Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnTED
Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Berlin (VOEK 024-24)
Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/...
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Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 3...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Published:
- June 16, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Leistungen umfassen sämtliche Maßnahmen für den sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen, umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen der Liegenschaften, und die Sicherstellung der Betreiberpflichten durch den AN. Alle Leistungen des AN sind grundsätzlich bedarfsabhängig zu jeder Zeit, 24 Stunden am Tag und 365/366 Tage im Jahr zu erbringen. Die uneingeschränkte Nutzung der Gebäude und technischen Anlagen mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes ist zu gewährleisten. -- Der AN ist u.a. für die zyklische, termingerechte Wartung und Inspektion für Anlagen der Kostengruppen nach DIN 276: 300, 330, 340, 360, 380, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 490, 530 und 550 verantwortlich. Er betreibt und hält alle vertragsgegenständlichen Anlagen/Systeme nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen sowie unter Beachtung der Besonderheiten der Liegenschaft und deren Nutzung instand. -- Weitere Leistungen sind: -Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen -Prüfungen ortsfester Anlagen/Betriebsmittel -Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortlichen -Störungsmanagement -Optimierung -Dokumentieren, Berichten -Entsorgung -ggf. Gewährleistungsüberwachung -Energie-, Stillstandsmanagement/-wartung -Kommunikationsmanagement -Nutzung von EDV und eines CAFM-Systems. sowie Leistungen nach allgemeinen Vorschriften und Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: -DGUV V4 ortsfeste elektrische Anlagen -VDI 2035 Vermeidung Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen -VDI 2052 RLT für Küchen -VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen -VDI 6023 Trinkwasser-/Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid-/Chlorat-Messung -Trinkwasserverordnung 2023 -TRBS 1201 Prüfungen Arbeitsmittel/überwachungsbedürftiger Anlagen -TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln -TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen -Betriebssicherheitsverordnung -42. Bundesimmisionssc
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6- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Technisches Gebäudemanagement für das Bundesarchiv in 12205 Berlin-Lichterfelde und 15366 Hoppegarten - VOEK 055-25
Technisches Gebäudemanagement für das Bundesarchiv in 12205 Berlin-Lichterfelde und 15366 Hoppegarten. Leistungen umfassen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Gebäude und technischen Anlagen, 24/7/365. Verantwortlich für zyklische Wartung/Inspektion (Kostengruppen nach DIN 276: 300,330,340,360,410,420,430,440,450,460,470,480,540). Weitere Leistungen: Optimierung, Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen, verantwortliche Elektrofachkraft, Störungsmanagement, Dokumentation, Entsorgung, ggf. Gewährleistungsüberwachung, Energie- und Stillstandsmanagement, Nutzung eines CAFM-Systems. Zu beachten: VDI 3810, DIN EN 13460/15628/15221, GEFMA 190, DGUV V4, VDI 2035/2052/6022/6023, Trinkwasserverordnung 2023, TRBS 1201/2181. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin
Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements ausgeschrieben. --- Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist 28.05.2026, Stufe 2: beginnt 2 Monate vor Regelbetrieb 2.Regelbetrieb: Beginn 01.10.2026 bis Vertragsende: 30.09.2031 (ggf. optionale Verlängerung bis 30.09.2036) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehene Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter angehören; Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der öffentlich-rechtlichen Anforderungen - den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik - den Herstellerangaben. b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276: - 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 530 und 540 sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat- Messung - TrinkwV Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung - BauOBln Bauordnung Berlin - SoBeVO Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten - Berlin - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen zu erbringen. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz- /Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. --- Vertragsauslaufphase Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden. --- Konkretisierungen der Leistungen sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Technisches Gebäudemanagement für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Berlin
Fortsetzung aus Ziffer 2.1 Der AN stellt eine zeitgemäße CAFM-Software für die Planung, Ausführung und Dokumentation von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen an Gebäuden und technischen Anlagen, die den webbasierten Zugriff durch die AG ermöglicht (6-8 Lizenzen). -- Sonstige Leistungen: -Start-Up-Vertragsauslaufphase -Instandhaltungsmanagement -Stellung erforderlichen Personals -- Die Start-Up-Phase Stufe 1 beginnt mit Zuschlag, spätestens am 01.08.2026, Stufe 2 am 01.09.2026. Der Regelbetrieb beginnt am 01.10.2026. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. Für die Übernahme der Liegenschaft stellt der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team), dem der vorgesehene Objektleiter und ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter angehören. In Stufe 1 erfolgt u.a. die Personalvorstellung mit Vorlage der Qualifikationsnachweise, die Beantragung ggf. weiterer Sicherheitsüberprüfungen, die Anpassung des CAFM-Systems, Klärungen zu Abläufen und Prozessen. In Stufe 2 erfolgen u.a. die Übernahme der technischen Anlagen/Systeme durch den AN, der Aufbau einer CAFM-Lagerverwaltung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen/Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses liegenschaftsgebunden an. -- Die Anwesenheit des Objektleiters beträgt 40 Std./Woche. Von Montag bis Freitag ist die Präsenzzeit von 08:30 Uhr-15:30 Uhr zu gewährleisten. Mit der stellvertretenden Objektleitung ist die Besetzung in der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr sicherzustellen. -- Die vertragsgegenständlichen Leistungen der Haustechniker sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 bis 17:00 Uhr zu erbringen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. Die ständige Erreichbarkeit des Objektleiters und der Haustechniker vor Ort ist innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit zu gewährleisten. -- Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien, Aufgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen. -- Der AN verpflichtet sich, über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus zusätzliche Leistungen/Auftragsleistungen für Bau- und Dienstleistungen zu übernehmen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % größer/gleich 10.000 €, 7,5% größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). --- Dem AN stehen Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Für IT- und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser, Elektroenergie kostenlos zur Verfügung, für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse trägt der AN Sorge. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen/vorzuhalten, sie entsprechen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften. -- Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Materialien und Betriebsmittel usw., die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. -- Der AN hat für die Entsorgung der Abfälle eigene Entsorgungseinrichtungen (Container, Tonnen etc.) bereitzustellen. -- Der AN gewährleistet die Verschwiegenheit seines Personals (s. Anlage C-06). - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin, VOEK 113-23
Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements ausgeschrieben. --- Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist 28.05.2026, Stufe 2: beginnt 2 Monate vor Regelbetrieb 2.Regelbetrieb: Beginn 01.10.2026 bis Vertragsende: 30.09.2031 (ggf. optionale Verlängerung bis 30.09.2036) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehene Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter angehören; Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der öffentlich-rechtlichen Anforderungen - den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik - den Hersteller - Landkreis Osnabrück, FD 13 - Gebäude und VergabeOsnabrückDeadline: Aug 07
Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an 24 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, an 24 eigenen Liegenschaften eine teilöffentliche Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität errichten und betreiben zu lassen. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur muss mindestens die Anforderungen an das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erfüllen. Bei den Liegenschaften handelt es sich um bestehende Nichtwohngebäude (insbesondere Schulen) mit jeweils mehr als 20 Stellplätzen. Die entsprechenden Liegenschaften sowie die Art und Anzahl der Ladepunkte sind in der anliegenden Maßnahmenbeschreibung aufgelistet. Es soll ein Unternehmen mit der kompletten Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur beauftragt werden. Der Landkreis Osnabrück überlässt dem Unternehmen für die Vertragslaufzeit die für die Ladepunkte vorgesehenen Stellplätze. An diesen Stellplätzen errichtet das Unternehmen öffentliche Ladepunkte inklusive aller Planungs- und baulichen Tätigkeiten. Zum Leistungsumfang des Unternehmens gehört auch das Einholen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Abstimmung und Beantragung des Anschlusses bei dem Verteilnetzbetreibers (VNB). In der anliegenden Beschreibung zu den einzelnen Standorten sind auf den Parkplätzen Flächen markiert, in deren Bereich die Ladepunkte zu errichten sind. Die genaue Auswahl der Stellplätze obliegt dem Unternehmen in der Planungsphase. Das Unternehmen betreibt die öffentlichen Ladepunkte inklusive der gesamten Abrechnung für den Bezug und Verkauf der elektrischen Energie mit eigenem wirtschaftlichem Risiko als Ladenetzbetreiber. Der Landkreis Osnabrück erhält im Gegenzug für die Überlassung der Stellplätze eine jährliche Pachtzahlung. Eine Vorgabe des Landkreises Osnabrück ist, dass der Energiebezug aus erneuerbaren Quellen erfolgen muss. Die Ladepunkte sind als freistehende öffentliche Ladesäulen zu errichten. An einer Ladesäule sollten zwei Ladepunkte zusammengefasst werden. Jede Ladesäule ist mit einem Abrechnungssystem gemäß dem Mess- und Eichgesetzes auszustatten. Die Freigabe eines Ladepunktes zur Aufladung eines Fahrzeuges mit Abrechnung der bezogenen Energiemenge soll so weit wie möglich diskriminierungsfrei über verbreitete Systeme erfolgen, so dass ein möglich breites Kundenspektrum den Ladepunkt nutzen kann. An den Ladesäulen sind Kontaktdaten des Ladenetzbetreibers sichtbar anzubringen, damit Kunden bei technischen Störungen oder Fragen zur Abrechnung den Ladenetzbetreiber kontaktieren können. Es muss eine Servicehotline ständig erreichbar sein. Die AC-Ladepunkte (Wechselspannung 3-phasig) müssen mindestens über die Leistung von 11kW und über einen Anschlusspunkt für einen Ladestecker Typ 2 verfügen. Zum Betrieb der Ladepunkte gehört auch die regelmäßige Instandhaltung mit den entsprechenden Wartungen und Prüfungen sowie Instandsetzungen. - Universität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKöln
Universität zu Köln - Wartung, Inspektion, Bedienen und Betätigen der technischen Gasanlagen, Teil 2, Fabr. GFG, Typ GMA 200 MW
Die Universität zu Köln (UzK) verfügt auf ihrer Liegenschaft über das Gebäude 321 BT3N, Neubau Physik, mit technischen Gasanlagen. Dieses Gebäude ist in einem Lageplan erfasst, siehe Anlage. Vorh. Gaswarnanlagen (GWA), Anzahl - 44 St; Blitzleuchten, Hupen, Signalgeber, Anzahl 210 St. Medienversorgung, Entnahmestellen, Einbauten etc., Anzahl - 353 St. Vorh. Gaswarnanlagen (GWA), Fabr. GFG, Typ GMA 200 MW. Der ausgeschriebene Leistungsumgang beinhaltet im Wesentlichen die Leistung: Wartung, Systemprüfung und Funktionskontrolle, Inspektionsarbeiten an stationären Technischen Gasanlagen, Teil 2; Gaswarnanlagen, Sensoren und Medienversorgung, Arbeitsmitteln und Einbauten sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen von Reinstgasversorgungsanlagen bis Gasqualität 6.0, innerhalb von/an Gebäuden, Arbeiten zum Erhalt der Anlagenfunktion, gemäß Bestandslisten und Arbeitskarten der UzK sowie Herstellervorgaben einschl. Dokumentation der Wartungsarbeiten. Die Arbeiten werden im laufenden Betrieb der UzK durchgeführt. Hierzu gehören: alle damit verbundenen Nebenleistungen, einschließlich Entsorgung von Verbrauchsmaterial, Ausbauten, Verpackungen etc. Erstellen und ausfüllen von Dokumentation, Arbeitskarten, Fotodokumentation, Wartungs- und Inspektionsberichte, Mängelberichte und Handlungsempfehlungen zur Mängelbeseitigung sowie Berichte zu Verbrauchsmitteln, Probenahme und Ergebnisberichte, Berichte zum Verbrauchsmitteln, MSR-Arbeiten und Parametrierung. Die gesetzlichen Vorgaben, Prüffristen, Ausführung und Dokumentation der Wartungsarbeiten an Gaswarnanlagen und Medienversorgung sind einzuhalten gemäß: ArbSchG, BetrSichV, DIN EN 60079-29-2, DIN EN 45544-4, DGUV 100-500 (bisher BGR 500), DGUV 213-056, DGUV 213-057, DGUV 213-056-T021, DGUV 213-057-T023, DVGW, TRGS 400, TRGS 500, TRGS 510, TRAC, TRBS 1201-1. Es handelt sich um die Installationen im Bereich von: Nichtwohngebäuden, Forschungseinrichtungen sowie Laboren mit einer biologischen oder chemischen Nutzung, Installationsschächten und Technikzentralen. Weitere Details sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
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