Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurtTED
TGG - Bauauftrag mit Planungs- u. Bauleistungen zur Anbindung unterversorgter Gebiete des SHK Cluster 1, Ostthüringen Cluster 2 und Cluster VG Gramme-Vippach
Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetreibe...
Fibre-Optic Expansion, Civil Engineering Design
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Thüringer Glasfasergesellschaft mbH
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
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Mit der vorliegenden Ausschreibung wurden Generalübernehmer mit den Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung des passiven Telekommunikationsnetzes beauftragt. Die Durchführung des Projekts erfolgt als Betreibermodell gem. Ziff. 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes. Das passive Telekommunikationsnetz ist entsprechend an einen Netzbetreiber verpachtet. Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: "Auftraggeber") hat Fördermittel nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 beantragt. Gleichfalls erfolgte eine Beantragung einer Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie TH 2.0)" vom 24.05.2024. Das zu errichtende passive Telekommunikationsnetz wird an den bereits bezuschlagten Netzbetreiber, die Thüringer Netkom GmbH (nachfolgend: "Netzbetreiber"), verpachtet. Dies war Gegenstand einer nunmehr bereits abgeschlossenen Vergabe. Vom Generalübernehmer wird ein enger Austausch mit dem Netzbetreiber hinsichtlich der Aktivtechnik verlangt. Der Netzbetreiber wird ggf. eine digitale Schnittstelle zur Vermarktung der Adressen zur Verfügung stellen. Die Durchführung des Projektes im Ganzen inklusive des Abschlusses des Generalübernehmervertrags stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Errichtung und des gesicherten Betriebes der passiven Infrastrukturen.
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Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurtPachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung für das Los 6 (Ostthüringen 6). =============================================================== Betreffend die Lose Los 1 (Nordthüringen Cluster 1), Los 3 (LK Gotha West) und Los 4 (Wartburgkreis 1) werden derzeit noch Adressänderungen geprüft, die sich ggf. noch hinziehen können. Das Verfahren wird betreffend dieser drei Lose erst nach abschließender Klärung der zu versorgenden Adressen ggf. fortgesetzt. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorgenommen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. ================================================================ Nach Erteilung des Zuschlags haben sich Adressänderungen ergeben aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines Telekommunikationsunternehmens. Entsprechend § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ändert sich durch die Adressänderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht, für den Konzessionsgeber war im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht vorhersehbar und der Konzessionswert ändert sich mit gut 14 % um deutlich weniger als die in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB niedergelegte Grenze von 50 %.Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6
Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurtPachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. ============================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung für das Los 6 - Ostthüringen Cluster 6. ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") hat die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorgenommen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes beauftragt. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. ================================================================== Nach Erteilung des Zuschlags haben sich Adressänderungen ergeben aufgrund eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus eines Telekommunikationsunternehmens. Entsprechend § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB ändert sich durch die Adressänderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht, für den Konzessionsgeber war im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht vorhersehbar und der Konzessions-wert ändert sich mit gut 14 % um deutlich weniger als die in § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB niedergelegte Grenze von 50 %.Bau Gigabit-Netz im LK Sigmaringen - Neufra HGF
OEW Breitband GmbHEhingenDeadline: Aug 18Der Auftraggeber ist die OEW Breitband GmbH. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines staatlich geförderten Gigabit-Netzes (FTTB) im Rahmen eines sogenannten Betreibermodells zur Erschließung der nach Förderprogramm einschlägigen unterversorgten Adresspunkte im Projektgebiet. Für das zu errichtende FTTB-Netz wurde im Rahmen der durchgeführten Betreiberausschreibung die Bietergemeinschaft TeleData/zollernalbkreis als Netzbetreiber ermittelt, die nach Realisierung die aktive und passive Versorgung der Kunden und anderer TK-Unternehmen mit Breitbanddiensten und Open-Access Vorleistungsprodukten übernimmt und die Netze vom Auftraggeber anpachtet. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, sowie weitere Leistungen (in Anlehnung an die HOAI- Leistungsphasen 4-8) wurden bereits durch ein in einem eigenständigen Vergabeverfahren beauftragtes und entsprechend qualifiziertes Planungsbüro (die Bietergemeinschaft CeraTech GmbH und DEN GmbH) erarbeitet. Das mit diesem Vergabeverfahren neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Projektkulisse folgende Längen, Massen und Anschlusspunkte im Gebäude (APL): In den Massenangaben laut Leistungsverzeichnis sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten: • Erschließung der unterversorgten Adresspunkte auf Basis des jeweils einschlägigen Förderbescheides • Vorstreckung von Adresspunkten soweit förderrechtlich möglich • Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven entsprechend den Anforderungen des Materialkonzeptes • Die Massen und Mengen des vorliegenden Vergabeverfahrens ergeben sich aus dem Leistungskatalog und sind grob wie folgt: - ca. 26,1 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze - ca. 2,3 km Hausanschlusstrasse (von Grundstücksgrenze bis APL) - ca. 0,8 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme - ca. 155 Gebäudeanschlusspunkte - 2 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) Änderungen zu Mengen, Massen und Maßen sind im Rahmen der Bauumsetzung möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme uns sonstigen (Änderungs-)Vorgaben des Zuwendungsgebers einzuhalten.Thüringer Glasfasergesellschaft mbH - Betreiberausschreibung in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6 (
Thüringer Glasfasergesellschaft mbHErfurtBetreiberausschreibung für pachtweise Überlassung und Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster Nordthüringen 1, LK Gotha Nord, LK Gotha West, Wartburgkreis 1, Ostthüringen 5 und Ostthüringen 6. Los 5 (Ostthüringen 5): kein Zuschlag wegen geänderter Bedingungen. Lose 1, 3, 4: Adressänderungen werden geprüft, Verfahren pausiert. Los 6: gesonderte Bekanntmachung folgt.Ausbau der passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Friesland - Bauleistungen
Breitbandfördergesellschaft Friesland mbHJeverZur Versorgung unterversorgter Teilnehmer im Landkreis Friesland wird die Breitbandfördergesellschaft mbH unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und NBank ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten und damit Verpächter des passiven Netzes werden. Die hierfür erforderlichen Leistungen zum Bau des Netzes inkl. Materiallieferungen und Erstellung der benötigten Dokumentationen werden hiermit ausgeschrieben, nämlich: - Tiefbau-Leistungen für sämtliche Oberflächen in offener und geschlossener Bauweise (klassischer Tiefbau, Verlegung mittels Kabelpflug, Fräs- und Trenchingverfahren, Bohrleistungen) - LWL-Kabelmontage - Zieh- und Einblasleistungen, Auflegen von Kabeln und Spleißungen in Gebäuden und an Technikstandorten, Infrastrukturleistungen, energietechnische Leistungen (Anschluss bzw. Koordination des Anschlusses an Fernmelde- und Stromleitungen) - jeweils einschließlich benötigter fördermittelrechtlich-konformer Materialien und - Erbringung der fördermittelrechtlich erforderlichen Dokumentationen sowie weiterer Nebenleistungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (Förderrichtlinie des Bundes) vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 sowie der Landesförderung des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie über „die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachen“ (RL Giganetzausbau NI) Erl. d. MW vom 25.06.2019 – DIG-3074/0103 -. Nds. MBl. Nr. 25/2019 S. 953 bzw. Erl. d MW v. 23.12.2020 – DIG-3074/0103, Nds. MBl. Nr. 7/2020 S. 1655. Die Zuwendungsbescheide des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für das Los 1 – weiße Flecken [832.5/3-19 09NI200322] vom 13.07.2020 und 11.12.2023 mit den Nebenbestimmungen und Anlagen (LV-A-12 ), insbesondere die GIS- Nebenbestimmungen in der Version 4.1 vom 16.03.2020, das einheitliche Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus in der Version 4.1 vom 02.04.2019, sowie die Zuwendungsbescheide der NBank für Los 1 vom 12.10.2021 und 29.08.2024 sind zu beachten. Die Rahmenvereinbarung für das Los 1 hat folgende Höchstmengen/-wert: Auftragswert: 13 Mio. Euro Hausanschlüsse: 730 Stück Verlegestrecke: 96,5 km Ein Anspruch auf die Höchstmengen/-wert besteht nicht.Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Schwäbisch Gmünd Süd
Stadt Schwäbisch GmündSchwäbisch GmündDeadline: Aug 14Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 43,4 km Verlegestrecke – davon 12,6 km in Bestand und 8,4 km Hausanschluss-Trasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 479 Hausanschlüssen und ca. 20 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 14.09.2020 sowie die Änderungsbescheide vom 29.08.2023 und vom 17.11.2025 ist als Anlage A und der vorläufige Förderbescheid des Landes vom 23.08.2021 sowie die Änderungsbescheide vom 04.10.2023 und vom 27.11.2025 als Anlage B beigefügt.
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