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TGA Planungsleistungen Keldenicher Straße 79, 81 in Wesseling
Um den großen Bedarf an Unterkünften für Obdachlose sowie sozialem Wohnungsbau für Familien zu decken beabsichtigt die Stadt Wesseling den Neubau einer Kombination aus Obdachlosenunterkünften und öffentlich gefördertem Wohnungsbau in der Keldenicher Straße 79-81. Das Planungsgrundstück (Flurstück 388 und 454) unterliegt dem Bebauungsplan ...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering, Fire Protection Engineering, Building Physics
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- Stadt Wesseling
- Published:
- June 09, 2026
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- Not specified
- Topic:
- Architecture
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Um den großen Bedarf an Unterkünften für Obdachlose sowie sozialem Wohnungsbau für Familien zu decken beabsichtigt die Stadt Wesseling den Neubau einer Kombination aus Obdachlosenunterkünften und öffentlich gefördertem Wohnungsbau in der Keldenicher Straße 79-81. Das Planungsgrundstück (Flurstück 388 und 454) unterliegt dem Bebauungsplan Nr. 54. Die planungsrechtliche Zulassungsfähigkeit des geplanten öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Kreuzungsbereich kann aufgrund einer erweiterten Befreiungsmöglichkeit für Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wie Wesseling gemäß § 31 Abs. 3 i. V. mit § 201 a Baugesetzbuch ermöglicht werden. Geplant werden sollen als Obdachlosenunterkünfte zwei Kleinappartements die Rollstuhlgerecht nach DIN18040 ausgeführt werden sollen, sowie 6 Kleinappartements (15 Pers.) und 2 Familienappartements (9 Pers.). Ziel ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung betroffener Menschen. Die Unterkünfte dienen dabei als eine Art Zwischenstopp, um unter sozialer Betreuung am gesellschaftlichen Leben selbstständig teilzunehmen. Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus soll die Zielgruppe von großen Familien mit zwei, drei oder unter Umständen auch mehr Kindern angesprochen werden. Die Errichtung von drei 3-Zimmer-Wohnungen (10 Pers.) und fünf 4-Zimmer-Wohnungen (23 Pers.) sollte hierbei realisiert werden. Für das Projekt wird eine Förderung nach dem Förderprogramm "KFW Klimafreundlicher Neubau-Kommune", dem Förderprogramm "Öffentliche Wohnraumförderung NRW" oder einem ähnlichen Programm angestrebt. In diesem Verfahren werden für das Projekt die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (LPH 1-9 nach § 55 HOAI) in den Anlagengruppen AG 410 - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, AG 420 - Wärmeversorgungsanlagen, AG 430 - Lufttechnische Anlagen (nur WC), AG 440 - Starkstromanlagen, AG 450 - Fernmelde- und Informationstechnik und AG 460 - Förderanlagen ausgeschrieben. Die Planungsleistungen im Bereich Objektplanung, Brandschutz, Bauphysik und Statik werden gesondert vergeben. Nach derzeitiger Planung wird von einer Projektlaufzeit bis zur Fertigstellung von 44 Monaten ausgegangen.
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5Objektplanungsleistungen Keldenicher Straße 79, 81 in Wesseling
Stadt WesselingWesselingUm den großen Bedarf an Unterkünften für Obdachlose sowie sozialem Wohnungsbau für Familien zu decken beabsichtigt die Stadt Wesseling den Neubau einer Kombination aus Obdachlosenunterkünften und öffentlich gefördertem Wohnungsbau in der Keldenicher Straße 79-81. Das Planungsgrundstück (Flurstück 388 und 454) unterliegt dem Bebauungsplan Nr. 54. Die planungsrechtliche Zulassungsfähigkeit des geplanten öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Kreuzungsbereich kann aufgrund einer erweiterten Befreiungsmöglichkeit für Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wie Wesseling gemäß § 31 Abs. 3 i. V. mit § 201 a Baugesetzbuch ermöglicht werden. Geplant werden sollen als Obdachlosenunterkünfte zwei Kleinappartements die Rollstuhlgerecht nach DIN18040 ausgeführt werden sollen, sowie 6 Kleinappartements (15 Pers.) und 2 Familienappartements (9 Pers.). Ziel ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung betroffener Menschen. Die Unterkünfte dienen dabei als eine Art Zwischenstopp, um unter sozialer Betreuung am gesellschaftlichen Leben selbstständig teilzunehmen. Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus soll die Zielgruppe von großen Familien mit zwei, drei oder unter Umständen auch mehr Kindern angesprochen werden. Die Errichtung von drei 3-Zimmer-Wohnungen (10 Pers.) und fünf 4-Zimmer-Wohnungen (23 Pers.) sollte hierbei realisiert werden. Für das Projekt wird eine Förderung nach dem Förderprogramm "KFW Klimafreundlicher Neubau-Kommune", dem Förderprogramm "Öffentliche Wohnraumförderung NRW" oder einem ähnlichen Programm angestrebt. In diesem Verfahren werden für das Projekt die Leistungen der Objektplanung Gebäude (LPH 1-9 nach § 34 HOAI), der Freianlagenplanung (LPH 1-9 nach § 39 HOAI), des Brandschutzes (LPH 1-5,8 nach AHO, Heft 17) und der Bauphysik (LPH 1-7 nach Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI) inkl. Schallschutz ausgeschrieben. Nach derzeitiger Planung wird von einer Projektlaufzeit bis zur Fertigstellung von 44 Monaten ausgegangen.Tragwerksplanung_Keldenicher Straße 79, 81 in Wesseling
Stadt WesselingWesselingDeadline: Jul 31Um den großen Bedarf an Unterkünften für Obdachlose sowie sozialem Wohnungsbau für Familien zu decken beabsichtigt die Stadt Wesseling den Neubau einer Kombination aus Obdachlosenunterkünften und öffentlich gefördertem Wohnungsbau in der Keldenicher Straße 79-81. Das Planungsgrundstück (Flurstück 388 und 454) unterliegt dem Bebauungsplan Nr. 54. Die planungsrechtliche Zulassungsfähigkeit des geplanten öffentlich geförderten Wohnungsbaus im Kreuzungsbereich kann aufgrund des sogenannten "Bau-Turbos" ermöglicht werden. Geplant werden sollen als Obdachlosenunterkünfte zwei Kleinappartements, die rollstuhlgerecht nach DIN18040 ausgeführt werden sollen, sowie 6 Kleinappartements (15 Pers.) und 2 Familienappartements (9 Pers.). Ziel ist die gesellschaftliche Wiedereingliederung betroffener Menschen. Die Unterkünfte dienen dabei als eine Art Zwischenstopp, um unter sozialer Betreuung am gesellschaftlichen Leben selbstständig teilzunehmen. Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus soll die Zielgruppe von großen Familien mit zwei, drei oder unter Umständen auch mehr Kindern angesprochen werden. Die Errichtung von drei 3-Zimmer-Wohnungen (10 Pers.) und fünf 4-Zimmer-Wohnungen (23 Pers.) sollte hierbei realisiert werden. Für das Projekt wird eine Förderung nach dem Förderprogramm "KFW Klimafreundlicher Neubau-Kommune", dem Förderprogramm "Öffentliche Wohnraumförderung NRW" oder einem ähnlichen Programm angestrebt. Insgesamt soll eine moderne Architektur mit klaren Formen sowie einer freundlichen Farbgebung umgesetzt werden, um das städtebauliche Erscheinungsbild an diesem Standort zu verbessern. Im Rahmen der geplanten Maßnahme ist die Herstellung eines Anschlusses an das Grundstück Keldenicherstraße 77a denkbar. Aufgrund der exponierten Lage an einer stark frequentierten Verkehrsachse sind insbesondere die Schallschutzanforderungen von zentraler Bedeutung. Ziel ist es, eine strategisch durchdachte und funktional überzeugende Nutzungsgestaltung für das Gebäude sowie die angrenzenden, den Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehenden Freiflächen zu entwickeln. Der Standort an der Ecke Keldenicherstraße / Eichholzstraße erfordert dabei eine städtebaulich und architektonisch hochwertige Lösung, die sowohl den funktionalen Anforderungen als auch den ästhetischen und ökologischen Gesichtspunkten gerecht wird. Besonderes Augenmerk ist auf eine Fassadengestaltung zu legen, die einen nachhaltigen Schutz vor Verschmutzungen gewährleistet und zugleich zur qualitativen Aufwertung des Straßenraums beiträgt. In diesem Verfahren werden für das Projekt die Leistungen der Tragwerksplanung (LPH 1-6 nach § 51 HOAI) ausgeschrieben. Die Planungsleistungen im Bereich Objektplanung, Bauphysik, Brandschutz und TGA werden gesondert vergeben. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.TGA-Planungsleistungen
Kliniken der Stadt Köln gGmbHKölnGegenstand des Vergabeverfahrens sind die TGA-Planungsleistungen. Das Bauvorhaben auf dem Gesundheitscampus Köln-Merheim besteht insbesondere aus der Errichtung eines Neubaukomplexes, der wiederum aus zwei Einheiten besteht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der TGA-Planer übernimmt die Verantwortung für die Planung aller technischen Anlagengruppen mit Ausnahme der speziellen Medizintechnik. Als besondere Leistung übernimmt der TGA-Planer die Energieberatung und Erstellung eines ganzheitlichen Energiekonzepts für den Gesundheitscampus, einschließlich etwaiger Zwischen- und Interimszustände während der Durchführung des vertragsgegenständlichen Bauvorhabens Gesundheitscampus oder zu dessen Vorbereitung. Als Grundlagen der Leistungserbringung sind die Vorentwurfsplanung des Gesundheitscampus sowie die Auflagen des Zuwendungsbescheids zu berücksichtigen. Mit Auftragserteilung werden zunächst die Leistungen der Leistungsstufe 1, d.h. die Leistungen der Grundlagenermittlung Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung für die Leistungen Spartenumverlegung, Kinderkrankenhaus und Erweiterungsbau beauftragt. Bestandteil der Stufe 1 ist auch die Erbringung der Leistung Energiekonzept. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die weiteren Leistungen der "Stufe 2", d.h. der Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung durch spätere, gesonderte Beauftragung ganz oder teilweise zu beauftragen. Hintergrund für diese stufenweise Übertragung ist, dass eine Übertragung weiterer Planungsleistungen auf bauausführende Unternehmen in Betracht kommt; zudem soll derzeit nicht vorhersehbaren Verzögerungen im Projektablauf Rechnung getragen werden.Planungsleistung TGA, Krumbach (Schwaben)
Staatl. Bauamt Krumbach (Schwaben)Deadline: Jul 21Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung (TGA)TGA-Planungsleistungen für Gesundheitscampus Köln-Merheim
Kliniken der Stadt Köln gGmbHKölnTGA-Planungsleistungen für Neubaukomplex auf Gesundheitscampus Köln-Merheim: Planung aller technischen Anlagengruppen (ohne spezielle Medizintechnik), inkl. Energieberatung und ganzheitlichem Energiekonzept. Grundlagen: Vorentwurfsplanung und Auflagen des Zuwendungsbescheids. Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 umfasst Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für Spartenumverlegung, Kinderkrankenhaus und Erweiterungsbau sowie Energiekonzept. Stufe 2 (Ausführungsplanung, Vergabe, Überwachung, Betreuung) kann später beauftragt werden. Hintergrund: mögliche Übertragung auf bauausführende Unternehmen und Verzögerungsvorsorge.
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