Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnTED
TU-Vergabe Neubau Förderschule Urbacher Weg
Zu realisieren ist ein qualitativ hochwertiger Neubau in Holzmodulbauweise von Unterrichtsräumen, einer Sporthalle mit Therapiebecken, Aula und Mensa. Nähere Informationen in Vergabeunterlagen der 2. Stufe des Verfahrens.
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Schule
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- SchulePrimary
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Zu realisieren ist ein qualitativ hochwertiger Neubau in Holzmodulbauweise von Unterrichtsräumen, einer Sporthalle mit Therapiebecken, Aula und Mensa. Nähere Informationen in Vergabeunterlagen der 2. Stufe des Verfahrens.
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6Stadt Oldenburg - TU-Vergabe Stadionneubau Oldenburg (Bekanntmachung über Auftragsvergabe)
Stadion Oldenburg GmbH & Co. KG, c/o Amt für Finanzen und ControllingOldenburgDie zur schlüsselfertigen Umsetzung des Bauvorhabens nunmehr erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sollen an einen Totalunternehmer vergeben werden. Vom zukünftigen Auftragnehmer sind grundsätzlich alle notwendigen Planungs-, Steuerungs-, Koordinations- und Bauleistungen, die zur schlüsselfertigen Realisierung des Stadionneubaus an der Maastrichter Straße (vergabegegenständliche Leistung) notwendig sind, zu erbringen. Das Stadion muss dabei insbesondere die Mindestanforderungen der DFL für Stadien der 2. Bundesliga, insbesondere die Vorgaben des Regelwerks für Stadien und Sicherheit ("Anhang VI") sowie den Medienrichtlinien ("Anhang XI") des Ligastatuts der DFL erfüllen. Weitere Informationen zu den verfahrensgegenständlichen Planungs- und Bauleistungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere Anlagen 12 und 13 zu entnehmen. Der Neubau des Stadions an der Maastrichter Straße in Oldenburg soll nach derzeitiger Planung ab Q2/2026 beginnen. Die Fertigstellung der Leistung soll voraussichtlich bis Q4/2028 erfolgen. Näheres ist dem als Anlage 14 beigefügten Rahmenterminplan zu entnehmen.Neubau GS Kirchhatten TU
Gemeinde HattenHattenDeadline: Sep 22Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Auftraggeber des Projekts ist die Gemeinde Hatten. Nach einer intensiven Vorberatung hat der Rat der Gemeinde Hatten in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, die Grundschule Kirchhatten neu zu errichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist der bauliche und funktionale Zustand der bestehenden Schule, die den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und ganztags geeigneten Grundschulbetrieb nur noch eingeschränkt gerecht wird. Insbesondere im Hinblick auf den künftig erforderlichen Ganztagsbetrieb besteht Anpassungsbedarf, dem mit dem Neubau Rechnung getragen werden soll. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, der bundesrechtlich geregelt ist und in Niedersachsen maßgeblich durch Ganztagsgrundschulen umgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für den Schulträger erhöhte Anforderungen an das Raumangebot, die Aufenthaltsqualität sowie an die Organisation von Bildung, Betreuung und Verpflegung. Die Maßnahme umfasst den Neubau (inkl. fester Möblierung gem. Ausstattungslisten) auf dem dem Bestand benachbarten ehemaligen Sportplatz, die notwendige Erschließung, die Pausenhofgestaltung sowie den Umzug von Möbeln aus dem Bestand in den Neubau. Maßnahmen an den Bestandsgebäuden sind nicht beinhaltet. Der Schulneubau umfasst eine Programmfläche von ca. 1.750 m² gemäß Raumprogramm der Phase 0. Hinzu kommen Nebenflächen mit einem Ansatz von bis zu 39 % der Programmfläche sowie Konstruktionsgrundflächen mit einem Ansatz von ca. 15 % der Programm- und Nebenflächen. Der Neubau ist als vollständiger Ersatzneubau vorgesehen und soll zeitgemäße Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltungsflächen sowie Gemeinschaftsflächen mit Essenseinnahmefläche und Küche enthalten. Das im Raumprogramm definierte Nutzungsspektrum umfasst insbesondere Bereiche für den allgemeinen Unterricht sowie den Fachunterricht einschließlich Kunst, Musik und Theater, Werken sowie Experimentieren, jeweils mit zugehörigen Sammlungs- und Nebenflächen. Ergänzend sind Funktions- und Gemeinschaftsflächen für den Ganztagsbetrieb sowie Lehrkräfte- und Verwaltungsbereiche vorgesehen. Im Zuge der Ausrichtung als ganztags geeignete Grundschule ist zudem ein Essensbereich mit Mensabetrieb Bestandteil des Raumprogramms; die Küche wird durch den Auftragnehmer für die spätere Einrichtung einer Aufwärm- oder Mischküche vorgerüstet. Bestandteil des Schulgebäudes ist darüber hinaus eine Pausen- und Mehrzweckhalle, die sowohl für den regulären Schulbetrieb als auch durch den Auftraggeber bzw. öffentlich im außerschulischen Betrieb genutzt werden soll. Mit dem Schulneubau sollen pädagogisch hochwertige, flexible Flächen für die Schulgemeinschaft geschaffen werden. Es wird ein architektonisch ansprechendes Gebäude erwartet, welches sich in die Umgebung des Standorts einfügt. Der Hauptzugang des neuen Schulgebäudes soll in Richtung Schulstraße angeordnet werden. Die Aula muss auch getrennt von außen zugänglich sowie im Innenbereich von den schulinternen Nutzungen abtrennbar sein, ohne die Flucht- und Rettungswege einzuschränken. Das für den Schulneubau vorgesehene Grundstück liegt nordöstlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grundschule Kirchhatten und weist eine Gesamtfläche von rund 14.000 m² auf (Plangebiet des Bebauungsplans 8a für Gemeinbedarf Sport/Schule). Als nutzbare Pausenhoffläche sind mindestens 2.200 m² zu gestalten. Die Lage des Grundstücks erfordert eine angemessene Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen sowie eine verträgliche Einbindung des Schulneubaus und der Außenanlagen in das bestehende Umfeld. Die Freianlagen umfassen unter anderem den Schulhof mit Grün- und Bewegungsflächen, Kfz- und Fahrradstellplätze sowie alle betriebsrelevanten Zu-, Umfahrten und Aufstellflächen einschließlich sportlicher Nutzungen. Für die Umsetzung werden Fördermittel des Landes Niedersachsen für die Ganztagsgestaltung angestrebt. Die vorhandene Bestandsschule kann während der gesamten Bauzeit weiter betrieben werden. Die Herstellung von Ausweich- oder Interimsflächen ist nicht erforderlich. Bei der Baustellenlogistik ist zu beachten, dass der Schulbetrieb nicht eingeschränkt wird; es sind besonders geräuscharme Maschinen und Geräte einzusetzen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Planung und Errichtung eines anforderungskonformen Schulgebäudes einschließlich der zugehörigen Freianlagen auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken für Planung und Ausführung übertragen; er dient dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner. Neben den Planungs- und Bauleistungen umfasst der Leistungsumfang die Koordination und Durchführung eines Grobumzugs sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren. Für die terminliche Abwicklung sind verbindliche Meilensteine bis zur Übergabe des Gebäudes einschließlich Grobumzug bis zum 14.05.2029 sowie der Fertigstellung der Außenanlagen bis spätestens 29.08.2029 einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die funktionale Leistungsbeschreibungen (15 - VOB/A EU - ANG) verwiesen. Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Baufeld sowie dessen Umgebung eigenverantwortlich in Au genschein zu nehmen und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Ein Termin zur Besichtigung nichtöffentlicher Bereiche wird auf Anfrage über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform vereinbart. Die Bewerber werden gebeten in der Anfrage einen Ansprechpartner mit Angabe der Telefonnummer zu benennen.Generalplanung Neubau einer Förderschule Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Wittingen im Landkreis Gifhorn
SchulsanierungsGmbH des Landkreises GifhornGifhornDeadline: Aug 31Der Landkreis Gifhorn plant den Neubau einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Wittingen. Planung, Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme soll durch den Auftraggeber erfolgen. Gemäß Bedarfsplanung soll die Schule zunächst 1-zügig geplant werden, jedoch die Möglichkeit einer 2-zügigen Erweiterbarkeit berücksichtigen. Mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung wurde ein externes Planungsbüro beauftragt. Die Brutto-Grundfläche (BGF) für den Neubau beträgt insgesamt ca. 6.676 m². Die geschätzten Investitionskosten belaufen sich auf ca. 37,78 Mio. EUR brutto. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (Anlage 5) wurden ergebnisoffen verschiedene Beschaffungsvarianten untersucht. Das Baugrundstück befindet sich an der Straße Am Kleinbahnhof in 29378 Wittingen und umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 13.826 m². Gemäß der Gebäudekonzeption gliedert sich das Schulgebäude in mehrere Funktionsbereiche, darunter einen Gemeinschaftsbereich, Fachunterrichtsräume (FUR I und FUR II), allgemeine Unterrichtsräume (AUR), eine Sporthalle, einen Therapiebereich mit Trainingswohnung sowie einen Verwaltungsbereich im Obergeschoss. Die Bruttogrundfläche des Schulgebäudes beträgt ca. 5.939 m². Darüber hinaus sind Erweiterungsflächen für zusätzliche Unterrichtsräume vorgesehen, um die 2-zügige Erweiterbarkeit sicherzustellen. Die Außenanlagen umfassen u. a. Pausenhöfe, eine Außensportfläche (ca. 1.300 m²), eine Spielfläche sowie Parkplatz- und Vorfahrtsflächen von ca. 5.000 m² mit insgesamt 88 Stellplätzen. Hinsichtlich der erforderlichen Außenanlagen sind die besonderen Anforderungen einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung zu berücksichtigen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Bedarfsplanung sowie der Machbarkeitsstudie.Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Objektplanungsleistungen für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnDeadline: Aug 10Die Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 1 bis 8 für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Tragwerksplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.Gemeinde Eschelbronn - Vergabe von Planungsleistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn
Gemeinde EschelbronnEschelbronnDie Gemeinde Eschelbronn ist Eigentümerin der Kultur- und Sporthalle, welche Mitte der 1970er-Jahre geplant und errichtet wurde. Später wurde auf der Südostseite ein Anbau mit Vereinsraum sowie Besucher-WC-Anlagen ergänzt. Die Halle wird sowohl für den Sportbetrieb als auch für Veranstaltungen genutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde das Dach der Halle saniert. Aufgrund des mittlerweile fortgeschrittenen Alters des Gebäudes und des erkennbaren Sanierungsbedarfs beauftragte die Gemeinde Eschelbronn im Jahr 2025 die Erstellung eines Sanierungsgutachtens durch ein Architekturbüro. Vor dem Hintergrund veränderter Nutzungsanforderungen umfasste dieses Gutachten auch die Untersuchung von Erweiterungsmöglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Zuschauereinrichtungen wie eine Tribüne, ein Foyer, einen Bewirtungsbereich sowie zusätzliche WC-Anlagen. Die Kosten für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Halle wurden im Gutachten (siehe Auszug hierzu, Anlage 2) auf insgesamt 10.390.000,00 EUR brutto (KG 200-400 sowie 600-700) geschätzt. Vor dem Hintergrund dieser erheblichen Investitionskosten wurde ergänzend die Errichtung eines Neubaus vergleichbarer Größe untersucht. Die hierfür prognostizierten Kosten belaufen sich einschließlich des Abbruchs des Bestandsgebäudes nach der Kostenschätzung des Architekturbüros (siehe Auszug Sanierungsgutachten, Anlage 2) auf 11.845.000,00 EUR brutto. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen stellt der Neubau aus Sicht der Gemeinde die wirtschaftlichere Lösung dar. Der Gemeinderat hat sich daher für den Neubau einer Kultur- und Sporthalle ausgesprochen. Ziel der Gemeinde ist es, die prognostizierten Kosten möglichst nicht zu überschreiten; zugleich besteht Offenheit gegen-über wirtschaftlichen und pragmatischen Optimierungsvorschlägen der Bieter. Der Neubau soll auf dem bestehenden Schotterparkplatz (Schloßstraße 25, 74927 Eschelbronn) der Kultur- und Sporthalle errichtet werden. Dabei sind insbesondere die räumliche Nähe zur Grundschule "Schlosswiesenschule" sowie zu den Vereinsheimen des Turn- und Tennisvereins zu berücksichtigen. Der Abriss der bestehenden Halle ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus vorgesehen. Die vorhandenen Bäume im Umfeld sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Auf dem Gelände der bestehenden Kultur- und Sporthalle ist künftig die Herstellung eines Festparkplatzes vorgesehen. Für den Neubau ist eine Pfahlgründung geplant; derzeit wird von einer Gründungstiefe von etwa 6 Metern ausgegangen. Der bestehende Schotterparkplatz wird seit 1974 in seiner heutigen Funktion genutzt. Auf dem bestehenden Schotterparkplatz verläuft eine Wärmeleitung zwischen der bestehenden Kultur- und Sporthalle und der Grundschule. Diese ist während der Bauphase umzulegen bzw. zu berücksichtigen. Für den Neubau beabsichtigt die Gemeinde, einen Architekten zu beauftragen, der gemeinsam mit einem Team aus Fachplanern die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch bestmögliche Lösung für die Umsetzung des Vorhabens entwickelt und realisiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i. V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die Besonderen Leistungen (LPH 7 und 8) für den Neubau der Kultur- und Sporthalle Eschelbronn. Überdies sind nach Bedarf des Auftraggebers Besondere Leistungen in o.g. Leistungsbildern zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Objektplanung sowie die TGA-Fachplanungsleistungen (HLS und Elektro) werden parallel in zwei separaten Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben.Vergabe Rahmenvertrag für Winterdienstleistungen für LVR-Förderschulen
LVR-Fachbereich Zentraler Einkauf und DienstleistungenKölnLosweise Vergabe eines Rahmenvertrages von Winterdienstleistung für diverse LVR-Förderschulen.
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