Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale VergabestelleGarbsen
Teilerneuerung SW-Kanal Dorfstraße - Kanalarbeiten
Teilerneuerung Schmutzwasserkanal in der Dorfstraße (Garbsen) zwischen Wreschener Allee und östlichem Ortsausgang. Nach Kanalbefahrung wurde die Erneuerung der SW-Hauptkanalhaltung 4212C 3 erforderlich. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist ausschließlich diese Haltung vorgesehen.
Sewer Construction
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Teilerneuerung Schmutzwasserkanal in der Dorfstraße (Garbsen) zwischen Wreschener Allee und östlichem Ortsausgang. Nach Kanalbefahrung wurde die Erneuerung der SW-Hauptkanalhaltung 4212C 3 erforderlich. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist ausschließlich diese Haltung vorgesehen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale Vergabestelle
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Sewer Construction
- Object:
- Kanalnetz / Abwasserkanal
Object classification
- Kanalnetz / AbwasserkanalPrimary
Tender description
Teilerneuerung Schmutzwasserkanal in der Dorfstraße (Garbsen) zwischen Wreschener Allee und östlichem Ortsausgang. Nach Kanalbefahrung wurde die Erneuerung der SW-Hauptkanalhaltung 4212C 3 erforderlich. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist ausschließlich diese Haltung vorgesehen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
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- Guidance for structured bid preparation
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1 file recorded- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
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10- Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale VergabestelleGarbsenDeadline: Jun 10
Teilerneuerung SW-Kanal Dorfstraße - Kanalarbeiten
Die Stadt Garbsen erneuert die SW-Hauptkanalhaltung 4212C 3 im Zuge der Deckenerneuerung der Dorfstraße (Abschnitt Wreschener Allee bis östliches Ortsausgang). Die Haltung wurde bei einer Prüfung als erneuerungsbedürftig eingestuft. Die Maßnahme umfasst ausschließlich diese Erneuerung. - Stadt Garbsen Fachbereich 3 Abteilung 30 Zentrale VergabestelleGarbsen
Teilerneuerung SW-Kanal Dorfstraße - Kanalarbeiten
Teilerneuerung SW-Kanal Dorfstraße - Kanalarbeiten - Zentrale Vegabestelle Stadt Gabsen
Teilerneuerung SW-Kanal Dorfstraße - Kanalarbeiten
Teilerneuerung SW-Kanal Dorfstraße - Kanalarbeiten - Zukunft Bauen e. V.Marburg
Modernisierung Ausbildungsstätte Marburg - Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 1-8
Geplant ist die energetischen Modernisierung der Berufsbildungsstätte aus dem Baujahr 1982. Das entsprechende Bedarfsgutachten wurde am 31.03.2022 abgeschlossen. Am 02.05.2022 wurde dieses in Folge eines veränderten Sachstands aktualisiert. Im Rahmen einer Konkretisierung wurden die erforderlichen, vorgesehenen baulichen Maßnahme einer Kos-tenschätzung zu hinterlegt. Im Übergang in die nächste Projektphase wur-de im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die geschätzten Kosten einer Modernisierung und den fiktiven Neubaukosten eines flächenopti-mierten Neubaus gemäß Idealraumprogramm gegenübergestellt. Im Er-gebnis wurde die Modernisierung des Bestandsgebäudes als wirtschaftlich betrachtet. Für die notwendige Modernisierung des Bestandsgebäudes sind folgende wesentliche Baumaßnahmen vorgesehen: - Verbesserung des Brandschutzes und der Raumakustik - Energetische Modernisierung durch Erneuerung der Fenster, Außentü-ren und -tore - Modernisierung des Flachdaches einschließlich Attika, Lichtkuppeln, Sheddächern und Blitzschutzanlage - Herstellung eines sommerlichen Wärmeschutzes durch den Einbau von Raffstoreanlagen - Ergänzung der LED-Beleuchtung - Beseitigung von Schadstoffen im Zuge der Modernisierung - Einbau eines barrierefreien WCs. Die vorgesehenen Maßnahmen sind sowohl notwendig als auch zweckmä-ßig, um einen angemessenen und zukunftsorientierten Rahmen für eine moderne, praxisgerechte überbetriebliche Ausbildung zu schaffen. Sie tra-gen dazu bei, die Lernbedingungen nachhaltig zu verbessern und den An-forderungen einer zeigemäßen Qualifizierung gerecht zu werden. Kosten zum Projekt sind aus Anlage 7 - Bestandserfassung der Vergabeun-terlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber misst der fristgerechten Vorlage der Antrags- und Bauunterlage auf Grundlage der Leistungsphase 3 nach RZBau bis November 2026 im Zuge der zu erbringenden Planungsleistungen besondere Bedeutung bei. - Regionalverband SaarbrückenSaarbrücken
Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundene - Stadt Neustadt am RübenbergeNeustadt am RübenbergeDeadline: Jul 23
TV-Befahrung Neustadt am Rübenberge - Stadtteile Helstorf und Luttmersen (NW- und SW-Netz)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 30.02-2026/0137 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Neustadt am Rübenberge An der Stadtmauer 1 31535 Neustadt am Rübenberge Deutschland Telefonnummer: +49 5032-84-0 Telefaxnummer: +49 5032-84-00 001 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.neustadt-a-rbge.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : TV-Befahrung Neustadt am Rübenberge - Stadtteile Helstorf und Luttmersen Reinigung und Inspektion der NW- und SW-Kanalisation mit Anschlussleitungen Menge und Umfang: Reinigung und Inspektion von ca. 3.370 m Niederschlagswasserkanal DN 150 - DN 500 Reinigung und Inspektion von ca. 6.920 m Schmutzwasserkanal DN 150 - DN 300 Reinigung und Inspektion von ca. 480 NW-Anschlussleitungen Reinigung und Inspektion von ca. 360 SW-Anschlussleitungen Ort der Leistung: Stadt Neustadt am Rübenberge Statteil Helstorf und Stadtteil Luttmersen 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.10.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.03.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter: (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d8b66bc07-58976d80943e69c9 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: folgende Kontaktstelle: Offizielle Bezeichnung: Region Hannover, Team Zentrale Vergabeangelegenheiten Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 30169 Hannover Land: Deutschland Telefon: +49 511-616-0 E-Mail: [email protected] Hauptadresse: (URL) https://www.hannover.de 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 23.07.2026 08:45 Ablauf der Bindefrist: 28.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : s. Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung mit folgenden Angaben: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. - Angaben zu Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Angaben zu Arbeitskräften die für die Leistung zur Verfügung stehen. - Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft oder durch Nachweis einer Präqualifikation. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. Nachweis / Erklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 1 Mio. € für Personenschäden und 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden) Nachweis einer mind. dreijährigen Inspektionspraxis des eingesetzten Personals sowie Nachweis über Unterweisungen in Arbeitssicherheit und Verkehrssicherung - die Nachweise werden bei Prüfung der Angebote angefordert und sind entsprechend nachzuweisen. Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: TV-Inspektion von Abwasserkanälen (mind. DN200) Der geforderte Mindestjahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt: 250.000 € 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: WICHTIGE HINWEISE: Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von elektronischen Angeboten ausschließlich über das Vergabeportal eVergabe möglich ist. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise (z.B. per E-Mail, Fax, Nachrichtenfunktion) wird nicht akzeptiert! Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Fragen zur Ausschreibung sollten bis spätestens 5 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform eVergabe gestellt werden, damit eine zeitnahe Beantwortung möglich ist. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Einzelpositionen im Leistungsverzeichnis bepreist sind. Entwässerungskanäle,Kanalreinigung,Kanaluntersuchung - Stadt Oebisfelde-WeferlingenOebisfelde-Weferlingen
Sanierung Rathaus - Technische Ausrüstung ELT und HLS
Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen plant die Sanierung des historischen und teilweise unter Denkmal-schutz stehenden Rathauses der Stadt. Bestandssituation Das historische Rathaus der Stadt Oebisfelde besteht aus zwei Baukörpern. Der südliche Teil des zwei-geschossigen Gebäudes ist spätmittelalterlich (vor 1500) und weist auf der Ostseite einen Renais-sancegiebel auf. Auf der Westseite befindet sich auf diesem Gebäudeteil ein Dachtürmchen mit einer Glocke (1784). Im Inneren dieses Teils ist die spätgotische Ratsstube mit Kreuzgratgewölbe auf einem Mittelpfeiler und einem jetzt innen liegenden Portal erhalten. Der Giebel auf der Westseite wurde wahrscheinlich in der Zeit des Umbaus Ende des 19. Jahrhunderts verändert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, unter diesem Gebäudeteil befindet sich ein Gewölbekeller. Östlich des älteren Gebäudeteils wurde Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts ein Erweite-rungsbau als Flachbau errichtet. Dieser wird von einer Bruchsteinmauer, die auch den weiter östlich gelegenen Hof einschließt, umschlossen. Der ebenfalls zweigeschossige nördliche Gebäudeteil stammt aus dem 18. Jahrhundert und weist im Obergeschoss eine Fachwerkkonstruktion auf. Darüber befindet sich ein Mansarddach mit Krüppel-walm auf der Ostseite, die Westseite zeigt einen geraden Dachabschluss mit einem Staffelgiebel aus dem Ende des 19. Jahrhunderts. Das Dachgeschoss ist im Moment nicht ausgebaut. Der Gebäudeteil weist eine Teilunterkellerung (Heizungskeller) auf. Die Erschließung des Obergeschosses erfolgt durch eine zwischen beiden Gebäudeteilen liegende Freitreppe. Die Geschossebenen des Erd- und Obergeschosses sind in den beiden Gebäudeteilen unterschiedlich. Das gesamte Rathaus ist ein Einzeldenkmal. Schadens- und Problemsituation Im Zuge der Sanierung des Westgiebels 2013/14 wurden diverse Schäden an der Decken- und Dach-konstruktion über dem OG und im Bereich der Fachwerksfassaden entdeckt. Diese wurden durch ein Holzschutzgutachten detailliert untersucht und dokumentiert. Dabei zeigte sich, dass auch die De-ckenbalken der Decke über dem EG schwerwiegende Holzschäden aufweisen. Auf Grund der Nutzungssituation konnten diese bisher nur im Bereich der Balkenköpfe erfasst wer-den. D.h. über den Schadensumfang der Decke über dem EG können i. M. keine verlässlichen Aussa-gen getroffen werden. Dazu ist eine Freilegung erforderlich. Darüber hinaus sind weitere Probleme und Mängel im Bereich der funktionalen Organisation, dem Brandschutz, dem Wärmeschutz, der Haustechnik offensichtlich. Sanierunqsaufgaben Auf Grund der entdeckten Schäden ergibt sich folgendes Minimalprogramm der Sanierung: Südtrakt Rückbau der gesamten Dacheindeckung/Neueindeckung Demontage und Sanierung des Glockenturms Sanierung der Decken- und Dachkonstruktion Nordtrakt Rückbau der Dacheindeckung/Neueindeckung Rückbau der Dachkonstruktion und Neubau Rückbau/Sanierung der Deckenkonstruktion Freilegung der Gefache des Fachwerks, Instandsetzung des Fachwerks und Neuausmauerung der Gefache Freilegung der Decke über dem EG und Sanierung. Es ist absehbar, dass das Rathaus während der Sanierung nicht nutzbar ist. Auf Grund des Schadens-umfangs werden alle Büroräume in Mitleidenschaft gezogen und es wird eine umfassende Renovie-rung und Teilerneuerungen (Fußböden, Wände, Decken, Haustechnik) erforderlich. Daher würde es sich in diesem Zusammenhang anbieten, weitere organisatorische und bautechnische Probleme und Mängel zu beheben. Diese ergeben sich aus: den aktuellen Nutzungsanforderungen der Brandschutz- und Fluchtwegesituation dem Wärmeschutz dem Stand der Haustechnik (Heizung, Elektro, EDV) Gegenstand dieser Ausschreibung ist die losweise Vergabe von Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Fachplanung Technische Ausrüstung HLS nach § 55 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 15.1 HOAI 2021, LPH 1-9 mit allen Grundleistungen (Los 1) Fachplanung Technische Ausrüstung ELT nach § 55 Abs. 1 und Abs. 3 iVm Anlage 15.1 HOAI 2021, LPH 1-9 mit allen Grundleistungen (Los 2) Die Leistungen werden stufenweise sowie teilweise optional vergeben. Einzelheiten sind der Leis-tungsbeschreibung zu entnehmen. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die nationalen Ausschreibungen des SiGeKo und des Brandschutzes. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Sachsen-Anhalt und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme im Rahmen des Landesförderprogramms "Förderung des Wachs-tums und der nachhaltigen Erneuerung, Programmbereich Aufwertung" 2023 gemäß Erlass des Minis-teriums für Infrastruktur und Digitales (MID) vom 29.11.2023 über die Programmaufnahme für die Städtebauförderung 2023. - Universität MünsterMünster
Fachplanung Biotechnikum
Die Universität Münster plant in der Corrensstraße 3, 48149 Münster die Sanierung des Biotechnikum-Anbaus am Institut für Molekulare Mikrobiologie und Biotechnologie. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und umfassende Erneuerung der Infrastruktur zur Förderung der Forschung im Bereich der Multiscale-Mikrobiologie. Im Zuge der Sanierung entstehen modern ausgestattete Labor- sowie Technikumsflächen, die zur Aufstellung von Bioreaktoren mit einem Fassungsvermögen von 10 bis 750 Litern vorgesehen sind. Geplante Baumaßnahmen Im Fokus steht die Sanierung und Modernisierung der technischen Anlagen des in den späten 1990er Jahren errichteten Biotechnikum-Anbaus in massiver Bauweise. Die zu sanierende Nutzfläche umfasst ca. 400 m2. Planungsumfang Technische Gebäudeausrüstung (TGA) Die TGA-Planungsleistungen umfassen sämtliche Gewerke der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276, mit Ausnahme der KG 460 (Förderanlagen). Bestandteil der Planung sind insbesondere: - Abwasser-, Wasseranlagen (KG 410) o Erneuerung bzw. Anpassung der Schmutzwasserleitungen oberhalb des Estrichs an die neuen Anforderungen. o Kompletter Neubau des Trinkwassernetzes gemäß den anerkannten Regeln der Technik. - Wärmeversorgungsanlagen (KG 420) o Neuauslegung und Erneuerung der Raumheizflächen. o Anpassung der Wärmeverteilung in Teilbereichen. - Raumlufttechnische Anlagen (KG 430) o Grundlegende Neuplanung und Austausch des Kanalnetzes. Neben Stahlblech wird für die 24-h-Abluft auch das Material PPS eingesetzt. o Einbau von Umluftklimageräten. o Planung und Einbau einer größeren Kältemaschine. o Komplette Neuplanung und Erneuerung des Kälteverteilnetzes. - Elektrische Anlagen (KG 440) o Neuplanung und Austausch der Haupt- und Unterverteilungen. o Planung der Anbindung von Großgeräten (Kältemaschine, Dampferzeugung, etc.). o Beleuchtungsplanung o Planung der Blitzschutz- und Erdungsanlage. o Planung einer Photovoltaikanlage (ca. 10 kWp). - Kommunikationstechnische Anlagen (KG 450) o Anpassung der Brandmelder an die veränderten Anforderungen. o Anpassung des Datenübertragungsnetzes an die neuen Erfordernisse. - Nutzungsspezifische Anlagen (KG 470) o Bereitstellung technischer Gase (z.B. Stickstoff, Helium, Prüfgas, Sauerstoff, Kohlenstoffdioxid und Wasserstoff) o Planung des Druckluftleitungsnetz. o Planung der VE-Wasseranlage inkl. Leitungsnetz. o Planung einer Dampfanlage inkl. Leitungsnetz für Nutzergeräte. o Planung von Isopropanollager und -aufbereitung sowie zugehöriger Leitungsinfrastruktur. - Gebäudeautomation (KG 480) o Aufschaltung diverser Datenpunkte (Störmeldungen, Sensoren, Aktoren, etc.) auf einen vorhandenen ISP. Das System muss in der Lage sein, herstellerübergreifende Informationen gegenseitig auszutauschen (Interoperabilität). Die Universität setzt das Fabrikat SAIA ein. Der beauftragte TGA-Fachplaner ist verantwortlich für die vollständige technische Planung, die Koordination aller technischen Schnittstellen, sowie die Einhaltung sämtlicher relevanter Re-gelwerke und Normen gemäß dem aktuellen Stand der Technik. Leistungsumfang Die Leistungsphasen 1 bis 3 der Technischen Anlagen wurden durch die Universität Münster im Rahmen des Förderantrags in vereinfachter Form eigenständig erbracht. Aufgrund erforderlicher Grundrissänderungen in der LPH 3 und der reduzierten LPH 3-Abgabe ist eine Wiederholung der Entwurfsplanung durch den beauftragten Fachplaner erforderlich. Die Beauftragung erfolgt gewerkeübergreifend für die Leistungsphasen 3 - 9 gemäß HOAI. Die Vergabe der Leistungen ist stufenweise und mittelabhängig vorgesehen. Ein Anspruch auf die vollständige Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen sowie die formale Angebotsprüfung übernimmt der Bauherr. Die Planung umfasst zusätzlich: - Bestandsaufnahme der technischen Anlagen mit folgenden Schnittstellen: o Aufnahme der Technikzentrale im Anbau o Aufnahme Technikzentrale im Hauptgebäude im Bereich VE-Wasseraufbereitung o Leitungsanbindung an die Bestandsdruckluftanlage o Entwässerungspunkte im Anbau - Umsetzung der Baumaßnahme in zwei Bauabschnitten sowie teilweiser Weiterbetrieb der vorhandenen Labor- und Technikumnutzung während der Bauzeit. Ziele der TGA-Planung Die technische Planung soll: - eine energieeffiziente, umweltgerechte und nachhaltige Versorgung sicherstellen, - alle gesetzlichen, normativen, sicherheits- und umwelttechnischen Vorgaben erfüllen, - einen funktionalen Betrieb unter hochspezialisierten Labor- und Forschungsbedingun-gen ermöglichen. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauDeadline: Jun 08
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben.
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