingeschossigen, ca. zehn Meter hohen Explorationshalle als Werkhalle im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Diese besteht aus einer Stahlkonstruktion mit Metallsandwichelementen und einem flach geneigten Dach. Alle Oberflächen im Innenbereich des Gebäudes sind aufgrund der langen Nutzungszeit zu erneuern und die technische Ausstattung auf den Stand der Technik zu ertüchtigen. Die Anforderungen des baulichen Brandschutzes werden nicht mehr erfüllt. Hinzu kommen Umbaumaßnahmen für die Einrichtung von Laboren und Desk-Sharing-Arbeitsplätzen, sowie der barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzung. Für die Umsetzung der neuen Grundrisse sind Trockenbauwände zurückzubauen und zum Teil zu erneuern. Nachhaltigkeit / energetische Sanierung der Gebäudehülle: In seiner 599. Vorstandssitzung hat der Vorstand beschlossen, dass DLR-Gebäude bis 2035 klimaneutral betrieben werden sollen. Des Weiteren sind auch Gebäude, die saniert werden, gemäß des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren. Der Vorstand des DLR hatte jedoch den Kauf und die Sanierung des Gebäudes RHS5 in seiner 597. Vorstandssitzung beschlossen - also zwei Sitzungen zuvor. Das vorliegende PJK berücksichtigt daher keine energetische Sanierung nach GEG, da sich die Fassade und das Dach noch in einem sehr guten und nicht sanierungsbedürftigen Zustand befinden und demnach nicht verändert werden sollten. Daher sind die Kosten für eine energetische Ertüchtigung nicht im vorliegenden Kostenrahmen des PJK enthalten. Aufgrund der Entscheidung des Vorstands wird das Gebäude RHS5 nun auch energetisch saniert. Parallel zur Planungsphase der eigentlichen Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen, wird die sinnvolle energetische Ertüchtigung der Fassaden und das Dach, die Umsetzung einer PV-Anlage, sowie die Sanierung aller Haustechnik-Komponenten entsprechend den Erfordernissen, die aus der Anwendung des GEG und der BNB-Zertifizierung resultieren würden, geprüft. Für diese Prüfung wurde bereits ein Fachplaner beauftragt. Eine erste bauphysikalische Bewertung ist bereits erstellt worden. Wesentlich ist dabei jedoch, dass die Sanierung und Inbetriebnahme des Gebäudes RHS5 durch diese Maßnahmen nicht verzögert werden darf, da aufgrund bereits gekündigter Mietverträge anderer Liegenschaften die geplante Inbetriebnahme im Jahr 2029 erfolgen muss. / Entwurfsplanung: 08/2026-04/2027, Ausschreibung: ab Q1 2028, Ausführung: Q3 2028- Q4 2029 Start Gebäudebetrieb Q4 2029/ Abschluss Maßnahme Q1 2030 / Die Gesamtkosten gliedern sich in folgende Aufteilung: (Kostenrahmen netto) KG 300: 963.712 €; KG 400: 816.880 €, KG 500: 99.870 €; KG 600: 8.000 € / Es ist beabsichtigt folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-8 Zunächst werden in der Stufe 1 die LPH 3+4 gem. § 38 HOAI beauftragt. Die LPH 5-8 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
PLAN - VgV - Gebäudeplanung - Schule Interim RPS
Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff für die Einrichtung eines Schulinterims im Bestand. II.1 Anlass und Zweck Gegenstand der Beschaffung ist das vorhandene Schulgebäude Außenstellen JVLS (Justus von Liebig Schule) & HLZ (Heinrich-Lanz-Schule) am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim-Vogelstang. Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für den Umbau, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. Die neugegründete Gemeinschaftsschule "Rosa-Parks" soll am Standort Vogelstang als SEK I interimistisch aufwachsen bis der Neubau auf Spinelli errichtet ist. In einem ersten BA wurde ein Architekturbüro gesucht, dass die noch teilweise von der JvLS (Justus von Liebig Schule) genutzten Räumlichkeiten lediglich für den Einzug von zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbereitet. In diesem weiteren Verfahren (VgV) wird ein Architekt für den zweiten BA ausgeschrieben, der die Herstellung des Interims weiterführt und vollendet. Teilnehmer des ersten BAs können sich auch auf diese Ausschreibung des zweiten BAs bewerben, wenn Ihre Kapazität zu allen Planungsphasen gewährleistet ist. *** Entwicklung eines Umsetzungsprozesses Zwei fünfte Klassen werden diesen Initiierungsprozess starten. Im weiteren Verlauf wird die Gemeinschaftsschule jedes Jahr um zwei weitere 5. Klassen/ Jahrgänge aufwachsen. (sep. 2. BA und Gegenstand dieser Ausschreibung) Für die Initiierung der ersten beiden 5. Klassen wurde ein Architekt gesucht, um den Realisierungsprozess innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zum Start SJ 2026/27 und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsräume durchführen. Aufgabe des Architekten im zweiten BA wird sein, den Umsetzungsprozess ab dem Aufwachsen der 6. Klassen (Start SJ 2027/28) fortzuführen. Es gibt ein Raumprogramm seitens der Bauherrnschaft in Abhängigkeit zum zeitlichen Bedarf. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu erstellen, wie der im Raumprogramm definierte Bedarf im Bestand untergebracht werden kann. Focus ist dabei ebenso auf die erforderliche Zeitschiene zu legen. Der Bauherrenvertreter BBS hat ein Vorkonzept erstellt, in dem die vorhandene Raumsituation/ Raumprogramm auf Machbarkeit geprüft wurde. Es dient lediglich einer groben Einschätzung und muss hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abhängigkeit der Bestandsqualitäten sowie weiterer Bauherrenwünsche verifiziert bzw. angepasst werden. Für den Schulstart werden neben den Klassenräumen auch Fachräume, Verwaltungsräume sowie Räume für den Ganztagsbetrieb im 1. Bauabschnitt bereits hergerichtet. Im 2. BA sollen die weitere Räume sukkzessive bis zu Vollständigkeit des geforderten Flächenbedarfs hergestellt werden. Da zum Schuljahr 2026/27 nicht die volle Nutzung des Bestandsgebäudes möglich sein wird, wird in einem vorgezogenen ersten Bauabschnitt eine interimistische Nutzung für die beiden fünften Klassen geschaffen. Innerhalb dieser interimistischen Nutzung werden beispielsweise Räume des Ganztagsbetriebs in vorhandenen Klassenräumen abgebildet werden. Diese interimistischen Lösungen sind in einem 2. BA durch Dauerlösungen nach zeitlicher Erfordernis zu ersetzen. Entsprechend sind Ablauflösungen zu entwickeln, um den jeweiligen Bedarf gemäß vorgegebener Zeitschiene hinsichtlich des Zuwachses der Klassen zu decken. Ziel ist die Herstellung eines voll funtionstüchtigen Interims bis zur Vollendung der Sekundarstufe I. Die Gemeinschaftsschule "Rosa-Park" wird im Interim aus Platzgründen voraussichtlich lediglich als zweizügige Schule starten. *** Die Anforderung im Umsetzungsprozess Im bestehenden Schulgebäude am Standort Vogelstang befinden sich viele Klassenräume und Verwaltungsräume in einem guten Zustand, die theoretisch sofort genutzt werden könnten. Andere bedürfen einer Generalüberholung (z.B. Werkstätten, Lager). Da das Gebäude bisher als Berufsschule genutzt wurde, müssen die Räume in Abstimmung mit der Bauherrschaft an die Anforderungen der neuen Schulart angepasst werden. Dies umfasst insbesondere: +Ausschreibung von Erstausstattungen für die neuen Nutzer +Ausschreibung von Umstrukturierungs- und Reparaturmaßnahmen +Ausschreibung von Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen der Hinterlassenschaften der bisherigen Schulgemeinschaft (inkl. ggf. Maschienen aus Werkstätten) +Einrichten von weiteren Fachräumen gem. Raumbuch (z.B. Chemie, Lehrküche, Technik, etc.) +Einrichten einer Mensa nebst Ganztagesräumen +Umbau / Sanierung von Werkstätten zu Klassenräumen etc. +die Außenflächen bleiben unberührt *** Das durch den Bauherrenvertreter erstellte Vorkonzept muss auf Realisierbarkeit überprüft werden. Beziehungsweise es muss ein Abgleich stattfinden: Ist-Zustand der Räume mit dem Konzept. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Konzept und/ oder Umbauten vorgenommen oder ein neues Konezpt erstellt werden. *** Die Gesamtfläche Bestand umfasst folgende Flächen: Erdgeschoss = ca. 4.900 qm BGF Sporthalle = ca. 1.100 qm BGF Obergeschoss = ca. 700 qm BGF Untergesschoss = ca. 400 qm BGF __________________________________ Gesamt = ca. 7.100 qm BGF *** Da sich die Umsetzungsmaßnahmen des 1. BA mit denen des 2. BA zeitlich teilweise überschneiden werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit / Abstimmung (auch konzeptionell) mit dem Team der ersten Ausschreibung erforderlich. *** II.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben werden Leistungen für Gebäudeplanung für den Realisierungsprozess der zweizügigen "Rosa Parks Gemeinschaftsschule" am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim. *** Bitte laden Sie die Ausschreibung herunter, um diese vollständig lesen zu können. Die Anzahl der Zeichen ist an dieser Stelle begrenzt.
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