Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach behinderte KindMünchenTED
TNW Sanierung Cluster M
Die Stiftung Aktion Sonnenschein betreibt im Anwesen Heiglhofstraße 63, 81377 München einen Montessori-Integrations-Kindergarten, eine Inklusive Montessori-Schule sowie eine Heilpädagogische Tagesstätte (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung). Die Trägerschaft für die vorgenannte Schule obliegt der Stiftung Aktion Sonnenschein, für die a...
Construction Project Management
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach behinderte Kind
- Published:
- August 02, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
- Topic:
- Construction Project Management
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Die Stiftung Aktion Sonnenschein betreibt im Anwesen Heiglhofstraße 63, 81377 München einen Montessori-Integrations-Kindergarten, eine Inklusive Montessori-Schule sowie eine Heilpädagogische Tagesstätte (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung). Die Trägerschaft für die vorgenannte Schule obliegt der Stiftung Aktion Sonnenschein, für die anderen beiden Einrichtungen ist Trägerin die Aktion Sonnenschein Tagesstätten-gGmbH. Die Heilpädagogische Tagesstätte (HpT) ist im zu sanierenden "Cluster M" untergebracht. In der HpT wird Schulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die ihnen zustehende heilpädagogische Förderung angeboten. Sie werden hier schulergänzend und -begleitend betreut und nach einem auf das einzelne Kind, bzw. auf den einzelnen Jugendlichen ausgerichteten Plan intensiv pädagogisch therapeutisch gefördert und gefordert. Der Bauteil M besteht aus UG, EG und einem OG. Im EG und OG sind jeweils 3 Gruppenräume der HPT und Nebenräume (Fachdiensträume, Büro, Toiletten usw.) untergebracht. Weiterhin sind im Cluster M (in der ehemaligen Hausmeisterwohnung der Schule) Büro für die Verwaltung der Stiftung Aktion Sonnenschein untergebracht. Die gesamte Gebäudeinfrastruktur (Heizung, Strom, Wasserver- und -entsorgung, IT-Infrastruktur usw.) ist zentral organisiert und unterscheidet nicht zwischen den Einrichtungen oder den unterschiedlichen rechtlichen Trägern. Wie alle anderen Bauteile des Anwesens, ist der Bauteil M jedoch eigenständig positioniert und bildet in gewissen Umfang einen eigenen Baukörper, der durch Flure mit den anderen Baukörpern verbunden ist und somit eine gebäudetechnische Einheit bildet. Das Gebäude wurde Ende der 1980er Jahre errichtet. Das Dach bedarf einer grundlegenden Sanierung. Außerdem ist durch den Abriss der unmittelbar an das Gebäude angrenzenden Nachbarbebauung ein Teil der Fassade neu zu gestalten. Die Elektrik entspricht nicht mehr dem aktuellen technischen Stand. Aufgrund der Erfahrungen bei Arbeiten an der Sanitärrohinstallation in den Bauteilen A und B ist davon auszugehen, dass auch im Cluster M die Sanitärrohinstallation altersbedingt dem Ende ihrer gewöhnlichen Nutzungsdauer entgegengeht. Eine Kernsanierung erscheint daher die sinnvollste und wirtschaftlichste Vorgehensweise. Das etwaige Urheberrecht des planenden Architekten darf nicht berührt werden. Im Zuge der Sanierung ist zu prüfen, ob die baulichen Gegebenheiten im Gebäudeinneren die Unterbringung von jeweils 4 HpT-Gruppen auf jedem Stockwerk ermöglichen. Die Hausmeisterwohnung würde dann ggf. aufgelöst werden. Während der Sanierungsarbeiten erfolgt voraussichtlich eine Auslagerung der HpT-Gruppen in temporäre Bauten auf dem Gelände. Vorrangig sollen die Arbeiten nach Möglichkeit innerhalb der Ferienzeit durchgeführt werden. Eine grobe Kostenprognose über die Fläche von 1.100 NUF beläuft sich auf rund 9 -10 Mio. EUR brutto (KGR 200-700, Kostenstand 2026, davon Dachsanierung ca. 2,0 Mio EUR brutto). Mit vorliegendem Verfahren werden die Projektsteuerungsleistungen nach HAV-KOM vergeben. Es werden außerdem (optionale) Besondere Leistungen vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen. Die Leistungen werden stufenweise abgerufen und vergeben. Die Beauftragung weiterer Stufen setzt außerdem eine gesicherte Förderung/Finanzierung voraus. Weitere Verfahrensunterlagen werden über die Plattform zur Verfügung gestellt.
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Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen des Leistungsbildes der Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag in den Leistungsstufen 1 bis 5. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS, Fassung 2023) detailliert bestimmt. Als Besondere Leistung wird die Mitwirkung bei der Fördermittelbeantragung und -abrechnung, sowie die Unterstützung bei der Durchführung der Vergabeverfahren beauftragt, soweit diese über die in den ZVB-PS hinterlegten Leistungen hinausgehen. Zudem die Mitwirkung bei den energetischen Nachweisen sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung und die Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall wird zunächst die Leistungsstufe 1 - Projektvorbereitung - beauftragt. Über die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt.TNW HLS Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS mit Badewassertechnik (Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 u. 8) gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristTNW ARCH Stadtwerke Waldkirchen Sanierung des Karoli-Badeparks Waldkirchen
Stadtwerke WaldkirchenWaldkirchenDeadline: Aug 11Die Stadtwerke Waldkirchen, ein Eigenbetrieb der Stadt Waldkirchen, beabsichtigen die umfassende Sanierung des Karoli Badeparks am Standort VdK-Heim-Straße 3 in 94065 Waldkirchen. Der Karoli Badepark stellt eine bedeutende Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtung der Region dar und wird sowohl von der Bevölkerung als auch von Schulen, Vereinen und Gästen intensiv genutzt. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Sicherung eines wirtschaftlichen, energieeffizienten und zukunftsfähigen Badebetriebes. Das Gesamtprojekt gliedert sich in zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen. Der erste Projektabschnitt umfasst die technische und energetische Sanierung des Hallenbades und wird im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Der zweite Projektabschnitt beinhaltet die Modernisierung des Hallenbadbereiches mit Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität und wird über die Richtlinie zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE) gefördert. Die beiden Fördermaßnahmen sind über den gesamten Projektverlauf finanziell und bei der Abrechnung eindeutig voneinander zu trennen. Sämtliche Planungs-, Vergabe-, Bau- und Abrechnungsleistungen sind den jeweiligen Förderbereichen eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu dokumentieren. Dies gilt insbesondere für Leistungen einzelner Auftragnehmer, sofern diese Arbeiten für beide Fördermaßnahmen erbringen. Eine förderrechtlich nachvollziehbare Kosten- und Leistungszuordnung ist während der gesamten Projektlaufzeit sicherzustellen. Der Schwerpunkt der Gesamtmaßnahme liegt auf der technischen und energetischen Erneuerung des Hallenbades. Ziel ist keine vollständige Neuerrichtung des Badeparks, sondern die nachhaltige Modernisierung der technischen Infrastruktur unter weitestgehender Einbindung der bestehenden Gebäudestrukturen. Das im Jahr 2006 errichtete Mediterraneum bleibt grundsätzlich bestehen und wird an die erneuerte technische Infrastruktur angepasst. Das Restaurant sowie die Umkleidebereiche sollen möglichst unverändert erhalten bleiben und lediglich insoweit angepasst werden, wie dies aus technischen, funktionalen oder baurechtlichen Gründen erforderlich wird. Die Maßnahme umfasst umfangreiche Eingriffe in die technische Gebäudeausrüstung einschließlich der Wasseraufbereitung, Wärmeversorgung, Lüftungs- und Klimatechnik, Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie der Gebäudeautomation. Im Mittelpunkt stehen die Erhöhung der Energieeffizienz, die Verbesserung der Betriebssicherheit sowie die langfristige Sicherstellung eines wirtschaftlichen Anlagenbetriebes. Besondere Bedeutung kommt der Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) zu. Dieses ist Bestandteil des steuerlichen Querverbundes zwischen dem Karoli Badepark, der Eishalle sowie der Sparte Strom der Stadtwerke Waldkirchen. Der steuerliche Querverbund ist vor, während und nach der Durchführung der Gesamtmaßnahme uneingeschränkt zu erhalten. Sämtliche Planungs- und Ausführungsentscheidungen sind so zu treffen, dass die Voraussetzungen für den Fortbestand des steuerlichen Querverbundes jederzeit gewährleistet bleiben. Ein wesentliches Projektziel ist die möglichst frühzeitige Wiederaufnahme des Badebetriebes. Daher ist bereits in der Planungsphase ein Bauablauf zu entwickeln, der eine abschnittsweise Inbetriebnahme ermöglicht. Insbesondere sollen das Mediterraneum sowie die technisch an das Hallenbad angebundenen Außenbecken des Freibades nach Abschluss der hierfür erforderlichen Arbeiten möglichst frühzeitig wieder genutzt werden können, auch wenn weitere Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme noch andauern. Aufgrund der EFRE-Förderung bestehen besondere Anforderungen an Terminsteuerung, Dokumentation und Nachweisführung. Die Maßnahmen des ersten Förderabschnittes sind entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers vollständig umzusetzen und spätestens im Jahr 2029 schlusszurechnen. Die Einhaltung sämtlicher förderrechtlicher Anforderungen stellt eine wesentliche Rahmenbedingung des Gesamtprojektes dar. Beauftragt werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 beauftragt. Über die Beauftragung weiterer Leistungsphasen entscheidet der Auftraggeber entsprechend dem Projektfortschritt (stufenweise Beauftragung). Als Besondere Leistungen werden vergeben: - Energetische Nachweise sowie Zuarbeit zum Energieoptimierungsgutachten gemäß Anforderungen der EFRE-Förderung - Zuarbeit zur Erstellung der notwendigen Unterlagen und Berechnungen für beihilferechtliche Bewertungen - Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung (für EFRE und RÖFE) - Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung inklusive Verwendungsnachweis (für EFRE und RÖFE) - Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristTNW ARCH Antoniushaus gGmbH Sanierung der Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDeadline: Sep 22Die Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.
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- The submission deadline is 31. August 2026.
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- The contracting authority is Stiftung Aktion Sonnenschein - Hilfe für das mehrfach behinderte Kind.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.