Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt TübingenTübingenTED
Tübingen, Universität, Innovationscampus Cyber Valley, 3. BA Totalunternehmerleistung Planen und Bauen eines Institutsgebäudes der Informatik
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus eines Verwaltungsgebäudes in Holzbau/Holzhybridbauweise für die Universität Tübingen, inkl. der zu beschaffenden Genehmigungen. Auf Grundlage der Vergabeunterlagen hat der Auftragnehmer alle Leistungen zu erbringen, die für die schlüsself...
Timber Construction, NON_RESIDENTIAL_BUILDING
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Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus eines Verwaltungsgebäudes in Holzbau/Holzhybridbauweise für die Universität Tübingen, inkl. der zu beschaffenden Genehmigungen. Auf Grundlage der Vergabeunterlagen hat der Auftragnehmer alle Leistungen zu erbringen, die für die schlüss...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Timber Construction
- Object:
- Hochschul- / Universitätsgebäude
Object classification
- Hochschul- / UniversitätsgebäudePrimary
Tender description
Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus eines Verwaltungsgebäudes in Holzbau/Holzhybridbauweise für die Universität Tübingen, inkl. der zu beschaffenden Genehmigungen. Auf Grundlage der Vergabeunterlagen hat der Auftragnehmer alle Leistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Errichtung erforderlich sind.
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Beschreibung: Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleistungen für die Herstellung des schlüsselfertigen Neubaus eines Verwaltungsgebäudes in Holzbau/Holzhybridbauweise für die Universität Tübingen, inkl. der zu beschaffenden Genehmigungen. Auf Grundlage der Vergabeunterlagen hat der Auftragnehmer alle Leistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Errichtung erforderlich sind. - Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt TübingenTübingen
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Der Auftrag umfasst Planungs- und Bauleistungen als Totalunternehmer zur schlüsselfertigen Errichtung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes der Stadtwerke Schwerte GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Planung, einschließlich aller erforderlichen Fachplanungen, sowie die schlüsselfertige Errichtung des Gebäudes nach den funktionalen und qualitativen Vorgaben des Auftraggebers. - Samtgemeinde LüheN/ADeadline: Jul 03
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Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt, unmittelbar auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelegenen Grundstück, Wittichweg 37, 55128 Mainz, den Neubau eines Studierendenwohnheims inklusive Stellplätze und Außenanlagen. Die Grundstücksfläche beträgt 3930 m², wovon 3738 m² als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen. Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau des Studierendenwohnheims an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Gesamtkosten der Kostengruppe 200 bis 700 dürfen einen Betrag von 30.000.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten, wobei hierin insbesondere auch die anteiligen Kosten für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs, die Gemeinschaftsflächen, die Möblierung, die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist), die Außenanlagen und Stellplätze enthalten sind. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Studierendenwohnheims in Mainz. Das Studierendenwohnheim soll 250 Individualwohnheimplätze für Studierende im Sinne der Ziffer 2.1.9.2. der VV Junges Wohnen mit eigener Nasszelle aufweisen. Dabei sind über die Anforderungen des § 51 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hinaus alle Appartements einschließlich der Gemeinschaftsflächen und -räume sowie der Erschließung barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2:2011-09 in Verbindung mit der Anlage 2 zur VV-TB-Rheinland-Pfalz zu gestalten. Hinsichtlich der Anzahl uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Appartements besteht eine Übereinkunft mit der kommunalen Bauaufsicht, wonach für diese der Bau von (nur) 8 bis 10 rollstuhlgerechten Appartements akzeptabel ist. Mit dem Studierendenwohnheim sind auch sämtliche Außenanlagen sowie KfZ- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zu realisieren. Mit der Johannes Gutenberg-Universität bzw. dem Land Rheinland-Pfalz besteht Einvernehmen darüber, bis zu 27 KfZ-Stellplätze über den Gesamtnachweis des Hochschulgeländes abzubilden. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richtet sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen. Vorliegend besteht auf dem zu bebauenden Grundstück Wittichweg 37, 55128 Mainz eine Bestandsbebauung, das sogenannte Gebäude 1183 (192 m²). Hierbei handelt es sich um ein Technikgebäude mit unterschiedlicher Nutzung. Insbesondere befinden sich in Gebäudeteilen in Betrieb befindliche notwendige Versorgungseinrichtungen inklusive Kabelschächte vor bzw. entlang des Gebäudes, welche während der Bauzeit in Betrieb bleiben und geschützt werden müssen. Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass ein Abriss der Bestandteile des Gebäudes 1183, in welchen sich technische Einrichtungen der umliegenden Liegenschaften befinden, nicht erforderlich wird. Die nichttechnischen Teile des Gebäudes 1183 sind von dem Auftragnehmer in das Gesamtkonzept zu integrieren, in der Nutzungsplanung mit zu berücksichtigen sowie die Fassaden dem Erscheinungsbild des Neubaus anzupassen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und dem Auftraggeber ist für das Vorhaben ein Erbbaurecht bestellt. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Bau des Studierendenwohnheims ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung öffentlich gefördert. Die Vorgaben der VV Junges Wohnen sind Bestandteil der Beauftragung. Neben der Grundförderung sollen nach jetzigem Wissens- und Planungsstand folgende Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden: Ziffer 4.3.1.2. VV Junges Wohnen: Einbau von Aufzügen; Ziffer 4.3.1.8. VV Junges Wohnen: Errichtung von überdachten Stellplätzen für Fahrräder; Ziffer 4.3.1.9. VV Junges Wohnen: Durchführung von Planungswettbewerben. Aufgrund der vorgenannten fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Auftragnehmer nach der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbes durchzuführen. Ziel ist die Vergabe der Architektenleistungen für die Planung der Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI sowie der Freianlagen gemäß § 39 HOAI (jeweils stufenweise Leistungsphasen 1 bis 5). Der Wettbewerb erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und umfasst die gesamte Planung des Wohnheims einschließlich der Freianlagen. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Vorbereitung und Durchführung des eingekapselten Planungswettbewerbs und die Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; Leistungsstufe 2: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 5 analog HOAI; 3. Leistungsstufe 3: Bauleistungen inkl. Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 6-8; Leistungsstufe 4: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 9 (Grundleistungen und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist). Der Auftraggeber beauftragt mit der Erteilung des Zuschlags zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftragnehmer als privater Auslober wird den Gewinner des Realisierungswettbewerbes mit den Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 HOAI anschließend beauftragen. Ziel ist die Inbetriebnahme zum Start des Sommersemesters 2030. - Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen RechtsMainz
(indikative Erstangebote) Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims in Mainz auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität
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Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Studierendenwohnheims in Mainz. Das Studierendenwohnheim soll 250 Individualwohnheimplätze für Studierende im Sinne der Ziffer 2.1.9.2. der VV Junges Wohnen mit eigener Nasszelle aufweisen. Dabei sind über die Anforderungen des § 51 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hinaus alle Appartements einschließlich der Gemeinschaftsflächen und -räume sowie der Erschließung barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2:2011-09 in Verbindung mit der Anlage 2 zur VV-TB-Rheinland-Pfalz zu gestalten. Hinsichtlich der Anzahl uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Appartements besteht eine Übereinkunft mit der kommunalen Bauaufsicht, wonach für diese der Bau von (nur) 8 bis 10 rollstuhlgerechten Appartements akzeptabel ist. Mit dem Studierendenwohnheim sind auch sämtliche Außenanlagen sowie KfZ- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zu realisieren. Mit der Johannes Gutenberg-Universität bzw. dem Land Rheinland-Pfalz besteht Einvernehmen darüber, bis zu 27 KfZ-Stellplätze über den Gesamtnachweis des Hochschulgeländes abzubilden. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richtet sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen. Vorliegend besteht auf dem zu bebauenden Grundstück Wittichweg 37, 55128 Mainz eine Bestandsbebauung, das sogenannte Gebäude 1183 (192 m²). Hierbei handelt es sich um ein Technikgebäude mit unterschiedlicher Nutzung. Insbesondere befinden sich in Gebäudeteilen in Betrieb befindliche notwendige Versorgungseinrichtungen inklusive Kabelschächte vor bzw. entlang des Gebäudes, welche während der Bauzeit in Betrieb bleiben und geschützt werden müssen. Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass ein Abriss der Bestandteile des Gebäudes 1183, in welchen sich technische Einrichtungen der umliegenden Liegenschaften befinden, nicht erforderlich wird. Die nichttechnischen Teile des Gebäudes 1183 sind von dem Auftragnehmer in das Gesamtkonzept zu integrieren, in der Nutzungsplanung mit zu berücksichtigen sowie die Fassaden dem Erscheinungsbild des Neubaus anzupassen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und dem Auftraggeber ist für das Vorhaben ein Erbbaurecht bestellt. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Bau des Studierendenwohnheims ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung öffentlich gefördert. Die Vorgaben der VV Junges Wohnen sind Bestandteil der Beauftragung. Neben der Grundförderung sollen nach jetzigem Wissens- und Planungsstand folgende Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden: Ziffer 4.3.1.2. VV Junges Wohnen: Einbau von Aufzügen; Ziffer 4.3.1.8. VV Junges Wohnen: Errichtung von überdachten Stellplätzen für Fahrräder; Ziffer 4.3.1.9. VV Junges Wohnen: Durchführung von Planungswettbewerben. Aufgrund der vorgenannten fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Auftragnehmer nach der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbes durchzuführen. 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Der Auftraggeber beauftragt mit der Erteilung des Zuschlags zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftragnehmer als privater Auslober wird den Gewinner des Realisierungswettbewerbes mit den Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 HOAI anschließend beauftragen. Ziel ist die Inbetriebnahme zum Start des Sommersemesters 2030. - HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlinDeadline: Aug 14
Generalübernehmerleistungen Projekt Walter-Friedrich-Straße 50-60 WFS
Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer auf Grundlage einer von der HOWOGE beigestellten Planung im Stadium einer Vor- und Genehmigungsplanung (Lph 4 gem. HOAI), für die eine Baugenehmigung vorliegt. Bestandteil der Leistungen des Generalübernehmers sind sowohl sämtliche zur vollständigen Errichtung der Wohnanlage erforderlichen hochbaulichen, fachtechnischen und garten- und landschaftsbaulichen Bauleistungen als auch sämtliche Planungsleistungen für die Objektplanung, die Technische Ausrüstung, die Tragwerksplanung und die Freianlagenplanung. Anzubieten ist die gesamte Planung in allen betroffenen Leistungsbildern einschließlich aller Gutachter- und Sachverständigenleistungen und die Herbeiführung aller notwendigen Genehmigungen sowie die schlüssel- und bezugsfertige Errichtung der Wohnanlage. Die Planung und Realisierung des Bauvorhabens muss in modularer bzw. elementierter Holz- bzw. Holzhybridbauweise erfolgen. Im Rahmen des Vergabeverfahrens ist durch die 4 ausgewählten Bieter u.a. eine architektonische Projektstudie, Energiekonzept und ein Brandschutzkonzept zu erstellen, die durch den Auftraggeber hinsichtlich ihrer Qualität bewertet wird. Für die Erstellung der Projektstudie gewährt die HOWOGE eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 7.500 Euro inkl. USt. Für die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.550,00 €/m² Wohnfläche (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des Generalübernehmers maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung dar, die für die zu vergebenden Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben Näheres enthält das Projektdatenblatt, das den Bewerbungsunterlagen beiliegt.
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