Amt für JustizvollzugAarau
Täglicher Nachtsicherheitsdienst für das Jugendheim Aarburg
Täglicher (365/366 Tage im Jahr) Nachtsicherheitsdienst im Jugendheim Aarburg.
Institutional Security
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Amt für Justizvollzug
- Published:
- August 24, 2026
- Deadline:
- October 04, 2026
- Topic:
- Institutional Security
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Täglicher (365/366 Tage im Jahr) Nachtsicherheitsdienst im Jugendheim Aarburg.
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Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für die Asklepios Klinik Nord - OchsenzollHamburgDeadline: Sep 22Ausgeschrieben werden Sicherungsdienstleistungen im Maßregelvollzug (Kontroll- und Wachdienstleistungen gem. DIN 77200) für die Klinik für Forensische Psychiatrie der Asklepios Klinik Nord – Ochsenzoll, Langenhorner Chaussee 560, 22419 Hamburg. Es handelt sich um eine hochsensible Tätigkeit im Bereich des Maßregelvollzugs (§§ 63, 64 StGB). Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Bedienung der Schleusenbereiche sowie der Zu- und Ausfahrt des Wirtschaftshofes, allgemeine Pfortendienste und Informationsanliegen, Personenkontrolle und Umsetzung der Besucherregelung, Schlüsselausgabe und -verwaltung, Bedienung der sicherheitstechnischen Anlagen einschließlich Brandmeldeanlage und elektronischer Zutrittskontrolle sowie die Überwachung des Areals über Videoanlagen und Kontrollgänge. Zu besetzen sind derzeit vier räumlich separate, miteinander vernetzte Schleusen, jeweils täglich an 365 Tagen im Jahr im Schichtbetrieb. Hinzu kommen auf Abruf zu erbringende Sonderbewachungen und Zusatzdienste – insbesondere sicherheitsrelevante Transporte und Vorführdienste, auch außerhalb der Einrichtung. Die näheren Einzelheiten des Auftrags ergeben sich aus dem Dokument "14 Leistungsbeschreibung".Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach dem LAufnG Bbg und für Wohnungslose An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) vom 01.01.2027 bis 31.12.2028
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale VergabestelleFrankfurt (Oder)Deadline: Sep 28Die Stadt Frankfurt (Oder) betreibt die Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20, 15234 Frankfurt (Oder), in eigener Verantwortung. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis einschließlich 31.12.2028. Die Liegenschaft steht im Eigentum der Stadt Frankfurt (Oder) und befindet sich auf einem separaten, vollständig umzäunten Gelände. Auf dem Gelände befinden sich drei baugleiche Gebäude mit jeweils drei Vollgeschossen. Für die Unterbringung werden derzeit zwei der drei Gebäude genutzt. Die Einrichtung dient der Unterbringung unterschiedlicher Personengruppen. Die reguläre Aufnahmekapazität umfasst: - bis zu 100 Personen, die nach dem Landesaufnahmegesetz Brandenburg (LAufnG Bbg) aufzunehmen sind, - bis zu 37 wohnungslose Personen sowie - zusätzlich bis zu 8 wohnungslose Personen im Nachtasyl. Übertragen wird die Aufgabe der Gewährleistung und Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit in der Einrichtung einschließlich der Zugangskontrolle. Mit der Aufgabenübertragung werden keine hoheitlichen Befugnisse übertragen. Die Aufgabe umfasst insbesondere: - Bewachung des Objekts an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr im 24-Stunden-Dienst mit ständig mindestens zwei gleichzeitig anwesenden und einsatzfähigen Sicherheitsmitarbeitern; - Besetzung und Überwachung des zentralen Zugangs sowie Kontrolle des ein- und ausgehenden Personenverkehrs entsprechend der Hausordnung und den Vorgaben des Auftraggebers; - Gewährleistung einer lückenlosen, tagaktuellen und nachvollziehbaren Dokumentation des Personenverkehrs und der Anwesenheiten, soweit dies durch den Auftraggeber vorgegeben und datenschutzrechtlich zulässig ist; - Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den für die Unterbringung genutzten Gebäuden und auf dem Außengelände; - Durchführung regelmäßiger und anlassbezogener Kontrollgänge - Durchsetzung der Hausordnung im Rahmen der übertragenen Befugnisse und des Hausrechts; - Meldung und Dokumentation besonderer Vorkommnisse, Unregelmäßigkeiten, Schäden und sicherheitsrelevanter Feststellungen; - unverzügliche Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und/oder Rettungsdiensten in entsprechenden Ge fahrensituationen; - Einleitung geeigneter Maßnahmen bei Gefahr im Verzug für Leben, Gesundheit, Gebäude oder Einrichtungen bis zum Eintreffen der zuständigen Einsatzkräfte; - Feststellung und Dokumentation von Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, sowie sonstiger erheblicher Verstöße gegen die Hausordnung; - Unterstützung geordneter Evakuierungsmaßnahmen im Rahmen der Einweisung und der geltenden Alarm- und Brandschutzorganisation; - ordnungsgemäße Schichtübergabe und Weitergabe aller für die nachfolgende Schicht relevanten Informationen. Videoüberwachung, Kommunikation und Dokumentation sowie Sicherstellung des Nacht-, Kälte- und Wärme-/Hitzeasyls.Sicherheitsdienstleistung Wohnanlage "Schornbuschweg"
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Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 14Fortführung von 4.2 Sicherheitsdienstleistungen Jede eingesetzte Wachperson muss das im Bewacherregister hinterlegte Ausweisdokument mit sich führen. Weiterhin muss das eingesetzte Bewachungsunternehmen jeder Wachperson einen Dienstausweis nach den Mindestanforderungen gemäß § 18 Abs. 1 (BewachV) ausstellen. Der Dienstausweis muss bei der Ausübung von Bewachungsaufgaben stets mitgeführt werden. Die Dienstkleidung der Wachpersonen muss sich deutlich von den Uniformen und Abzeichen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen unterscheiden. c.) Die LHP geht auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen von folgendem Bedarf an Sicherheitsdienstleistungen in der Unterkunft aus: Los 1: Standort 1 - David-Gilly-Str. 5: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 Sicherheitskräfte (SK) sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 250 notwendige Bewachungsstunden. Standort 2 - Peter-Huchel-Str. 4: - An Werktagen montags bis donnerstags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 1 SK sowie freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 15:00 bis 0:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 1 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 125 notwendige Bewachungsstunden. Los 2: Standort - Handelshof 20: - An Werktagen montags bis freitags 0:00 bis 8:00 Uhr und 17:00 bis 0:00 Uhr 2 SK. - An Werktagen montags bis freitags 8:00 bis 17:00 Uhr 1 SK. - An gesetzlichen Feiertagen, am 24.12., am 31.12. sowie an Wochenenden 2 SK rund um die Uhr. In einer Woche ohne gesetzliche Feiertage ergeben sich so 291 notwendige Bewachungsstunden. Die Kostenkalkulation für das Angebot ist auf Grundlage der dargestellten Bewachungsbedarfe vorzunehmen. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Minderaufwand an Sicherheitsdienstleistungen für den AN zur Folge haben, erstattet der AN der LHP anteilig die zu viel gezahlte Vergütung entsprechend des geltenden Preisblattes. Bei Änderungen des polizeilich bestätigten Sicherheitskonzeptes, die gegenüber dem Angebot einen Mehraufwand an Sicherheitsdienstleistungen zur Folge haben, beauftragt die LHP die zusätzlich benötigten Sicherheitsdienstleistungen gesondert. 4.3 Unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 5. Leistungszeitraum Die Leistungserbringung erfolgt ab dem 01.01.2027 und endet mit Ablauf des 31.12.2028. Sollte die Zuschlagserteilung erst nach dem 01.01.2027 erfolgen, beginnt die Leistung am Tag nach der Zuschlagserteilung. Die LHP erhält ein Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein Jahr bis längstens zum 31.12.2029. Die Option wird spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem AN ausgeübt. 6. Personelle Voraussetzungen und 7. Unterbringung / Sachausstattung und Inventar Eine ausführliche Beschreibung des v. g. Leistungsbausteines ist aufgrund begrenzter Darstellungsmöglichkeiten nicht möglich. Daher sind die betreffenden Inhalte der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Los 1 und zum Los 2 zu entnehmen. 8. Versicherungen Der AN hat bei Vertragsbeginn und fortlaufend pro Kalenderjahr bis jeweils zum 31.1. Nachweise über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) sowie einer Inventarversicherung, die Schäden an der Ausstattung der Unterkunft auf Grund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus sowie böswilliger Beschädigung in ausreichender Höhe abdeckt (Deckungssumme mind. 50.000 Euro) beim Auftraggeber schriftlich einzureichen. 9. Dokumentationspflichten und Datenschutz Über die bereits genannten Dokumentationspflichten hinaus ist der AN verpflichtet, der LHP bis zum 31.03. eines jeden Jahres für das vergangene Jahr einen Leistungsbericht vorzulegen, der die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung dokumentiert. Zwingend vorzulegender Teil des Leistungsberichtes ist der strukturierte Sachbericht (siehe Anlage C). Der Betreiber hat sicher zu stellen, dass die von ihm erhobenen personenbezogenen Daten der Bewohner und Bewohnerinnen gemäß den Anforderungen der DS-GVO verarbeitet und geschützt werden. Die LHP geht davon aus, dass im Zusammenhang mit der Leistungserbringung keine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der LHP gemäß Art. 28 DS-GVO erfolgt. Sollte sich im Verlauf des Auftrags Gegenteiliges herausstellen, ist durch den AN eine ergänzende Vereinbarung im Sinne des Art. 28 DS-GVO mit der LHP abzuschließen. Der AN trägt die aus dieser Vereinbarung in seinem Verantwortungsbereich resultierenden Kosten. 10. Vergütungsregelung und Kalkulationshinweise Die Vergütung der Leistungen des Auftraggebers erfolgt auf der Basis von belegungsabhängigen Tagessatzabrechnungen und monatlichen Pauschalzahlungen. Alle Zahlungen erfolgen unbar an eine vom AN zu benennende Bankverbindung. Die belegungsabhängige Vergütung nach Tagessatz soll die belegungsabhängigen Kostenschwankungen abbilden. Der belegungsabhängige Tagessatz wird auf 0,30 Euro (brutto) pro Person und Tag festgesetzt. Tagessatzabrechnungen sind bis zum 10. des Folgemonats bei der LHP einzureichen und werden somit nachträglich für Vormonate gezahlt. Die monatlichen Pauschalen werden zum 5. eines laufenden Monats im Voraus gezahlt. Einzelheiten zur Ermittlung der monatlichen Pauschalvergütung sowie losbezogene fiktive Rechnungsbeispiele finden sich jeweils in der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu Los 1 und zu Los 2.
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- The submission deadline is 04. Oktober 2026.
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- The contracting authority is Amt für Justizvollzug.
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