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Telefonischer Dolmetscherservice für die DAK-Gesundheit
Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices für die DAK-Gesundheit zur Überwindung von Sprachbarrieren. Die Leistung umfasst die Übersetzung sozialversicherungsrechtlicher Gesprächsinhalte in Telefonkonferenzen zwischen Mitarbeitenden, Kundschaft und Dolmetschern. Fokus liegt auf fachlich korrekter Übersetzung. Verfügbarkeit: M...
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Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices für die DAK-Gesundheit zur Überwindung von Sprachbarrieren. Die Leistung umfasst die Übersetzung sozialversicherungsrechtlicher Gesprächsinhalte in Telefonkonferenzen zwischen Mitarbeitenden, Kundschaft und Dolmetschern. Fokus liegt auf fachlich korrekter Übersetzung. Verfügbarkeit...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DAK-Gesundheit
- Published:
- April 14, 2026
- Deadline:
- May 19, 2026
- Topic:
- Translation
Tender description
Bereitstellung eines telefonischen Dolmetscherservices für die DAK-Gesundheit zur Überwindung von Sprachbarrieren. Die Leistung umfasst die Übersetzung sozialversicherungsrechtlicher Gesprächsinhalte in Telefonkonferenzen zwischen Mitarbeitenden, Kundschaft und Dolmetschern. Fokus liegt auf fachlich korrekter Übersetzung. Verfügbarkeit: Montag bis Donnerstag 8:00–18:00 Uhr, Freitag 8:00–17:00 Uhr.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Related tenders
2- Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Jun 29
First-Level-Support für den OZG-Onlinedienst AFBG Digital
Das Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Die Gesetzgebung erfolgt auf Bundesebene, der Vollzug wird jedoch durch die Bundesländer wahrgenommen und ist unterschiedlich geregelt. Dadurch entstand eine heterogene Fachverfahrenslandschaft der Länder, die über einen einheitlichen Onlinedienst angebunden ist. Mit dem Onlinedienst „AFBG Digital“ können Teilnehmende einer Aufstiegsfortbildung bundesweit Leistungen nach dem AFBG beantragen. Dieser Onlinedienst kommuniziert über Schnittstellen mit den Fachverfahren der zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Über eine zentral bereitgestellte Supportkomponente können Bürger, die den Onlinedienst nutzen, ein Support-Anliegen als elektronisches Formular übermitteln. Zugleich steht ihnen eine Support-Hotline mit folgenden Servicezeiten: von montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr zur Verfügung, um ihr Anliegen telefonisch zu äußern und entsprechende Support-Unterstützung zu erhalten. Der potenzielle Auftragnehmer muss also diese beiden Kanäle des First-Level-Supportes in den o. g. Servicezeiten bearbeiten können. Dabei sind Mitarbeitende einzusetzen, die über Deutschkenntnisse auf Sprachniveau C2 verfügen. Die Beauftragung umfasst folgende Leistungen: • Hotline: - Technischer und inhaltlicher Betrieb der Hotline zur Entgegennahme und Beantwortung von telefonischen und schriftlichen Anfragen • Benutzerunterstützungsleistungen: - Technischer und inhaltlicher Betrieb eines an die Nationale Supportkomponente angeschlossenen E-Mail-Accounts zur Entgegennahme und Beantwortung von elektronischen Anfragen sowie erforderlichenfalls Weiterleitung der Anfragen an den Auftraggeber, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherzustellen - Kundenberatung zum digitalen AFBG-Antrag sowie zu allgemeinen und weitführenden Informationen zum AFBG, wie z. B. zum Bezug der Förderung, Zuständigkeiten, Umfang und Art der Förderung, Einkommen und Vermögen - Co-Browsing: Unterstützung zu den online verfügbaren relevanten Informationen sowie Begleitung bei den weiteren Recherchemöglichkeiten • Sonstige Dienstleistungen/Beratung: - Regelmäßige Berichterstattung/Statistik – Monatsstatistik und monatliche Abrechnungsstatistik sowie Jahresrückblick insgesamt - Beratung zum Datenschutz und Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Löschbegeh-ren sowie bei Anfragen aus Parlament, Presse und IFG-Anfragen - Teilnahme an einem regelmäßigen (mindestens einmal monatlich) Austausch per Videokonferenz mit dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für den Second-Level-Support - Erstellung von Tickets im System des technischen Supports bei Hinweisen auf technische Probleme, Änderungsanregungen und Feedback sowie Hinweise zur Optimierung - ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKölnDeadline: Jun 29
IT-Service für Workload Automation
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1: Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird. Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet. Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen: Die WLA-Softwarelösung steuert IWS Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen. IWS steuert die WLA-Softwarelösung Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten. Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung. Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden. Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen. Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult. Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen.
Frequently asked questions about this tender
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