NÖ LandesgesundheitsagenturSt. PöltenTED
Ultraschall Aspirator für die Neurochirurgie des UK St. Pölten
Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung von zwei Ultraschall Aspiratoren inkl. Lieferung von zugehörigem Verbrauchsmaterial für das Universitätsklinikum St. Pölten.
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- Tender
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- NÖ Landesgesundheitsagentur
- Published:
- September 02, 2026
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Lieferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Wartung von zwei Ultraschall Aspiratoren inkl. Lieferung von zugehörigem Verbrauchsmaterial für das Universitätsklinikum St. Pölten.
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ÖBB-Infrastruktur AGWienGeneralunternehmerleistungen zur Sanierung von 20 neu sanierten Wohnungen in St. Pölten. Projektinhalt sind die Änderung der nicht mehr zeitgemäßen Wohnungsgrundrisse, die Sanierung der Wohnungen gem. der Bau- und Ausstattungsbeschreibung des ÖBB Wohnprogrammes und der Errichtung von BalkontürmenZwei typgleiche Herz-Lungen-Maschinen, vier ECMO-Systeme für die Klinik für Herzchirurgie am Universitätsklinikum Halle (Saale) [LOS1: 2 x Herz-Lungen-Maschine; LOS2: 2 x ECMO-System; LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst]
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)Deadline: Sep 29Der Auftraggeber beabsichtigt die Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Herz-Lungen-Maschinen und ECMO-Geräten (Extrakorporale Membranoxygenierung) Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung einer modernen und leistungsfähigen Ausstattung zur extrakorporalen Kreislauf- und Lungenunterstützung für den klinischen Einsatz. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme der Geräte müssen auf Grund der Finanzierungsform rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 28.12.2026 erfolgen kann. LOS 1: 2 x Herz-Lungen-Maschine Das MDHZ – Mitteldeutsches Herzzentrum - des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität ist eines von drei herzchirurgischen Zentren in Sachsen-Anhalt. Wir bieten das komplette Programm der Herzchirurgie in Form von aortokoronarer Bypasschirurgie mit und ohne Einsatz der Herz-Lungen-Maschine (HLM), Herzklappenchirurgie, Chirurgie von Rhythmusstörungen, Operationen an den großen thorakalen Gefäßen, Herztransplantationen sowie Implantation von Herzunterstützungssystemen, Herzschrittmachern und Cardiovertern/Defibrillatoren an. Von den in unserer Klinik durchgeführten operativen Eingriffen sind ca. 60% Bypassoperationen, 15% Herzklappenoperationen, 10% Implantationen von Herzschrittmachern und ICD. Die verbleibenden 15% verteilen sich auf die restlichen oben genannten Eingriffe. Insgesamt führen wir in unserer Klink ca. 800 herzchirurgische Eingriffe pro Jahr mit Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine durch. Da wir gleichzeitig unserem Versorgungsauftrag als Haus der Maximalversorgung wie auch unserem Auftrag zur Forschung und Lehre nachkommen müssen, ist die Beschaffung von zwei Geräte dringend erforderlich und muss noch im Kalenderjahr 2026 geliefert und berechnet werden. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit ist optionaler Bestandteil der Ausschreibung. LOS2: 2 x ECMO-System Beschafft werden sollen 2 ECMO-Systeme (Extrakorporale Membranoxygenation) für die Klinik für Herzchirurgie, des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität. Die Systeme werden bei schweren Herz- oder Lungenversagen eingesetzt, wenn die Konventionellen Beatmungs- und Herz-Kreislauf-Therapien nicht mehr ausreichen, um die Organe zu unterstützen. Die beiden Systeme (LOS2) werden nicht im Rettungsdienst (Flugzulassung) genutzt. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit sowie eine Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre sind optionaler Bestandteil der Ausschreibung. LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst Beschafft werden sollen 2 ECMO-Systeme (Extrakorporale Membranoxygenation) für die Klinik für Herzchirurgie, des Universitätsklinikums der Martin-Luther-Universität. Die Systeme werden bei schweren Herz- oder Lungenversagen eingesetzt, wenn die Konventionellen Beatmungs- und Herz-Kreislauf-Therapien nicht mehr ausreichen, um die Organe zu unterstützen. Die beiden Systeme (LOS3) müssen das Kriterium für die Nutzung im fluggebundenen Rettungsdienst erfüllen. Ein Wartungsvertrag für 3 Jahre nach den 2 Jahren Gewährleistungszeit sowie eine Rahmenvereinbarung für die Verbrauchsmaterialien über 4 Jahre sind optionaler Bestandteil der Ausschreibung. geschätzter Gesamtauftragswert für alle 3 Lose inkl. Optionen: 3.625.152,09 € netto geschätzter Gesamtauftragswert für LOS1: 2 x Herz-Lungen-Maschine inkl. Optionen: 633.235,29 € netto geschätzter Gesamtauftragswert für LOS2: 2 x ECMO-System inkl. Optionen: 1.495.958,40 € netto geschätzter Gesamtauftragswert für LOS3: 2 x ECMO-System inkl. Flugzulassung für den Rettungsdienst inkl. Optionen: 1.495.958,40 € nettoMHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Medizinische Hochschule HannoverHannoverDeadline: Aug 31Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) betreibt als leistungsstarkes Zentrum der Supramaximalversorgung eine hochfrequentierte gastroenterologische Endoskopie. Das dortige Aufgabenspektrum umfasst das gesamte Spektrum der diagnostischen und interventionellen Endoskopie auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören unter anderem hochkomplex gesteuerte Eingriffe wie die endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), die Cholangioskopie, der endoskopische Ultraschall (EUS) sowie komplexe Geweberesektionen (EMR/ESD). Aus dem Jahr 2024 sind hierzu folgende Untersuchungszahlen bekannt: Videogastroskopien: 5795 Video-Koloskopien: 2336 Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP): 1050 EndoSono: 347 Gesamtuntersuchungen 2024: 9528 Eine lückenlose, technisch einwandfreie und hochauflösende Bildgebung ist hierbei die fundamentale Voraussetzung für die Patientensicherheit und die präzise klinische Steuerung. Um diesen hohen Versorgungsstandard nachhaltig zu sichern, sind je nach Ausgangslage, Ergänzungs- und/oder Ersatzbeschaffungen moderner Endoskopie-Türme sowie des dazugehörigen Instrumentariums zwingend erforderlich. Ein Großteil der aktuell genutzten Endoskop-Technik im Bereich ist technisch überaltert. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Bildqualität sowie modernen Hygiene- und Aufbereitungsstandards. Der Austausch der Altsysteme ist zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Aufrechterhaltung des täglichen Untersuchungsbetriebs unumgänglich. Im Zuge der aktuell geplanten Ausschreibung ist ein nahezu vollständiger Austausch des Endoskopiegeräte-Parks erforderlich; ca. 95 % der vorhandenen Endoskope müssen durch Neugeräte sukzessiv ersetzt werden. Zwingende logistische und funktionelle Vorgabe des Betreibers ist es, dass sämtliche Endoskope über alle Untersuchungsräume hinweg vollkommen flexibel und uneingeschränkt kompatibel einsetzbar sein müssen. Ein täglicher, reibungsloser Wechsel des Instrumentariums zwischen den Räumen muss garantiert sein. In der Bestandsstruktur ist ein nicht unerheblicher Teil der verbleibenden Lichtquellen und Videoprozessoren von einem Hersteller (Olympus). Die Systeme sollen grundsätzlich im Betrieb verbleiben. Ein paralleler, herstellerübergreifender Mischbetrieb für gleichartige Untersuchungen innerhalb der Abteilungsstruktur ist aus prozessualen, wirtschaftlichen und qualitativen Gründen nicht zweckmäßig. Ein solcher Mischbetrieb würde zu erhöhten Anforderungen und Aufwendungen bei der Instrumentenaufbereitung inkl. Logistikkonzept zur Bereitstellung jeweils kompatibler Endoskope im Patientenbetrieb sowie der Wartungs- und Instandsetzungssteuerung führen und auch den Schulungsaufwand für das Personal massiv erhöhen. Um den Wettbewerb im Vergabeverfahren vollumfänglich zu wahren, steht diese Ausschreibung ausdrücklich auch alternativen Herstellern und Anbietern offen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Angebot den vollständigen Austausch der gesamten Systemlandschaft (inklusive der verbleibenden Olympus-Komponenten) umfasst, um die geforderte technologische Homogenität und die lückenlose Kompatibilität über alle Untersuchungsräume hinweg zu gewährleisten. Alternativanbietern wird im Rahmen des Angebots die Möglichkeit eingeräumt, die vorhandene Bestandstechnik (Prozessoren, Lichtquellen, Absauggeräte, etc. sowie die restlichen Endoskope) im Sinne einer Altgeräte-Inzahlungnahme (Trade-In-Modell) wertmindernd anzurechnen und zu übernehmen. Das Vergabeverfahren sieht aus diesem Grund zwei alternative Preisvarianten vor: Variante 1 - Erweiterung im Bestand Variante 2 - Systemwechsel mit der Möglichkeit einer Inzahlungnahme von Altgeräten, um eine herstellerbezogene Standardisierung in der Klinik zu gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit in der Gesamtbetrachtung bei der Auswahl einer Option ist selbstredend das entscheidende Merkmal für die spätere Zuschlagsentscheidung bzw. Wahl der Variante. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV).
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