Stadt Karlsruhe HauptamtTED
Winterdienstleistungen für Anliegerverpflichtungen und Bushaltestellen in Karlsruhe, 12 Lose
Durchführung von Winterdienstleistungen an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken und Bushaltestellen in Karlsruhe im Rahmen der städtischen Anliegerverpflichtung. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die Vertragslaufzeit umfasst zwei Saisons (01.11.2026 bis 31.03.2028) mit zwei optionalen Verlängerungsperioden bis maximal 31.03.2030.
Road Winter Service
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Durchführung von Winterdienstleistungen an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken und Bushaltestellen in Karlsruhe im Rahmen der städtischen Anliegerverpflichtung. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die Vertragslaufzeit umfasst zwei Saisons (01.11.2026 bis 31.03.2028) mit zwei optionalen Verlängerungsperioden bis maximal 31.03.2030.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Karlsruhe Hauptamt
- Published:
- April 19, 2026
- Deadline:
- May 18, 2026
- Topic:
- Road Winter Service
Tender description
Durchführung von Winterdienstleistungen an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken und Bushaltestellen in Karlsruhe im Rahmen der städtischen Anliegerverpflichtung. Die Vergabe erfolgt in 12 Losen. Die Vertragslaufzeit umfasst zwei Saisons (01.11.2026 bis 31.03.2028) mit zwei optionalen Verlängerungsperioden bis maximal 31.03.2030.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Documents and attachments
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Related tenders
9- Stadt Karlsruhe HauptamtDeadline: May 18
Winterdienstleistungen für Anlieger und Bushaltestellen
Winterdienstleistungen an Straßenübergängen, Gehwegen, Brücken und Bushaltestellen in Karlsruhe. Vertragslaufzeit: zwei Winterdienstsaisons (01.11.2026–31.03.2027 und 01.11.2027–31.03.2028), automatische Verlängerung bis maximal 31.03.2030, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt. - Stadt Karlsruhe Hauptamt
Winterdienstleistungen im Rahmen der Anliegerverpflichtung sowie Bushaltestellen in 12 Losen
Los 12 - Bushaltestellen West - Stadt Karlsruhe HauptamtDeadline: Jun 11
Durchführung von Winterdienstleistungen des Hauptradwegenetzes der Stadt Karlsruhe
Durchführung von Winterdienstleistungen für das Hauptradwegenetz der Stadt Karlsruhe auf einer Gesamtlänge von ca. 230 km. Die Laufzeit umfasst drei Winterdienstperioden vom 01.11.2026 bis 31.03.2029. Der Vertrag verlängert sich bei Nichtkündigung zweimalig um jeweils eine weitere Periode bis maximal 31.03.2031. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jun 29
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergDeadline: Jun 29
Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergDeadline: Jun 29
Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Stadtverwaltung Geyer - BauamtDeadline: May 06
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst - BEW Berliner Energie und Wärme GmbHBerlinDeadline: Jul 06
REB, Los 4f: Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und Anschluss von 110 kV/ 10 kV/ 0,4 kV Kabeln zwischen den Primärkomponenten und Mittelspannungsanlagen, Projekt: Reuter Electrical Backbone (REB)
Im Rahmen des Kohleausstiegs bis 2030 in Berlin wird die Transformation des bestehenden Anlagenparks am Standort Reuter zum zukünftigen Anlagenpark schrittweise in mehreren Teilprojekten realisiert. Das Teilprojekt Reuter Electrical Backbone "REB" umfasst hierbei die Transformation des elektrischen Systems am Standort. Dies beinhaltet unter anderem die Planung eines 380/110/10kV-Umspannwerkes (in zwei Errichtungsphasen) inklusive der elektrischen Anbindung an die Übertragungs-/ Versorgungsnetze sowie die elektrische Anbindung der Teilprojekte und Bestandsanlagen. Die Umsetzung des Projektes REB wird im Rahmen von EU-weiten Ausschreibungen mittels 9 Losen realisiert: - Los 1 Bau (in Ausführung)* - Los 2 Elektrotechnik <= 10kV (in Ausführung)* - Los 3 a: Zwei 110/10,5/10,5kV-Transformatoren (in Ausführung)* - Los 4 a/b: 1x SF6-freie 110kV-GIS-Anlage (12 Felder) und 1x 380kV-GIS (2 Felder) [TED Nr.:471507-2025] - Los 4 c/d: Zwei 400/110kV-Netztransformatoren (300 MVA) und zwei 110/22,5kV- Verteilungstransformatoren (125 MVA) [TED Nr.: 178149-2026] - Los 4 e: Planung, Lieferung und Verkabelung der Sekundärtechnik (u.a. zu Primärtechnik) [TED Nr.: 474497-2025] - Los 4 f: Planung, Lieferung, Montage, Prüfung und Anschluss von 110 kV/ 10 kV/ 0,4 kV Kabeln zwischen den Primärkomponenten und Mittelspannungsanlagen, [diese Bekanntmachung] *Bitte beachten: Los1, Los 2 und Los3a wurden bereits vergeben und sind in der Ausführung. Los 4f beinhaltet wesentlich folgende Lieferungen und Leistungen: a) Planungsdienstleistungen Ausführungsplanung auf Grundlage einer vorliegenden Entwurfsplanung für folgende Gewerke: Kabeltrassen, Erdung, Blitzschutz/Potentialausgleich sowie allgemeine elektrotechnische Installationen, z. B. Beleuchtung, Kraftsteckdosen etc. b) Haupt-Kabeltrassen Errichtung diverser Haupt-Kabeltrassen für 110 kV, 10 kV, Niederspannung sowie Steuerkabel auf oberirdischen Stahlkonstruktionen, z. B. Brücken, sowie in diversen unterirdischen Kanälen und Schachtbauwerken. Gesamtlänge: ca. 4.000 m, ca. 200 Formteile, über 250 Ausleger. c) 110-kV-Kabelsysteme Montageplanung, Lieferung und Montage von vier 110-kV-Kabelsystemen zur Anbindung diverser 110-kV-Anlagen und Betriebsmittel, einschließlich Herstellung von Endverschlüssen und Muffen, Dichtungen, Stützkonstruktionen, Kabelschellen sowie zugehörigen Dichtungen und Durchführungen bzw. Sekundärstahlbau: 2 x Anbindung REB-GIS 110/10,5/10,5-kV EB-Transformatoren, 80 MVA 2 x Anbindung REB-GIS 110/22-kV E-HWE-Transformatoren, 125 MVA 1 x Anbindepunkt B: REB-GIS Schaltfeld 26, SF26 – Stromnetz Berlin, 63 MVA 1 x Anbindepunkt B: REB-GIS Anfahrtransformatoren Reuter West, 63 MVA d) 10-kV- und Niederspannungskabelanbindungen Montageplanung, Lieferung und Montage diverser 10-kV- sowie weiterer Niederspannungs-Starkstromkabelanbindungen zwischen den Schaltanlagen im REB-Gebäude, z. B. MSSA, NSHV, EB-Transformatoren, und den Verbraucherschaltanlagen in den angrenzenden Bauwerken, z. B. RSHP, HZ1, HZ2 etc. e) Kabeltrassen und Kabelwege Lieferung und Montage von Kabeltrassen und Kabelwegen einschließlich Halterungen und Befestigungen in den definierten Kabelschächten sowie auf der RHS-Brücke. f) Außenbeleuchtung und Kraftsteckdosen g) Blitzschutz, Überspannungsschutz und Potentialausgleich h) Provisorischer Brandschutz i) Brandschottungen und Wandabschlüsse j) Kabeldichtungen und Durchführungen Alle Kabellieferumfänge verstehen sich einschließlich der Herstellung beidseitiger Kabelendverschlüsse sowie der Durchführung von Montageendkontrollen, einschließlich Spannungsprüfungen nach DIN EN. Die o.g. Lieferungen und Leistungen sind für die Phase 2 des Projektes REB vorgesehen. Die Realisierung der Phase 2 ist im Jahr 2028 – 2030 festgelegt.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 18. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Karlsruhe Hauptamt.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.