Stadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtTED
UHR An drei Standorten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung an drei Standorten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Standort 1: 23.486,86 m² Grundfläche, 16x 3.403,69 m² während der Laufzeit, vierteljährlich 1.412,24 m² sowie 3.000 Std. Kontingent. Standort 2: 2.588 m² Grundfläche, 16x 599,84 m² während der Laufzeit, vierteljährlich 438,16 m² sowie 2.000 Std. Kontingent. St...
Building Cleaning
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Unterhaltsreinigung an drei Standorten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Standort 1: 23.486,86 m² Grundfläche, 16x 3.403,69 m² während der Laufzeit, vierteljährlich 1.412,24 m² sowie 3.000 Std. Kontingent. Standort 2: 2.588 m² Grundfläche, 16x 599,84 m² während der Laufzeit, vierteljährlich 438,16 m² sowie 2.000 Std. Kontingent....
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt
- Published:
- April 16, 2026
- Deadline:
- June 30, 2026
- Topic:
- Building Cleaning
Tender description
Unterhaltsreinigung an drei Standorten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Standort 1: 23.486,86 m² Grundfläche, 16x 3.403,69 m² während der Laufzeit, vierteljährlich 1.412,24 m² sowie 3.000 Std. Kontingent. Standort 2: 2.588 m² Grundfläche, 16x 599,84 m² während der Laufzeit, vierteljährlich 438,16 m² sowie 2.000 Std. Kontingent. Standort 3: 21.359,54 m² Grundfläche und 4x 21.359 m² während der Laufzeit.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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8- Stadt Frankfurt am Main, Amt für Bau und ImmobilienFrankfurt am MainDeadline: Jun 30
UHR An drei Standorten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung an drei Standorten der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Standort 1: 23.486,86 m², 16x Grundreinigung (GR) 3.403,69 m², vierteljährliche GR 1.412,24 m², 3.000 Std. Kontingent. Standort 2: 2.588 m², 16x GR 599,84 m², vierteljährliche GR 438,16 m², 2.000 Std. Kontingent. Standort 3: 21.359,54 m², 4x GR 21.359 m². - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - OberpfaffenhofenWeßling
DLR Standorte Braunschweig und Göttingen - Unterhalts- und Glasreinigung (25-0279_S)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Unterhaltsreinigung und der Glasreinigung in an den DLR-Standorten in Braunschweig und Göttingen in insgesamt 4 Losen: Los 1: Unterhaltsreinigung Standort Braunschweig (BS) Los 2: Glas- und Fassadenreinigung Standort Braunschweig Los 3: Unterhaltsreinigung Standort Göttingen (GÖ) Los 4: Glasreinigung Standort Göttingen Angebote sind für ein Los oder mehrere Lose oder für alle Lose möglich. Die aktuellen Verträge für alle Lose laufen zum 30.06.2026 aus. Die hier gegenständlichen Verträge beginnen entsprechend am 01.07.2026 und laufen zunächst bis 30.06.2028. Der Auftraggeber hat die Option, die Verträge jeweils drei Mal um je zwei weitere Jahre zu verlängern. Die Verträge haben inklusive der Verlängerungsoptionen eine Laufzeit von maximal 8 Jahren und enden spätestens am 30.06.2034. Los 1 und Los 3 enthält Spüldienst. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Unterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung, Kalkulationstabellen und Vertrag zu entnehmen - Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Neubau Kindertagesstätte Raiffeisenstraße Frankfurt am Main
Leistungsbeschreibung: Am südlichen Ende der Schäfflestraße im Frankfurter Stadtteil Riederwald befindet sich das Gebäudeensemble aus der Philippuskirche mit dem Kinder- und Familienzentrum Philippus sowie weiteren Gemeinde- und Wohnnutzungen. Das Anfang der 1960er Jahre errichtete Kirchengebäude ist seit Ende 2023 geschlossen, da die Dachkonstruktion als einsturzgefährdet gilt. Der Evangelische Regionalverband Frankfurt am Main und Offenbach hat sich infolgedessen sowie aufgrund weiterführender Überlegungen entschlossen, anstelle der Kirche sowie der weiteren Bestandsgebäude auf dem Grundstück eine neue sechsgruppige Kindertagesstätte mit angeschlossenem Familienzentrum zu errichten. Die Bestandsgebäude sollen nach sorgfältiger Prüfung aufgrund konstruktiver Mängel und weiterer schwerwiegender Gründe zurückgebaut werden. Die zur Verfügung stehende Fläche ist bei kompakter Anordnung größer als für die Bedarfe von Kindertagesstätte/Familienzentrum erforderlich. Die nicht benötige Fläche soll so geschnitten sein, dass sie aus den vorhandenen Parzellen herausgeteilt und zur Errichtung eines Wohngebäudes genutzt werden kann. Kindertagesstätte mit Familienzentrum: Die geplante Kindertagesstätte umfasst eine Krabbelstube (u3) mit 11 Kindern, einen Kindergarten (ü3) mit 3 Gruppen für jeweils 21 Kinder sowie einen Hort mit 2 Gruppen für jeweils 20 Kinder, sodass insgesamt in der Einrichtung 114 Kinder betreut werden können. Das Familienzentrum umfasst ein Familiencafé, einen Betreuungsraum, einen Kursraum sowie einen Beratungsraum, der auch als Büro genutzt wird. Die Kindertagesstätte mit Familienzentrum soll maximal zwei Geschosse umfassen; auch im Sinne einer leichten Beaufsichtigung aller Bereiche. Der Haupteingang soll adressbildend nach Norden in Richtung des Cäcilie-Breckheimer-Platzes bzw. der Raiffeisenstraße angeordnet werden. Der Neubau soll eine ähnliche städtebauliche Wirkung zum Platz und zur Straße entfalten wie die zurückzubauende Kirche. Pädagogische Nutzfläche 734 qm: u.a. 6 Gruppenräume/Spielräume, 6 Intensivräume/Schlafräume, 1 Mehrzweckraum/Bewegungsraum; Nebenräume; Kinder- und Familienzentrum mit Familiencafé, Betreuungsraum, Kursraum und Beratungsraum. Betriebsflächen 86 qm: Sanitärräume, Abstellräume, Hauswirtschaftsräume. Gesamtsumme Nutzungsflächen KiTa: 820 qm. Projektziele: Technische Anforderungen - In den nach der Auftragsvergabe folgenden Planungsphasen sind die Inhalte der Bau- und Ausstattungsbeschreibung des Sachgebiets Bau von Kindertagesstätten und Krabbelstuben des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt und Offenbachs zu beachten. Wirtschaftlichkeit - Bei der Planung und Ausführung der Kindertagesstätte wird besonderer Wert auf die Ausarbeitung einer wirtschaftlichen Gesamtlösung gelegt. Es ist in erhöhtem Maße auf eine wirtschaftliche, zweckentsprechende und einfache Planung und Bauausführung zu achten. Dabei sollen im Sinne eines nachhaltigen Gesamtprojekts die gesamten Lebenszykluskosten als Summe aus einmaligen Investitionskosten und Investitionsfolgekosten betrachtet werden. Konstruktion - Angestrebt wird eine Minimierung des Massen- und Energieaufwands zur Erstellung der Tragstruktur sowie des für die Gebäudeerstellung insgesamt erforderlichen Werkstoffeinsatzes. Ziel ist die Einsparung von "Grauer Energie". Grundsätzlich sinnvoll sind durchgängige, direkte Lastabtragungswege, effiziente, regelmäßige Spannweitenverhältnisse sowie einfache, bauphysikalisch klare Schnittstellen zur Fassadenkonstruktion. Zugleich sollen die eingesetzten Konstruktionen möglichst weitgehend rückbaufähig gewählt werden. Im Sinne eines langlebigen Gebäudekonzepts soll auch die Gebäudekonstruktion eine hohe Nutzungsflexibilität und Anpassungsfähigkeit des Gebäudes unterstützen. Varianten zur Konstruktionsweise (Massivbau, Holz- oder Holzhybridbauweise) sollen in den ersten Planungsphasen durch das Planungsteam vergleichend geprüft und dem AG zur Entscheidung vorgelegt werden. Gebäudehülle/Fassade - Die Qualität der Gebäudehülle trägt maßgeblich zur Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung und gleichzeitig zur Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit bei. Sinnvoll sind fassadenbezogene Vorschläge für eine natürliche Kühlung des Gebäudes. Dauerhaftigkeit und Wartungsarmut - Im Sinne der Nachhaltigkeit der Gebäudekonzeption sind auch die Langlebigkeit der Materialien sowie einfache Wartungs- und Reinigungsmöglichkeiten von Bedeutung. Materialien - Bei der Wahl der Baumaterialien sollen Aspekte der Kreislauffähigkeit bzw. des zirkulären Bauens beachtet werden. Im Sinne der Nutzergesundheit sind für den Auftraggeber Themen der Baubiologie von hoher Bedeutung und sollen bei der Materialauswahl berücksichtigt werden. Klimaschutz/Klimaanpassung - Im Zuge des Klimawandels werden Maßnahmen zur Begrünung und Beschattung an Bedeutung gewinnen. Neben der Hitzebelastung zählen auch Starkregenereignisse zu den zukünftigen Herausforderungen. Baukosten nach aktuellem Kenntnisstand: 4,62 Mio. EUR netto KG 300 75 % = 3,465 Mio. EUR netto KG 400 25 % = 1,155 Mio. EUR netto KG 400 Bauwerk-Technische Anlagen EUR 1,155 Mio. EUR netto darin enthalten 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 289.000 EUR netto; 420 Wärmeversorgungsanlagen 254.000 EUR netto; 430 Raumlufttechnische Anlagen 75.000 EUR netto; 480 Gebäude- und Anlagenautomation 29.000 EUR netto; Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. - Planungsbeginn im zweiten Quartal 2026; - schnellstmögliche Einreichung des Bauantrages 2026; - Baubeginn 2027; - Fertigstellung 2028/29. - Stadt Frankfurt am Main - Amt für Bau und Immobilien
Alte Oper, Brandschutzsanierung, Gerüstbauarbeiten
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt die brandschutztechnische Gesamtsanierung der Liegenschaft "Alte Oper, Konzert- und Kongresszentrum, Opernplatz, Frankfurt am Main". Diese wird in einzelnen Bauabschnitten umgesetzt. Die Gerüstbauarbeiten finden überwiegend im Mozartsaal und in den Wandelgängen statt. Die Arbeiten sollen in den Bauabschnitten BA 7.2 und 8.2 vom 27.06.2026 bis 23.08.2026 sowie vom 28.06.2027 bis 29.08.2027 erfolgen. Die Arbeiten finden in den Theaterferien statt, es laufen jedoch weiterhin Besprechungen, Proben und Restaurantbetrieb. Die 8 Wochen Theaterferien im Juli und August, die für die baulichen Maßnahmen zur Verfügung stehen, dürfen unter keinen Umständen durch bauliche Verzögerungen oder Bestellfristen überschritten werden. Für die Arbeiten ist seitens des AN aufgrund des engen Zeitrahmens ein 2-Schichtbetrieb von 6-22 Uhr einzukalkulieren. Die Durchführung der Arbeiten mit Zuwegung über das hausinterne Transportpodium muss sich nach den Nutzern richten. Die Firmen sind in der Verantwortung, sich mit den Gebäudenutzern hinsichtlich der Durchführung von lärmintensiven Arbeiten zeitlich abzustimmen. Zeitgleich finden weitere Sanierungsarbeiten im Rohbau, in diversen Innenausbau-Gewerken sowie im Bereich TGA und ELT statt. Umfang: 29 29 Gerüstbauarbeiten BA 7.2 + BA 8.2 29.01 Gerüstarbeiten BA 7.2 29.01.01 BA 7.2 / Mozartsaal Ebene 1 29.01.01.0001 Fahrbares Gerüst, LK3, 3,00x2,85m, Standhöhe 1.20m 2,000 St 29.01.01.0002 Fahrbares Gerüst, Gebrauchsüberlassung 16,000 StWo 29.01.01.0003 Raumgerüst zentraler Bereich, LK4, Abschnitt 1 + 2 1.075,000 m3 29.01.01.0004 Raumgerüst zentraler Bereich, LK 4, Gebrauchsüberlassung 8.020,000 m3Wo 29.01.01.0005 Raumgerüst Treppen, LK4, 460,000 m³ 29.01.01.0006 Raumgerüst Treppen, LK 4, Gebrauchsüberlassung 3.680,000 m3Wo 29.01.02 BA 7.2 / Wandelgänge Ebene 3-5 29.01.02.0001 Fahrbares Standgerüst, groß, 2,50 x 2,10m, Standhöhe: 1,00m 8,000 St 29.01.02.0002 Fahrbares Standgerüst, groß,Gebrauchsüberlassung 64,000 StWo 29.01.02.0003 Fahrbares Standgerüst, klein, 2,50 x0,90m, Standhöhe: 1,00m 4,000 St 29.01.02.0004 Fahrbares Standgerüst, klein, Gebrauchsüberlassung 64,000 StWo 29.01.02.0005 Standgerüst, Breite 1,05m, LK3 47,000 m3 29.01.02.0006 Standgerüst, LK 3, Gebrauchsüberlassung 282,000 m3Wo 29.01.03 BA 7.2 / Sonstiges 29.01.03.0010 Zusätzliche An- und Abfahrt Kolonne 6,000 St 29.01.03.0020 Vorarbeiter, Zulage Nachtarbeit 10,000 Std 29.01.03.0030 Vorarbeiter, Zulage Sonntag 4,000 Std 29.01.03.0040 Facharbeiter, Zulage Nachtarbeit 10,000 Std 29.01.03.0050 Facharbeiter, Zulage Sonntag 4,000 Std 29.02 Gerüstarbeiten BA 8.2 29.02.01 BA 8.2 / Mozartsaal Ebene 1 29.02.01.0001 Standgerüst, Breite 1,20m, LK4 115,000 m3 29.02.01.0002 Standgerüst, LK 4, Gebrauchsüberlassung 920,000 m3Wo 29.02.02 BA 8.2 / Wandelgänge Ebene 1 29.02.02.0001 Fahrbares Standgerüst, groß, 2,50 x 2,10m, Standhöhe: 1,75m 4,000 St 29.02.02.0002 Fahrbares Standgerüst, groß,Gebrauchsüberlassung 64,000 StWo 29.02.02.0003 Standgerüst, Standhöhe 1,75m LK3 35,000 m3 29.02.02.0004 Standgerüst, LK 3, Gebrauchsüberlassung 280,000 m3Wo 29.02.03 BA 8.2 / Sonstiges 29.02.03.0010 Zusätzliche An- und Abfahrt Kolonne 6,000 St 29.02.03.0020 Vorarbeiter, Zulage Nachtarbeit 10,000 Std 29.02.03.0030 Vorarbeiter, Zulage Sonntag 4,000 Std 29.02.03.0040 Facharbeiter, Zulage Nachtarbeit 10,000 Std 29.02.03.0050 Facharbeiter, Zulage Sonntag 4,000 Std - KfW BankengruppeFrankfurt am Main
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung sowie Beseitigung von Bodenaushubmaterial der Klassen BM-0, BM-0*, BM-F0*, BM-F1, BM-F2, BM-F3 sowie der Deponieklassen DK 0, DK 1, DK 2, DK 3. Darüber hinaus umfasst der Beschaffungsgegenstand die Annahme, Verwertung oder Beseitigung von bituminösem Straßenaufbruch. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Leistungen beinhalten die Annahme, das Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage, die Dokumentation der Wiegeergebnisse, das Trennen der Boden-Bauschutt-Gemische, das Ab- und Verladen mithilfe von Ladegeräten, die Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Boden gegen Witterungseinflüsse geschützt, die Entnahme von Bodenproben nach PN 98 sowie die Bodenanalyse durch ein akkreditiertes Labor. Die Annahmestelle/n für das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch muss/ müssen im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies ist erstens aus wirtschaftlichen Gründen sachlich gerechtfertigt. Die das Bodenaushubmaterial und den bituminösen Straßenaufbruch anliefernden Tiefbauunternehmen fahren bislang ausschließlich Annahmestellen im Stadtgebiet Leverkusen an. Eine Verpflichtung zur Anlieferung bei weiter entfernt gelegenen Annahmestellen wäre ihnen nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres zumutbar, da hierdurch erhebliche zusätzliche Transportkosten entstünden. Hintergrund ist, dass die Tiefbauunternehmen eine pauschale Vergütung erhalten, die ausschließlich auf Anlieferungen zu Deponien im Gebiet der Stadt Leverkusen kalkuliert ist. Zweitens ist die örtliche Beschränkung aus ökologischen Gründen geboten. Durch kurze Transportwege werden Transportemissionen reduziert, was zu einer Verringerung der Umweltbelastung beiträgt. Die Berücksichtigung solcher umweltbezogenen Aspekte ist vergaberechtlich zulässig und geboten (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.03.2018, 11 Verg 16/17). Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 5.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 5.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 50 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 5.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 8.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 20.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 4.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 75 Touren - Umlagerung Sammelmiete 900 Tonnen (t) Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen pro Jahr lautet wie folgt: - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 6.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 3.750 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 1.250 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 6.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 750 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 2.500 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 1.250 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 500 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 6.250 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 10.500 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 24.500 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 5.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 96 Touren - Umlagerung Sammelmiete 1.200 Tonnen (t) Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten): - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F0* 60.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F1 36.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F2 12.000 Tonnen (t) - Verwertung Bodenaushubmaterial BM-F3 60.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 0 7.200 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 1 24.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 2 12.000 Tonnen (t) - Beseitigung Bodenaushubmaterial DK 3 4.800 Tonnen (t) - Separation von BM-0 Bodenaushubmaterial 60.000 Tonnen (t) - Zwischenlagerung 100.000 Tonnen (t) - Umschlagslagerung 235.000 Tonnen (t) - Verwertung/Beseitigung bituminöser Straßenaufbruch 48.000 Tonnen (t) - Container An-& Abfahrt 950 Touren - Umlagerung Sammelmiete 11.500 Tonnen (t) Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jederzeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft.
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