Kurverwaltung SellinOstseebad Sellin
Strandkorbvermietung Südstrand Sellin 2027-2029
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenverantwortlichen Betrieb einer gewerblichen Strandkorbvermietung am Südstrand des Ostseebades Sellin im Bereich zwischen den Strandaufgängen 6 und 11. Der Konzessionsnehmer erhält das Recht, innerhalb des vom Konzessionsgeber festgelegten Bereiches eine gewerbliche Strandkorbvermietung auf eigene Rechnung und eigenes wirtschaftliches Risiko zu betreiben. Der Konzessionsnehmer stellt die für den Betrieb erforderlichen Strandkörbe auf eigene Kosten zur Verfügung, organisiert und betreibt die Vermietung selbstständig und erzielt die Einnahmen unmittelbar aus der Vermietung an die Strandkorbgäste. Das wirtschaftliche Betriebsrisiko liegt beim Konzessionsnehmer. Der Konzessionsgeber garantiert insbesondere keinen bestimmten Umsatz, keine bestimmte Auslastung und keine bestimmte Anzahl von Vermietungen. Die Konzession wird als Dienstleistungskonzession vergeben. Die Gegenleistung des Konzessionsnehmers besteht insbesondere in dem Recht zur wirtschaftlichen Verwertung der Strandkorbvermietung gegen Zahlung des vereinbarten Nutzungsentgeltes. Der Konzessionsvertrag wird für den Zeitraum 15.03.2027 bis 31.10.2029 geschlossen. Die Strandkorbvermietung darf in jeder Saison ausschließlich im Zeitraum 15.03. bis einschließlich 31.10. betrieben werden. Als Hauptsaison im Sinne dieser Vergabe gilt der Zeitraum vom 01.06. bis einschließlich 30.09. eines jeden Vertragsjahres. Während der Hauptsaison sind mindestens 150 Strandkörbe im ausgeschriebenen Bereich aufzustellen und zur Vermietung vorzuhalten. Außerhalb der Hauptsaison kann die Anzahl der Strandkörbe entsprechend den betrieblichen Erfordernissen reduziert werden. Die konkrete Aufstellung ist mit dem Konzessionsgeber abzustimmen.