Wirtschaftsbetrieb Mainz AöRMainzTED
Übernahme, Trennung und Verwertung von Sperrmüll (7.500 t jährlich, für 2 Jahre)
Übernahme, Trennung und Verwertung von ca. 7.500 t Sperrmüll jährlich aus dem Stadtgebiet Mainz für 2 Jahre. Sortierreste (bis zu 10% der monatlichen Menge) müssen auf Rechnung des Auftraggebers an das Müllheizkraftwerk Mainz angeliefert werden. Auftrag umfasst Übernahme am vereinbarten Sammelplatz in Mainz, Trennung nach Altholzverordnun...
Waste Collection, Recycling
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Übernahme, Trennung und Verwertung von ca. 7.500 t Sperrmüll jährlich aus dem Stadtgebiet Mainz für 2 Jahre. Sortierreste (bis zu 10% der monatlichen Menge) müssen auf Rechnung des Auftraggebers an das Müllheizkraftwerk Mainz angeliefert werden. Auftrag umfasst Übernahme am vereinbarten Sammelplatz in Mainz, Trennung nach Altholzverord...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Waste Collection
Tender description
Übernahme, Trennung und Verwertung von ca. 7.500 t Sperrmüll jährlich aus dem Stadtgebiet Mainz für 2 Jahre. Sortierreste (bis zu 10% der monatlichen Menge) müssen auf Rechnung des Auftraggebers an das Müllheizkraftwerk Mainz angeliefert werden. Auftrag umfasst Übernahme am vereinbarten Sammelplatz in Mainz, Trennung nach Altholzverordnung und Verwertung.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Related tenders
8- Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöRMainz
Übernahme, Trennung und Verwertung von jährlich ca. 7.500 t Sperrmüll im Jahr (im Zeitraum 01.10.2026 bis einschließlich 30.09.2028).
Der Auftragnehmer übernimmt, trennt und verwertet während des Zeitraumes der Beauftragung ca. 7.500 t Sperrmüll im Jahr (entspricht durchschnittlich ca. 625 t kalendermonatlich) des Auftraggebers aus dessen Sammlungen im Stadtgebiet Mainz. Gleichzeitig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die aus dem Sperrmüll anfallenden Sortierreste zu Lasten des Kontingentes und auf Rechnung des Auftraggebers an das Müllheizkraftwerk Mainz zur thermischen Behandlung anzuliefern. Aufgrund vorliegender Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wird von einem Sortierresteanteil von bis zu 10 % der durchschnittlichen, kalendermonatlichen Sperrmüllmenge ausgegangen. Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme des vom Auftraggeber auf einen vereinbarten Sammelplatz des Auftragnehmers, welcher sich im Stadtgebiet Mainz befindet, verbrachten Sperrmülls, - die Trennung und Verwertung des übernommenen Sperrmülls, unter Einhaltung der hierzu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen der Altholzverordnung, - die kalendermonatliche Anlieferung des Sortierresteanteils (bis zu 10%) der übernommenen Sperrmüllmenge an das Müllheizkraftwerk Mainz zu Lasten des Kontingentes und auf Rechnung des Auftraggebers. Weiter Angaben zum Auftragsumfang entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. - Wirtschaftsbetrieb Mainz AöRMainz
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen vom 01.06.2027 bis 31.05.2028 mit Verlängerungsoption
Aus Sammlungen des Auftraggebers auf dessen Recycling- und Wertstoffhöfen sowie Zwischenlagern fallen im Jahr ca. 8.200 t an Grünabfällen aus der Landeshauptstadt Mainz an. Der Auftragnehmer übernimmt während seiner Beauftragung die Grünabfälle des Auftraggebers und verwertet diese unter Einhaltung der gültigen, rechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem untergesetzlichen Regelwerk zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201), - die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet) anfallen, - die Übernahme von ca. 100 t pro Jahr separat gesammelter Mengen an Groß-/ Stammholz und Wurzelstöcken/ -holz (AVV-Nr. 200138, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet), - die Übernahme aller vorstehend genannten Abfälle des Auftraggebers auf einem vom Auftragnehmer zu benennenden Umschlagplatz im Stadtgebiet von Mainz bzw. auf einem maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig erreichbaren Umschlagplatz, alternativ in einer Verwertungsanlage, die im Stadtgebiet bzw. maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig gelegen ist. Ist zur Erreichung des Standortes (Umschlagplatz bzw. Verwertungsanlage) eine Rheinquerung durch den Auftraggeber erforderlich, so erfolgt diese ausschließlich über die Weisenauer oder Schiersteiner Rheinbrücke. - die Verwertung der übernommenen Grünabfälle unter Einhaltung der hierzu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. - Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöRMainz
Übernahme und Verwertung von Grünabfällen im Zeitraum 01.06.2027 bis 31.05.2028
Der Auftrag umfasst insbesondere: - die Übernahme von ca. 8.000 t/a an Grünabfällen inklusive ca. 130 t Herbstlaub (AVV-Nr. 200201), - die Übernahme von ca. 100 t/a an abgeräumten Weihnachtsbäumen, welche im Rahmen der Anfang Januar eines jeden Jahres stattfindenden Weihnachtsbaum-Sammelaktion (AVV-Nr. 200201, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet) anfallen, - die Übernahme von ca. 100 t pro Jahr separat gesammelter Mengen an Groß-/ Stammholz und Wurzelstöcken/ -holz (AVV-Nr. 200138, im Folgenden ebenfalls als „Grünabfälle“ bezeichnet), - die Übernahme aller vorstehend genannten Abfälle des Auftraggebers auf einem vom Auftragnehmer zu benennenden Umschlagplatz im Stadtgebiet von Mainz bzw. auf einem maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig erreichbaren Umschlagplatz, alternativ in einer Verwertungsanlage, die im Stadtgebiet bzw. maximal im Radius von 5 km Luftlinie, ausgehend von der Stadtgrenze von Mainz, verkehrsgünstig gelegen ist. Ist zur Erreichung des Standortes (Umschlagplatz bzw. Verwertungsanlage) eine Rheinquerung durch den Auftraggeber erforderlich, so erfolgt diese ausschließlich über die Weisenauer oder Schiersteiner Rheinbrücke. - die Verwertung der übernommenen Grünabfälle unter Einhaltung der hierzu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. - Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Aug 25
2026-0439: Vermarktung / Vergütung und Verwertung von Metallschrott (AVV 200140 und 170407)
Anlieferung des Metallschrottes: Die Anlieferung der vorgenannten Metallschrottmengen erfolgt durch die AG in unterschiedlichen Absetz- und Abrollcontainern. Zudem werden auch komplette Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer sowie Umleerbehälter, Unterflur- /Halbunterflurbehälter o.ä. Metallbehältnisse zur Verwertung/Verschrottung angeliefert. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen. Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein. Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 16.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 bis 12.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN den gesammelten Metallschrott zu überstellen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter seitens der AN zu benennen. Anmerkung: Die AN muss über eine Anlage/Übernahmestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt. Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernung ist das Tool https://www.luftlinie.org/ zu verwenden. Auf der Anlage, wie auch auf der Übernahmestelle, muss die Möglichkeit bestehen den in den unterschiedlichen Containern angelieferten Metallschrott unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Ebenso müssen die zur Verwertung angelieferten Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer unverzüglich auf dem Gelände der Anlage/Übernahmestelle abgestellt werden können. Dieses gilt auch für alle sonstigen seitens der AG angelieferten Metallbehältnisse. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Metallschrottabfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übernahmestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übernahmestelle, - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übernahmestelle, - Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. 170407 / 200140, - Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. Recyclinghof, Umlade), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Gutschriften/Rechnungen. Die zu verwertenden Mengen an Metallschrott stellen sich im Leistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2028 (24 Monate) wie folgt dar: - AVV 170407 - Gewerblicher Bereich: ca. 1.000 t - AVV 200140 Recyclinghöfe der WBD-AöR, Sperrgutabfuhr, Umlade DU-Hochfeld / RZ DU-Nord, innerbetriebliche Anfallstellen ca. 3.600 t Die Mengenangaben dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, welche für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen. Der angelieferte Metallschrott kann Mengen an Fremdanteilen und Störstoffen (ca. 8 - 10 Gewichtsprozent) wie z.B. Holz, Kunststoff, Gummi, Textilien, Betonreste o.ä. beinhalten. Die vorgenannte Menge an Metallschrott reduziert sich somit entsprechend. Die Fremdanteile und Störstoffe fallen in loser Form, als Anhaftungen bzw. im Verbund Metall/Fremdanteil o. Störstoff an. Die anfallenden Kosten für die Separierung und ordnungsgemäße Entsorgung der Fremdanteile und Störstoffe sind in den Handlingskosten zu berücksichtigen. - Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Aug 25
2026-0439: Vermarktung / Vergütung und Verwertung von Metallschrott (AVV 200140 und 170407)
Anlieferung des Metallschrottes: Die Anlieferung der vorgenannten Metallschrottmengen erfolgt durch die AG in unterschiedlichen Absetz- und Abrollcontainern. Zudem werden auch komplette Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer sowie Umleerbehälter, Unterflur- /Halbunterflurbehälter o.ä. Metallbehältnisse zur Verwertung/Verschrottung angeliefert. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen. Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein. Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 16.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 bis 12.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN den gesammelten Metallschrott zu überstellen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter seitens der AN zu benennen. Anmerkung: Die AN muss über eine Anlage/Übernahmestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt. Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernung ist das Tool https://www.luftlinie.org/ zu verwenden. Auf der Anlage, wie auch auf der Übernahmestelle, muss die Möglichkeit bestehen den in den unterschiedlichen Containern angelieferten Metallschrott unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Ebenso müssen die zur Verwertung angelieferten Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer unverzüglich auf dem Gelände der Anlage/Übernahmestelle abgestellt werden können. Dieses gilt auch für alle sonstigen seitens der AG angelieferten Metallbehältnisse. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Metallschrottabfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übernahmestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übernahmestelle, - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übernahmestelle, - Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. 170407 / 200140, - Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. Recyclinghof, Umlade), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Gutschriften/Rechnungen. Die zu verwertenden Mengen an Metallschrott stellen sich im Leistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2028 (24 Monate) wie folgt dar: - AVV 170407 - Gewerblicher Bereich: ca. 1.000 t - AVV 200140 Recyclinghöfe der WBD-AöR, Sperrgutabfuhr, Umlade DU-Hochfeld / RZ DU-Nord, innerbetriebliche Anfallstellen ca. 3.600 t Die Mengenangaben dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, welche für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen. Der angelieferte Metallschrott kann Mengen an Fremdanteilen und Störstoffen (ca. 8 - 10 Gewichtsprozent) wie z.B. Holz, Kunststoff, Gummi, Textilien, Betonreste o.ä. beinhalten. Die vorgenannte Menge an Metallschrott reduziert sich somit entsprechend. Die Fremdanteile und Störstoffe fallen in loser Form, als Anhaftungen bzw. im Verbund Metall/Fremdanteil o. Störstoff an. Die anfallenden Kosten für die Separierung und ordnungsgemäße Entsorgung der Fremdanteile und Störstoffe sind in den Handlingskosten zu berücksichtigen. - Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Aug 25
2026-0439: Vermarktung / Vergütung und Verwertung von Metallschrott (AVV 200140 und 170407)
Anlieferung des Metallschrottes: Die Anlieferung der vorgenannten Metallschrottmengen erfolgt durch die AG in unterschiedlichen Absetz- und Abrollcontainern. Zudem werden auch komplette Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer sowie Umleerbehälter, Unterflur- /Halbunterflurbehälter o.ä. Metallbehältnisse zur Verwertung/Verschrottung angeliefert. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen. Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein. Die Anlieferungen erfolgen von Montag bis Freitag von 7.00 - 16.00 Uhr, an Samstagen von 7.00 bis 12.00 Uhr. Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN den gesammelten Metallschrott zu überstellen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter seitens der AN zu benennen. Anmerkung: Die AN muss über eine Anlage/Übernahmestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt. Zur Bestimmung der entsprechenden Entfernung ist das Tool https://www.luftlinie.org/ zu verwenden. Auf der Anlage, wie auch auf der Übernahmestelle, muss die Möglichkeit bestehen den in den unterschiedlichen Containern angelieferten Metallschrott unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Ebenso müssen die zur Verwertung angelieferten Stahlabsetz- und Stahlabrollcontainer unverzüglich auf dem Gelände der Anlage/Übernahmestelle abgestellt werden können. Dieses gilt auch für alle sonstigen seitens der AG angelieferten Metallbehältnisse. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Metallschrottabfälle sind auf der amtlich geeichten Waage der Anlage bzw. Übernahmestelle zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins ist beim Rücktransport dem Fahrer der AG auszuhändigen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übernahmestelle, - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage oder Übernahmestelle, - Bezeichnung der Abfallart mit AVV-Nr. 170407 / 200140, - Herkunft der angelieferten Abfallart (z.B. Recyclinghof, Umlade), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Die auf der Waage erfassten Gewichte gelten als Grundlage für die monatlichen Gutschriften/Rechnungen. Die zu verwertenden Mengen an Metallschrott stellen sich im Leistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2028 (24 Monate) wie folgt dar: - AVV 170407 - Gewerblicher Bereich: ca. 1.000 t - AVV 200140 Recyclinghöfe der WBD-AöR, Sperrgutabfuhr, Umlade DU-Hochfeld / RZ DU-Nord, innerbetriebliche Anfallstellen ca. 3.600 t Die Mengenangaben dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, welche für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Konditionen. Der angelieferte Metallschrott kann Mengen an Fremdanteilen und Störstoffen (ca. 8 - 10 Gewichtsprozent) wie z.B. Holz, Kunststoff, Gummi, Textilien, Betonreste o.ä. beinhalten. Die vorgenannte Menge an Metallschrott reduziert sich somit entsprechend. Die Fremdanteile und Störstoffe fallen in loser Form, als Anhaftungen bzw. im Verbund Metall/Fremdanteil o. Störstoff an. Die anfallenden Kosten für die Separierung und ordnungsgemäße Entsorgung der Fremdanteile und Störstoffe sind in den Handlingskosten zu berücksichtigen. - Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöRDuisburgDeadline: Aug 18
2026-0450 Behandlung/ Verwertung von Altreifen (AVV 160103)
Art der Leistung Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf ihren Recyclinghöfen Altreifen (AVV 160103), die dort von Kunden abgegeben werden. Die Altreifen werden in gesonderten Containern gesammelt und in unregelmäßigen Abständen durch eigene Fahrzeuge zu einem Altreifenverwerter transportiert. Dieser soll anschließend die Altreifen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Behandlung / Verwertung zuführen. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Tagen von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr. Die Fahrzeuge der AG liefern die zu übernehmenden Altreifen hauptsächlich in Abrollcontainern (Großvolumencontainer ca. 47 m3) an. Die Anlieferungen stammen von den nachstehend genannten 4 Recyclinghöfen der AG: - RH DU-Nord - Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg - RH DU-Mitte - Vygenstraße 6, 47053 Duisburg - RH DU-Süd - Kaiserswerther Str. 210-212, 47259 Duisburg - RH DU-West - Schauenstr. 40, 47228 Duisburg Hinweis: In Ausnahmefällen stammen die gesammelten Altreifen auch aus dem gewerblichen Bereich. Dann werden diese auch in Absetzcontainern der Größen 7 - 10 cbm angeliefert. Die Ausschreibung bezieht sich auf einen Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate). Ferner ist eine einseitige Vertragsverlängerungsoption um 12 Monate (01.01.2028 - 31.12.2028) für die AG zu berücksichtigen. Umfang der Leistung Behandlung/Verwertung bzw. Entsorgung der angelieferten Altreifen. Das Gesamtgewicht der o. g. Reifen im Hauptleistungszeitraum beträgt ca. 650 t. Die zu bearbeitenden Mengen an Altreifen AVV-Nr. 160103 teilen sich im Hauptleistungszeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2027 (12 Monate) wie folgt auf: Reifenart: - ca. 92 % PKW-Reifen (ca. 600 t) - ca. 8 % Klein-LKW / LKW Reifen (ca. 50 t) Der Anteil der vorgenannten Reifen, welche mit Felgen angeliefert werden, liegt bei etwa ? 10 %. Gelegentlich können einige Motorradreifen, Mofareifen und sehr selten Fahrradreifen in den Containern enthalten sein. Dieser Anteil liegt bei etwa 1 - 2 % der Gesamtmenge. Diese Reifen sind ebenfalls ordnungsgemäß zu behandeln/verwerten bzw. zu entsorgen. Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Hinzu kommen die jahreszeitlichen Mengenschwankungen. Änderungen in der Mengenangabe im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der angebotenen Kondition. Anlieferung der Altreifen: Die Anlieferung erfolgt durch die AG. Die zu übernehmenden Altreifen werden in mischbefüllten Containern angeliefert. Diese können sämtliche anfallenden Reifenarten beinhalten. Die Anlieferungen erfolgen sowohl im Containerzug wie auch in Einzelcontaineranlieferungen. Vornehmlich werden die Altreifen in Großvolumencontainern (Abrollcontainer ca. 47 m3) angeliefert. Hinweis: An einem Tag können auch mehrere Anlieferungen erfolgen, ebenso erfolgen über mehrere Tage keinerlei Anlieferungen. Die AN muss über eine Anlage/Übergabestelle verfügen, die in der Umgebung von Duisburg, max. 25 km Entfernung (Luftlinie), vom zentralen Betriebshof DU-Hochfeld, Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg, liegt. Zur Gewährleistung einer problemlosen Anlieferung muss eine ungehinderte/barrierefreie An-/Abfahrt zur Anlage bzw. zur Übergabestelle vorhanden sein. Darüber hinaus muss auf dem Gelände der Anlage bzw. Übergabestelle ausreichend Platz für die erforderlichen Rangiervorgänge, insbesondere für die Containerzüge, vorhanden sein. Die Anlieferungen zur Anlage bzw. Übergabestelle erfolgen zu den folgend genannten Zeiten: Montag - Freitag: 07.00 - 16.30 Uhr Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr Innerhalb dieser Zeiträume muss für die AG die Möglichkeit bestehen, der AN die gesammelten Altreifen zu überstellen. Es sind ein zentraler Ansprechpartner sowie ein Vertreter nebst deren Kontaktdaten seitens der AN zu benennen. Auf der Anlage, wie auch auf der Übergabestelle, muss die Möglichkeit bestehen die angelieferten Abfälle unverzüglich abzukippen. Eine "Zwischenlagerung" der angelieferten und befüllten Container ist nicht möglich. Alle der im Auftrage der AG eingehenden Altreifen sind mit Gewichtsangabe (Verwiegung auf einer amtlich geeichten Waage) zu erfassen. Dieses ist mittels Wiegeschein zu dokumentieren. Eine Durchschrift/Kopie des Wiegescheins einer jeden Anlieferung ist der monatlichen Rechnung beizufügen. Auf dem Wiegeschein müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Datum und Uhrzeit der Anlieferung an der Anlage/Übergabestelle), - Wiegeschein-Nr. - Amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, - Name/Bezeichnung und Anschrift der Anlage und Waage (falls abweichend), - Bezeichnung der Abfallart (Altreifen AVV-Nr. 160103), - Herkunft der angelieferten Altreifen (Name des Recyclinghofes), - Bruttogewicht, - Nettogewicht. Gewichtsangabe (ermittelt auf einer geeichten Waage). - Stadt Frankenberg/Sa.Frankenberg/Sa.Deadline: Aug 13
Produktion und Verteilung des Amtsblattes der Stadt Frankenberg/Sa. und ihren Ortsteilen
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Telefonnummer: +49 37206641112; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Name des Auftraggebers: Stadt Frankenberg/Sa.; Straße, Hausnummer: Markt 15; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und : Die Stadt Frankenberg/Sa. (ca. 14.083 Einwohner) schreibt die Produktion (Layout/Satz/Druck) sowie die Verteilung ihres Amtsblattes an alle Haushalte im Stadtgebiet neu aus. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der Auftrag umfasst die Erstellung und den Druck von mindestens 6 und höchstens 12 Ausgaben des Amtsblattes je Kalenderjahr. Derzeit erscheint das Amtsblatt durchschnittlich monatlich mit einem regulären redaktionellen Umfang von 13 bis 15 Seiten zzgl. Deckblatt (ohne Anzeigenteil). Herausgeber des Mitteilungsblattes „Amtsblatt der Stadt Frankenberg/Sa.“ ist die Stadt Frankenberg/Sa. Erscheinungsort ist Frankenberg/Sa. Alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. erhalten das Amtsblatt kostenlos zugestellt. Die Redaktion für das städtische Mitteilungsblatt (ohne Anzeigenteil) erfolgt durch die Stadtverwaltung, die presserechtliche Verantwortung liegt bei der Stadt Frankenberg/Sa. Der Anzeigenverkauf obliegt dem Bieter in eigener Regie. Der Anzeigenteil ist stets am Ende und getrennt vom amtlichen Teil des Mitteilungsblattes anzuordnen. Ziel der Ausschreibung ist eine Vergabe eines Komplettpakets an einen Dienstleister. Derzeit erscheint das Amtsblatt sowohl als Print- sowie als Web-Ausgabe. Die Redaktionsschlusstermine sind mit der Stadtverwaltung abzustimmen. Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. Die öffentliche Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).; Orte der Leistungserbringung: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Offizielle Bezeichnung: Stadt Frankenberg/Sa. und ihre Ortsteile; Postleitzahl: 09669; Ort: Frankenberg/Sa.; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Die Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt: LOS 1 – Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften und LOS 2 – Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. Produktion (LOS 1), unterteilt in o Arbeitspaket: Satz/Layout: - Satz, Layout und druckfertige Erstellung des Amtsblattes auf Grundlage der von der Stadt Frankenberg/Sa. bereitgestellten Texte (Word-Datei) sowie Bild- und Grafikdateien (z. B. JPG, PNG, PDF o.ä.) - Gestaltung des Deckblattes entsprechend den Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Beibehaltung der bisherigen äußeren Gestaltung des Amtsblattes unter Umsetzung der Corporate-Design-Vorgaben der Stadt Frankenberg/Sa. - Koordination und Herausgabe der Anzeigen - Fortlaufende Nummerierung sämtlicher Regel- und Sonderausgaben sowie Angabe des jeweiligen Erscheinungsdatums - Bereitstellung von Korrekturfahnen zur abschließenden Freigabe durch die Stadt Frankenberg/Sa. - Erstellung einer barrierefreien digitalen Fassung des Amtsblattes im PDF-Format mit klickbaren Hyperlinks zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Frankenberg/Sa. - Abstimmung der Redaktionsschlusstermine mit der Stadt Frankenberg/Sa. - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. - Kostenlose Bereitstellung der Druckdaten nach Erscheinen jeder Ausgabe an die Stadt Frankenberg/Sa.; die hierfür entstehenden Kosten sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. o Arbeitspaket: Drucken/Falzen/Heften: - Drucken des Amtsblattes in der jeweils erforderlichen Auflage und in entsprechender Druckqualität - Falzen und Heften der Druckerzeugnisse entsprechend den technischen Vorgaben (insbesondere Seitenumfang und Format) - Technische Herstellung des Amtsblattes gemäß den nachfolgenden Vorgaben: Merkmal Vorgabe Format DIN A4 Bindung Rückstichgeheftet Papierqualität 80 g/m², matt Farbe 4-farbig Druckverfahren Offsetdruck oder gleichwertiges Druckverfahren Auflage 7.600 Exemplare je Ausgabe - Mehrseiten werden gesondert in Rechnung gestellt; der Nettopreis je zusätzlicher Seite ist im Angebot gesondert auszuweisen. Mit dem Angebot ist ein Kurzkonzept einzureichen (maximal zwei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12). Darin ist darzustellen, wie der Produktionsablauf einschließlich der Abstimmung mit dem Auftraggeber, des Korrektur- und Freigabeverfahrens sowie der Einhaltung der vereinbarten Termine sichergestellt wird. Darüber hinaus sind die technische Umsetzung der Leistung, insbesondere das vorgesehene Druckverfahren, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Druckqualität sowie die Organisation der digitalen Bereitstellung (barrierefreie PDF-Fassung und Bereitstellung der Druckdaten), zu beschreiben. Das Kurzkonzept dient als Grundlage für die Bewertung des Qualitätskriteriums gemäß den Zuschlagskriterien. Verteilung und Zustellung (LOS 2): - Organisation und Durchführung der Verteilung des Amtsblattes im gesamten Stadtgebiet sowie in den Ortsteilen der Stadt Frankenberg/Sa., einschließlich der Bereitstellung von Exemplaren für interne und externe Verteilzwecke - Sicherstellung einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Zustellung des Amtsblattes an die vorgesehenen Haushalte - Erbringung eines geeigneten Zustellnachweises über die ordnungsgemäße Durchführung der Verteilung - Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Verteilung durch die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer; die Auftraggeberin stellt hierfür keine personenbezogenen Daten zur Verfügung Für Vertrieb und Verteilung ist der Anbieter verantwortlich. Die Amtsblätter müssen rechtzeitig am festgelegten Erscheinungstag, gemäß vereinbarter Redaktionsschlusstermine, an alle Haushalte mit Briefkasten innerhalb der Stadt Frankenberg/Sa. und der Ortsteile zugestellt werden. Die Kosten für die Zustellung trägt die Stadt Frankenberg/Sa. Es ist nicht gestattet, das Mitteilungsblatt als Beilage in eine andere Zeitung einzulegen oder mit anderen Publikationen zusammenzuheften oder Werbebeilagen in das Mitteilungsblatt einzulegen. Das Mitteilungsblatt kann jedoch zusammen mit einem Anzeigenblatt (eigenständig, nicht eingelegt) verteilt werden. In Reklamationsfällen hat der Bieter für zeitnahe Nachlieferung zu sorgen, soweit eine solche notwendig ist. 200 Auslegeexemplare sind vom Bieter am Erscheinungstag kostenfrei ins Rathaus zu liefern. Für Reklamationen hinsichtlich der Zustellung sind barrierefreie Kontaktdaten (Telefon, Mail, WhatsApp o.ä.) zu benennen, die täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar sind. Die Reklamationen sind durch den Bieter zu dokumentieren. Zusätzlich stellt der Bieter dem Auftraggeber quartalsweise eine Reklamationsstatistik zur Verfügung. Mit der Angebotsabgabe ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen und der Umgang mit Reklamationen gewährleistet wird (mittels einzureichenden Konzepts, max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Für die in zwei Losen ausgeschriebenen Leistungen kann ein Gesamtangebot für beide Lose oder ein Angebot für jeweils ein Los abgegeben werden. Für alle Lose gilt: Die angebotenen Preise sind grundsätzlich für die gesamte Vertragslaufzeit (inkl. optionaler einmaliger Verlängerung um ein Jahr) verbindlich. f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Los 1, Produktion – unterteilt in die Arbeitspakete Satz/Layout sowie Drucken/Falzen/Heften : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.; Los 2, Verteilung an alle Haushalte der Stadt Frankenberg/Sa. : Beginn: 01.01.2027; Ende: 31.12.2030; 4 Jahre (feste Laufzeit), beginnend ab dem 01. Januar 2027. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit einmalig um ein Jahr, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Jahresende. Werden die Leistungen nicht gemäß Leistungsbeschreibung erbracht, so steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 13.08.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 07.10.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Das Angebot inkl. aller einzureichender Unterlagen muss in Deutsch abgefasst sein, die Preise, die geforderten Angaben und Erklärungen beinhalten und unterschrieben sein, andernfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Die Angebote werden auf Vollständigkeit geprüft. Angebote, die die formalen Anforderungen nicht erfüllen und/oder die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen nicht oder nicht vollständig enthalten, können ausgeschlossen werden. Angebote, bei denen wertungsrelevante Unterlagen (z. B. Preisblatt/Leistungsverzeichnis/Konzepte) fehlen, werden ausgeschlossen. Die Nachforderung von eignungsrelevanten Unterlagen ist möglich. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. Der Auftraggeber behält sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, unter Einhaltung der Grund-sätze von Transparenz und der Gleichbehandlung vor, den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht und das Recht des Auftraggebers zur Nachforderung begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit des Angebotes. Hierfür bleibt allein der Bieter verantwortlich. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung, ob Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers durchgeführt wurden (Ausschlussgrund). Anschließend wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen: - Inhaltliche Prüfung der Unterlagen u. a. auf Widersprüchlichkeiten und Ausschlusssachverhalte. - Änderungen an den Unterlagen des Auftraggebers führen zum Angebotsausschluss. - Die Verwendung eigener AGBs stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. - Ggf. Prüfung der Angaben durch Forderung weiterer Nachweise und deren Prüfung. d) Eignungsprüfung – Einzureichende Unterlagen Folgende Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe zur Beurteilung der Eignung des Unternehmens vorzulegen: 1) ausgefülltes Angebotsformular und Preisblatt (Anlage 1) 2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen: Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage 2) 3) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 3).: Der Auftragnehmer verfügt über eine für die Ausführung der Leistung ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis anzufordern. 4) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates (Kopie, nicht älter als 1 Jahr). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist dies durch geeignete Unterlagen bzw. eine entsprechende Erklärung nachzuweisen. In diesem Fall ist die Abgabe des Angebotes unter Angabe der Steuernummer möglich. 5) Der Bieter hat seine fachliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen (Vorlage Anlage 4) nachzuweisen. Je angebotenem Los sind mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über in den letzten fünf Jahren erfolgreich erbrachte, vergleichbare Leistungen vorzulegen. Als vergleichbare Leistungen gelten: • Los 1: Satz, Layout und Druck eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts. • Los 2: Verteilung eines periodisch erscheinenden Amtsblattes oder eines vergleichbaren Printprodukts an Haushalte. Für jede Referenz sind mindestens folgende Angaben zu machen: • Auftraggeber (öffentlicher oder privater Auftraggeber; soweit möglich mit Ansprechpartner), • Leistungsgegenstand, • Leistungszeitraum, • Leistungsumfang (z. B. Auflagenhöhe bzw. Verteilgebiet), • Auftragsvolumen, soweit einer Offenlegung keine vertraglichen Verpflichtungen entgegenstehen. 6) Ausschließlich für Los 1: Kurzkonzept zur Darstellung des Produktionsablaufs einschließlich Abstimmung, Korrekturverfahren und Terminsicherheit sowie zur technischen Umsetzung der Leistung gemäß Ausführungen von Seite 3 (max. 2 A4-Seiten, Schriftgröße 12). 7) Ausschließlich für Los 2: Ein Zustell- und Reklamationskonzept (max. 3 Seiten, Schriftgröße 12). Es ist vom Bieter darzulegen, wie die zuverlässige und pünktliche Verteilung des Mitteilungsblattes an alle Haushalte in der Kernstadt sowie den Ortsteilen gewährleistet sowie mit Reklamationen umgegangen wird. 8) optional: Vertragsentwurf Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass er zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und leistungsfähig ist. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: nicht angegeben m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Druck und Verarbeitung
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