Stadt Bad OldesloeBad OldesloeTED
Treuhänderischer Sanierungsträger Stadt Bad Oldesloe "Traveinsel"
Gegenstand ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme 'Traveinsel' als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Oldesloe nach §§ 157, 160 BauGB im Sanierungsgebiet 'Traveinsel' im Städtebauförderungsprogramm 'Wachstum und nachhaltige Erneuerung' mit Bundes- und Landesfördermitteln.
Urban Planning
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Gegenstand ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme 'Traveinsel' als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Oldesloe nach §§ 157, 160 BauGB im Sanierungsgebiet 'Traveinsel' im Städtebauförderungsprogramm 'Wachstum und nachhaltige Erneuerung' mit Bundes- und Landesfördermitteln.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bad Oldesloe
- Published:
- June 08, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Urban Planning
Tender description
Gegenstand ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme 'Traveinsel' als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Oldesloe nach §§ 157, 160 BauGB im Sanierungsgebiet 'Traveinsel' im Städtebauförderungsprogramm 'Wachstum und nachhaltige Erneuerung' mit Bundes- und Landesfördermitteln.
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8- Stadt Bad OldesloeBad Oldesloe
Treuhänderischer Sanierungsträger Stadt Bad Oldesloe "Traveinsel"
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Traveinsel“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Bad Oldesloe im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Traveinsel“ im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. - Stadt Bad OldesloeBad Oldesloe
Treuhänderischer Sanierungsträger Stadt Bad Oldesloe "Traveinsel"
Treuhänderischer Sanierungsträger für die Stadt Bad Oldesloe im Sanierungsgebiet 'Traveinsel'. - Gemeinde AhrensbökAhrensbök
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in den durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Bürgerhaus", "Ahrensbök West" und "Rettungszentrum" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt". - Gemeinde AhrensbökAhrensbökDeadline: Jul 09
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in den durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebieten "Bürgerhaus", "Ahrensbök West" und "Rettungszentrum" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt". - Gemeinde AhrensbökAhrensbökDeadline: Jul 09
Sanierungsträger Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge"
Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme 'Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge' als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Ahrensbök gemäß §§ 157, 160 BauGB in den Sanierungsgebieten 'Bürgerhaus', 'Ahrensbök West' und 'Rettungszentrum' im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 'Sozialer Zusammenhalt'. - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und VertragsmanagementKönigs WusterhausenDeadline: Aug 04
Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter
Hintergrund ist folgender: Im Rahmen der künftigen Stadtentwicklung besteht unter anderem für den Innenstadtbereich ein erhöhter Handlungsbedarf, da sich die Ausbildung eines funktionsstarken Stadtzentrums aufgrund der Nähe zu Berlin sowie der städtebaulichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit schwierig gestaltete. Darüber hinaus wurden mit der Errichtung des A 10-Centers anhaltende Beeinträchtigungen für den innerstädtischen Einzelhandel geschaffen, welche eine Qualifizierung der innerstädtischen Funktionen nachhaltig erschweren. Zielstellung ist es, die Innenstadt von Königs Wusterhausen als Mittelzentrum in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zu qualifizieren und weiter zu stärken. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der innerstädtischen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnfunktionen, die Qualifizierung der Wege- und Verkehrsbeziehung sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums. Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Gebietsbeauftragter. Der Gebietsbeauftragter soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Maßnahmengebiets anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen: - Prozesssteuerungsaufgaben - Organisation und Abstimmungen - Finanzierungs- und Fördermittelbewirtschaftung - Förderverfahren, Berichtserstattung, Vorbereitung der Förderanträge, Zwischenabrechnung, Abschluss der Gesamtmaßnahmen - Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen sowie Beratungstätigkeit - Öffentlichkeitsarbeit Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen je Aufwandstunde. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Die Laufzeit ist derzeit geplant für die Dauer von 2 Jahren vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 sowie der Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2031. - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenDeadline: Aug 04
Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter
Hintergrund ist folgender: Im Rahmen der künftigen Stadtentwicklung besteht unter anderem für den Innenstadtbereich ein erhöhter Handlungsbedarf, da sich die Ausbildung eines funktionsstarken Stadtzentrums aufgrund der Nähe zu Berlin sowie der städtebaulichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit schwierig gestaltete. Darüber hinaus wurden mit der Errichtung des A 10-Centers anhaltende Beeinträchtigungen für den innerstädtischen Einzelhandel geschaffen, welche eine Qualifizierung der innerstädtischen Funktionen nachhaltig erschweren. Zielstellung ist es, die Innenstadt von Königs Wusterhausen als Mittelzentrum in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zu qualifizieren und weiter zu stärken. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der innerstädtischen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnfunktionen, die Qualifizierung der Wege- und Verkehrsbeziehung sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums. Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Gebietsbeauftragter. Der Gebietsbeauftragter soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Maßnahmengebiets anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen: - Prozesssteuerungsaufgaben - Organisation und Abstimmungen - Finanzierungs- und Fördermittelbewirtschaftung - Förderverfahren, Berichtserstattung, Vorbereitung der Förderanträge, Zwischenabrechnung, Abschluss der Gesamtmaßnahmen - Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen sowie Beratungstätigkeit - Öffentlichkeitsarbeit Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen je Aufwandstunde. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Die Laufzeit ist derzeit geplant für die Dauer von 2 Jahren vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 sowie der Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2031. - Stadt WolgastWolgast
Erstangebotsabgabe, Stadt Wolgast, Beauftragung als treuhändischer Sanierungsträger nach § 157 BauGB
Es sind unter anderem die folgenden Leistungen zu erbringen: 1. Allgemeine Leistungen zur praktischen Umsetzung des Sanierungsverfahrens - Die übertragenen Aufgaben nach § 157 Abs. 1 BauGB sind im eigenen Namen für Rechnung der Stadt Wolgast als Treuhänder zu erfüllen - Aufstellung, Fortschreibung und Kontrolle der Kosten- und Finanzierungsübersicht entsprechend der Rechts- und Verwaltungsvorschriften - Erstellung von Abrechnungen und Zwischenberechnungen über die Verwendung der öffentlichen Mittel; - Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB - Jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Aufgaben, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel - Vergabemanagement: Ausschreibung und Vergabe der für die Durchführung und Umsetzung der Sanierung notwendigen Planungs- (z.B. Gutachten, Freiraumplanung etc.) und Bauleistungen - Abrechnung der Einzelmaßnahmen und der Gesamtmaßnahme - Verhandlung mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - Erstellung und Überwachung des Zeitmanagements, inkl. Konzeptionelle Anpassung der Maßnahmen an das Zeitmanagement, auch bei Veränderungen - Dokumentation und Information der Gesamtmaßnahme und Einzelmaßnahmen - Jährliche Erstellung von Tätigkeits- und Sachstandsberichten - Vorbereitung von Maßnahmeplänen und Städtebauförderungsanträgen - Fördermittelmanagement: Vorbereitung und Antragstellung für die Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung, Begleitinformation, Monitoring); - Rechtliche Unterstützung bei der Gesamtmaßnahme im Rahmen der Nebenpflichten des Tätigkeitsbilds eines treuhänderischen Sanierungsträgers 2. Vorbereitung, Unterstützung und Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit - Informieren der Öffentlichkeit und städtischen Gremien über im Verfahren befindliche städtebauliche Rahmenplanungen/ Entwicklungskonzepte etc.; - Informieren der betroffenen Bürger/Mieter/Betriebe über die Vorbereitung und Abwicklung von Ordnungsmaßnahmen, Freimachung von Grundstücken für die Neuordnung; - Informieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum - Infomieren der Öffentlichkeit und Gremien über Vorbereitung und Abwicklung der Errichtung oder Änderung von Gemeinbedarfs. Und Folgeeinrichtungen - Organisation/Mitarbeit/Unterstützung bei der Planung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen - Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung 3. Im Rahmen des Sanierungsverfahrens anfallende Aufgaben in und für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Unterstützung und Vorbereitung von Vorlagen und Anlagen für städtische und sonstige Arbeitsgruppen und Ausschüsse - Erarbeitung, Vorbereitung von Vorlagen und Mitarbeit in und von sonstigen Arbeitsgruppen und Ausschüssen sowie den entsprechenden regelmäßig vor Ort stattfindenden Sitzungen - Organisation und Durchführung eines Sanierungsrates, Bildung und Verwaltung eines Verfügungsfonds inkl. Erstellung der Regularien - Protokollierung von Sitzungen, Terminen etc. 4. Vorbereitende Maßnahmen - Entwicklung, Begleitung und Durchführung aus den Gutachten entwickelter Maßnahmen 5. Ordnungsmaßnahmen - Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sofern die Stadt die Baumaßnahme eigenständig durchführt, erfolgt eine finanztechnische Begleitung der Maßnahme 6. Abwicklung - Führung eines Treuhandkontos und Verwaltung des Treuhandvermögens gemäß § 160 BauGB - Nach Abschluss der Sanierung: Erstellung des Verwendungsnachweises nach Maßgabe der dann geltenden Richtlinien - Erstellung einer Dokumentation über die Sanierungsmaßnahmen 7. Allgemeine Pflichten - Der Sanierungsträger (Auftragnehmer) hat sicherzustellen, dass er für den Auftraggeber während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Ein bedarfsgerechtes Erscheinen des Sanierungsträgers vor Ort ist sicherzustellen - Der Auftragnehmer führt den vertragsrelevanten Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Er erstellt die projektbezogenen Organigramme. Durch Anfertigen eines Zwischen sowie Jahrestätigkeitsberichtes (folglich 2x jährlich) unterrichtet er den Auftraggeber regelmäßig über den Bearbeitungsstand. Am Ende des Bearbeitungszeitraums erstellt der Auftragnehmer eine Abschlussdokumentation. Die Berichte sind in analoger Form (mind. E-fach und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen) Die Beauftragung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und qualifikationsbezogen. In dem Stundensatz sind alle personenbezogenen Kosten (z.B. Büro- und IT Ausstattung, Reise- und Fahrtkosten usw.) sowie Nebenkosten mit einzukalkulieren. Soweit Sachmittel für Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit o.ä. erforderlich sind, werden diese auf Nachweis gesondert vergütet. Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Die personenbezogene und tätigkeitsbezogene Abrechnung erfolgt quartalsweise. Alle mit dem Grunderwerb im Sanierungsgebiet verbundenen Tätigkeiten übernimmt die Stadt Wolgast selbst. Hinweis: Von den Bietern eingebrachte AGB oder andere von den Vergabeunterlagen abweichende Vertragsbedingungen werden nicht akzeptiert und damit nicht Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Aufgaben im Sinne der § 157ff. BauGB zu übertragen. Soweit die Bewerber weitere Leistungen für die Erreichung der Ziele für erforderlich halten, ist dies unverzüglich mitzuteilen
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