Stadt Thun - Amt für StadtliegenschaftenThun
Thun, KK Thun - Schadausaal Sanierung Inneneinrichtung - 379.2 Bühnenscheinwerfer
Im Rahmen der Sanierung der Inneneinrichtung des Kultur- und Kongresszentrums (KK) Thun erfolgt der Ersatz der Bühnenscheinwerfer (BKP 379.2). Die bühnentechnischen Einrichtungen werden an den aktuellen technischen Bedarf angepasst. Die Umsetzung ist für die Sommerpause 2026 geplant.
Lighting
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Im Rahmen der Sanierung der Inneneinrichtung des Kultur- und Kongresszentrums (KK) Thun erfolgt der Ersatz der Bühnenscheinwerfer (BKP 379.2). Die bühnentechnischen Einrichtungen werden an den aktuellen technischen Bedarf angepasst. Die Umsetzung ist für die Sommerpause 2026 geplant.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Thun - Amt für Stadtliegenschaften
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- May 25, 2026
- Topic:
- Lighting
Tender description
Im Rahmen der Sanierung der Inneneinrichtung des Kultur- und Kongresszentrums (KK) Thun erfolgt der Ersatz der Bühnenscheinwerfer (BKP 379.2). Die bühnentechnischen Einrichtungen werden an den aktuellen technischen Bedarf angepasst. Die Umsetzung ist für die Sommerpause 2026 geplant.
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10- Stadt Thun - Amt für StadtliegenschaftenThunDeadline: Apr 16
Thun, OS Buchholz, Teilsanierung, BKP 250 Sanitäranlagen
Teilsanierung der OS Buchholz, Bostudenstrasse 12-16, 3604 Thun (BKP 250). Die Massnahmen umfassen die Sanierung der Sanitärhauptverteilung, WC-Anlagen, Duschen und Garderoben, die Umsetzung hindernisfreier Massnahmen sowie die Reorganisation der Büroräume für Sekretariat und Schulleitung. Die Bauarbeiten sind in Etappen für den Zeitraum von Juli 2026 bis August 2027 geplant. - Gemeinde Wettswil am Albis - Bau und InfrastrukturWettswil am AlbisDeadline: Jun 21
Sanierung Langächerstrasse und Neubau Werkleitungen
Strassenbau:Die Langächerstrasse befindet sich in einem baulich schlechten Zustand und bedarf im Rahmen der kontinuierlichen Ausführung von Werterhaltungsmassnahmen an den Gemeindestrassen, einer umfassenden Sanierung. Die Sanierung umfasst einen Komplettersatz des Asphaltbelages in der Fahrbahn und im Gehweg (exkl. Fundation), den Ersatz der Randabschlüsse sowie die Neubauten der Strassenentwässerung. Die Lage der Strasse bleibt dabei weitestgehend unverändert, das Quer- und Längsgefälle wird wo nötig angepasst und örtlich optimiert. Die Anpassungen an die privaten Zufahrten sind auf kurzer Distanz geplant. Die bestehende Beleuchtung ist zudem veraltet und wird durch zeitgemässe LED-Leuchten ersetzt. Trinkwasser:Ersatz der Trinkwasserhauptleitung und der Hausanschlüsse im Projektperimeter.- Hauptleitung FZM DN 125/150 mm, L= ca. 460 m1- Hausanschlüsse PE 50/63 mm, L= ca. 105 m1Kanalisation:Vorbereitung Abtrennung Regenabwasser vom Mischabwasser.- Meteorabwasserleitung (HPP DN 315 mm, L= ca. 5.0 m1) und 3 Kontrollschächte.Strom (EKZ/Beleuchtung):Ersatz und Ausbau der Strom-Trasse. Siehe auch Projektplan der EKZ in der Beilage. Die Vergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Gesamtkredit im Rahmen der Urnenabstimmung vom 27. September 2026. Mit der Einreichung eines Angebots entsteht weder ein Anspruch auf die Vergabe der Leistungen noch auf eine Entschädigung durch die Bauherrschaft. - Deadline: Apr 27
Sanierung und Umnutzung des Kurhauses zur Integration der Gemeindeverwaltung
Die Gemeinde Dobel beabsichtigt, das bestehende Kurhaus umfassend zu sanieren und zu einem mo-dernen Verwaltungssitz umzubauen. Hintergrund hierfür sind erhebliche bauliche und technische Män-gel sowie unzureichende räumliche Kapazitäten im derzeitigen Rathaus. Eine Bedarfsanalyse sowie eine Machbarkeitsstudie der Weindel Architekten bestätigten sowohl die Realisierbarkeit als auch die Not-wendigkeit des Vorhabens. Der Gemeinderat fasste daraufhin im Jahr 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projekts. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines leistungsfähigen, zukunftsfähigen und barrierefreien Verwal-tungsstandorts, der zentrale Verwaltungsfunktionen im Kurhaus bündelt und zugleich eine umfassende Modernisierung des Gebäudes ermöglicht. Dies umfasst die technische Erneuerung, die Sanierung des Kursaals einschließlich der WC-Anlagen und der Küche sowie die Einrichtung einer neuen Tourist-Information mit direktem Zugang für Bürgerinnen und Bürger. Der bestehende Bauzustand macht eine Kernsanierung des gesamten Gebäudes erforderlich. Dazu ge-hören unter anderem die Erneuerung von Fenstern, Bodenbelägen, Haustechnik und Elektroinstallatio-nen sowie die Sanierung des Kursaals mitsamt Bühne, Küche und Sanitärbereichen. Zusätzlich müssen vorhandene Feuchtigkeitsschäden behoben und die Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs si-chergestellt werden. Der Umbau beinhaltet darüber hinaus die funktionale Neustrukturierung der Ge-schosse zur Verwaltungsnutzung sowie die Schaffung geeigneter Besprechungs-, Sozial- und Servicebe-reiche. Die Gesamtinvestition beträgt nach aktueller Schätzung rund 5,2 Millionen Euro brutto. Die Vergaben der Planungsleistungen erfolgen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, das die Berei-che Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz umfasst und derzeit bereits läuft. Der Zeitplan sieht vor, die Vergabeschritte bis Juli 2026 abzuschließen. Der Planungsstart ist demnach für August 2026 vorgesehen. Anschließend ist eine Bauzeit von zwölf bis achtzehn Monaten geplant. Ein Meilenstein-Terminplan folgt in der zweiten Stufe. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage „Information – Punkt 1: Kurzbeschreibung des Projekts“. - Markt Dießen am AmmerseeDießen am AmmerseeDeadline: Jul 14
Erweiterung und Sanierung Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Markt Dießen am Ammersee plant die Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule in Dießen am Ammersee. Hintergrund für die geplante Maßnahme sind aktuell zu geringe Flächen für die ganztägige Förderung im Grundschulbereich. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch einen Erweiterungsneubau (Haus F) abgedeckt werden. Zeitgleich soll die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen. Im Rahmen eines Vorkonzepts wurden für die Erweiterung Varianten untersucht, die zu einer Vorzugsvariante führten. Aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen wird somit ein Erweiterungsneubau zwischen den Bestands-Gebäuden E und B angestrebt. Mit diesem Erweiterungsbau sowie dem Ausbau des Dachgeschosses von Haus A mit 1.380 m² Nutzfläche liegt eine sehr wirtschaftliche Erweiterungslösung vor. Neben dem zusätzlichen Flächenbedarf zeigt der Gebäudebestand (insbesondere Haus E) auch einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Dies insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, in Bezug auf den Brandschutz, die Raumakustik sowie die Beleuchtung. Als Gesamtinvestitionsvolumen/Kostenrahmen für die Erweiterungs-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Vorkonzepts ca. 19,3 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ermittelt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor: - Planungs-/ Leistungsbeginn: Mitte Oktober 2026, - Baubeginn 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F, Ausbau DG Haus A: Frühjahr 2028, - Fertigstellung 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F und Ausbau DG Haus A: Schuljahresbeginn 2029/30 (= Mitte September 2029), - Baubeginn 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Sommerferien 2029 (= August 2029), - Fertigstellung 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Ende 2030. Ob die Erneuerung der Heizzentrale baulich vorgezogen oder im Rahmen des 1. Bauabschnittes umgesetzt wird, wurde noch nicht final festgelegt und ist abhängig von dem diesbezüglich noch zu erarbeitenden Planungskonzept. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgen - Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf, vertr. d.d. Amt Kleine Elster (Niederlausitz)Massen-NiederlausitzDeadline: Jun 15
Vergabe von Projektmanagementleistungen Sanierung Förderbrücke F60 und Errichtung MAZ
a) Teilvorhaben Korrosionsschutz der F60 Gegenstand des Vorhabens ist eine vollständige Erneuerung des Korrosionsschutzes mit einer Schutzdauer von mindestens 25 Jahren. Nach jetzigem Stand umfassen die Arbeiten zur Umsetzung des Korrosionsschutzes das Strahlen, Reinigen und Beschichten der Stahlprofile in einem Arbeitsgang je Profil. Eine alternative Umsetzung der Maßnahme durch thermisches Spritzen oder andere etablierte Korrosionsschutzmethoden wird ebenfalls in Betracht gezogen. Im Falle der Wahl der Korrosionsschutzmethode des Strahlens wird die Zugänglichkeit zu sämtlichen Stahlprofilen durch den Einsatz geeigneter Gerüst- und Fahranlagentechnik, gegebenenfalls unter Einhausung, sichergestellt (Erstellung angepasste Korrosionsschutzspezifikation "Besucherbergwerk F60"). Der anfallende Strahlschutt in einer Menge von rund 3.500 Tonnen ist im Rahmen der Maßnahmenumsetzung fachgerecht zu entsorgen (Erstellung Umweltschutzkonzept als Grundlage für die Ausführungsplanung). Empfindliche Einrichtungen wie die Beleuchtung, Kabeltrassen oder WC-Anlagen sind - unabhängig von der gewählten Korrosionsschutzmethode - während der Arbeiten zu schützen oder bei Bedarf zu demontieren. Zudem erfolgt eine Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung. b) Teilvorhaben Neubau eines multifunktionalen Ausstellungszentrums (MAZ) Geplant ist der Neubau eines barrierefreien Gebäudes mit einer Bruttogrundfläche von rund 900 m², verteilt auf zwei Geschosse. Das Raumprogramm umfasst einen Empfangsbereich, Gastronomieflächen, Seminarräume, Ausstellungsflächen, Büros, Lagerräume sowie Sanitäranlagen. Die Außenbereiche werden mit einem Infopad, einer Spiellandschaft und Sitzbereichen gestaltet. Im Sinne hoher Nachhaltigkeitsanforderungen sind der Einsatz einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie einer Sohle-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen. Die architektonische Gestaltung verfolgt das Ziel, Elemente der Industriekultur in eine zeitgemäße Formensprache zu transformieren. Da das - noch nicht genau festgelegte -Grundstück derzeit dem Bergrecht gemäß Bundesberggesetz (BBergG) unterliegt, begleitet das Projektmanagement in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten - Auftraggeber, Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, Denkmalschutzamt, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und Landesbergamt - die Überführung des Grundstücks in das Baurecht. Es muss also im Vorfeld der Realisierung des Neubaus MAZ ein Bebauungsplan als Grundvoraussetzung für das Baurecht geschaffen werden. - Gemeinde Lichterfeld-Schacksdorf, vertr. d.d. Amt Kleine Elster (Niederlausitz)Massen-NiederlausitzDeadline: Jun 15
Vergabe von Projektmanagementleistungen Sanierung Förderbrücke F60 und Errichtung MAZ
a) Teilvorhaben Korrosionsschutz der F60 Gegenstand des Vorhabens ist eine vollständige Erneuerung des Korrosionsschutzes mit einer Schutzdauer von mindestens 25 Jahren. Nach jetzigem Stand umfassen die Arbeiten zur Umsetzung des Korrosionsschutzes das Strahlen, Reinigen und Beschichten der Stahlprofile in einem Arbeitsgang je Profil. Eine alternative Umsetzung der Maßnahme durch thermisches Spritzen oder andere etablierte Korrosionsschutzmethoden wird ebenfalls in Betracht gezogen. Im Falle der Wahl der Korrosionsschutzmethode des Strahlens wird die Zugänglichkeit zu sämtlichen Stahlprofilen durch den Einsatz geeigneter Gerüst- und Fahranlagentechnik, gegebenenfalls unter Einhausung, sichergestellt (Erstellung angepasste Korrosionsschutzspezifikation "Besucherbergwerk F60"). Der anfallende Strahlschutt in einer Menge von rund 3.500 Tonnen ist im Rahmen der Maßnahmenumsetzung fachgerecht zu entsorgen (Erstellung Umweltschutzkonzept als Grundlage für die Ausführungsplanung). Empfindliche Einrichtungen wie die Beleuchtung, Kabeltrassen oder WC-Anlagen sind - unabhängig von der gewählten Korrosionsschutzmethode - während der Arbeiten zu schützen oder bei Bedarf zu demontieren. Zudem erfolgt eine Umrüstung auf energieeffiziente LED-Beleuchtung. b) Teilvorhaben Neubau eines multifunktionalen Ausstellungszentrums (MAZ) Geplant ist der Neubau eines barrierefreien Gebäudes mit einer Bruttogrundfläche von rund 900 m², verteilt auf zwei Geschosse. Das Raumprogramm umfasst einen Empfangsbereich, Gastronomieflächen, Seminarräume, Ausstellungsflächen, Büros, Lagerräume sowie Sanitäranlagen. Die Außenbereiche werden mit einem Infopad, einer Spiellandschaft und Sitzbereichen gestaltet. Im Sinne hoher Nachhaltigkeitsanforderungen sind der Einsatz einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher sowie einer Sohle-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen. Die architektonische Gestaltung verfolgt das Ziel, Elemente der Industriekultur in eine zeitgemäße Formensprache zu transformieren. Da das - noch nicht genau festgelegte -Grundstück derzeit dem Bergrecht gemäß Bundesberggesetz (BBergG) unterliegt, begleitet das Projektmanagement in enger Abstimmung mit den Projektbeteiligten - Auftraggeber, Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, Denkmalschutzamt, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) und Landesbergamt - die Überführung des Grundstücks in das Baurecht. Es muss also im Vorfeld der Realisierung des Neubaus MAZ ein Bebauungsplan als Grundvoraussetzung für das Baurecht geschaffen werden. - Markt Dießen am AmmerseeDießen am AmmerseeDeadline: Jul 14
Erweiterung und Sanierung Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Markt Dießen am Ammersee plant die Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule in Dießen am Ammersee. Hintergrund für die geplante Maßnahme sind aktuell zu geringe Flächen für die ganztägige Förderung im Grundschulbereich. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch einen Erweiterungsneubau (Haus F) abgedeckt werden. Zeitgleich soll die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen. Im Rahmen eines Vorkonzepts wurden für die Erweiterung Varianten untersucht, die zu einer Vorzugsvariante führten. Aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen wird somit ein Erweiterungsneubau zwischen den Bestands-Gebäuden E und B angestrebt. Mit diesem Erweiterungsbau sowie dem Ausbau des Dachgeschosses von Haus A mit 1.380 m² Nutzfläche liegt eine sehr wirtschaftliche Erweiterungslösung vor. Neben dem zusätzlichen Flächenbedarf zeigt der Gebäudebestand (insbesondere Haus E) auch einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Dies insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, in Bezug auf den Brandschutz, die Raumakustik sowie die Beleuchtung. Als Gesamtinvestitionsvolumen/Kostenrahmen für die Erweiterungs-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Vorkonzepts ca. 19,3 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ermittelt. Darin enthalten sind ca. 2,2 Mio. € brutto für die Kosten der Kostengruppen 410+420+430+470+480, DIN 276. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor: - Planungs-/ Leistungsbeginn: Mitte Oktober 2026, - Baubeginn 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F, Ausbau DG Haus A: Frühjahr 2028, - Fertigstellung 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F und Ausbau DG Haus A: Schuljahresbeginn 2029/30 (= Mitte September 2029), - Baubeginn 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Sommerferien 2029 (= August 2029), - Fertigstellung 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Ende 2030. Ob die Erneuerung der Heizzentrale baulich vorgezogen oder im Rahmen des 1. Bauabschnittes umgesetzt wird, wurde noch nicht final festgelegt und ist abhängig von de - Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1 – 9
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1 – 9 -- Der Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten plant die Sanierung der bestehenden naturwissenschaftlichen Fachräume der Staatlichen Realschule Vaterstetten, Neue Poststraße 6, 85598 Baldham. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sind seit der Errichtung der Schule im Jahr 1982 nahezu unverändert und insgesamt renovierungsbedürftig. Die Räume entsprechen nicht mehr den Anforderungen des aktuellen Lehrplans und bieten mit dem ansteigenden Gestühl und der unflexiblen Möblierung zu wenig Raum für praktische Übungen. Die Räume liegen im Erdgeschoß des Altbau-Südtrakts ein halbes Geschoß tiefer als die Flurebene und sind nicht barrierefrei erschlossen. Auch die Oberlichtverglasung ist energetisch veraltet und trägt zur Überhitzung der Räume bei. Die zentrale Lage der Naturwissenschaftlichen Räume innerhalb des Schulkomplexes erfordert zudem ein Konzept für einen möglichen Bauablauf im laufenden Schulbetrieb. Im Rahmen der Maßnahme der Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume soll auch eine Erneuerung der Hauptlüftungszentrale im Untergeschoß direkt unter dem Haupteingangsbereich, die neben den Naturwissenschaftlichen Räumen auch die Aula und weitere Räume im Unter- und Erdgeschoß versorgt, untersucht werden. Zeitgleich zur Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume soll eine Sanierung der schadhaften Dachsparren an der Traufe auf der Gebäudewestseite erfolgen. Eine Änderung der Gebäudekubatur ist durch die additive Fügung der Gebäudekomplexe Altbau und Erweiterung I nicht möglich, ebenso kann eine Erweiterung nach Süden in direktem Anschluss an den Naturwissenschaftlichen Trakt nicht erfolgen. – Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT LPH 1 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf ca. 5,2 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Februar 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im Januar 2027 beginnen, Inbetriebnahme geplant im März 2028. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren. - Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung Fachraumausstattung der naturwissenschaftlicher Räume LPH 1-9
Staatliche Realschule Vaterstetten - Sanierung der Naturwissenschaftlichen Räume Fachplanung Technische Ausrüstung Fachraumausstattung LPH 1-9 -- Der Zweckverband Staatliche Realschule Vaterstetten plant die Sanierung der bestehenden naturwissenschaftlichen Fachräume der Staatlichen Realschule Vaterstetten, Neue Poststraße 6, 85598 Baldham. Die naturwissenschaftlichen Fachräume sind seit der Errichtung der Schule im Jahr 1982 nahezu unverändert und insgesamt renovierungsbedürftig. Die Räume entsprechen nicht mehr den Anforderungen des aktuellen Lehrplans und bieten mit dem ansteigenden Gestühl und der unflexiblen Möblierung zu wenig Raum für praktische Übungen. Die Räume liegen im Erdgeschoß des Altbau-Südtrakts ein halbes Geschoß tiefer als die Flurebene und sind nicht barrierefrei erschlossen. Auch die Oberlichtverglasung ist energetisch veraltet und trägt zur Überhitzung der Räume bei. Die zentrale Lage der Naturwissenschaftlichen Räume innerhalb des Schulkomplexes erfordert zudem ein Konzept für einen möglichen Bauablauf im laufenden Schulbetrieb. Im Rahmen der Maßnahme der Sanierung der naturwissenschaftlichen Räume soll auch eine Erneuerung der Hauptlüftungszentrale im Untergeschoß direkt unter dem Haupteingangsbereich, die neben den Naturwissenschaftlichen Räumen auch die Aula und weitere Räume im Unter- und Erdgeschoß versorgt, untersucht werden. Zeitgleich zur Sanierung der naturwissenschaftlichen Fachräume soll eine Sanierung der schadhaften Dachsparren an der Traufe auf der Gebäudewestseite erfolgen. Eine Änderung der Gebäudekubatur ist durch die additive Fügung der Gebäudekomplexe Altbau und Erweiterung I nicht möglich, ebenso kann eine Erweiterung nach Süden in direktem Anschluss an den Naturwissenschaftlichen Trakt nicht erfolgen. – Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Fachraumausstattung LPH 1-9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Baukosten (KG 200 - 600) sind auf ca. 5,2 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im April 2026 erfolgen. Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach im Januar 2027 beginnen, Inbetriebnahme geplant im März 2028. – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren. - Kulturraum Berlin gGmbHBerlinDeadline: Jul 24
Immobiliendienstleistung für von der Kulturraum Berlin gGmbH angemietete Gewerbeimmobilien
Die Kulturraum Berlin gGmbH (nachfolgend „KRB“ genannt) ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Stiftung des öffentlichen Rechts - Stiftung für Kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung (SKWK). Satzungszweck der KRB ist die infrastrukturelle Förderung von Kunst und Kultur sowie die Stärkung Berlins als Kultur-Standort. Im Rahmen dieses Satzungszwecks setzt die KRB unter anderem das Arbeitsraumprogramm des Landes Berlin (nachfolgend „ARP“ genannt) für die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (nachfolgend „SenKultGZ“ genannt) um. Das Land Berlin hat das ARP ins Leben gerufen, um nachhaltige, szenenahe (Arbeits-)Räume für Berliner Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Tanz, Musik und Literatur und Projekträume zu günstigen Konditionen zu sichern und neu zu schaffen, um einer Verdrängung entsprechender für die Stadt-DNA bedeutender kultureller Nutzungen entgegenzuwirken. Die SenKultGZ fördert das ARP und verantwortet die politische und strategische Steuerung des Förderprogramms. Für die Umsetzung des ARP sowie ihres Satzungszwecks mietet die KRB als Hauptmieterin Flächen/Liegenschaften/Objekte (nachfolgend insgesamt „Mietobjekte“ genannt) sowohl der öffentlichen Hand als auch der Privatwirtschaft in der Regel langfristig an und vermietet diese – überwiegend zu geförderten Konditionen – an Künstler*innen (nachfolgend „Untermieter*innen“ genannt) unter. Bei Bedarf werden die angemieteten Gewerbemietobjekte als Arbeitsräume für Kultur entsprechend der standardisierten nutzungsspezifischen Raumanforderungen umgebaut und hergerichtet (z.B. als Musikproberäume oder Ateliers) und somit Infrastrukturen zur Förderung von Kunst und Kultur geschaffen. Wie die Räume ausgestattet sein müssen, definiert die KRB spartenbezogen in Kooperation mit den jeweiligen Vertretungen der Freien Kunstszene. Eine gesonderte Expertise hinsichtlich entsprechender Ausbauanforderungen muss der*die Auftragnehmer*in daher nicht nachweisen. Zur eigenen Unterstützung wird die KRB mit Dienstleister*innen im Bereich der Gewerbe-Immobilienverwaltung (nachfolgend „Auftragnehmer*in“ genannt) zusammenarbeiten, die verschiedene Leistungen im Rahmen des An- und Vermietungsgeschäfts, insbesondere des Property Managements, für die KRB übernehmen. Dazu gehören insbesondere die Verwaltung von Hauptmietverträgen, der Abschluss- und die Verwaltung von Untermietverträgen unter Verwendung von der KRB vorgegebener Musteruntermietverträge sowie die Bewirtschaftung der Mietobjekte hinsichtlich der der KRB als Mieterin obliegenden Zuständigkeiten. Dabei sind Abschluss und Verwaltung der Untermietverträge nur bedingt vergleichbar mit klassischen Gewerbemietverträgen, da innerhalb des Förderprogramms stark standardisiert und vereinfacht wird: Bei den Untermietverträgen entfallen z.B. Verhandlungen über individuelle Miethöhen oder andere Konditionen, da diese bereits über das Förderprogramm einheitlich festgelegt sind. Betriebskostenabrechnungen für Untermieter*innen entfallen in den meisten Verträgen, da im Rahmen des Förderprogramms Bruttowarmmieten Anwendung finden. Daher werden Betriebskostenabrechnungen lediglich in nicht geförderten Objekten und Sonderprojekten erstellt. Bezüglich des individuellen Stromverbrauchs zahlen Untermieter*innen eine Pauschale, da Verbräuche einzelner Räume i.d.R. nicht individuell erfasst werden können. Die Pauschale kann je nach Kostensituation bei Bedarf zum Jahreswechsel angepasst werden, ohne dass eine Abrechnung pro Arbeitsraum erstellt werden muss. Die Hinterlegung und damit die Verwaltung von Mietsicherheiten ist im Rahmen der Untermietverhältnisse im ARP nicht vorgesehen. Aktuell hält die KRB 640 vermietete Arbeitsräume im ARP auf einer Gesamtfläche von rund 54.000 m2 verteilt über alle Berliner Bezirke. Weiter rund 300 Arbeitsräume sind bereits für das ARP gesichert, wovon die ersten rund 100 Räume im 2 Quartal 2026 in die Vermietung an Künstler*innen gehen werden. Abhängig von der Entwicklung des Haushalts des Landes Berlin rechnet die KRB mit der weiteren Anmietung von Flächen für das ARP. Durch die aktuellen erforderlichen Einsparungen sind Aufwüchse gegenüber dem Bestandserhalt jedoch nicht garantiert. Hinzu kommt die Fluktuation von Untermieter*innen und damit der Abschluss weiterer Untermietverträge im Rahmen der Nachvermietung. Neben Objekten im ARP betreut die KRB auch Sonderobjekte (aktuell zwei). Bei Mietobjekten besonderer Art kann es zu Sondermodellen in der Untervermietung und Bewirtschaftung kommen. Diese Objekte werden von der KRB eng betreut und bedürfen einer flexiblen Betreuung durch die Immobilienverwaltung. Dafür werden sämtliche Untervermietungs- und Bewirtschaftungsaufträge mit der KRB im Detail abgestimmt. Je nach Auftrag eruiert die KRB, ob die Aufträge den beauftragten Leistungen des Rahmenvertrags entsprechen oder als Sonderleistungen betrachtet werden müssen. Die Leistungen soll in Paketen an bis zu zwei Immobiliendienstleistungen übergeben werden, bis alle aktuell 38 Hauptmieterverträge der KRB von der aktuellen Verwaltung vollständig übergeben wurden. Demnach soll der Rahmenvertrag am 01.01.2027 mit der Übernahme der Objekt-Pakete und Datenerfassung der Objekte beginnen. Beispiele für Standorte der KRB können hier angesehen werden: https://kulturraeume.berlin/news/
Frequently asked questions about this tender
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