Landestalsperrenverwaltung Sachsen - Pirna 1
Tandem-Tieflade-Dreiseiten-Kippanhänger mit 18t ZGG
inklusive Überführungskosten (auch eventuell anfallende Kosten zur Bereitstellung der Fahrzeugpapiere
Freight Transport, Vehicles
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inklusive Überführungskosten (auch eventuell anfallende Kosten zur Bereitstellung der Fahrzeugpapiere
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landestalsperrenverwaltung Sachsen - Pirna 1
- Published:
- June 17, 2026
- Deadline:
- July 17, 2026
- Topic:
- Freight Transport
Tender description
inklusive Überführungskosten (auch eventuell anfallende Kosten zur Bereitstellung der Fahrzeugpapiere
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
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Related tenders
9- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen - SG Innere Verwaltung (AG Fuhrpark)PirnaDeadline: Jul 17
Tandem-Tieflade-Dreiseiten-Kippanhänger mit 18t ZGG
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Dkfz 2026/18 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen - SG Innere Verwaltung (AG Fuhrpark) Bahnhofstraße 14 01796 Pirna Deutschland Telefonnummer: +49 3501-7960 Telefaxnummer: +49 3501-796103 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.talsperren-sachsen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Tandem-Tieflade-Dreiseiten-Kippanhänger mit 18t ZGG Menge und Umfang: 1 Tandem-Tieflade-Dreiseiten-Kippanhänger mit 18t ZGG Ort der Leistung: Flussmeisterei Görlitz, Standort Teicha Teichaer Allee 1 02956 Rietschen e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026 Ende: 30.12.2026 keine h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 17.07.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 17.08.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Innerhalb von 24 Tagen ohne Abzug l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: ausgefüllte Anlage Leistungsbeschreibung (als Anlage beigefügt) technische Beschreibung und Prospekt vom Anhänger Selbsterklärung MiLoG (als Anlage beigefügt) Erklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten (als Anlage beigefügt) n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Kfz-Sonderaufbauten,Lkw-Basis/ Lkw-Fahrgestell,Kommunaltechnik,Anhänger - Landestalsperrenverwaltung Sachsen - Pirna 1Deadline: Jun 22
Lkw-Tandem-Dreiseiten-Kippanhänger
Angebot für Lkw‑Tandem‑Dreiseiten‑Kippanhänger. Endpreis beinhaltet komplett konfigurierte Anhänger ohne optionale Ausstattung, Überführungskosten, Fahrzeugpapiere und ggf. Einzelgutachten für Betriebserlaubnis. Lieferung erfolgt über einen Betrieb im Freistaat Sachsen; Auslieferungspartner im Angebot zu benennen. Fahrzeuge werden vom Auftraggeber im benannten Betrieb übernommen. - Gemeinde HarsumHarsum
Wirtschaftsweg Machtsum Windmühlenstr.
Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, ein Teilstück eines Wirtschaftsweges auf ca.200 m Länge zu sanieren. Die Baustelle befindet sich am nördlichen Ortsrand der Ortschaft Machtsum. Der Wirtschaftsweg soll mit einer hydraulisch gebundenen Tragschicht verstärkt werden. Für die Anlieferung benötigter Materialien und Baustoffe genutzte Straßen sind durch den AN oder von seinen Nachunternehmern wieder in den vorgefundenen Zustand zu versetzen. Geschieht dieses nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Kosten für die Beseitigung der Schäden von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abzuziehen. Die Lagerung der Baustoffe an der Verwendungsstelle hat im Benehmen mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Eventuell anfallende Absperrungen und die Bereitstellung aller Geräte, des Personals und der Bau- und Bauhilfsstoffe sind in die Einheitspreise einzurechnen. - Toll Collect GmbHBerlinDeadline: Jul 18
Markterkundung Diagnosegerät
I. Leistungsarten und Leistungsumfang Für technische Kontrollen in Deutschland wird ein Diagnosegerät bzw. eine entsprechende Gesamtlösung benötigt, mit der relevante Fahrzeugdaten und Diagnoseberichte aus Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ausgelesen und für eine weitere Auswertung bereitgestellt werden können. Der Einsatz beschränkt sich zunächst auf Standkontrollen, beispielsweise auf einem Parkplatz. Ziel ist, mehrere Auslesungen desselben Fahrzeugs in unterschiedlichen Fahrzeugzuständen (z. B. Motor ein/aus) einer gemeinsamen Fallbearbeitung zuzuführen, um technische Auffälligkeiten oder potentielle Manipulationen, etwa im Bereich emissionsbezogener Systeme oder im Zusammenhang mit dem Tachographen nachvollziehbar prüfen zu können. Die angebotene Lösung soll folgende Anforderungen erfüllen: 1. Bereitstellung relevanter Fahrzeugdaten zur Erkennung potentieller Manipulationen, insbesondere Betriebs-, Sensor- und Statusdaten etwa von Abgasnachbehandlungs- und Tachographensystemen sowie ergänzend vorhandener Fehlercodes. 2. Weitestmögliche Abdeckung von Fahrzeugen des Güterverkehrs über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, insbesondere Transportern, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen der gängigen Marken DAF, Ford Trucks, IVECO, MAN, Mercedes-Benz Trucks, Renault Trucks, Scania und Volvo Trucks. 3. Unterstützung der erforderlichen Diagnoseanschlüsse und Kommunikationsprotokolle über ein einheitliches Grundgerät, gegebenenfalls mit Adapter- und Kabelsätzen; hierzu können insbesondere OBD-II/SAE J1962, SAE J1939, J1708/J1587 sowie herstellerspezifische Diagnosezugänge gehören. 4. Möglichkeit zur drahtlosen Datenkommunikation zwischen dem Diagnosegerät und einem iPhone über Bluetooth. 5. Dokumentierte, offene Schnittstelle zur Nutzung durch eine externe iOS-Anwendung, über die die vom Diagnosegerät ausgelesenen Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form empfangen und weiterverarbeitet werden können. II. Interessenbekundung Bei Interesse an einem entsprechenden Auftrag bitten wir Sie, in der folgenden Form Informationen bis zum [Frist ergänzen] bereitzustellen: - Anschreiben (max. 3 Seiten) - Kurze Unternehmensdarstellung (max. 15 Seiten), inklusive Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeitende, Umsatz und Geschäftsfelder - Ausführungen zu den Anforderungen gem. Ziff. I: - Vergleichbares Gerät bereits serienreif vorhanden, lieferbar mit Anpassungen oder Entwicklung notwendig? - Bitte stellen Sie Funktionen, Abweichungen und gegebenenfalls geeignete Alternativen dar - Übersicht der Fahrzeugkompatibilität, insbesondere der unterstützten Hersteller ggf. inkl. abgedeckte Modelle/Baureihen und Baujahre - Darstellung der konkret auslesbaren Daten und Funktionen sowie bekannter Einschränkungen, insbesondere für den Anwendungsfall der Manipulationserkennung - Darstellung geschützter Diagnosezugänge/Secure Gateways sowie notwendiger Registrierungen, Freischaltungen, Lizenzen, laufender Kosten und Online-Abhängigkeiten. - Bitte erläutern Sie mögliche Einschränkungen des Datenzugriffs bei Herstellern, für die kein Secure-Gateway-Zugang bereitgestellt wird. - Ggf. Schnittstellen-Spezifikation zur Anbindung an ein iPhone - Sofern eine Entwicklung notwendig ist, bitte geschätzte Frist und Aufwand für Entwicklung angeben. - Datenblätter und weitere Detailinformationen. - Unverbindliche Angaben zu Kosten und Bereitstellungsdauer eines Testgeräts inklusive Zubehör und Lizenzen Zur Teilnahme an dieser Markterkundung senden Sie bis zum 31.07.2026 eine E-Mail mit dem folgenden Betreff: "Markterkundung Diagnosegerät" an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected] Im Anschluss erhalten Sie zeitnah die Unterlage zur Markterkundung. Eventuell entstandene Fragen reichen Sie bitte mit den Unterlagen zur Markterkundung ein. Sollten Sie neben den geforderten Unterlagen weiteres Informationsmaterial einreichen wollen, ist dies gestattet. Im Anschluss an die Sichtung der o.g. Informationen sind Markterkundungsgespräche mit ausgewählten interessierten Marktteilnehmern geplant. Darüber hinaus beabsichtigt Toll Collect im Rahmen dieser Markterkundung mit zur Verfügung gestellten Geräten eine Evaluation durchzuführen, um Mautinformationen gemäß ISO-12813 und intelligente Tachographen gemäß (Verordnung (EU) Nr. 165/2014) unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsstandards zu bewerten. - Toll Collect GmbHBerlinDeadline: Jul 18
Markterkundung Diagnosegerät
I. Leistungsarten und Leistungsumfang Für technische Kontrollen in Deutschland wird ein Diagnosegerät bzw. eine entsprechende Gesamtlösung benötigt, mit der relevante Fahrzeugdaten und Diagnoseberichte aus Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ausgelesen und für eine weitere Auswertung bereitgestellt werden können. Der Einsatz beschränkt sich zunächst auf Standkontrollen, beispielsweise auf einem Parkplatz. Ziel ist, mehrere Auslesungen desselben Fahrzeugs in unterschiedlichen Fahrzeugzuständen (z. B. Motor ein/aus) einer gemeinsamen Fallbearbeitung zuzuführen, um technische Auffälligkeiten oder potentielle Manipulationen, etwa im Bereich emissionsbezogener Systeme oder im Zusammenhang mit dem Tachographen nachvollziehbar prüfen zu können. Die angebotene Lösung soll folgende Anforderungen erfüllen: 1. Bereitstellung relevanter Fahrzeugdaten zur Erkennung potentieller Manipulationen, insbesondere Betriebs-, Sensor- und Statusdaten etwa von Abgasnachbehandlungs- und Tachographensystemen sowie ergänzend vorhandener Fehlercodes. 2. Weitestmögliche Abdeckung von Fahrzeugen des Güterverkehrs über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, insbesondere Transportern, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen der gängigen Marken DAF, Ford Trucks, IVECO, MAN, Mercedes-Benz Trucks, Renault Trucks, Scania und Volvo Trucks. 3. Unterstützung der erforderlichen Diagnoseanschlüsse und Kommunikationsprotokolle über ein einheitliches Grundgerät, gegebenenfalls mit Adapter- und Kabelsätzen; hierzu können insbesondere OBD-II/SAE J1962, SAE J1939, J1708/J1587 sowie herstellerspezifische Diagnosezugänge gehören. 4. Möglichkeit zur drahtlosen Datenkommunikation zwischen dem Diagnosegerät und einem iPhone über Bluetooth. 5. Dokumentierte, offene Schnittstelle zur Nutzung durch eine externe iOS-Anwendung, über die die vom Diagnosegerät ausgelesenen Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form empfangen und weiterverarbeitet werden können. II. Interessenbekundung Bei Interesse an einem entsprechenden Auftrag bitten wir Sie, in der folgenden Form Informationen bis zum [Frist ergänzen] bereitzustellen: - Anschreiben (max. 3 Seiten) - Kurze Unternehmensdarstellung (max. 15 Seiten), inklusive Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeitende, Umsatz und Geschäftsfelder - Ausführungen zu den Anforderungen gem. Ziff. I: - Vergleichbares Gerät bereits serienreif vorhanden, lieferbar mit Anpassungen oder Entwicklung notwendig? - Bitte stellen Sie Funktionen, Abweichungen und gegebenenfalls geeignete Alternativen dar - Übersicht der Fahrzeugkompatibilität, insbesondere der unterstützten Hersteller ggf. inkl. abgedeckte Modelle/Baureihen und Baujahre - Darstellung der konkret auslesbaren Daten und Funktionen sowie bekannter Einschränkungen, insbesondere für den Anwendungsfall der Manipulationserkennung - Darstellung geschützter Diagnosezugänge/Secure Gateways sowie notwendiger Registrierungen, Freischaltungen, Lizenzen, laufender Kosten und Online-Abhängigkeiten. - Bitte erläutern Sie mögliche Einschränkungen des Datenzugriffs bei Herstellern, für die kein Secure-Gateway-Zugang bereitgestellt wird. - Ggf. Schnittstellen-Spezifikation zur Anbindung an ein iPhone - Sofern eine Entwicklung notwendig ist, bitte geschätzte Frist und Aufwand für Entwicklung angeben. - Datenblätter und weitere Detailinformationen. - Unverbindliche Angaben zu Kosten und Bereitstellungsdauer eines Testgeräts inklusive Zubehör und Lizenzen Zur Teilnahme an dieser Markterkundung senden Sie bis zum 31.07.2026 eine E-Mail mit dem folgenden Betreff: "Markterkundung Diagnosegerät" an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected] Im Anschluss erhalten Sie zeitnah die Unterlage zur Markterkundung. Eventuell entstandene Fragen reichen Sie bitte mit den Unterlagen zur Markterkundung ein. Sollten Sie neben den geforderten Unterlagen weiteres Informationsmaterial einreichen wollen, ist dies gestattet. Im Anschluss an die Sichtung der o.g. Informationen sind Markterkundungsgespräche mit ausgewählten interessierten Marktteilnehmern geplant. Darüber hinaus beabsichtigt Toll Collect im Rahmen dieser Markterkundung mit zur Verfügung gestellten Geräten eine Evaluation durchzuführen, um Mautinformationen gemäß ISO-12813 und intelligente Tachographen gemäß (Verordnung (EU) Nr. 165/2014) unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsstandards zu bewerten. - Toll Collect GmbHBerlin
Markterkundung Diagnosegerät
I. Leistungsarten und Leistungsumfang Für technische Kontrollen in Deutschland wird ein Diagnosegerät bzw. eine entsprechende Gesamtlösung benötigt, mit der relevante Fahrzeugdaten und Diagnoseberichte aus Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ausgelesen und für eine weitere Auswertung bereitgestellt werden können. Der Einsatz beschränkt sich zunächst auf Standkontrollen, beispielsweise auf einem Parkplatz. Ziel ist, mehrere Auslesungen desselben Fahrzeugs in unterschiedlichen Fahrzeugzuständen (z. B. Motor ein/aus) einer gemeinsamen Fallbearbeitung zuzuführen, um technische Auffälligkeiten oder potentielle Manipulationen, etwa im Bereich emissionsbezogener Systeme oder im Zusammenhang mit dem Tachographen nachvollziehbar prüfen zu können. Die angebotene Lösung soll folgende Anforderungen erfüllen: 1. Bereitstellung relevanter Fahrzeugdaten zur Erkennung potentieller Manipulationen, insbesondere Betriebs-, Sensor- und Statusdaten etwa von Abgasnachbehandlungs- und Tachographensystemen sowie ergänzend vorhandener Fehlercodes. 2. Weitestmögliche Abdeckung von Fahrzeugen des Güterverkehrs über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, insbesondere Transportern, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen der gängigen Marken DAF, Ford Trucks, IVECO, MAN, Mercedes-Benz Trucks, Renault Trucks, Scania und Volvo Trucks. 3. Unterstützung der erforderlichen Diagnoseanschlüsse und Kommunikationsprotokolle über ein einheitliches Grundgerät, gegebenenfalls mit Adapter- und Kabelsätzen; hierzu können insbesondere OBD-II/SAE J1962, SAE J1939, J1708/J1587 sowie herstellerspezifische Diagnosezugänge gehören. 4. Möglichkeit zur drahtlosen Datenkommunikation zwischen dem Diagnosegerät und einem iPhone über Bluetooth. 5. Dokumentierte, offene Schnittstelle zur Nutzung durch eine externe iOS-Anwendung, über die die vom Diagnosegerät ausgelesenen Daten in strukturierter, maschinenlesbarer Form empfangen und weiterverarbeitet werden können. II. Interessenbekundung Bei Interesse an einem entsprechenden Auftrag bitten wir Sie, in der folgenden Form Informationen bis zum [Frist ergänzen] bereitzustellen: - Anschreiben (max. 3 Seiten) - Kurze Unternehmensdarstellung (max. 15 Seiten), inklusive Ansprechpartner, Anzahl Mitarbeitende, Umsatz und Geschäftsfelder - Ausführungen zu den Anforderungen gem. Ziff. I: - Vergleichbares Gerät bereits serienreif vorhanden, lieferbar mit Anpassungen oder Entwicklung notwendig? - Bitte stellen Sie Funktionen, Abweichungen und gegebenenfalls geeignete Alternativen dar - Übersicht der Fahrzeugkompatibilität, insbesondere der unterstützten Hersteller ggf. inkl. abgedeckte Modelle/Baureihen und Baujahre - Darstellung der konkret auslesbaren Daten und Funktionen sowie bekannter Einschränkungen, insbesondere für den Anwendungsfall der Manipulationserkennung - Darstellung geschützter Diagnosezugänge/Secure Gateways sowie notwendiger Registrierungen, Freischaltungen, Lizenzen, laufender Kosten und Online-Abhängigkeiten. - Bitte erläutern Sie mögliche Einschränkungen des Datenzugriffs bei Herstellern, für die kein Secure-Gateway-Zugang bereitgestellt wird. - Ggf. Schnittstellen-Spezifikation zur Anbindung an ein iPhone - Sofern eine Entwicklung notwendig ist, bitte geschätzte Frist und Aufwand für Entwicklung angeben. - Datenblätter und weitere Detailinformationen. - Unverbindliche Angaben zu Kosten und Bereitstellungsdauer eines Testgeräts inklusive Zubehör und Lizenzen Zur Teilnahme an dieser Markterkundung senden Sie bis zum 31.07.2026 eine E-Mail mit dem folgenden Betreff: "Markterkundung Diagnosegerät" an die folgende E-Mail-Adresse: [email protected] Im Anschluss erhalten Sie zeitnah die Unterlage zur Markterkundung. Eventuell entstandene Fragen reichen Sie bitte mit den Unterlagen zur Markterkundung ein. Sollten Sie neben den geforderten Unterlagen weiteres Informationsmaterial einreichen wollen, ist dies gestattet. Im Anschluss an die Sichtung der o.g. Informationen sind Markterkundungsgespräche mit ausgewählten interessierten Marktteilnehmern geplant. Darüber hinaus beabsichtigt Toll Collect im Rahmen dieser Markterkundung mit zur Verfügung gestellten Geräten eine Evaluation durchzuführen, um Mautinformationen gemäß ISO-12813 und intelligente Tachographen gemäß (Verordnung (EU) Nr. 165/2014) unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsstandards zu bewerten. - Landesamt für UmweltMainzDeadline: Aug 14
Jährliche Reinigung der Drainageleitungen an der Talsperre Dossespeicher Kyritz (Rahmenvereinbarung 2026-2029)
1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt. Zum Erhalt der Funktion der Drainageleitung muss diese turnusgemäß gereinigt werden. 2 Leistungen und Auftragsbedingungen Die Reinigung erfolgt im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung. Die Preise im Leistungsverzeichnis gelten als Festpreise für die Vertragslaufzeit. 2.1 Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die jährliche Reinigung von Entwässerungs- und Drainageleitungen sowie die Spülung und Reinigung von mehreren Schächten im Bereich der Talsperrenanlage "Dossespeicher Kyritz". Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. VOB/C - DIN 18306 - ATV - Entwässerungskanalarbeiten Ggf. DIN EN 752 - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Kanalmanagement DWA-Regelwerke (DWA-M 149) - Spülung und Reinigung von Leitungen und Schächten einer Talsperre DGUV-Regeln für Arbeiten in Schächten und engen Räumen ZTV-Wasserbau TRBS 1201 - Techn. Regeln zur Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und Anlagen -die objektspezifischen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der Talsperre - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026 - Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20
Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026
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