Gemeinde ErndtebrückTED
TGA-Planerleistung für die Erneuerung der Wärmeversorgung für das Schul- und Sportzentrum in Geilenkirchen
Die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen die im Rahmen dieses Planungsauftrages zu erbringen sind, werden in der Anlage Leistungsbild Planer Technische Ausrüstung aufgeführt. Im Rahmen des Planungsauftrages sind aus Sicht des Auftraggebers allerdings folgende Schwerpunkte im Bereich des Auftrages zu sehen: ? Planung der neuen W...
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Die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen die im Rahmen dieses Planungsauftrages zu erbringen sind, werden in der Anlage Leistungsbild Planer Technische Ausrüstung aufgeführt. Im Rahmen des Planungsauftrages sind aus Sicht des Auftraggebers allerdings folgende Schwerpunkte im Bereich des Auftrages zu sehen: ? Planung der neue...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Erndtebrück
- Published:
- March 15, 2026
- Deadline:
- April 16, 2026
Tender description
Die Grundleistungen sowie die besonderen Leistungen die im Rahmen dieses Planungsauftrages zu erbringen sind, werden in der Anlage Leistungsbild Planer Technische Ausrüstung aufgeführt. Im Rahmen des Planungsauftrages sind aus Sicht des Auftraggebers allerdings folgende Schwerpunkte im Bereich des Auftrages zu sehen: ? Planung der neuen Wärmeversorgungsanlage im Gebäude der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule (Pelletkesselanlage) sowie der Wärmepumpe im Gelobad. ? Vergleich zweier Aufstelloptionen d
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10- Stadt GeilenkirchenGeilenkirchhenDeadline: Apr 16
TGA-Planerleistung für die Erneuerung der Wärmeversorgung für das Schul- und Sportzentrum in Geilenkirchen
Planungsauftrag Technische Ausrüstung: Wärmeversorgung Anita-Lichtenstein-Gesamtschule (Pelletkessel, Vergleich Aufstelloptionen) und Gelobad (Wärmepumpe, Trinkwasser-Wärmepumpen). Inklusive Anbindung Nahwärmenetz (Gelobad, Turnhalle, Bürgerhaus, Schule), Abgassystem, BImSchG-Genehmigungsverfahren, PtH-fähiger Pufferspeicher für PV-Strom sowie MSR-Technik/GA-Planung (BACnet). Details gemäß Leistungsbild Technische Ausrüstung. - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Fachplanung Technische Gebäudeausstattung HLS Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, • Wärmeversorgungsanlagen, • Lufttechnische Anlagen Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Technische Ausrüstung (HLS) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage und Anschluss an den Bestand mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Technische Ausrüstung (HLS) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für LPH 1 und 2 zwei Varianten für die Erweiterung Süd entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) im Rahmen der LPH 1 und 2 so zu bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und im Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 1, 2 und 3 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI, die die Anlage abbauen wird. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren. Objektplanung Innenräume gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.3 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.3 HOAI über die LP 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LP 1 bis 4 bezüglich des gesamten Scheunengebäudes (1. Bauabschnitt Nordteil und 2. Bauabschnitt Südteil) beauftragt. Eine Beauftragung der LP 5 bis 9 für den 1. Bauabschnitt Nordteil erfolgt optional in einer 2. Stufe. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt). 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 1 bis 4 Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI bezogen auf den 1. Bauabschnitt (Scheune Nordteil). Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt). 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt), 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): Leistungsbild Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LP 5 - 7. Schließlich behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen einer Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Option) die LP 5 – 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil) zu beauftragen. Dies auf der Grundlage der dann vorliegenden Kostenberechnung gemäß DIN 276 für den 2. Bauabschnitt (Scheune Südteil). Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen, welches erst mit Einleitung der 2. Stufe herausgegeben wird. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: III, Stufe 1 (LP 1 bis 4), KG 600 (netto, gesamt) 193.277,31, Stufe 2, (LP 5 bis 9), KG 600 (netto, 1. Bauabschnitt Teilkosten Nordteil) 115.966,39. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI für jede Stufe zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter, für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Mit der Einladung zur 2. Stufe wird der Architektenvertrag veröffentlicht. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu bindenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die im Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt.- Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Fachplanung Technische Gebäudeausstattung ELT Beauftragt werden folgende Anlagengruppen: • Starkstromanlagen, • Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • Förderanlagen, • nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, • Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Leistungen für folgende Objekte : Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, Containeranlage Die Leistung wird stufenweise vergeben: • Stufe 1: LPH 1-2 • Stufe 2 a: LPH 3 • Stufe 2 b: LPH 4 • Stufe 3: LPH 5-7 • Stufe 4: LPH 8-9, Containeranlage ohne LHP 9 Für Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand: Durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) sind folgende Leistungen zu erbringen: • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für den Anbau Nord, inkl. Anschluss an den Bestand und zugehörige Abbruchmaßnahmen (Aula Nord, Aufzug), LPH 01-09 • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) der Erweiterung Süd inkl. Tiefgarage mit zugehörigen Abbruchmaßnahmen (Lehrerzimmer, Aula Süd, Pavillon), LPH 01-09 • Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) für den Umbau und die Instandsetzung des Bestandsgebäudes, LPH 01-09 inkl. Prüfung und Integration d. Bestandes in die neue Gebäudeautomation • Sowie besondere Leistungen gem. Leistungsbild Es ist zu beachten, dass durch die Objektplanung für die Erweiterung Süd in LPH 1 und 2 zwei Varianten entwickelt werden: Eine Variante in Massivbauweise und eine Variante in Holz- oder Holzhybridbauweise. Durch den Bauherrn wird am Ende der LPH 2 eine der beiden Varianten zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Beide Varianten sind durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) im Rahmen der LPH 1 und 2 so bearbeiten, dass in LPH 3 mit der ausgewählten Variante fortgefahren werden kann. Die dafür entstehenden Kosten für Variante 2 sind in der entsprechenden besonderen Leistung (3.2.1) anzubieten. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie sind einzuhalten. Alle Abweichungen müssen mit dem AG abgestimmt werden. Bei der Kalkulation des Angebots ist zu berücksichtigen, dass Altlasten im Bestand und dem Untergrund vorhanden sein können. Ein Gutachten wird durch den AG während der Planungsphase beauftragt. Den Vorgaben der Projektbeschreibung ist zu folgen. Der Anbau Nord, die Erweiterung Süd und der Umbau des Bestandes werden honorartechnisch als ein gemeinsames Objekt betrachtet. Containeranlage Sofern sich im Zuge der LPH 1 und 2 herausstellt, dass zusätzliche, temporäre Klassenräume benötigt werden, ist die Aufstockung der Containeranlage durch die Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) zu begleiten. Hiervon sind nur ALG 4, 5, und 7 betroffen. Es handelt sich bei der Containeranlage um ein Systembauwerk der Firma FAGSI. Die Aufstockung ist als optionale Grundleistung anzubieten. Ein Rückbau der Containeranlage erfolgt zum Projektende, dies ist in der Planung zu berücksichtigen. Förderfähigkeit und Zertifizierung Der Auftraggeber beabsichtigt für • Anbau Nord • Erweiterung Süd • Umbau Bestand soweit möglich Fördergelder zu beantragen. Der Auftraggeber beabsichtigt außerdem soweit möglich Zertifizierungen durchzuführen. Der Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) obliegt es, bei diesen Prozessen durch Planlieferung etc. zuzuarbeiten. Dies wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Grundleistungen einzukalkulieren. - Sächsisches OberbergamtStadtgebiet Zittau, Landkreis Görlitz, Sachsen
Ingenieurleistungen Baubetreuung zur Sanierung des Rothschönberger Stolln im Abschnitt von Drei-Brüder-Schacht bis Reiche Zeche mit temporärer Inbetriebnahme des Schachtes Rote Grube in Freiberg
Grundleistungen nach HOAI Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: Der Auftraggeber wertet die zu den Losen 1 und 2 der Bauausführung bestimmten Anlagen als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den zwei Objekten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI: Temporäre Herrichtung Schacht Rote Grube: Grundleistungen nach § 43 HOAI mit Wertigkeit der Honorarzone III bei anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung von 2.560.235 € zu Leistungsphase 8 HOAI; Der Auftraggeber geht von der Notwendigkeit anteiliger Grundleistungen zu 5%-Punkten aus dem Gesamthonoraranspruch zum Leistungsbild aus (s. auch Verga-beunterlage Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zur Leistungsphase aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und aufzuführen. Sanierung Rothschönberger Stolln zwischen Drei-Brüder-Schacht und Reiche Zeche über die Zugänge Drei-Brüder-Schacht und Rote Grube: Grundleistungen nach § 43 HOAI mit Wertig-keit der Honorarzone III bei anrechenbaren Kosten nach Kostenberechnung von 4.081.985 € zu Leistungsphase 8 HOAI; Der Auftraggeber geht von der Notwendigkeit anteiliger Grundleistungen zu 5%-Punkten aus dem Gesamthonoraranspruch zum Leistungsbild aus (s. auch Vergaeunterlage Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zur Leistungsphase aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und aufzuführen. Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grund-leistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leis-tungsphase 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die beabsichtigte Übertra-gung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter sind mit ihren Angeboten an die durch die Tabellenwerte des § 44 HOAI vorgegebenen Min-dest- und Höchstsätze nicht gebunden. Der Auftraggeber erwartet zu den Grundleistungen aber ein Angebot, nach dem er die umfassende Erbringung der geforderten Leistungen erwarten kann. Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten: Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zur Leistungsphase 8 HOAI; Grundleistungen im Sinne der Leistungsphasen 8 HOAI sind nur teilweise zu erbringen (im Ein-zelnen s. Ausführungen zu Anforderungen an Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland) Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI (alle Bewerber) 1. Einarbeitung in die bestehende Planung Der Auftraggeber erwartet vom künftigen Auftragnehmer die intensive Einarbeitung in das Ge-samtprojekt. Die Baubeschreibung sowie Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu beiden Losen umfassen im Papierformat vier Aktenordner. Dazu kommt die notwendige Einarbeitung in die Bestandsunterlagen zum Drei-Brüder-Schacht (Schachtakte zwei Aktenordner). Für die qualifizierte Einarbeitung hält er zudem je eine Ortsbesichtigung (über Tage) an die Betriebs-punkten Drei-Brüder-Schacht und Rote Grube sowie am Schacht Reiche Zeche (über und un-ter Tage/Forschungs- und Lehrbergwerk) für erforderlich. 2. Objektbetreuung -Kostenkontrolle -Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße -Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftrags-summe -Mitwirkung bei Abnahmen -Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage 3. Örtliche Bauüberwachung -Plausibilitätsprüfung der Absteckung -Überwachen der Ausführung der Bauleistungen -Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) -Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers -Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen -Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen -Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel -Protokolle zu Bauberatungen, Dokumentation des Bauablaufes Der Auftraggeber geht von einer Bauzeit von 176 Wochen aus. 4. Baubegleitende Planung/Anpassungsprojektierung Erarbeiten/Entwickeln von Lösungen außerhalb der vorliegenden Planung mit rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen Angenommener Umfang: 10 Einsatzfälle einschließlich Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung, pro Einsatzfall: 16 Teamstunden (die Abrechnung erfolgt auf Nachweis) Die Team-Stunde ist als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln. 5. Prüfung der Abschluss - bzw. Verwahrungsdokumentationen zu beiden Losen Die Dokumentationen sind Bestandteil der geplanten Aufträge an das/die Bergsicherungsunter-nehmen. Weitere Ingenieurleistungen (u. a. Sicherheits- und Gesundheitskonzept, Vermessungsleistungen) sind ebenfalls Bestandteile der geplanten Aufträge an das/die Bergsicherungsunternehmen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich AurichAurich
2026-11_RW_Oldersum-Riepe_OP_Verkehrsanlagen_Lph_1-5_Bes_Leistungen_expost Bekanntmachung
Aufgrund der beengten Verhältnisse in Riepe ist die anforderungsgerechte Anlage eines Radweges nicht ohne schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Anliegergrundstücke möglich bzw. wegen vorhandener Zwangspunkte wohl nicht realisierbar. Hier sind Varianten (z. B. eine geringfügige Verlegung der Fahrbahn der L 1) zur Anlage des Radweges zu prüfen. Bei der Gewässerkreuzung am "Fehntjer Tief" (Gewässer II. Ordnung) sowie an der Anschlussstelle (A 31) Riepe ist die Breite der vorhandenen Ingenieurbauwerke nicht ausreichend um den Radweg anlegen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass beide Brücken in den 1960ern errichtet wurden, wird durch den Auftraggeber geprüft, ob diese durch ein neues Bauwerk ersetzt werden sollten. Die neuen Brücken würden dann so breit hergestellt werden, dass der Radweg mit überführt werden kann. Gegebenenfalls kommen auch separate Radwegbrücken in Betracht. Leistungen des Auftraggebers: Die Planungen der Brückenbauwerke werden vom Auftraggeber bereitgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Vermessungsleistungen wurden durch den Auftraggeber erbracht. Die Vermessungsdaten werden dem Auftragnehmer zur Nutzung im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Unterlagen. Etwaige erkennbare Unstimmigkeiten oder Widersprüche sind vom Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die ihm vorliegenden Eigentümerdaten der vom Projekt betroffenen Grundstücke zur Verfügung. Eine eigenständige Ermittlung, Beschaffung oder Aktualisierung der Eigentümerdaten durch den Auftragnehmer ist nicht Bestandteil der beauftragten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Der Auftragnehmer verwendet die zur Verfügung gestellten Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Leistungen des Auftragnehmers: - Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI 2021: Für den geplanten Radweg an der L 1 ist vom Auftragnehmer die Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Grundleistungen gemäß § 47 HOAI 2021 zu erbringen: - Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2: Vorplanung - Leistungsphase 3: Entwurfsplanung - Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Die wesentlichen Leistungen sind im Einzelnen in Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführt. - Besondere Leistungen (nähere Information in der LB): 1. Erstellung von Leitungsbeständen 2. Koordinierung der fachlich Beteiligten - Stadt Hachenburg über Verbandsgemeinde Hachenburg
Tragwerksplanung und Bauphysik nach HOAI
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab. - Mindener Parkhaus GmbHMinden
Mindener Parkhaus GmbH - Neubau Parkhaus Marienwall
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen. - Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA)
Darmstadt, Erweiterung und Gesamtsanierung der Bernhard-Adelung-Schule, Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik
Projektbeschreibung: Die Bernhard Adelung Schule (BAS) ist eine von drei Integrierten Gesamtschulen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und Teil des Bildungscampus Bürgerpark. Die Schule ist aktuell 4 zügig organisiert und wurde im Schuljahr 2023/24 von rund 594 Schülerinnen und Schülern besucht. Die BAS verfolgt ein modernes pädagogisches Konzept mit selbstständigem Lernen, starker Berufsorientierung, Ganztagsstrukturen und Kooperationen mit den angrenzenden Schulen des Campus Bürgerpark. Dieses Konzept setzt zeitgemäße Lernräume, Differenzierungsbereiche, moderne Fachräume und ausreichend Flächen für Teamarbeit und individuelle Förderung voraus. Die räumliche Situation der BAS wird diesen Anforderungen derzeit nicht gerecht. Die Bestandsgebäude B (Verwaltung), C und D (Klassentrakte) aus dem Jahr 1957 sind - wie der Magistratsbeschluss feststellt - stark sanierungsbedürftig und stehen seit 2015 unter Denkmalschutz. Die Laubengänge sind baulich geschädigt und seit 2022 nur provisorisch gesichert. Die naturwissenschaftlichen Fachräume befinden sich noch im bauzeitlichen Zustand, und es fehlt an Differenzierungsflächen, Lehrerarbeitsplätzen sowie einer allgemein nutzbaren Aula bzw. einem Mehrzweckraum. Auch die Außenanlagen bieten kaum Aufenthalts und Bewegungsflächen. Im ursprünglichen Beschluss wurde die Möglichkeit einer Reduzierung auf eine 3 Zügigkeit thematisiert, sofern die Stadt Darmstadt eine weitere IGS errichtet. Da die Stadt jedoch keine zusätzliche IGS bauen wird, bleibt die Bernhard Adelung Schule dauerhaft 4 zügig. Für diese Zügigkeit sowie das weiterentwickelte pädagogische Konzept entsteht ein zusätzlicher Flächenbedarf, der im bestehenden Gebäudebestand - auch unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Vorgaben - nicht gedeckt werden kann. Bereits das 2024 erstellte Raumprogramm wies selbst bei einer 3 Zügigkeit einen notwendigen Zubau von rund 550 m² Hauptnutzfläche aus; für eine 4 Zügigkeit erhöht sich dieser Bedarf weiter. Besondere Bedeutung kommt dem Polytechnikum (Baujahr 1986) zu. Dessen Sanierungsfähigkeit ist laut Beschlusslage zu prüfen; aufgrund der baulichen und funktionalen Defizite ist jedoch von einem Abbruch und einem Ersatzneubau auszugehen. Der Ersatzneubau dient insbesondere der Unterbringung moderner naturwissenschaftlicher Fachräume, Lernlandschaften, Differenzierungs und Ganztagsbereiche, Flächen für die Talent Company sowie Lehrerarbeits und Teamräumen. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer umfassenden Gesamtsanierung der denkmalgeschützten Gebäude inkl. der Laubengänge sowie eines Erweiterungsneubaus erforderlich, der die zusätzlichen Flächenbedarfe deckt und das pädagogische Konzept räumlich unterstützt. Dabei sind auch die Vorgaben der Stadt zur energetischen Sanierung, zum Klimaschutz, zur Barrierefreiheit und zur nachhaltigen Bauweise zu berücksichtigen. Für die Außenbereiche ist ein ganzheitliches Freiraumkonzept zu entwickeln, das Bewegungs und Aufenthaltsangebote schafft, Entsiegelung und Begrünung vorsieht sowie die Wegebeziehungen im Bildungscampus Bürgerpark optimiert. Für die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen wird die Schule voraussichtlich in ein Interimsgebäude umziehen können. --- Leistungsumfang: Vergeben werden Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 und Leistungen der Bauphysik für Wärmeschutz/Energiebilanzierung und Bauakustik gem. Anlage 1.2 HOAI LPH 1-7 für zwei Objekte: - Bestand (Wärmeschutz/Energiebilanzierung und Bauakustik) - Schulerweiterung (Tragwerksplanung, Wärmeschutz/Energiebilanzierung und Bauakustik) Leistungen der Tragwerksplanung im Bereich Bestand können aktuell nicht definiert werden. Mögliche Eingriffe in das Tragwerk ergeben sich aus dem Projektfortschritt (Grundlagenermittlung) und würden ggfls. im Rahmen einer vergaberechtlich zulässigen Auftragserweiterung nachbeauftragt werden. Darüber hinaus werden die folgenden Besonderen Leistungen vergeben: - Beratung zu Fördermitteln - Mitwirkung bei Antragsstellung - Mitwirkung beim Verwendungsnachweis Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben (Objektplanung Gebäude, Technische Ausrüstung, Freianlagen) --- Projektzeitraum: Ein Projektstart ist direkt nach Beauftragung in Q3 2026 vorgesehen. Es ist von einer voraussichtlichen Projektlaufzeit von 48 Monaten für das Gesamtprojekt auszugehen. Für die Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik bis LPH 6, bzw. 7 ist von ca. 36 Monaten auszugehen. --- Projektkosten: Die Bauwerkskosten (KG 300+400) für die beschriebene Maßnahme werden auf ca. 20.000.000 € netto geschätzt. Davon entfallen ca.12.500.000 € netto auf die Maßnahmen im Bestand und 7.500.000 € netto auf den Neubau. - Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHDeadline: Jun 04
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen.
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