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Tragwerksplanung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der Ausschreibung waren die Planungsleistungen der Tragwerksplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfs...
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- Gemeinde Eppelborn
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- August 25, 2026
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Gegenstand der Ausschreibung waren die Planungsleistungen der Tragwerksplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die in Anlage 1 beschrieben Aufteilung in Stufe 1 (Grundstufe) und Stufe 2 bezieht sich nicht auf die Tragwerksplanung.
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9Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gemeinde EppelbornEppelbornGegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gemeinde EppelbornEppelbornGegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen . Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).Erweiterung und Sanierung Rathaus in Fronreute, Tragwerksplanung
Gemeinde FronreuteFronreuteDeadline: Sep 25Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Tragwerksplanung (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses in Fronreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-6) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.Erweiterung und Sanierung Rathaus in Fronreute: Tragwerksplanung
Gemeinde FronreuteFronreuteDie Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Tragwerksplanung (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für die Erweiterung und Sanierung des Rathauses in Fronreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-6) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.Gemeinde Havixbeck - Energetische Sanierung der Doppelturnhalle an der Anne-Frank-Gesamtschule - Tragwerksplanung
Gemeinde Havixbeck - Der BürgermeisterHavixbeckDie Gemeinde Havixbeck plant eine energetische Sanierung der Doppelturnhalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck. Der Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen für die Fachplanung Trag-werksplanung. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: • Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Ingenieurvertrag sieht eine stufenweise Beauftragung vor.VG Selters - Sanierung und Erweiterung "Verbandsgemeindeverwaltung 3.0" Selters, Los 3: Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI
Verbandsgemeinde SeltersSelters (Westerwald)Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m Anlage 14 HOAI in den Leistungsphasen 1-6. Die Baukosten (netto) für die Sanierung und Erweiterung des Verwaltungsgebäudes werden erwartet: KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion: 4.276.000 EUR; KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen: 2.087.000 EUR; KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 148.000 EUR; KG 420 Wärmeversorgungsanlagen: 319.000 EUR; KG 430 Raumlufttechnische Anlagen: 333.000 EUR; KG 440 Elektrische Anlagen: 641.000 EUR; KG 450 Kommunikationsanlagen: 171.000 EUR; KG 460 Förderanlagen: 81.000 EUR; KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen: 72.000 EUR; KG 480 Gebäudeautomation: 219.000 EUR; KG 490 Sonstige Maßnahmen (Rückbau/Abbruch): 103.000 EUR. Gesamtkosten 6.363.000 EUR. Eine stufenweise Beauftragung ist beabsichtigt: Fest beauftragt werden als erste Leistungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 in Bezug auf die Gebäudesanierung nebst vertiefter Kostenberechnung/Wirtschaftlichkeitsberechnung. Weitere Leistungsstufen können beauftragt werden wie folgt: Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4, Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9, hinsichtlich der Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 und 6. Entscheidet sich der AG nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau, sind die Leistungsphasen 1 und 2 für diesen zu wiederholen. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt wie zuvor. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils folgenden Stufe besteht nicht. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI in den Leistungsphasen 1-9; Los 2 - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung HLS und Elektro nach § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9; Los 3 - Leistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 1-6. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag losweise oder losübergreifend zu erteilen. Es besteht die Möglichkeit, einen konditionierten Nachlass für den Fall anzubieten, dass sämtliche Lose gemeinsam zugesprochen werden. Leistungszeit: Ausführungsbeginn: ab Q1/2027 Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag.Gemeinde Dümmer - Umbau und Sanierung der Kita Seepferdchen
Gemeinde Pampow über Amt StralendorfStralendorfDeadline: Oct 01Die Gemeinde Dümmer beabsichtigt aufgrund demografischer Veränderungen und bestehender baulicher und brandschutztechnischer Mängel den Umbau und die Sanierung der bestehenden Kindertagesstätte „Seepferdchen“. Derzeit werden alle drei Geschosse des Vorderhauses, ein Teil des hofseitigen Gebäudes und der neue Verbinder von der KITA genutzt. Ein weiterer Teil des hofseitigen Gebäudes wird durch die Gemeinde genutzt. Diese Nutzung soll zukünftig entfallen und der Gebäudeanteil dann der KITA zugeordnet werden. Die geplante Kindertagesstätte ist für die Betreuung von 55 Kindern ausgelegt. Die Zusammenstellung der einzelnen Bereiche stellt sich dabei wie folgt dar: - 10 Krippenkinder - 45 Kindergartenkinder, davon jeweils 3 Gruppen mit je 15 Kindern Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 - 4, Leistungsphase 5-6 optional (Stufenvertrag). Die Beauftragung der Stufe 1 (LPH 1-4) erfolgt sofort, die Beauftragung der Stufe 2 (LPH 5-6) erfolgt nach Bewilligung von Fördermitteln. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDeadline: Nov 11Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung Grundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Fachplanung Tragwerksplanung Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Finkenbergschule in Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Anbau einschl. Kellergeschoss - (Eingeschossiger) Neubau / Erweiterung zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs - Energetische Sanierung + Umbau Bestandsgebäude + Herstellung Barrierefreiheit im Bestand / Brandschutzsanierung Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung TWP erbracht. Eine Machbarkeitsstudie des Architekten zur Untersuchung verschiedener Varianten liegt vor. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung Besondere Leistungen: - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Bewehrungsabnahme - Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle - Holzbau / Holzverbindungen - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Holzbau - Prüfen der Ausführungs- und Montagepläne der ausführenden Firmen im Holzbau / Fertigteilbau - Im Bestand sollen lediglich Umbaumaßnahmen im Innenbereich erfolgen. Ein statisch relevanter Eingriff in die vorhandene Bausubstanz / das Tragwerk ist nicht vorgesehen. Ggf. erforderliche Teilleistungen zur Beratung der beschriebenen Maßnahmen sollen nach Aufwand erbracht und über Stundensätze honoriert werden. Die Beauftragung ist entsprechend der BereitstellEnergetische Sanierung der Doppelturnhalle an der AFG in Havixbeck - Tragwerksplanung
Gemeinde Havixbeck - Der BürgermeisterHavixbeckDeadline: Sep 10Die Gemeinde Havixbeck plant eine energetische Sanierung der Doppelturnhalle an der Anne-Frank-Gesamtschule in Havixbeck. Der Auftrag umfasst freiberufliche Leistungen für die Fachplanung Trag-werksplanung. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: • Fachplanung Tragwerksplanung Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Ingenieurvertrag sieht eine stufenweise Beauftragung vor.
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