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Technische Ausrüstung ELT (AG 4-6) für die Modernisierung der Bildungsakademie der HWK Ulm
Die Handwerkskammer Ulm beabsichtigt, die Bildungsakademie Ulm am Standort Köllestraße 55 in 89077 Ulm umfassend zu modernisieren. Die Maßnahme umfasst Teilabbruch-, Modernisierungs- sowie Neubauanteile im Bestand. Für das Vorhaben soll ein Förderantrag gestellt werden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde durch das Bundesamt für Wirt...
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- HWK Ulm
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- August 17, 2026
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Die Handwerkskammer Ulm beabsichtigt, die Bildungsakademie Ulm am Standort Köllestraße 55 in 89077 Ulm umfassend zu modernisieren. Die Maßnahme umfasst Teilabbruch-, Modernisierungs- sowie Neubauanteile im Bestand. Für das Vorhaben soll ein Förderantrag gestellt werden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie das Land Baden-Württemberg bestätigt. Grundlage der weiteren Planung und Umsetzung ist die Projektskizze des Architekturbüros Wolf, Heidenheim, das im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens (VgV) für die Objektplanung Gebäude den Zuschlag erhalten hat. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagen der Elektrotechnik (ELT). Dies umfasst insbesondere die Anlagengruppen: • AG 4: Starkstromanlagen • AG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen • AG 6: Förderanlagen • AG 7: Nutzungsspezifische Anlagen (z.B. Medientechnik) – optional nach Bedarf Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie ggf. Besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3, weitere Leistungsphasen optional und abhängig von Förderzusage und Projektfortschritt. Im Rahmen der Planung sind die Anforderungen der Fördermittelgeber umfassend zu berücksichtigen, ins-besondere in Bezug auf Energieeffizienz, nachhaltige Gebäudekonzepte und den Einsatz regenerativer Energien. Hierzu zählen u. a. integrale Energiekonzepte, die Optimierung der Anlageneffizienz sowie der Einsatz moderner Gebäudeautomation. Der Auftragnehmer hat förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen klar zu unterscheiden und transparent darzustellen. Erfahrungen im Umgang mit Fördermitteln sind daher ein wesentliches Auswahlkriterium. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen, insbesondere HLS. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Planung im Bestand sowie aus der abschnittsweisen Umsetzung bei laufendem Betrieb. Der Projektzeitplan (siehe auch Kap 1.7) stellt sich wie folgt dar: • Planungsbeginn: Juni 2026 • Abschluss Vorplanung (LPH 2): Oktober 2026 • Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3): Juni 2027 • Förderantrag auf Basis Kostenberechnung (DIN 276) • Zuwendungsbescheid: voraussichtlich Ende 2027 • Baubeginn: Ende 2028 • Fertigstellung: 2032/2033 Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Bildungsstandorts für die handwerkliche Aus- und Weiterbildung.
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HWK UlmUlmDie Handwerkskammer Ulm beabsichtigt, die Bildungsakademie Ulm am Standort Köllestraße 55 in 89077 Ulm umfassend zu modernisieren. Die Maßnahme umfasst Teilabbruch-, Modernisierungs- sowie Neubauanteile im Bestand. Für das Vorhaben soll ein Förderantrag gestellt werden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie das Land Baden-Württemberg bestätigt. Grundlage der weiteren Planung und Umsetzung ist die Projektskizze des Architekturbüros Wolf, Heidenheim, das im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens (VgV) für die Objektplanung Gebäude den Zuschlag erhalten hat. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) gemäß § 55 HOAI 2021 für die Anlagen der HLSK und Gebäudeautomation. Dies umfasst insbesondere die Anlagengruppen: • AG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen • AG 2: Wärmeversorgungsanlagen • AG 3: Lufttechnische Anlagen • AG 7: Nutzungsspezifische Anlagen (z.B. Küchentechnische Anlagen, etc. ) - optional nach Bedarf • AG 8: Gebäudeautomation Beauftragt werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie ggf. Besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3, weitere Leistungsphasen optional und abhängig von Förderzusage und Projektfortschritt. Im Rahmen der Planung sind die Anforderungen der Fördermittelgeber umfassend zu berücksichtigen, ins-besondere in Bezug auf Energieeffizienz, nachhaltige Gebäudekonzepte und den Einsatz regenerativer Energien. Hierzu zählen u. a. integrale Energiekonzepte, die Optimierung der Anlageneffizienz sowie der Einsatz moderner Gebäudeautomation. Der Auftragnehmer hat förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen klar zu unterscheiden und transparent darzustellen. Erfahrungen im Umgang mit Fördermitteln sind daher ein wesentliches Auswahlkriterium. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen, insbesondere ELT. Besondere Anforderungen ergeben sich aus der Planung im Bestand sowie aus der abschnittsweisen Umsetzung bei laufendem Betrieb. Der Projektzeitplan (siehe auch Kap 1.7) stellt sich wie folgt dar: • Planungsbeginn: Juni 2026 • Abschluss Vorplanung (LPH 2): Oktober 2026 • Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3): Juni 2027 • Förderantrag auf Basis Kostenberechnung (DIN 276) • Zuwendungsbescheid: voraussichtlich Ende 2027 • Baubeginn: Ende 2028 • Fertigstellung: 2032/2033 Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines zukunftsfähigen Bildungsstandorts für die handwerkliche Aus- und Weiterbildung..Fachplanung Bauphysik für Neubau und Modernisierung der Bildungsakademie der HWK Ulm
HWK UlmUlmDie Handwerkskammer Ulm beabsichtigt, die Bildungsakademie Ulm am Standort Köllestraße 55 in 89077 Ulm umfassend zu modernisieren. Die Maßnahme umfasst Teilabbruch-, Modernisierungs- sowie Neubauanteile im Bestand. Für das Vorhaben soll ein Förderantrag gestellt werden. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie das Land Baden-Württemberg bestätigt. Grundlage der weiteren Planung und Umsetzung ist die Projektskizze des Architekturbüros Wolf, Heidenheim. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Bauphysik gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Ziffer 1.2. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 4; weitere Leistungsphasen werden optional und abhängig von Förderzusage und Projektfortschritt übertragen. Im Rahmen der Planung sind die Anforderungen der Fördermittelgeber umfassend zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Energieeffizienz, nachhaltige Gebäudekonzepte sowie bauphysikalische Anforderungen an den Wärme-, Feuchte- und Schallschutz einschließlich des sommerlichen Wärmeschutzes. Hierzu zählen insbesondere: • Erstellung bauphysikalischer Nachweise • Mitwirkung bei der Entwicklung von Energiekonzepten • Optimierung der Gebäudehülle • Bewertung von Varianten unter bauphysikalischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren Fachplanungen, insbesondere der Technischen Ausrüstung. Der Auftragnehmer hat förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen klar zu unterscheiden und transparent darzustellen. Der Projektzeitplan (siehe auch Kap 1.7) stellt sich wie folgt dar: • Planungsbeginn: Juni 2026 • Abschluss Vorplanung (LPH 2): Oktober 2026 • Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3): Juni 2027 • Förderantrag auf Basis Kostenberechnung (DIN 276) • Zuwendungsbescheid: voraussichtlich Ende 2027 • Baubeginn: Ende 2028 • Fertigstellung: 2032/2033 Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines zukunftFachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI 2021 mit den Anlagengruppen (AG) 4 Starkstromanlagen, AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, AG 6 Förderanlagen, AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen und AG 8 Gebäudeautomation, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen) und einzelne Besondere Leistung.
Verbandsgemeinde Zweibrücken-LandZweibrückenAusgeschrieben werden die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15.1 für die Anlagengruppen (AG) 4 Starkstromanlagen, AG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, AG 6 Förderanlagen, AG 7 Nutzungsspezifische Anlagen und AG 8 Gebäudeautomation, jeweils Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen) sowie einzelne Besondere Leistungen, darunter auch die Bestandsaufnahme der betreffenden vorhandenen technischen Anlagen, soweit sie für das Erreichen der Projektziele erforderlich sind. Die Beauftragung und Leistungserbringung erfolgen stufenweise. Mit der Zuschlagserteilung wird zunächst die Bearbeitungsstufe I (= Auftragsstufe 1) bestehend aus der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, auf Grundlage des abzuschließenden Planervertrages nach Abschluss der Bearbeitungsstufe I auch die Bearbeitungsstufe II (= Auftragsstufe 2) bestehend aus Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung (Leistungsphasen 5 bis 9) ganz oder teilweise weiter zu beauftragen. Ein Anspruch auf ganz oder teilweise Weiterbeauftragung der Bearbeitungsstufe II besteht nicht. --- Wegen der Details zu den einzelnen Planungsleistungen wird auf die unter dem angeführten Link abrufbaren Vergabeunterlagen, insbesondere die Datei „Leistungskatalog“ und die Datei „Entwurf Planervertrag“ verwiesen.Strohgäuhalle Leonberg Höfingen - Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen - Planung Technische Ausrüstung gemäß HOAI - Elektro
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