Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF)Wien
Beschaffung von Koordinationsleistungen und Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV
Abschluss eines Dienstleistungsauftrags zur Beschaffung von Koordinationsleistungen und Durchführung zeitlich begrenzter Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV. Die Leistungen werden durch einen vom Auftragnehmer zu stellenden Supervisor*innen-Pool erbracht.
Leadership Development
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Abschluss eines Dienstleistungsauftrags zur Beschaffung von Koordinationsleistungen und Durchführung zeitlich begrenzter Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV. Die Leistungen werden durch einen vom Auftragnehmer zu stellenden Supervisor*innen-Pool erbracht.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF)
- Published:
- April 13, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Leadership Development
Tender description
Abschluss eines Dienstleistungsauftrags zur Beschaffung von Koordinationsleistungen und Durchführung zeitlich begrenzter Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV. Die Leistungen werden durch einen vom Auftragnehmer zu stellenden Supervisor*innen-Pool erbracht.
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9- Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF)
Beschaffung von Koordinationsleistungen und Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV
Abschluss eines Dienstleistungsauftrags zur Beschaffung von Koordinationsleistungen und Durchführung zeitlich begrenzter Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV. Die Leistungen werden durch einen vom Auftragnehmer zu stellenden Supervisor*innen-Pool erbracht. - Wiener Gesundheitsverbund – Vorstandsressort Einkauf (GED EKF)Wien
Beschaffung von Koordinationsleistungen und Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV
Abschluss eines Dienstleistungsauftrags zur Beschaffung von Koordinationsleistungen und Durchführung zeitlich begrenzter Supervisionen für Mitarbeitende des WIGEV. Die Leistungen werden durch einen vom Auftragnehmer zu stellenden Supervisor*innen-Pool erbracht. Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück- Vitos gemeinnützige GmbHKasselDeadline: Jun 12
Rahmenvertrag für die Beschaffung von Tinte und Toner
Vitos ist der größte Anbieter für die Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Hessen. Das Unternehmen betreibt psychiatrische, psychosomatische und forensisch-psychiatrische Kliniken sowie Einrichtungen der psychiatrischen Rehabilitation. Die begleitenden psychiatrischen Dienste richten sich mit ihrem Angebot an chronisch psychisch erkrankte Menschen. Neben seiner Kernaufgabe - der Diagnostik und Behandlung psychisch erkrankter Menschen - betreibt Vitos auch eine orthopädische Fachklinik in Kassel sowie hessenweit Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe. Vitos ist ein Unternehmen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen. Zum Unternehmensverbund mit Zentrale in Kassel gehören 17 gemeinnützige Gesellschaften. 12.200 Mitarbeitende erwirtschaften an 115 Standorten einen jährlichen Gesamtertrag von einer Milliarde Euro. Sie behandeln insgesamt 44.000 Patient/-innen stationär/teilstationär und erbringen etwa 300.000 ambulante Behandlungen im Jahr. Für weitere Informationen wird auf die Homepage des Vitos Konzern unter der Adresse www.vitos.de verwiesen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag für alle bisher bei Vitos inkl. Tochter- und Enkelgesellschaften sowie der Gemeinnützigen Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG verwendeten Druckerverbrauchsmaterialien, der die Kommissionierung und Lieferung dieser Verbrauchsmaterialien für Drucker, insbesondere Tinten, Toner und Laserdrucker-Trommeln, in nicht festgelegter Menge zur Lieferung an einen von Vitos zu benennenden Standort umfasst. Mit dieser Ausschreibung soll einerseits der wirtschaftlichste Toneranbieter gefunden werden, andererseits soll damit auch die Qualität der Artikelstämme verbessert und die Struktur vereinheitlicht werden. Zudem soll durch die gezielte Angabe von Alternativtonern (Rebuild, kompatibel usw.) die Möglichkeit geschaffen werden, Drucker mit günstigerem Verbrauchsmaterial zu versorgen. Die im beigefügten Leistungsverzeichnis genannten Mengen und Artikel sind alle Verbrauchsmaterialien, die in der Vergangenheit in signifikanten Mengen bestellt wurden. Die Auflistung deckt inhaltlich den größten Teil der derzeit im Konzern zu kaufenden Druckerverbrauchsmaterialien ab. Die angegebenen Mengen sind die Rückschau auf die Verbräuche der wesentlichen Artikel in der vorangegangenen Periode (siehe Leistungsverzeichnis). Vitos wird diese Artikel und Mengen zur Wertung der Angebote nutzen, dies sind aber keine verbindlichen Abnahmemengen. Der Vertragsschluss erfolgt im Moment der Zuschlagserteilung. Die Parteien stimmen sich unter Berücksichtigung des Umstellungsaufwands über den konkreten Leistungsbeginn nach Zuschlagserteilung ab. Der Rahmenvertrag läuft ab Zuschlagserteilung 12 Monate. Der Rahmenvertrag ist volumenhöchstbegrenzt und endet bei Erreichen des Höchstvolumens von 350.000 Euro. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus. Direkte Vertragspartner des hier geschlossenen Rahmenvertrags sind der Auftraggeber (Vitos gGmbH) und der Auftragnehmer (bezuschlagter Bieter) gemäß Ausschreibungsunterlagen. Die Tochter- und Enkelgesellschaften der Vitos gGmbH, die Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH und die Vitos gGmbH (bezugsberechtigte Unternehmen) werden die Leistungen zu den in dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Konditionen beziehen. Für die Gegenleistung der gegenüber den bezugsberechtigten Unternehmen erbrachten Leistungen ist das jeweilige bezugsberechtigte Unternehmen direkte Schuldnerin des Auftragnehmers. Die Vitos gGmbH ist diesbezüglich im Außenverhältnis vertretungsbefugt. Die nachfolgenden Vitos-Unternehmen sind aus diesem Rahmenvertrag bezugsberechtigt (bezugsberechtigte Unternehmen). - Vitos gGmbH, Akazienweg 10, 34117 Kassel - Vitos Gießen-Marburg gGmbH, Licher Straße 106, 35394 Gießen - Vitos Haina gGmbH, Landgraf-Philipp-Platz 3, 35114 Haina - Vitos Herborn gGmbH, Austraße 40, 35745 Herborn - Vitos Hochtaunus gGmbH, Zeppelinstraße 38, 61352 Bad Homburg v.d.H. - Vitos Jugendhilfe Frankfurt gGmbH, Fichardstraße 38, 60322 Frankfurt a.M. - Vitos MVZ gGmbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Vitos MVZ Kassel gGmbH, Wilhelmshöher Allee 345, 34131 Kassel - Vitos Nordhessen gGmbH, Landgraf-Philipp-Str. 9, 34308 Bad Emstal - Vitos Pflegezentrum Weilmünster gGmbH, Weilstraße 10, 35789 Weilmünster - Vitos Reha GmbH, Erzbergerstraße 47, 34117 Kassel - Vitos Rheingau gGmbH, Kloster-Eberbach-Straße 4, 65346 Eltville - Vitos Rhein-Main gGmbH - Sebastian-Kneipp-Straße 11, 65812 Bad Soden - Vitos Service gGmbH, Sandweg 3, 35457 Lollar - Vitos Südhessen gGmbH, Philippshospital 101, 64560 Riedstadt - Vitos Teilhabe gGmbH, Veitenmühlweg 10, 65510 Idstein - Vitos Weil-Lahn gGmbH, Mönchberg 8, 65589 Hadamar - Gemeinnützige Gesellschaft für digitale Gesundheit GDG mbH, Akazienweg 10, 34132 Kassel - Landkreis PeineDeadline: Jun 29
Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen. - Landkreis Peine
Landkreis Peine: Vergabe eines externen Datenschutzbeauftragen, externen Informationssicherheitsbeauftragten und Dienstleis-tungen für das Geschäftsfortführungsmanagement
Es besteht Unterstützungs-, Begleitungs- und Steuerungsbedarf hinsichtlich der Schaffung durchgängiger Managementsysteme, in den drei Themenbereichen Datenschutz, Informationssicherheit und Business Continuity Management. Hier auch im Bereich der Prozesse und Maßnahmen. Alle Maßnahmen sollen grundsätzlich der Umsetzung rechtlicher, technischer, organisatorischer sowie interner und externer Vorgaben dienen. Synergien sind in den drei benannten Themenbereichen zu schaffen, sodass ein ganzheitlicher Ansatz zur Erreichung der Gesamtziele vollzogen werden kann. Der Landkreis Peine soll im Bereich des Datenschutzes, der Informationssicherheit sowie im Bereich des Geschäftsfortführungsmanagements (BCM) so aufgestellt sein, dass Managementsysteme etabliert sind, die den generellen Vorgaben und Anforderungen (DS-GVO sowie BSI und weiteren einschlägigen normativen Vorgaben) entsprechen. Die Maßnahmen und Prozesse sollen präventiver und reaktiver Natur sein. Die Resilienz der Kommunalverwaltung, gegenüber aktueller sowie kommender Gefährdungs- und Bedrohungslagen, soll sich dynamisch entwickeln können, um bestenfalls vor der "Lage" zu sein, respektive bei Vorfällen (Incidents) das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Dabei sind die Managementsysteme so auszugestalten und fortzuentwickeln, dass sie sich verbindlich an den Schutzzielen und Resilienzanforderungen orientieren, wie sie für den Betrieb Kritischer Infrastrukturen maßgeblich sind. Dies umfasst insbesondere Anforderungen an Verfügbarkeit, Integrität, Belastbarkeit sowie Wiederanlauf- und Krisenfähigkeit wesentlicher kommunaler Prozesse und informationsverarbeitender Systeme, auch unter außergewöhnlichen und krisenhaften Rahmenbedingungen. Die Aufrechterhaltung der Bürgerservices inkl. der Aufrechterhaltung der Arbeits- und Reaktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung sowie die Fortführung der Digitalisierung sollen grundsätzlich im Einklang mit den jeweiligen Maßnahmen der benannten Themenbereiche stehen. Der Landkreis Peine beabsichtigt vorliegend eine zukunftsorientiere Beschaffung. Umfang und Struktur der Leistungserbringung: 1. GAP-Analyse (Analysephase): Zu Beginn der Zusammenarbeit wird eine einmalige, umfassende GAP-Analyse durchgeführt. Diese dient als diagnostische Bestandsaufnahme, bei der der aktuelle Umsetzungsstand (IST) in den Bereichen Datenschutz, Informationssicherheit und BCM mit den normativen und rechtlichen Anforderungen (SOLL) verglichen wird. Ziel ist es, systematisch alle Lücken, fehlenden Prozesse und unklaren Verantwortlichkeiten zu identifizieren. Das Ergebnis ist ein fundierter Bericht mit konkreten, priorisierten Handlungsempfehlungen, der als verbindlicher Fahrplan für die nachfolgende Aufbauphase dient. 2. Aufbau der Managementsysteme (Aufbauphase): Basierend auf den Ergebnissen der GAP-Analyse folgt die zentrale Projektphase, in der die identifizierten Lücken geschlossen werden. Diese Phase hat einen klaren Projektcharakter und ist auf die Erstlaufzeit von 24 Monaten ausgelegt. In dieser Zeit übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die konzeptionelle und implementierende Aufbauarbeit zur Etablierung von: - einem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), - einem Business Continuity Management System (BCMS), -sowie einem Datenschutzmanagementsystem (DSMS). 3. Laufende Beratung und operativer Betrieb (Betriebsphase): Parallel zur Aufbauphase beginnend und nach deren Abschluss den Kern der Dienstleistung darstellend, folgt der operative Regelbetrieb. In dieser Phase agiert der Auftragnehmer im Tagesgeschäft und übernimmt die operativen Rollen des externen Datenschutzbeauftragten (DSB) und des externen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). Diese laufende Beratung ist sowohl reaktiv als auch proaktiv und umfasst insbesondere: - Als Datenschutzbeauftragter (DSB): Die Bewertung von Datenschutzvorfällen, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, die Unterstützung bei Betroffenenanfragen sowie die Prüfung datenschutzrelevanter Vertragswerke. - Als Informationssicherheitsbeauftragter (ISB): Die Untersuchung von Sicherheitsvorfällen, die sicherheitstechnische Beratung bei Beschaffungen, die Unterstützung im Schwachstellenmanagement und die Koordination der etablierten Sicherheitsprozesse. 4. Übergreifende und flankierende Leistungsbestandteile: - Bereitstellung einer integrierten Softwarelösung: Eine wesentliche, alle Phasen unterstützende Anforderung ist die Bereitstellung und der Betrieb einer softwaregestützten, modularen Gesamtlösung. Diese muss die Managementsysteme für Informationssicherheit, Datenschutz und BCM ganzheitlich abbilden und eine medienbruchfreie Zusammenarbeit ermöglichen. Die Verantwortung für Lizenzen, Betrieb, Wartung und Support liegt beim Auftragnehmer. - Schulung, Awareness und Wissenstransfer: Der Auftragnehmer ist für die Durchführung von regelmäßigen Awareness-Maßnahmen sowie zielgruppenspezifischen Schulungen verantwortlich, um das Bewusstsein und die Kompetenz der Mitarbeitenden nachhaltig zu stärken. - Optionale Leistung: Unterstützung bei Sicherheitsvorfällen: Auf gesonderten Abruf wird eine anlassbezogene Unterstützung bei akuten sicherheitsrelevanten Ereignissen erwartet, um eine schnelle Lageeinschätzung und Schadensbegrenzung zu ermöglichen. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung in Teil B der Vergabeunterlagen. - Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Qualifizierende Einzelberatung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die sdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung) Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.- ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKölnDeadline: Jul 03
IT-Service für Workload Automation
Fortsetzung der Beschreibung gemäß 2.1: Im Desaster-Fall ist davon auszugehen, dass die Lizenz des Produktionssystems nicht genutzt wird. Darüber hinaus stellt der AN dem AG die für die Nutzung und den Betrieb erforderlichen und notwendigen Software-Updates/-Versionen (bspw. SW-Erweiterungen, Fehlerbehebungen) inkl. der technischen Dokumentation für beide Standorte unaufgefordert zeitnah zur Verfügung, damit der AG die WLA-Softwarelösung technisch auf dem neuesten Stand halten kann. Leistungsteil C - Implementierung einer Schnittstelle zwischen IWS und WLA-Softwarelösung Um den laufenden RZ-Betrieb am Standort des AG nicht zu gefährden, ist bis zur kompletten Übernahme aller IWS-Aufgaben auf die zu beschaffende WLA-Softwarelösung ein Parallelbetrieb beider Software-Produkte erforderlich. Das IWS und die WLA-Softwarelösung müssen während der Vertragslaufzeit gemeinsam vom AG betrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass beide Software-Produkte über eine Schnittstelle miteinander interagieren und Daten (bspw. Events) in Echtzeit austauschen. Die WLA-Softwarelösung ist das "führende System" ("Meta-Instanz") und bestimmt den Job-Ablauf. Für einen reibungslosen Parallelbetrieb und die Migration von der vorhandenen IWS-Software zur WLA-Softwarelösung ist eine wechselseitig steuernde technische Schnittstelle zwischen beiden Softwarelösungen erforderlich, die einen reibungslosen produktiven Betrieb gewährleistet. Die wechselseitige Steuerung erfordert Funktionen in beide Richtungen: Die WLA-Softwarelösung steuert IWS Die WLA-Softwarelösung muss IWS-Jobs starten, Abhängigkeiten übergeben, Statusinformationen empfangen und eventuelle Fehler erkennen. IWS steuert die WLA-Softwarelösung Solange Jobs noch im IWS laufen, muss das IWS die Folgeprozesse in der WLA-Softwarelösung starten oder deren Fertigstellung abwarten. Leistungsteil D - Migration IWS auf die WLA-Softwarelösung - Standort Köln Alle Leistungen und Aufgaben des vorhandenen Scheduler (IWS) über alle Instanzen müssen im Rahmen der Migration von der neuen WLA-Softwarelösung übernommen werden. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Der AN hat ca. 6.000 IWS-Jobs nach fachlichen und technischen Regeln auf die WLA-Softwarelösung zu migrieren. Die IWS-Jobs werden aktuell monatlich durchschnittlich 110.000-fach ausgeführt. Die Migration der IWS-Jobs auf die WLA-Softwarelösung ist vom AN in Paketen ("Migrations-Paket für Migrations-Paket") umzusetzen. Der Auftragnehmer sorgt für die komplette Umsetzung und erbringt alle hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen bis zur vollständigen Betriebsbereitschaft der WLA-Lösung. Job-Netze, die künftig außerhalb des z/OS-Umfeld liegen, müssen durch die WLA-Softwarelösung komplett betrieben werden. Job-Netze, die weiterhin im z/OS-Umfeld benötigt werden, müssen weiterhin durch das IWS ausgeführt, gesteuert und betrieben werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Beide Scheduler müssen bis zur vollständigen Migration aller IWS-Jobs über eine gemeinsame Schnittstelle funktionierend betrieben werden. Der Beitragsservice wird nach der Migration der jeweiligen Pakete Tests durchführen und nach erfolgreichem Test das Migrationspaket abnehmen. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job im IWS und in der WLA-Softwarelösung identisch sind. Die Übernahme der migrierten IWS-Jobnetze in die Produktionsumgebung erfolgt durch den AN nach Abnahme der Migrationspakete. Die Übernahme in die Produktionsumgebung setzt ein betriebsbereites Failsafe-RZ voraus. Sofern die Übernahme in die Produktion scheitern sollte, hat der AN ein Fall Back Szenario anzuwenden. Der zukünftige AN hat mit der Migration zeitnah nach Abschluss der Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung zu beginnen. Die Migration aller IWS-Jobs inkl. der Abnahme muss innerhalb des abgestimmten Projektplans erfolgen. Standort Ismaning - Der AN hat nach Implementierung und Inbetriebnahme der WLA-Softwarelösung sowie vollständiger Migration inkl. Abnahme am Standort in Köln die WLA-Softwarelösung auch in die Systemumgebung(en) des Failsafe-RZ am Standort in Ismaning zu implementieren, in Betrieb zu nehmen und die Betriebsbereitschaft für "Cold-Standby" und die Durchführung für Tests herzustellen. Es wird ein Funktionstest durchgeführt. Der AG stellt die benötigen Server bereit. Die Abnahme wird erteilt, wenn die Steuerung, die Verarbeitung und das Verarbeitungsergebnis je Job mit dem Produktionssystem identisch sind. Leistungsteil E - Schulung und Dokumentation Der AN führt nach Abschluss der Implementierungsphase eine rollenspezifische Schulung beim AG am Standort Köln durch. Es werden max. 5 Mitarbeitende (MA) des AG geschult. Leistungsteil F - Support / SLA für Störungs-management - Der AG muss Störungsmeldungen an den AN über ein Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch melden können. Die Bearbeitung von Serviceanfragen, Störungen oder Changes erfolgt über ein bietereigenes Tool, auf das verantwortliche MA des AG zugriffsberechtigt sind. Der Betrieb der Systeme gliedert sich zeitlich in den Online- und Batch-Betrieb. Online-Betrieb montags bis freitags zwischen 06:00 - 19:15 Uhr, an ca. 20 Tagen p.a. samstags von 06:00 - 13:30 Uhr. In der übrigen Zeit findet der Batch-Betrieb statt. Wartungsarbeiten u. Migrationen der Systeme oder Firmware-/Treiber-Aktualisierungen sind außerhalb des Produktionsbetriebs (Mo. - Fr. zw. 19:15 und 06:00 Uhr o. am Wochenende bzw. feiertags) durchzuführen. Wartungsarbeiten werden im Testsystem während der Servicezeiten durch den AG begleitet. Die Durchführung der Arbeiten obliegt dem AG. Der AN hat eine Servicezeit montags bis freitags (außer bundeseinheitlicher Feiertage) von 06:30 - 17:00 Uhr sicherzustellen. Die Reaktions-zeiten sind abhängig von der Servicezeit und der Priorität. Einhaltung der Reaktionszeiten ist durch den Einsatz von qualifiziertem und fachkundigem Personal sicherzustellen.
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