Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes ElbtalDresden
Transparenzbekanntmachung - Vergebener Auftrag
Aushub Baugrube (203 m³), Steinsatz als Böschungssicherung (119 m²), Fußsteinreihe richten (52 m), Buhne herstellen (5 Stk.), Wurzelstock einbauen (5 Stk.) am Gewässer Polenz in Neustadt (Teichweg, 01844). Ausführung: 01.06.2026 - 30.09.2026.
Hydraulic Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal
- Published:
- June 07, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Hydraulic Engineering
- Object:
- Hochwasserschutz / Deich
Object classification
- Hochwasserschutz / DeichPrimary
Tender description
Aushub Baugrube (203 m³), Steinsatz als Böschungssicherung (119 m²), Fußsteinreihe richten (52 m), Buhne herstellen (5 Stk.), Wurzelstock einbauen (5 Stk.) am Gewässer Polenz in Neustadt (Teichweg, 01844). Ausführung: 01.06.2026 - 30.09.2026.
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4Transparenzbekanntmachung
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes ElbtalDresden1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung; Vergabenummer: 6.221.1151.005; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: nein 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Oberes Elbtal; Straße, Hausnummer: Am Viertelacker 14; PLZ: 01259; Ort: Dresden; Land: Deutschland; Telefon: +49 351402880; Fax: +49 35140288190; E-Mail: [email protected] 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Polenz in Hohnstein, Gewässerinstandsetzung - Tief-, Wasser- und Landschaftsbauarbeiten 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Gewässer Polenz; PLZ: 01848; Ort: Hohnstein; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 45246000-3; Art und voraussichtlicher : - Aushub Baugrube 130m³ - Wasserbausteine liefern 134t - Steinsatz als Fußsteinreihe errichten 36m - Steinsatz als Fußsteinreihe richten 58m - Buhne herstellen 5 Stk. - Wurzelstock einbauen 2 Stk. 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 17.08.2026 - 30.09.2026 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht bereits fest. Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich.; Sonstiges: Wir bitten von Teilnahmeanfragen abzusehen. Die Auswahl geeigneter Bieter ist bereits abgeschlossen.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 02.12.2026 9. Dokumente: - Wasserbau,Landschaftsbau/ Außenanlagen,ErdbauRetentionsbodenfilteranlage (Bekanntmachung über vergebenen Auftrag)
InfraStruktur Neuss AöRNeussDer neu zu errichtende Retentionsbodenfilter (RBF) besitzt eine Gesamtfilterfläche in einer Größe von ca. 1.700 m2. Das Retentionsvolumen ergibt sich bei der geplanten Einstauhöhe von 1,25 m zu ca. 2.500 m3. Zur Erzielung des Retentionsvolumens ist das Becken in Hochlage zu erstellen. Längs des Norfbaches muss ein Damm errichtet werden. Die Dammkrone wurde auf 40,00 m NHN festgelegt. Sie liegt dann rd. 0,30 bis 0,50 m über der heutigen Geländeoberkante im Süden des Beckenstandortes und rd. 1,70 m über der heutigen Geländeoberkante im Norden des Beckenstandortes. Im Süden des Beckenstandortes wird aus Platzgründen anstatt einer Böschung auf gesamter Beckenlänge eine in Ortbeton herzustellende Stützmauer errichtet. Aufgrund in Teilen der Gründungssohle des Beckens nicht ausreichend standfester Untergrundverhältnisse wird eine Bodenverbesserung mit in den Untergrund einzufräsendem Mischbinder vorgenommen. Der gesamte Retentionsbodenfilter wird mit einer Kunststoff-Dichtungsbahn (d = 2 mm) gegen den Untergrund abgedichtet. Wegen der hohen Anforderung an die dauerhafte Beständigkeit der Abdichtung und der potenziellen Gefahren der Durchwurzelung und der Durchdringung durch Tiergänge wird die Kunststoff-Dichtungsbahn gewählt. Die Dichtungsbahn wird mindestens bis über den maximalen Wasserspiegel im RBF hochgezogen und in einem umlaufenden Graben gegen Abrutschen gesichert. Zum Schutz der Dichtungsbahn wird sowohl unterseitig als auch oberseitig ein Schutzvlies verlegt. Ein zusätzliches Geogitter verhindert das Abrutschen der Oberbodenböschungen.Im Bereich von Bauwerken wird die Dichtungsbahn über Klemmschienen an der Bauwerkswand befestigt. Dort, wo Rohre die Dichtungsbahn durchdringen, werden diese in PE-HD ausgeführt, sodass ein Mauerkragen umlaufend angeschweißt werden kann, an den dann wiederum die Dichtungsbahn angeschweißt wird. Als Filtersubstrat sind Sande 0/2 mit einer steilen Körnungslinie und begrenztem Fein- und Grobanteil vorzusehen. Zudem wird der Filtersand entsprechend dem Retentionsbodenfilterhandbuch mit einem Carbonatgehalt von > 20% versehen. Falls der natürliche Carbonatgehalt zu gering ist, wird Carbonat zugegeben. Das eingebaute Filtersubstrat muss filterstabil zum Dränkörper sein und darf beim Einbau nicht verdichtet werden. Die Höhe des Filteraufbaus beträgt 0,75 m. Oberhalb des Filteraufbaus wird eine 5 cm starke Carbonatdeckschicht angeordnet. Die Oberkante des Filters liegt auf einer Höhe von 38,25 mNN und damit etwa 1,0 m unter der heutigen Geländeoberkante (38,50-39,50 mNN) am Standort des Retentionsbodenfilters. Das Filterablaufbauwerk wird am Ende des Retentionsbodenfilters angeordnet, von dort erfolgt die Ableitung in den Norfbach. Ab einem Wasserstand von 36,88 m NHN im Norfbach (entspricht etwa einem HQ1) verhindert eine Rückstauklappe am Auslauf des Ablaufkanals in den Norfbach einen Rückstau in das Filterablaufbauwerks. Registriert zugleich die im Norfbach vorgesehene Höhenstandsmessung einen Wasserstand von > HQ1 wird zudem ein Absperrschieber im Nachschacht des Filterablaufbauwerkes vor dem Ablaufkanal geschlossen. Die Filterablaufmenge wird jetzt einem seitlich angeordneten Hochwasserpumpwerk (HWPW) zugeleitet und von hier mittels einer Pumpe in das Gewässer übergepumpt. Retentionsbodenfilterbecken benötigen eine kontrollierte Entlastung des Retentionsraumes nach Vollfüllung über einen Filterbeckenüberlauf (FÜ). Um eine gleichmäßige Durchströmung des Retentionsraumes zu gewährleisten wird der Filterbeckenüberlauf am unteren Ende des Filterbeckens in Richtung Gewässer angeordnet. Der Filterbeckenüberlauf wird als befestigte Dammscharte ausgebildet. Der Filterbeckenüberlauf ist aufgrund der "Hochlage" hochwasserfrei. Das Zulaufbauwerk wird als offenes Zulaufgerinne mit seitlicher Anströmung ausgeführt. Zur gleichmäßigen Beschickung des Bodenfilters wird eine mit Wasserbaupflaster befestigte offene Verteilerrinne auf gesamter Beckenlänge vorgesehen. Als Filtervegetation für Bodenfilter wird ein Schilfbewuchs (Phragmites communis) vorgesehen. Dieser war nicht Gegenstand der Ausschreibung. Ebenfalls war die Technische Ausrüstung nicht Gegenstand der Ausschreibung.Vergebener Auftrag: KKE 240
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, VOB-SubmissionsstelleDeadline: May 18Vergebener Auftrag: KKE 240Vergebener Auftrag
Gemeindeverwaltung Dreiheide1. Allgemeine Informationen: Titel: Vergebener Auftrag 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Gemeindeverwaltung Dreiheide; Straße, Hausnummer: Schulstraße 4; PLZ: 04860; Ort: Dreiheide OT Süptitz; Land: Deutschland; Telefon: +49 3421-72170; Fax: +49 3421-721733; E-Mail: [email protected]; Internet-Adresse: https://www.dreiheide.de 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A; Vergabenummer: 2024/03-503a_GD 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 45112700-2, 45112700; Art und : Neubau Kinderkrippe durch Anbau an bestehende KiTa, 04860 Dreiheide / OT Süptitz "Los 503a Außenanlagen - Vegetation" 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: KiTa "Kinderparadies" Süptitz; Straße, Hausnummer: Hölzchenweg 9; PLZ: 04860; Ort: Dreiheide / OT Süptitz; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: ab 15.09.2026 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: Bauunternehmung EZEL Torgau GmbH; Straße, Hausnummer: Am Gewerbepark 22; PLZ: 04860; Ort: Dreiheide OT Süptitz; Land: Deutschland; E-Mail: [email protected] 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 28.06.2026 Landschaftsbau/ Außenanlagen
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